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Freitag, 16. März 2018

Onkel Hotte und die Andersdenkenden

Mein gegenwärtiger bajuwarischer Minister für Heimat und Inneres hat sich einen sehr öffentlichkeitswirksamen Start erlaubt. Gegenüber Bild äußerte er in einem Interview am Donnerstag folgende denkwürdigen Sätze:

"Nein, Der Islam gehört nicht zu Deutschland. Deutschland ist durch das Christentum geprägt. Dazu gehören der freie Sonntag, kirchliche Feiertage und Rituale wie Ostern, Pfingsten und Weihnachten. Die bei uns lebenden Muslime gehören aber selbstverständlich zu Deutschland. Das bedeutet natürlich nicht, dass wir deswegen aus falscher Rücksichtnahme unsere landestypischen Traditionen und Gebräuche aufgeben."
(Bild)

Bevor schon wegen der ersten zwei Sätze die Hutschnur explodiert, wahlweise wegen Weglassens des Jüdischen oder wegen der anderen Verneinung, sollte folgendes bedacht werden: Am vergangenen Wochenende gab es einige Anschläge. In Berlin (Koca-Sinan-Moschee), Lauffen (IGMG Moschee), Meschede (türkischer Verein), Itzehoe (Moschee, sowie türkischer Gemüseladen), Ahlen (türkisches Kulturzentrum). Sechs Anschläge, zu denen sich bis zum Interview von Onkel Hotte kein Bundespolitiker größer geäußert hatte. In den Medien wurde zwar darüber berichtet, aber erst jetzt, durch die prominent platzierte, bajuwarisch-joviale Weltsicht, entsteht ein weit größerer Zusammenhang. Und doch hat diese durch Weltoffenheit, Toleranz und Rechtsbewusstsein - in Bayern wahrscheinlich qua regnum unmittelbar als allgemeingültige Feststellung akzeptierte Ansicht - eine weit über diese Anschlagsserie hinausweisende Vorgesichte.

Den offensichtlichen Gegenpol zu Onkel Hotte bildet ein inzwischen auf den Vorstandsposten des Stiftungsrates der Deutschlandstiftung Integration entsorgter Bundespräsident:

"Aber der Islam gehört inzwischen auch zu Deutschland."
(C. Wulff, Bundespräsident, Rede zum 20. Jahrestag der Deutschen Einheit, 03.10.2010)

Schon damals war Onkel Hotte wenig angetan von dieser Feststellung und vermied auffallend jegliche festlegende Stellungnahme. Als meine Kanzlerin sich diesen Satz ausdrücklich zu eigen machte, lehnte er ebenso ausdrücklich jede Bewertung ab.

Bevor aber auch hier dem Drang nach Adrenalin Aus- und Alkohol Einschüttung nachgegeben wird, lohnt es sich, den Nachsatz zu genießen. Mein Minister für Bayern (lies: Heimat) und Inneres (in der Reihenfolge, vermutlich) des Bundes (das vermutlich nur ausversehen und des Titels wegen) sagte nämlich auch:

"Wir müssen uns mit den muslimischen Verbänden an einen Tisch setzen und den Dialog suchen und da wo nötig noch ausbauen." "Meine Botschaft lautet: Muslime müssen mit uns leben, nicht neben oder gegen uns. Um das zu erreichen, brauchen wir gegenseitiges Verständnis und Rücksichtnahme. Das erreicht man nur, wenn man miteinander spricht."
(BZ)

[rethorische Pause]

(Die Redaktion legt an dieser Stelle eine kurze Pause ein, die geneigte Leserinnen und Leser zum Beispiel zum Ventilieren hochkochender Emotionen und Nachfüllen des Getränkevorrats nutzen können. Wir geben jedoch zu bedenken, dass die Nachbarn und etwaige Passanten wahrscheinlich nichts dafür können(1).)

Alle wieder da? Super. Prost!

Wo waren wir? Ach ja, die Vorgeschichte.

Es wäre einfach zu behaupten, der Heimat-Onkel ist ja schon alt, der kann ja nix dafür und außerdem die Kirche... Leider spricht gegen diese Idee - die Redaktion hegte ähnliche Hoffnungen - einiges. Offenbar hat Muttis in zweiter Ehe verheirateter (und trotzdem vom Papst kommunionierter) oberster Sicherheitsbeauftragter nicht eben den besten Stand bei denjenigen, denen wahrscheinlich zuerst zuzugestehen ist, Plan davon zu haben, was "christlich" ist, nämlich den Kirchen.

Schon vor einigen Jahren eckte der oberste Beschützer der Heimat und des Inneren an, als er mit den Kirchen wegen der Frage des Kirchenasyls über Kreuz lag. Damals deutete er unter anderem an, gegebenenfalls Räume und Gebäude beschlagnahmen zu lassen. Die Katholische Kirche äußerte damals vorsichtig optimistisch:

"Dass es zu einer Beschlagnahmung kommt, denke ich im Moment nicht. Ich glaube auch nicht, dass der Ministerpräsident Seehofer an die Beschlagnahmung von Kirchenräumen gedacht hat."
(Lorenz Wolf, Leiter des Katholischen Büros in Bayern, 2015 in BR)

Ihm nahmen damals ranghohe Vertreter des Jesuitenordens Äußerungen zum Thema Asylbewerber übel und rieten ihm in einem offenen Brief "dringend von einer Rhetorik Abstand zu nehmen, die Geflüchtete in ein zwielichtiges Licht stellt".

Der Landesbischof der Nordkirche, Gerhard Ulrich, mahnte seinerzeit an:

"Auch der barmherzige Samariter der Bibel fragt gerade nicht nach Kulturkreis, Nationalität oder den Grenzen seiner Möglichkeiten, als er dem Opfer eines Raubüberfalls am Straßenrand hilft. Für ihn zählt nur eines: unmittelbar zu helfen, die Not des Fremden vor ihm zu lindern." "So definiert Jesus, was christliche Nächstenliebe ist." "Und daran sollte christlichen Werten verpflichtetes politisches Handeln orientiert sein"
(WP)

Geholfen hat es offenbar wenig, aber es zeigt, dass es hier nicht um ein religiöses Dogma geht, das dem Denken des eingangs zitierten und zwischenzeitlich in der eigenen Heimat Entthronten und nach Berlin Exilierten zugrunde liegt. Angesichts der in der Vergangenheit immer wieder an den Tag gelegten Vehemenz ist es vermutlich nicht völlig falsch davon auszugehen, dass hier eine tiefe, innere Überzeugung, wenn nicht gar eine Fassette des Wesenskerns des Ex-Bayerns spricht. Das zu verstehen ist wichtig, um den großen Rahmen zu erfassen, in dem sich diese und alle folgenden Äußerungen meines für die Innere Sicherheit und Heimat Alleinverantwortlichen Bundesministers bewegen.

Wenn er sagt, dass der Islam nicht zu Deutschland gehört, dann meint er nicht die Religion oder deren Angehörige. Die Religion ist ihm höchstwahrscheinlich so egal, wie uns der sprichwörtliche, der Schwerkraft nachgebende, Sack Reis in China. Ginge es ihm um Religion, er hätte sich mit Sicherheit in der Vergangenheit nicht so dermaßen episch mit ausgerechnet den Cheffunktionären des deutschen Biblebelt (aka: den Jesuiten) angelegt.

Dementsprechend ist die Unterscheidung zwischen Islam und Muslimen nicht etwa die korrekte Bezeichnung derjenigen Menschen, die sich als "dem Islam" angehörig betrachten, sondern für ihn eine klare Trennung: Muslime hier, Islam da. Was für Onkel Hotte allerdings im Detail "der Islam" ist, wird er garantiert nicht erläutern. Dazu ist er schon zu lange im Geschäft. Auf die Details seiner Sichtweise, diesen Punkt betreffend, wird man auch in Zukunft indirekt schließen müssen.

Ob Onkel Hotte allerdings klar ist, dass "der Islam" im Idealfall ein Oberbegriff für die Gesamtheit aller sich irgendwie auf irgendeine Version des Koran beziehenden religiösen und politischen Gruppierungen, Organisationen und Gemeinschaften ist, die sich nicht nur marginal voneinander unterscheiden und längst nicht alle gegenseitig anerkennen, bleibt fraglich.

Vermutlich ist "Islam" in diesem Denkkontext zu verstehen als "alle, die von da hinten irgendwo kommen", mit dem naheliegenden, aber unausgesprochenen Subtext "und uns die Haare vom Kopf fressen". Schon deshalb sollte man vorsichtig sein, sich mit dieser Sichtweise des im Innern beheimateten Ex-Bayern zu solidarisieren, um nicht in politisch schwieriges, weil vorbelastetes und gefärbtes, Fahrwasser zu geraten.

Vor diesem Hintergrund ist deshalb auch die Stellungnahme meiner Kanzlerin zu verstehen, die heute Mittag verkündete:

"Inzwischen leben vier Millionen Muslime in diesem Land. Und diese Muslime gehören auch zu Deutschland. Und genauso gehört ihre Religion damit zu Deutschland. Also auch der Islam."
(SPON, Angela Merkel, Bundeskanzlerin und Bundesvorsitzende der CDU)

Bemerkenswert der Widerspruch, den sie unmittelbar dafür von ihrer Stellvertreterin erntete:

"Es gibt nicht den Islam und das hat Herr Seehofer so auch gesagt." "Zu uns in Deutschland gehört keine Radikalisierung, gehören keine Fundamentalisten. Unsere Wurzel ist die christlich-jüdische. Aber natürlich gehören auch Menschen muslimischen Glaubens zu uns."
(SPON, Julia Klöckner, Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft und stellvertretende Bundesvorsitzende der CDU)

Das Detail ist aufgefallen? Wie elegant meine Kanzlerin die Zahlenrelation ins Spiel bringt? Wie gekonnt die Verbindung, die meine Kanzlerin herstellt, von ihrer Stellvertreterin postwendend wieder aufgebrochen wird ohne ihr direkt zu widersprechen? Wie elegant meine Bundesministerin für Ackerbau und Viehzucht unterstellt, dass zum Islam Radikalisierung und Fundamentalismus gehören? Und wie elegant sie sich von Onkel Hotte distanziert und ihm trotzdem gleichzeitig Rückendeckung gibt, indem sie eine Aussage unterstellt, die gar nicht gefallen ist und ihm parallel dazu auf der offenen Flanke eine Breitseite mitgibt, indem sie betont, dass unsere Wurzel "christlich-jüdisch" ist? (Der Singular ist wichtig, denn eine Wurzel ist unteilbar und eine natürlich gewachsene Einheit.)

Normalerweise dauert es ja länger, bis sich an der Front der Bundeshomurfacharbeiter (ungelernt) etwas tut, aber das Kabinett Merkel IV legt eine wirklich beeindruckende Schlagzahl vor. Bleibt der von uns gewählte berliner Faschingsverein bei diesem Tempo, sollten wir uns vorsorglich stabilere Tischplatten und ausreichend Sprit besorgen.

Und schon mal die Sonntage besonders kennzeichnen.

(1)Sollten Sie sich beim Lesen dieser Zeilen in Bayern aufhalten: Politisches Asyl können andere Bundesländer leider nicht gewähren, nur andere Staaten.


Bild: Ralf Roletschek / Wikipedia

Dienstag, 2. März 2010

DNA-Datenbanken sind keine Utopie

Wenn es um das Sammeln von Daten geht, dann gehen die meisten davon aus, dass sie zumindest erfahren und manchmal auch pro forma gefragt werden, welche Daten gesammelt werden. Manchmal darf sogar bestimmt werden, ob die Weitergabe oder Speicherung überhaupt gewünscht ist. Manchmal - so wie jetzt gerade im Falle der Vorratsdatenspeicherung im Bereich Telekommunikation - entscheiden die Gerichte auch, dass eine solche Speicherung pauschal verboten ist. Sofern es sich "nur" um Werbung handelt, gibt es den einen oder anderen Weg, seine Daten wieder einzufangen und die Nutzung zumindest einzugrenzen und die Weitergabe zu verhindern - zugegeben: Einfach ist das nicht.

Aber was ist bei staatlichen Stellen? Klar, das Einwohnermeldeamt braucht eine Menge Informationen über seine Bürger. Auch das Finanzamt hat ein berechtigtes Interesse an vielen Informationen. Aber brauchen beide Behörden denselben Datenumfang? Eher nicht. Das Einwohnermeldeamt geht wohl weniger an, was ich verdiene und das Finanzamt geht es meiner Meinung nach nichts an, welcher Glaubensgemeinschaft ich angehöre. Zwar kann nicht verhindert werden, dass der Staat an verschiedenen Stellen ein reichlich komplettes Datenprofil über seine Bürger anlegt, aber es wird zumindest verhindert, dass alle diese Daten unkontrolliert zusammengeführt werden.

Zumindest wird uns das erzählt. Die Texas Tribune berichtet, dass sie nach Auswertung von neun Jahren Emailkorrespondenz und interner Dokumente des Department of State Healt Services (DSHS) nachweisen kann, dass Neugeborenen nach der Geburt entnommenes Blut ungefragt einem Labor der Streitkräfte übersandt wurde. Offiziell hieß es, dass hier Untersuchungen zu Kindersterblichkeit und Erbkrankheiten durchgeführt würden. Tatsächlich wurden hier wohl unter anderem auch solche Untersuchungen durchgeführt, die DNA und die damit verbunden Daten wurden nach der Untersuchung jedoch nicht etwa anonymisiert oder vernichtet, sondern katalogisiert und gespeichert. Ohne Verfallsdatum.

Aus den der Texas Tribune vorliegenden Informationen geht hervor, dass hier geplant ist, zunächst eine nationale und später auch eine internationale DNA-Datenbank zu errichten, in der die Erbinformationen aller Menschen gespeichert werden sollen. Heimlich und ohne Wissen der Betroffenen.

Die Behörden erhielten so im Schnitt 800.000 DNA-Proben pro Jahr und konnten eine umfangreiche Datenbank aufbauen. Das DSHS räumt ein, dass man zwar bemüht sei, die gewonnenen Daten für Forschungszwecke zu verwenden, aber eine exklusive Nutzung für ausschließlich diesen Zweck sei nicht vorgesehen. Mit anderen Worten: Wer an die Daten heran will, der bekommt sie auch. Und wenn die entsprechende Behörde freundlich anfragte, dann hat das DSHS auch nach Kräften mitgeholfen. Die Anfrage brauchte bloß behaupten, es ginge um eine "verschwundene" Person...

Inzwischen wurde per Gerichtsurteil verfügt, dass die Behörden mehrere Millionen dieser DNA-Proben vernichten müssen und die Behörde sieht sich zu Unrecht bestraft:
"Our understanding of mtDNA is that it's not used to pinpoint exactly who a person is, but can help determine origins." "Our intentions were good ones."

Sprecherin des DSHS Texas, Carrie Williams
Der aus den vorliegenden Informationen ersichtliche Hinweis, dass es dem Labor des Militärs um den langfristigen Aufbau einer internationalen Datenbank geht, lässt aus der Erfahrung der Vergangenheit vermuten, dass die die Behörden in den USA nicht alleine und ohne Absprache mit anderen handeln. Man denke nur an das SWIFT-Abkommen und die Weitergabe der Daten von Reisenden mit dem Flugzeug. Auch in Deutschland wird das Blut von Neugeborenen automatisch untersucht und wer weiß schon so genau, was mit diesen Proben hierzulande so alles geschieht?

Montag, 8. Februar 2010

Erfolgreich ausbilden

Unsere Regierung bemüht sich nach Kräften die Erfolge des Einsatzes in einem positiven Licht darzustellen. Der Einsatz ist notwendig, heißt es, wenn auch aus Berlin nicht immer konkret verlautet, warum der Einsatz denn nun notwendig ist - was geht's den Bürger auch an? Mitreden darf er, ja, das wird ihm gerade noch zugestanden, mitentscheiden allerdings nicht. Und so wird immer wieder darauf hingewiesen, dass der Einsatz der Bundeswehr in erster Linie ein Einsatz zum Wiederaufbau ist und deshalb notwendig. Eine der zentralen Aufgaben, so heißt es, sei die Ausbildung der Polizei in Afghanistan, der ANP (Afghan National Police).

Nun gut, aus eigener Erfahrung weiß ich, dass die Ausbildung von Sicherheitskräften und besonders von Polizisten nicht gerade einfach ist. Vor dem Hintergrund der Situation in Afghanistan dürfte jedem einleuchten, dass diese Aufgabe durch die Gegebenheiten vor Ort nicht gerade vereinfacht wird. Niemand wird daher Wunder erwarten. Die Fraktion Die Linke wollte es genau wissen und stellte eine entsprechende kleine Anfrage (17/432) an die Bundesregierung. Die wiederum antwortete heute darauf (17/586).

Zwischen 2002 und 2009 wurden durch "deutsche Polizeiausbilder" rund 30.000 Polizisten in den Bereichen "allgemeine polizeiliche Grundfertigkeiten" sowie "kriminal- und grenzpolizeiliches Fachwissen" aus- und fortgebildet. Im Jahr 2009 wurden 3.594 afghanische Polizisten ausgebildet. Bei diesen Zahlen kommt man also auf gut 4.000 Polizisten, die "von uns" pro Jahr ausgebildet wurden. So die Antwort der Bundesregierung. Auf den ersten Blick sieht das doch schon ganz toll aus, nicht wahr?

Nun, Zahlen sind immer relativ. Zunächst sollten wir uns klar machen, dass die Polizisten von Polizisten ausgebildet werden, nicht vom Militär. Für diese Aufgabe standen bisher von deutscher Seite sagenhafte 123 (in Worten: einhundert dreiundzwanzig) Ausbilder zur Verfügung. Insgesamt wurden von den in Afghanistan operierenden Staaten mindestens 96.600 Polizisten ausgebildet und in den aktiven Dienst überstellt. Deutschland hat damit weniger als ein Drittel der jetzt eingesetzten Polizisten in Afghanistan ausgebildet. (Vorausgesetzt die Ansage der Politiker stimmt was den Zweck und Auftrag unseres Einsatzes angeht, dann werden 123 Polizisten von 4.500 Bundeswehrsoldaten beschützt. Das sind - rein rechnerisch - gut 36 Soldaten je Polizist... Nicht schlecht Herr Specht.)

Ob "ein Drittel" viel ist oder wenig, darf diskutiert werden, allerdings sollte dabei nicht vergessen werden, dass die Ausbildung der Polizei in der politischen Argumentation für den Einsatz in Afghanistan bislang immer als Hauptaufgabe des deutschen Kontingents kommuniziert wurde. Tatsächlich war es bis 2007 ganz allein Aufgabe und Verantwortlichkeit des deutschen Kontingents Polizisten in Afghanistan auszubilden. Seit 2007 liegt diese Aufgabe aber nicht mehr alleinverantwortlich bei Deutschland, sondern ist Aufgabe von EUPOL. EUPOL Afghanistan wiederum setzt sich zusammen aus Kräften aus den Mitgliedsstaaten der EU plus Kanada, Kroatien, Neuseeland und Norwegen.

Mit anderen Worten: von 2002 bis 2007 hat man Deutschland machen lassen. Dann hatte man die Faxen dicke und hat Deutschland die Verantwortung weg genommen und stattdessen in die Hände der EU und anderer Staaten gelegt. Angesichts der Zahlen wundert mich das wenig: Wenn zwei Drittel der Arbeit, die eigentlich unsere Aufgabe sein soll, von anderen erledigt wird, kommt es zumindest mir so vor, als wenn diese Aufgabe irgendwie nicht so wirklich von "uns" erledigt wird, sondern irgendwie dann doch eher von "anderen".

Immerhin: Aus dem politischen Olymp wurde uns jüngst kund getan, dass die Hauptaufgabe jetzt besonders verstärkt werden solle. Das ausbildende Personal solle deshalb deutlich verstärkt werden. Deshalb werde Deutschland zukünftig sage und schreibe 200 (in Worten: zweihundert) Polizeiausbilder nach Afghanistan entsenden. In Deutschland streiten sich derweil die Betreiber der Polizei - die Bundesländer - darüber, wer denn alles keine Polizisten entsenden will. Oder muss. So steht zwar schon mal fest, dass wir 77 Polizisten mit Ausbilderfunktion und -befähigung zusätzlich entsenden werden, wir wissen lediglich noch nicht so ganz genau, wo wir die her nehmen. Vielleicht finden wir ja welche beim Winterschlussverkauf.

Parallel zu den angekündigten finanziellen Mitteln soll so das Ziel einer einsatzfähigen Polizei und damit eine stabile innere Sicherheit in Afghanistan zügig erreicht werden. "Zügig" darf man übrigens wörtlich nehmen. Dem "einfachen" Polizisten wird nach Angaben des BMI (2008) in den von Deutschland betriebenen Ausbildungsgängen in zwei Kursen zu jeweils zwei Wochen der Grundstock polizeilicher Kompetenz mitgegeben. Führungskräfte erhalten drei weitere Kurse zu jeweils zwei Wochen. Bei uns in Deutschland dauert die Ausbildung zum Polizisten übrigens drei Jahre.

Ok, rechnen wir mal. 123 Ausbilder schaffen 3.600 Auszubildende in 2009. Demnach schafft ein einzelner Ausbilder im Jahr rund 29 Auszubildende erfolgreich durch die Lehrgänge. 200 Ausbilder würden damit - rein rechnerisch - rund 5.800 neue Polizisten ausbilden. Eine satte Steigerung um immerhin 61%. Nun, wir haben von unserer politischen Führung ein Ziel genannt bekommen. Dieses Ziel lautet: 134.000 Polizisten für Afghanistan. Einhundert und vierunddreißigtausend. Neunzigtausend (und 'nen Keks) haben wir jetzt. Wenn wir 5.800 Polizisten im Jahr ausbilden, dann schaffen wir das Planziel in nur noch... moment, eben ausrechnen... siebeneinhalb Jahren.

Was für ein Glück, dass sich die Alliierten in Afghanistan nicht auf die Leistung der deutschen Polizeiausbildung verlassen, im Gegenteil, die wurde in der Vergangenheit sogar mehrfach deutlich kritisiert. Die Einsatzbereitschaft der meisten Polizeieinheiten wird überwiegend als "auf dem niedrigsten denkbaren Niveau" beschrieben. Im April 2008 erreichte keine einzige Einheit der Afghan National Police den "Capability Milestone 1" (CM1), die höchste der vier Bewertungen hinsichtlich Training und Führung (die übrigen entsprechend CM2, CM3 und CM4). Im November 2008 - also nicht mal ein Jahr nachdem Deutschland nicht mehr den Ton bei der Polizeiausbildung in Afghanistan angab - erreichten bereits 18 (achtzehn!) Polizeieinheiten den CM1. Dem standen zwar noch immer 317 Einheiten auf dem Niveau CM4 gegenüber, (16 CM2, 22 CM3), aber irgendwie möchte man angesichts dieser Zahlen doch ein paar Fragen stellen. Egal wie, immerhin brauchen "wir" die fehlenden Polizisten auch nicht mehr alleine auszubilden. Man nimmt uns einen Teil der Arbeit ab. Honi soit qui mal y pense.

Zum Nachdenken am Ende noch ein paar Zahlen. Während Deutschland alleinverantwortlich für die Ausbildung der Polizei zuständig war, also im Zeitraum von 2002 bis 2007, wurden von Deutschland Mittel in Höhe von insgesamt 80 Millionen US$ für die Ausbildung bereitgestellt. Seit EUPOL Afghanistan übernommen hat, wurden von 2007 bis 2009 bereits 87 Millionen US$ investiert. In Zukunft wird Deutschland seine finanziellen Anstrengungen denn auch deutlich erhöhen. Auf insgesamt 480 Millionen Euro (rund 658 Millionen US$) jährlich werden die Investitionen für den gesamten Wiederaufbaueinsatz in Afghanistan steigen. Eine gewaltige Summe, auf die wir stolz sein können.

Für 2007 haben die USA übrigens 2,5 Milliarden US$ alleine für die Ausbildung der afghanischen Polizei budgetiert und dieses Budget 2008 noch einmal um weitere 800 Millionen US$ aufgestockt. Im den USA unterstehenden Distrikt Farah, genauer in Adraskan, haben die USA ein Ausbildungszentrum speziell für die afghanische Polizei aufgebaut, in der 800 Auszubildende in jeweils 16 Wochen dauernden Kursen ausgebildet werden...

Warum mache ich mir eigentlich Sorgen um das deutsche Bildungssystem?

Freitag, 29. Januar 2010

Vollständige Überwachung

(In den vergangenen Monaten habe ich mich mit dem Thema "Überwachung" intensiver auseinander gesetzt und meine Überlegungen jetzt zu Papier gebracht. Das Ergebnis ist ein ziemlicher Brocken und wahrscheinlich nicht für jeden leicht verdaulich. Ich empfehle Zeit und Kaffee. Viel von beidem.)

Die Medien berichten immer wieder von Bestrebungen der Politik, die Bürger des Staates im zunehmenden Umfang zu überwachen. Besonders präsente Diskussionen drehen sich um die Videoüberwachung und in letzter Zeit vermehrt die Kontrolle dessen, was der Bürger im Internet tut. Dazu gehört allerdings auch die inzwischen selten diskutierte Überwachung der Telekommunikation (Telefonüberwachung), aber auch die jüngst geschaffene Möglichkeit des Staates, auf Kontobewegungen des Bürgers zuzugreifen und diese zu überwachen. Die biometrischen Daten des Bürgers zu katalogisieren und zu sammeln gehört ebenso dazu, wie auch das automatische Überwachen des Verkehrs auf zum Beispiel Autobahnen, wie zum Beispiel "Toll Collect", aber auch Systeme der automatischen Überwachung der Einhaltung von Geschwindigkeitsbegrenzungen gehören dazu. Die Liste ist damit längst nicht abgeschlossen.

Die Diskussionen um die Einführung und Anwendung dieser Systeme dreht sich in der Öffentlichkeit um den Punkt der Grundrechte des Bürgers, um seine Privatsphäre und sein Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit. Die Fragestellung, warum der Staat allerdings überhaupt diese Überwachung will, wird meistens reduziert auf zwei Faktoren: Erstens wird unterstellt, dass der Staat auf diesem Wege dem Bürger mehr und effizienter Geld abnehmen kann (z. B. Toll Collect, Finanzämter, Bußgelder, etc.) Zweitens wird dem Staat unterstellt, er wolle den Gläsernen Bürger, damit dieser - salopp formuliert - tut wie ihm befohlen.

Beide Argumente greifen aber zu kurz. Warum sollte der Staat ein Interesse daran haben, dem Bürger "leichter" Geld abnehmen zu können? Anders als noch im Mittelalter landen die Steuereinnahmen heute nicht mehr im Privatvermögen der Regierenden. Die Einnahmen des Staates bleiben in erster Linie im Staat und dienen damit grundsätzlich dem Allgemeinwohl - auch wenn die Erfahrung zeigt, dass es durchaus immer wieder Korruption und Selbstbedienungsmentalität in der politischen Führung gibt. Trotzdem: Die Politiker werden nicht unmittelbar über die Höhe und Gesamtsumme der eingenommenen Steuern (und anderer Einnahmequellen) besoldet, sondern über per Gesetz von demokratisch gewählten Volksvertretern festgelegte Besoldungstabellen (Diäten).

Das Argument, dass durch staatliche Subvention an die Wirtschaft die Politiker wiederum monetäre Zuwendungen aus der Wirtschaft erhalten und so indirekt über Mehreinnahmen ihr eigenes Einkommen deutlich verbessern, ist grundsätzlich durchaus korrekt. Diese Möglichkeiten unterliegen aber ebenfalls dem Regulativ durch die geltenden Gesetze, die wiederum ebenfalls auf dem Wege der demokratischen Willensbildung geschaffen und ausgestaltet werden. Mit anderen Worten: Wenn alle Bürger dagegen sind, dass Politiker diese Möglichkeit haben, dann können sie ihrem Willen Ausdruck verleihen und auf dem Wege der verfassungsmäßig garantierten Optionen der Teilnahme an der Politik (Demokratie) entsprechende Mehrheiten schaffen und solche Veränderungen herbeiführen. Das geschieht auch tatsächlich, aber es geschieht nicht in Form einer von einer breiten Mehrheit getragenen Forderung nach einem pauschalen Verbot, sondern explizit auf dem Wege, dass speziell der Korruption und Vorteilsnahme (bzw. der Vorteilsgewährung) versucht wird Einhalt zu gebieten.

Es kann also - von verschiedenen Einzelfällen abgesehen - kaum argumentiert werden, dass die Vermehrung der staatlichen Einnahmen dem Zweck der persönlichen Bereicherung der Politiker dient. Dazu unterliegen auch Politiker in viel zu engem Rahmen der Kontrolle. Davon abgesehen stehen Politiker weder neben noch über dem Gesetz (Die berechtigte Diskussion darüber, ob diese Kontrolle ausreicht oder im ursprünglich gewollten Umfang stattfindet, soll an dieser Stelle nicht betrachtet werden.) Das Argument der persönlichen Bereicherung als maßgebliche Kraft hinter der zunehmenden Kontrolle des Bürgers ist damit kaum tragfähig und muss deshalb weitestgehend abgelehnt werden.

Welches Interesse hat der Staat daran, seine Bürger zu entmündigen und ihnen eine Meinung und eine Denkweise aufzuzwingen? Da zumindest in Deutschland kein Politiker auf Lebenszeit in sein Amt kommt und grundsätzlich quasi jederzeit aus seinem Amt abberufen werden kann, müsste man unterstellen, dass alle Politiker ein gemeinsames Ziel haben, das losgelöst von deren politischen Ansichten ist. Dieses Ziel müsste den Interessen des Bürgers entweder entgegenstehen oder aber zumindest durch den Bürger gefährdet sein. Da die Verfassung aber jedem Bürger Zugang zur Politik garantiert, stellt sich an dieser Stelle die Frage, ob es dann nicht sinnvoller wäre, den Zugang zur Politik anders zu begrenzen. Gerade das Entstehen von Parteien wie Bündnis 90 / Die Grünen, der Linkspartei und in jüngster Vergangenheit der Piratenpartei zeigt aber, dass dieser Zugang zur Politik eher erleichtert als erschwert wird und außerdem im zunehmenden Maße auch noch von Bürgern genutzt wird.

Damit das Argument der Abschottung der Politik gegenüber dem Bürger in irgendeiner Form belastbar wird, müsste man unterstellen, dass auch die, die jetzt neu in die Politik eingestiegen sind, bereits vorher in irgendeiner Form zu dem durch die Politik protektionierten Kreis gehörten und die neu entstandenen Parteien sich aus dem Kreise der bereits zu diesem Kreise gehörenden Personengruppen rekrutieren. Diese Überlegung hält jedoch keiner Überprüfung stand. Spätestens das Entstehen der Piratenpartei hat das Gegenteil gezeigt, denn diese konstituiert sich nach eigenem Bekunden aus Mitgliedern, die früher gar kein Interesse an politischer Beteiligung hatten, sich jetzt jedoch verpflichtet sehen, ihre Interessen selbst wahren zu müssen.

Der Zugang zur Politik ist als Kernelement der Demokratie in der Verfassung garantiert. Den Zugang zur Politik und damit zur aktiven politischen Beteiligung zu verbauen, wäre maßgebliches Element dieses hypothetischen Selbstschutzes. Die Zugangskontrolle zu den bereits an der Politik beteiligten Parteien obliegt zwar den Parteien selbst (Anforderungen an die Mitgliedschaft), bzw. den regierenden Parteien (gesetzliche Regulierung zu Parteien und deren Mitglieder), jedoch stehen alle Parteien allen Bürgern offen und jeder Bürger kann sich grundsätzlich jeder Partei anschließen (außerhalb der und gegen die Verfassung operierende Parteien mal außen vor gelassen). Eine solche Abschottung findet de facto nicht statt.

Bliebe die Überlegung, dass es eine Art "Masterplan" gibt, der alle Bürger gleichschalten soll, über den die Politik Opposition verhindern will. Gerade das Beispiel der DDR zeigt, dass das selbst in einem nahezu absolut kontrollierten und ideologisch gleichgeschalteten Staat nicht gelingt. Besonders das Beispiel DDR hat gelehrt, dass sich Opposition nicht verhindern lässt. Insbesondere die Globalisierung zeigt mit aller Deutlichkeit, dass sich heute Ideen und Ansichten nicht mehr einsperren lassen. Selbst Oppositionsgruppen in überaus restriktiv handelnden Staaten, wie zum Beispiel dem Iran oder China, schaffen es, ihre Ideen international zu verbreiten. Das Internet spielt dabei eine wichtige, aber nicht die einzige Rolle. Medien anderer Länder, Reisefreiheit, Literatur, internationale Austauschprogramme, Städtepartnerschaften, internationale Organisationen, weltweit agierende Firmen und so weiter verhindern, dass heute die Ansichten (oder die Vorstellungen, Ideen, Konzepte) einer Gruppe überhaupt an einem Ort eingesperrt werden können. Sobald eine Idee zwischen mehreren Individuen Konsens findet, wird sie kommuniziert und findet damit nahezu zwangsläufig auch Verbreitung - auch international.

Zieht man zu diesen Überlegungen noch die Tatsache hinzu, dass nicht nur in Deutschland eine Ausweitung der Überwachung des Bürgers im Gange ist, sondern in nahezu allen modernen Staaten, würde die Gleichschaltung der Bürger nur dann funktionieren, wenn alle Bürger aller Staaten identisch gleichgeschaltet würden. Es ist mehr als fraglich, wie angesichts kultureller, moralischer, ethischer, wirtschaftlicher, politischer (und so weiter) Unterschiede eine globale Gleichschaltung aller Bürger überhaupt theoretisch funktionieren könnte. Nimmt man den erforderlichen Zeitansatz hinzu, dann fällt schnell auf, dass in den vielen, vielen Jahren seit dem Entstehen der Diskussion um den Überwachungsstaat und den gläsernen Bürger zwar die Überwachung ausgeweitet wurde, die davon aber gemäß der Theorie einer Intention des Selbstschutzes der Regierenden profitierenden Personen in vielen Fällen schon lange nicht mehr im Amt und zum Teil sogar bereits verstorben sind. Die These, dass hier eine Kaste einen Masterplan verfolgt, der auf den ultimativen Selbstschutz ausgerichtet ist und ein Machtmonopol errichten soll (Stichwort Illuminaten), ist zwar nicht undenkbar, aber angesichts der Faktenlage dann doch etwas zu phantastisch. Das Argument wäre demnach auch als nicht tragfähig abzulehnen.

Das Unterstellen von Bereicherung und Abgrenzung setzt daneben noch eine ganz gravierende Grundlage voraus: Alle Politiker müssten den Bürger als Gegner verstehen, den Staat in seiner demokratischen Ausgestaltung als Feind begreifen und im Kern Moralvorstellungen leben, die sich mit der überwiegenden Mehrheit der Bevölkerung nicht decken können. Mit anderen Worten: Den Politikern müsste unterstellt werden, dass sie im Kern ihres Wesens böse sind. Diese Vorstellung ist kaum haltbar, denn Politiker kommen aus der Mitte des Volkes, an deren (politischer) Spitze sie letztendlich zu finden sind. Wenn schon Politiker per se bösartig sind, dann wäre es angesichts der Vielzahl der Politiker und der bunten Streuung deren gesellschaftlicher Herkunft nur naheliegend zu behaupten, dass ALLE Menschen böse sind. Die Philosophie hat mehrfach gezeigt, dass der Mensch eben nicht a priori gut oder böse ist. Diese Vorstellung muss deshalb zurückgewiesen werden.

Wenn folglich die beiden naheliegenden Argumente Bereicherung und Abgrenzung ebenso abzulehnen sind wie die Unterstellung, dass Politiker grundsätzlich böse und gegen den Bürger eingestellt sind, welches Motiv sollten dann Politiker bzw. Staaten haben, dass sie die Überwachung des Bürgers zunehmend ausweiten? Immerhin wird erhebliche Unruhe in der eigenen Innenpolitik in Kauf genommen, die zuweilen sogar soweit geht, dass Politiker die eigene Entmachtung in Kauf nehmen. Trotzdem wird die möglichst umfassende Überwachung jedes Individuums im Staate vorangetrieben.

Warum streben selbst Politiker an, sich letztendlich dieser allumfassenden Überwachung zu unterwerfen? Gerade und insbesondere Politiker haben doch ein extremes Interesse daran geheim zu halten, was sie tun und vorhaben, mit wem sie sich treffen, was sie besprechen und so weiter. Warum sollten ausgerechnet diese Politiker eine Überwachung forcieren, die letzten Endes ihren eigenen Interessen widerspricht? Als Bürger ihres Landes stehen sie ja gerade wegen ihres Amtes und ihrer Funktion nicht außerhalb von Recht und Gesetz, sondern unterliegen im Gegenteil sehr viel häufiger noch sehr viel umfangreicheren Kontrollen und Überwachungen.

Warum sollten sich dann ausgerechnet diese Politiker ins eigene Fleisch schneiden? Trotz aller die Überwachung vereinfachenden Gesetzgebungen, die im Laufe der letzten Jahre geschaffen wurden, findet sich dort nirgends eine Ausnahmeregelung, die Politiker von eben jener Überwachung ausschließt oder sie vor dem Auswerten und Benutzen der durch diese Überwachungen gewonnen Informationen schützt. Im Gegenteil. Die Ausnahmen der von der Überwachung ausgeschlossenen Personenkreise (Priester und Ärzte z. B.) wurden sogar noch deutlich reduziert.

Um sich der Frage nach dem "Warum?" nähern zu können, muss man zunächst verstehen, woraus sich ein Staat zusammensetzt und was ihn zusammenhält. Nach der klassischen Definition besteht ein Staat aus drei Elementen: einem Volk (Staatsvolk), eine Territorium (Staatsgebiet) und einer Regierung (Staatsgewalt). Diese Definition geht auf Machiavelli zurück und wurde erstmals in seinem Werk "Il Principe" formuliert. Regierung und Bevölkerung bilden zusammen die Gesellschaft. Die Regierung entsteht zwangsläufig aus derjenigen Bevölkerung, der sie vorsteht und kann nur in der erfolgreichen Interaktion mit ihr existieren. Geht diese erfolgreiche Interaktion verloren, geht die Regierung unter, siehe z. B. Französische Revolution.

Gesellschaftlicher Zusammenhalt entsteht aus dem Innern der Gesellschaft heraus. Es finden solidarische und partizipatorische Prozesse statt, aus denen Konsens über gesellschaftliche Normen entsteht, welcher durch Mechanismen der sozialen Kontrolle durchgesetzt wird. Diese in der Gesellschaft geltenden Werte und Normen werden aber nur zum Teil in Form von Gesetzen manifestiert.

Viele gesellschaftliche Normen finden sich in keinem einzigen Gesetz wieder und werden als Idee, als Moralvorstellung innerhalb der Gesellschaft kommuniziert und angewendet. Beispiele dafür mögen Benimmregeln sein oder auch religiöse Ansichten, deren Einhalten und Missachten zwar weitreichende gesellschaftliche Konsequenzen haben, aber nicht unbedingt in Form eines Gesetzes irgendwo nachzuschlagen sind. Wo zum Beispiel ist in Deutschland das Gesetz zu finden, dass vorschreibt, dass Menschen, die sich begegnen, einander Begrüßen müssen? Ein solches Gesetz gibt es nicht, trotzdem ist dieses Verhalten gesellschaftlich verankert und das Missachten dieser gesellschaftlichen Norm hat weitreichende praktische Konsequenzen, wie jeder leicht im Selbstversuch nachvollziehen kann.

Die Veränderung der Welt, der globalen Zusammenhänge, der Arbeitswelt, der Kommunikation, der Vorstellungen, Werte, Ziele und nicht zuletzt der technologische Fortschritt führen zu einer Zersplitterung der individuellen Ansichten. Je individueller die Ansichten über geltende Werte und Normen, desto kleiner der gemeinsame Nenner, über den überhaupt gesellschaftlicher Konsens bestehen kann. Ein Beispiel dafür mag die zunehmend Verbreitung findende Vorstellung sein, dass die Straßenverkehrsordnung lediglich eine Empfehlung ist, aber nicht verbindlich ist, erst Recht dann nicht, wenn sie einem selber gerade nicht in den Kram passt. (Stichwort "eingebaute Vorfahrt", "diese Fahrspur gehört mir", "warum soll ich blinken, ich weiß doch wo ich hin will und die anderen sehen das dann schon" usw.)

Konsens über gesellschaftliche Normen bedeutet, dass die Gesellschaft über integrative Kräfte verfügt, welche diese verbindlich machen. Wie eben gezeigt ist der Verlust der Homogenität innerhalb der Gesellschaft offensichtlich. In der Soziologie wird diese Entwicklung darauf zurückgeführt, dass an die Stelle von Konvention und Tradition die Selbständigkeit des Handelns und der Ausdruck einer pluralisierten Lebensform treten (Anthony Giddens). Daraus erfolge, so die These, ein Verfall zivilisatorischer Regeln der Begegnung der Mitglieder der Gesellschaft im öffentlichen Raum. Die Gründe für den Verlust sozialer Normgefüge liegen in Prozessen der sozialen und gesellschaftlichen Desintegration.

Sozioökonomische Polarisierung und soziokulturelle Heterogenisierung führen zu einer Vergrößerung der sozialen Distanz zwischen den Individuen. Der sozialen Polarisierung können auch der Verfall zivilisatorischer Regeln für die Nutzung des öffentlichen Raums zugeschrieben werden. Notlagen wie Arbeitslosigkeit, unzureichende Wohnverhältnisse oder biographische Perspektivlosigkeit bedeuten Ausschluss aus einer auf Wohlstand und Konsum fixierten Gesellschaft. In der Soziologie versteht man diese (eher negative) Sichtweise unter der Theorie des Kommunitarismus.

Wenn der gesellschaftlich akzeptierte Rahmen von Werten und Normen jedoch erodiert und letztendlich durch die Gesellschaft selber nicht mehr getragen wird, dann fällt die Gesellschaft auseinander, denn es fehlt der Gesellschaft genau das, was eine Gesellschaft im Innern zusammen hält. Eine Gesellschaft, eine Nation, ein Volk, definiert sich letztendlich durch eine gemeinsame Idee, ein Konzept, wie auch der Begriff einer Nation, eines Volkes letztendlich auch nur eine Idee, ein Konzept ist. Ohne diese gemeinsame Idee fällt die Gesellschaft auseinander und verwandelt sich in eine Gruppe zusammenhangsloser Individuen mit eigenen Wertevorstellungen, die in keinerlei Relation oder Bezug zu den anderen sie umgebenden Individuen stehen.

Die Soziologin und Moralforscherin Gertrud Nunner-Winkler brachte das in "Zurück zu Durckheim?" auf den Punkt: "In dem Maß, in dem sich die Bindungen der Menschen an kulturell vorgeschriebenen Ziele oder zugelassene Mittel abschwächen, resultiert Ungewissheit über die Substanz und die Legitimität von Normen in sozialen Interaktionen, resultieren abweichendes Verhalten und Delinquenz, kurz, die Gesellschaft zerfällt."

Am Ende dieses Zerfalls steht die Anarchie, hat in der hier gemeinten Form jedoch nichts mit jener ideologisch verklärten Gesellschaftsutopie zu tun, die von weit links außen immer wieder als vermeintliches Ideal einer Gesellschaft propagiert wird. In Abgrenzung zu jenem Ideal der linksextremen (politischen) Utopie gibt es in der sich durch bezugslos agierenden Individuen geprägten Anarchie nämlich kein gemeinsames gesellschaftliches Ziel, keinen alle verbindenden Überbau, sondern es gelten für jedes Individuum ausschließlich die eigenen Interessen als Maßstab, Motivation und Rechtfertigung. Die unmittelbare Folge sind das Recht des Stärkeren und andere wenig erstrebenswerte Konsequenzen, die bis hin zur Sklaverei und der Aufhebung der Menschen- und Bürgerrechte reichen. Insgesamt ein wenig erstrebenswerter Zustand, der, wenn er eingetreten ist, nicht weniger bedeutet, als den Untergang der Gesellschaft und damit das Ende der Existenz des davon betroffenen Staates. Die Situation in Afghanistan um 2000 / 2001 herum mag als ungefähres bildhaftes Beispiel dienen.

Eine andere Theorie der Soziologie besagt, dass der Prozess der Individualisierung nicht zwangsläufig den eben beschriebenen, negativen Weg einschlagen muss. Der prozedurale Liberalismus erklärt die Treue des Bürgers durch ein aufgeklärtes Selbstverständnis. Mit anderen Worten: Je stärker das einzelne Mitglied der Gesellschaft aufgeklärt ist, desto stärker wird sich dieses Individuum an den Werten und Normen der ihn umgebenden Gesellschaft halten, weil es deren Richtigkeit erkennt und begreift. Kommunitarismus und prozeduraler Liberalismus sind in der Soziologie heftig umstrittene Theorien über die Gesellschaft der Zukunft und es besteht massiver Dissens darüber, inwieweit Individualität auch positiv gewertet werden kann und wie soziale Kontrolle in einer von Desintegrationsprozessen betroffenen Gesellschaft überhaupt funktionieren kann.

Unabhängig von der wissenschaftlichen Diskussion muss es aber immer das oberste Ziel eines jeden Staates sein, seinen eigenen Bestand, sein eigenes Überleben zu sichern. Wenn der Verlust eines gemeinsamen Wertesystems am Ende den Zusammenbruch der Gesellschaft bedeuten KANN, dann muss der Staat zwangsläufig dafür sorgen, dass das bestehende Wertesystem in der Gesellschaft Beachtung findet, denn kein Staat kann sich das Glücksspiel leisten darauf zu hoffen, dass schon das bessere Ergebnis eintreten wird, insbesondere dann nicht, wenn die beobachtbare Realität eher befürchten lässt, dass die negativen Folgen die positiven bei weitem überwiegen werden.

Was hat das aber mit dem scheinbaren Ausufern staatlicher Überwachung des einzelnen Bürgers und seiner zunehmenden Beschneidung seiner Grundrechte zu tun?

Der Soziologe Wilhelm Heitmeyer sagt in "Was hält die Gesellschaft zusammen?": "Gleichwohl muss nachlassende Integrationskraft nicht zu einer Instabilität der Gesellschaft führen, solange ein offen repressiver und in Zukunft hochtechnisierter, ‚sanft' erscheinender Machtapparat die zunehmend isolierten und kaum noch zu dauerhaften Gruppenbildungen anzuhaltenden Menschen in Schach halten, monetär befriedigen und gruppenspezifisch ausgrenzen kann."

Integration und Desintegration sind die Mechanismen, auf die der Staat einwirken muss. Diese Einflussnahme muss zwangsläufig über staatliche (institutionalisierte) Mechanismen geschehen, da die Gesellschaft in Folge der gesellschaftlichen Desintegrationsprozesse in zunehmend geringerem Maße über die die Möglichkeit gesellschaftlicher Selbstkontrolle verfügt. Je weniger Konsens über gesellschaftliche Normen besteht, desto geringer die Möglichkeiten der Gesellschaft die Einhaltung eben dieser Normen zu erzwingen.

Die Realität der Erosion gesellschaftlicher Normen ist belegbar. Es ist davon auszugehen, dass dieser Prozess noch weiter zunehmen wird. Daraus folgt, dass der Staat eingreifen muss. Daraus folgt, dass der Umfang und der faktische Bedarf an sozialer Kontrolle in Folge der weiterhin zunehmenden gesellschaftlichen Desintegration und Individualisierung zunehmen wird. Der technische Fortschritt ermöglicht es, dass diese Kontrolle rationalisiert werden wird, wie dies auch in der industriellen Produktion zu beobachten ist. Demzufolge wird der Einsatz der technischen Möglichkeiten des Staates seine Bürger dahingehend zu überwachen, dass sie die gesellschaftlich verbindlichen Normen auch einhalten, im Laufe der Zeit technisch einfacher und billiger werden.

Die Beachtung gesellschaftlicher Normen ist von verschiedenen individuellen Beweggründen abhängig, zum Beispiel der Achtung einer Autorität, oder der Einsicht ihrer Richtigkeit, aber auch der Angst vor Strafe. Gerade der letztgenannte Effekt lässt sich leicht ausnutzen und wird durch den technologischen Fortschritt stark begünstigt, denn durch verbesserte Kontrollmöglichkeiten kann ein präventiver Disziplinareffekt erzielt werden.

Die massenhafte (technologisierte) Überwachung des Individuums findet sich in zwei klassischen Werken vorweggenommen. Focault interpretierte das Panoptikums von Bentham ("Überwachen und Strafen: die Geburt des Gefängnisses"), George Orwell konstruierte in seinem dystopischen "1984" einen totalitären Überwachungsstaat.

Nach Focault verändert die Disziplinargesellschaft die grundlegende Funktionsweise der (staatlichen) Macht: "Die traditionelle Macht ist diejenige, die sich sehen lässt, die sich zeigt, die sich kundtut und die die Quelle ihrer Macht gerade in Bewegung ihrer Äußerung findet. (...) Die Disziplinarmacht setzt sich durch, indem sie sich unsichtbar macht, während sie den, von ihr Unterworfenen, die Sichtbarkeit aufzwingt." Der Beobachtende wird unsichtbar, der Beobachtete wird (permanent) sichtbar.

Focault beschreibt, dass sich gegen Ende des klassischen Zeitalters die Normalisierung zu einem großen Machtinstrument entwickelte. Das Durchsetzen der Disziplin verhilft der Macht, der Norm, zum Durchbruch. Über die Disziplinierung wird das Einhalten von Normen (Gesetzen) gewährleistet. Diese Entwicklung erwartet Focault durch die Entwicklung von disziplinierenden Kasernen, aber auch in der Kindererziehung und in Gefängnissen. Die Disziplin als Instrument der Normierung einer Gesellschaft (d. h. ihrer Normalisierung) führt zu neuen Ideen ihrer Überwachung. Focault: "Eine lichtscheue Kunst des Lichtes in der Sichtbarkeit hat unbemerkt in den Unterwerfungstechniken und Ausnutzungsverfahren ein neues Wissen über den Menschen aufgebaut."

Das totalitaristische Überwachungsregime, das von Orwell im dystopischen "1984" beschrieben wird, bedient sich der Techniken eben jener unsichtbaren Überwachung, die bereits Focault beschrieb. Bei der von Orwell beschriebenen disziplinierenden Gewalt handelt es sich nicht um eine triumphierende Gewalt, wie sie z. B. bei den Herrschern des Mittelalters zu beobachten war, sondern um eine im Vergleich dazu bescheidene und misstrauische Gewalt. Sie behandelt Individuen als Objekte. Die Disziplinierung verfestigt Individuen und bestraft Verstöße gegen Normen.

Bemerkenswert ist, dass bei Orwell nicht mehr der Akt des Bestrafens an sich das Hauptwerkzeug der Machtausübung ist, sondern die dem vorausgehende Verhaltenskontrolle. Das lückenlose Strafsystem wirkt normend, normierend und normalisierend. Der technische und systemische Erfolg der Disziplinarmacht wird bei Orwell durch vergleichsweise einfache Mittel erreicht: Das Einrichten eines hierarchischen Blicks, die normierende Sanktion, die Kombination im Verfahren der Prüfung. Die "Prüfung" verändert bei Orwell das Verhältnis der Sichtbarkeit. Das Durchsetzen des Einhaltens der Normen wird durch die Einrichtung des "prüfenden Blicks" erreicht. Je besser und umfassender das das einzelne Mitglied der Gesellschaft (Orwell: "das Objekt") sichtbar ist, desto besser funktioniert die Kontrolle. Je unsichtbarer der Kontrollierende ist, desto einschüchternder funktioniert die Disziplinierung.

Focault beschreibt die räumliche Umsetzung des "prüfenden Blicks" mit dem Panoptikum. Das Panoptikum wurde von J. Bentham bereits 1791 entwickelt. Das Panoptikum ist ein "ideales" Gefängnisgebäude, das ringförmig um einen Turm in seiner Mitte herum konstruiert ist. Das Gebäude ist in einzelne Zellen unterteilt, die sich vom Turm aus jederzeit unbemerkt und vollständig einsehen lassen. Das Panoptikum trennt Sehen und Gesehen werden: Der Überwachte sieht den Überwachenden nicht mehr. Gleichzeitig wird die permanente Möglichkeit der verdeckten und vollständigen Überwachung persönlichen Handelns technisch realisierbar konstruiert.

Das Prinzip der Macht beruht sowohl bei Orwell als auch bei Focault auf der Sichtbarkeit der Macht bei gleichzeitiger Unsichtbarkeit der Herrschaft. Beide schaffen Mechanismen, die ständige Optionen des Eingreifens, der faktischen und körperlichen Machtausübung schaffen, die den ihr Unterworfenen bewusst sind. Durch dieses Bewusstsein übernimmt der Überwachte selbst die Zwangsmittel der Macht und wendet sie gegen sich selber an. Der Überwachte wird so zu seinem eigenen Überwacher.

Die reine Möglichkeit der permanenten Überwachung führt beim Überwachten dazu, dass der die Dominanz des Überwachers dauerhaft internalisiert. Für den Überwacher bedeutet das auf der anderen Seite, dass die tatsächliche Überwachung gar nicht mehr ständig stattfinden muss. Die reine Möglichkeit der permanenten Überwachung macht das überwachte Subjekt unmittelbar zum Teil des Herrschaftsapparates.

Grenzen der Disziplinierung der Überwachten ergeben sich allerdings aus dem Versagen der Reaktion und dem Nichtfolgen von Konsequenzen auf deviantes Verhalten seitens der Überwachenden. Die Dominanz des Überwachers wird dadurch nachhaltig in Frage gestellt und dadurch die Wirksamkeit des Konzepts der Überwachung zum Erzwingen des Einhaltens von Regeln unterwandert. In England zeigte sich, dass der präventive Erfolg der flächendeckenden Videoüberwachung durch CCTV-Systeme im Laufe der Zeit deutlich nachgelassen hat, weil immer öfter unmittelbare Sanktionen ausblieben.

Demokratische Gesellschaften definieren Regeln, die der Überwachung Grenzen auferlegen und dem Individuum Rechte einräumen, die durch die Überwachung nicht verletzt werden dürfen. In Deutschland zum Beispiel das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung und das Briefgeheimnis. Da die Regeln der Überwachung in Demokratien durch demokratisch gewählte Regierungen geschaffen werden, haben es letztendlich die (zukünftig) Überwachten in der Hand, wo sie die Grenzen der erlaubten staatlichen Überwachung ziehen wollen. Solange der Prozess demokratischer Meinungsbildung funktioniert, funktioniert auch die Kontrolle des Kontrolleurs. Wenn sich allerdings die Überwacher dem demokratischen Prozess entziehen, werden Missbrauchsängsten und dystopischen Visionen reale Existenzgrundlagen gegeben, die ihrerseits sehr wahrscheinlich zu einem schwerwiegenden Bruch zwischen Bevölkerung (den Überwachten) und der Regierung (den Überwachenden) führen, weil das demokratische Prinzip in Frage gestellt ist.

Andererseits drückt das Erlauben einer umfassenden Überwachung der Gesellschaft durch den Staat ein hohes Maß an Vertrauen des Bürgers an seine Machthaber aus, was wiederum ein starkes Indiz für eine stabile Gesellschaft sein kann. Paradoxerweise setzt dieses Vertrauen seitens der überwachten Gesellschaft in seine Regierung zwangsläufig ein deutliches Misstrauen eben jener Regierenden gegenüber denjenigen voraus, die ihnen so viel Vertrauen entgegen bringen: Die tatsächliche Überwachung ist Manifestation eben jenes Misstrauens. Auf Deutschland bezogen ergeben sich hier besonders Probleme durch die im Grundgesetz garantierte Unschuldsvermutung gegenüber dem Bürger, denn die staatliche Überwachung verletzt diese Unschuldsvermutung zwangsläufig. Die Notwendigkeit dieser Beschneidung der Grundrechte ist allerdings sowohl hoheitlich als auch gesellschaftlich begründbar.

Focault beschreibt zwei Prinzipien sozialer Kontrolle, die auf zwei traditionellen Idealen der Gesellschaft beruhen. Systemisch lässt sich die technische Überwachung (z. B. CCTV, aber auch das protokollieren der Bewegungen im Internet u. a.) diesen Prinzipien zuordnen. Der von ihm entwickelte Panoptismus instrumentalisiert Integration und Exklusion, die Bestrafung als Folge des Normenverstoßes sichert das Funktionieren. Überwachung wirkt dann (wie oben erklärt) präventiv und damit integrativ, wenn sie Fehlverhalten verhindert, denn dann integrieren sich die Subjekte der Gesellschaft, indem sie die Gültigkeit der Normen und deren Einhaltung verinnerlichen.

Dies hat unmittelbar zur Folge, dass der Zugang zur (durch die Überwachung gewonnenen) Information unmittelbarer Ausdruck von Macht wird, wodurch sich wiederum die Gesellschaft von der Disziplinar- zur Kontrollgesellschaft wandelt. Andererseits wirkt die Überwachung exklusiv (im Sinne von ausschließend, ausgrenzend), wenn sie der Identifikation von Normverstößen und der Selektion von Tätern dient, um diese im Anschluss von der Gesellschaft zu trennen.

Rechtstheoretisch ist dieser Ansatz durchaus behaviouristisch (und deshalb nicht unproblematisch), denn nicht die Ursache von deviantem Verhalten (Verbrechen) ist relevant, sondern das Management von Überwachung und Sanktion. Es geht nicht darum, Personen zu verändern, sondern um das Beeinflussen von Verhaltensabfolgen. Daraus ergeben sich wiederum andere, weitreichende Fragestellungen für die Gesellschaft, denen diese sich stellen muss, wenn die Gesellschaft nicht Gefahr laufen will, sich selbst die soziale Legitimation ihres Handelns zu entziehen, denn die Überwachung ist ein hoheitlicher Eingriff in das Kontrollgefüge der Gesellschaft, durch die ein hohes Maß an Machtkonzentration erzielt wird.

Auch durch die Gestaltung sozialer Räume kann soziale Kontrolle ausgeübt werden, ohne dabei ein Machtmonopol in Anspruch nehmen zu müssen. Soziale Räume sind dabei nicht zu verwechseln mit zum Beispiel Räumen in einem Haus oder Plätzen. Die Soziologie versteht unter dem Begriff des sozialen Raumes ein relationales Gebilde, das nicht unbedingt an eine Örtlichkeit gebunden sein muss (aber durchaus sein kann). Soziale Räume entstehen aus der Interaktion von Subjekten in diesem relationalen Raum. Soziale Räume sind diejenige Bühne, auf der soziales Handeln stattfindet. Sie sind konzeptionelle Behältnisse, in dem Subjekte handeln, und bestehen nur auf dieser Grundlage.

Kriminalität, die sich auf Objekte oder Subjekte bezieht (z. B. Sachbeschädigung oder Körperverletzung), finden überwiegend in solchen Räumen statt. Das subjektive Empfinden von Angst, das in dem Begriff "Angstraum" Ausdruck findet, ist räumlich konstituiert. Die Gestaltung von Räumen (im soziologischen Sinn) soll daher nicht etwa eine Veränderung sozialer Prozesse, wie systemische oder soziale Integration durch Raum (im territorialen Sinne) bewirken wollen, sondern das Potential der Interaktion unter der Hinnahme gesellschaftlicher Bedingungen ausnutzen. Das setzt allerdings voraus, dass auch diese sozialen Räume beobachtet werden. Diese Beobachtung soll dabei aber nicht etwa durch eine formelle oder technische Zugangskontrolle stattfinden, sondern durch eine Selbstkontrolle der im Raum handelnden Subjekte (informelle soziale Kontrolle). Soziale Räume werden aktiviert durch die ständige Präsenz von Akteuren. Diese wiederum aktivieren eine informelle soziale Kontrolle, sofern sie mit den anderen interagieren und bereit sind, unerwünschtes oder sogar kriminelles Handeln zu unterbinden.

Das kann entweder durch eigenes, unmittelbares Eingreifen oder durch das Anfordern hoheitlicher Autorität (z. B. Polizei) geschehen. Das Funktionieren dieses Prozesses bedeutet, dass die kommunikative Sozialintegration intakt ist. Dazu müssen die Akteure müssen allerdings am gesellschaftlichen Leben und sozialer Interaktion teilnehmen wollen und über ein Mindestmaß an gemeinsam akzeptierten Normen verfügen. Ist dies gegeben, wirkt ein mit dem panoptischen Blick vergleichbarer Mechanismus unter allen im sozialen Raum handelnden Subjekten. Die permanente Möglichkeit des Gesehenwerdens zusammen mit (faktischer) Autorität wirkt in dem Fall präventiv und erzwingt so Integration und Akzeptanz gesellschaftlicher Normen.

Da im gesellschaftlichen Raum die Autorität unmittelbar durch im Raum vertretene Subjekte ausgeübt wird, bedeutet die hier ausgeübte informelle soziale Kontrolle keinen hoheitlichen Eingriff in die Integrität des Individuums. Die informelle soziale Kontrolle wiederum ist eine inklusive (im Sinne von aufnehmend, integrierend) Strategie, die gerade im Wechselspiel mit Andersartigkeit sichere Verhältnisse ermöglichen kann. Die Prozesse der Individualisierung des gesellschaftlichen Wandels bedeuten daher nicht zwangsläufig, dass durch den Wandel von der Disziplinar- zur Kontrollgesellschaft individuelle Eigenverantwortlichkeit verloren gehen muss. Vielmehr bietet dieser Wandel - zumindest theoretisch - die Möglichkeit, sowohl mit Individualität als auch mit kultureller Desintegration umzugehen, ohne sofort hoheitlich und exklusiv vorgehen zu müssen.

Insofern muss man die zunehmende Überwachung des Bürgers aus dem Kontext der gesellschaftlichen Gesamtstruktur heraus betrachten und verstehen, dass der gesellschaftliche Wandel zwangsläufig auch einen Wandel derjenigen Mechanismen mit sich bringen muss, der die Gesellschaft im Innern zusammen hält. Dies wird umso deutlicher, je mehr man im Alltag beobachten kann, wie althergebrachte Mechanismen unwirksam bleiben. Es muss allen Beteiligten klar sein, dass Überwachung alleine noch keine Sicherheit garantiert. Zusätzlich liegt eine große Schwäche der Überwachung durch Trennung des Zusammenhangs "sehen und gesehen werden" darin, dass nicht erkennbar ist, ob der Normenverstoß auch bemerkt wurde. Besonders dann, wenn man selber Opfer eines solchen Verstoßes (z. B. einer Straftat) wurde, ist das für das individuelle Sicherheitsempfinden sogar kontraproduktiv, wenn seitens der Überwachenden keine sichtbare Reaktion erfolgt.

Die Überwachenden müssen ihrerseits der allgegenwärtigen Überwachung durch ein umfassendes Reaktionssystem Rechnung tragen, wenn das System gesellschaftliche Akzeptanz finden soll (siehe Negativbeispiel der CCTV-Überwachung in England). Gleichzeitig darf die Ursachenforschung der Kriminalität und die Bekämpfung eben dieser Ursachen nicht vergessen werden. Überwachungssysteme einzuführen, bloß weil sie technisch machbar sind, führt nicht dazu, dass die Problemstellung der Kriminalitätsgeschehens weniger komplex wird. Auch dürfen solche Systeme nicht eingeführt werden, um andere Maßnahmen zu ersetzen oder um Personal einzusparen, denn das kann langfristig nicht erfolgreich sein. Darüber hinaus darf Überwachung nicht zu einer unnötig umfangreichen Kontrolle des Bürgers führen, denn die Privatsphäre des Einzelnen ist ein überaus wertvolles Rechtsgut, das nicht leichtfertig beschnitten werden darf.

Die Herausforderung für jeden einzelnen besteht darin, dass dieser Prozess des gesellschaftlichen Wandels maßgeblichen und unmittelbaren Einfluss auf ihn selbst hat und es deshalb im Interesse jedes Betroffenen liegen muss, diesen Wandel zu verstehen und sich an dessen Gestaltung zu beteiligen. Unsere Demokratie bietet dazu jede Menge Möglichkeiten. Man muss sie nur nutzen.

Mittwoch, 6. Februar 2008

Öffentlichkeitsarbeit

BundeswehrIm Hotel Bayerischer Hof in München findet eine internationale Tagung statt. Mit hochrangigen Gästen aus dem In- und Ausland. Politiker und Militärs. Eine solche Konferenz muss bewacht werden, keine Frage. Brisant ist aber, wer diese Veranstaltung bewachen wird. Nach Auskunft der Bundesregierung wird diese Konferenz nämlich von mehr als 100 bewaffneten Soldaten der Bundeswehr "geschützt" werden. Jede Aufregung um den Dienst der bewaffneten Soldaten in und an diesem Hotel sei jedoch völlig überflüssig, denn dieser Einsatz ist kein(!) Einsatz der Bundeswehr im Innern. Zumindest nicht nach Ansicht des Verteidigungsministeriums.

Wir erinnern uns? Das Grundgesetz verbietet - nicht ohne Grund - den Einsatz der Bundeswehr im Innern, insbesondere die Wahrnehmung von Polizeiaufgaben ist ausgeschlossen. Irgendwas hatten die Väter des Grundgesetzes aus dem Dritten Reich gelernt. Wolfgang Schäuble und andere Politiker sehen das offenbar als ziemlichen Unfug an und wollen die Bundeswehr schon lange im Innern als "dritte Polizei" einsetzen - neben der Landes- und der Bundespolizei.

Es ist nicht klar, wer veranlasst hat, dass diese Konferenz von der Bundeswehr bewacht wird, aber veranstaltet wird sie vom Bundespresseamt und das Geld kommt vom Verteidigungsministerium. Jedenfalls hat die Bundesregierung das Hotel gemietet und versucht das Grundgesetz mit einem Trick zu umgehen: Das Hausrecht wurde an das Bundesverteidigungsministerium übertragen. Und dort will man das Hausrecht auch eigenhändig durchsetzen, auch mit Gewalt. Außen setzt man natürlich auf die Polizeien der Bundesländer und lässt 3.700 Polizeibeamte rund um das Hotel einsetzen.

Das Bundesverteidigungsministerium zeigt sich verwundert. Die "Absicherung am Tagungsort" ist nach dessen Ansicht völlig normal und "nichts Neues". Das Bundesinnenministerium weiß von solchen Einsätzen allerdings nichts, verweist jedoch darauf, dass diese Frage Ländersache sei. Aber auch beim bayerischen Staatsministerium des Inneren ist man etwas erstaunt und weiß angeblich von nichts. In jedem Fall werde dort aber ausgeschlossen, dass es sich um "Amtshilfe" handelt.

Ein Einsatz der Bundeswehr im Innern ist nach Ansicht des Verteidigungsministeriums die bewaffnete Absicherung am Tagungsort aber auf gar keinen Fall, denn die Bundeswehr dürfe ja laut einem Gerichtsurteil "zur Wahrnehmung von Aufgaben der Öffentlichkeitsarbeit" eingesetzt werden und um eine solche Aufgabe handelt es sich hier doch ganz eindeutig. Ein Blinder, wer das nicht sieht.

Halten wir fest: Bayern ist nicht Deutschland und Waffen tragen und Militärs und Politiker in Deutschland bewachen kein "Einsatz im Innern", sondern "Öffentlichkeitsarbeit" und unser Grundgesetz den Politikern nicht das Papier wert, auf dem es geschrieben wurde.

(Quelle: Zeit, danke Khabarakh)

Mittwoch, 9. Januar 2008

Flagge macht Mitte

Deutschlandfahne Flagge DeutschlandRegelmäßig ernte ich seltsame Kommentare und fragende Gesichter, wenn ich von meiner Überzeugung erzähle, dass nationale Symbole, wie Flaggen, Wappen, Hymnen und so weiter, für die inner Einigkeit und Stabilität eines Staates sehr wichtig sind. Nicht selten dichtet man mir daraus eine Neigung zum Nationalismus bis hin zum Faschismus an. Nicht nur den meisten Lesern hier ist klar, wie abwegig das ist. Forscher aus den USA und Israel haben dieses Thema wissenschaftlich untersucht und sind zu von mir schon länger vermuteten Ergebnissen gekommen.

Die in den "Proceedings" veröffentliche Untersuchung belegt, dass die unbewusste Wahrnehmung nationaler Symbole, wie zum Beispiel der Landesfahne, die politische Meinung und das Wahlverhalten von Menschen beeinflusst. Der Anblick nationaler Symbole verursachte einen Wechsel von den extremen Flügeln rechts- wie linksaußen hin zur politischen Mitte. In Versuchen konnten die Wissenschaftler nachweisen, dass unabhängig von der ursprünglichen, bewussten politischen Einstellung das unauffällige und unbewusste zeigen nationaler Symbole dazu führte, dass sich die Ansichten der Probanden einander deutlich annäherten und sich "ideologische Lücke" zwischen den Polen verkleinerte.

Die Wissenschaftler gehen davon aus, dass Symbole wie die Nationalflagge eines Landes bestimmte Ideen und Ziele transportieren und so bestimmte Gedanken und Verhaltensweisen auslösen, die im Einklang mit diesen Ideen stehen. Da diese Symbole für Einheit und Patriotismus stehen, ist es wahrscheinlich, dass sie auch in der Lage sind, Einheit zu erzeugen. Es ist anzunehmen, dass dies auch für andere Symbole gilt, die Gemeinschaften symbolisieren, wie zum Beispiel Glaubensgemeinschaften oder Parteien. Allerdings bleibt noch zu untersuchen, in wieweit das Zeigen der Symbole und die durch sie verkörperten Ideen Einfluss auf die Ausrichtung der Gemeinschaft haben.

Aus den Ergebnissen dieser Untersuchungen folgt, dass sich der Extremismus in Ländern schon alleine dadurch reduzieren lässt, in dem die Symbole des Staates, seine Flaggen und Wappen, einfach omnipräsent sind, ohne sich in den Vordergrund zu drängen. Vielleicht ist es deshalb doch keine so blöde Idee, jedem Bundesbürger eine Flagge, ein Grundgesetz und eine CD mit der Nationalhymne in die Hand zu drücken und generell mal etwas mehr Farbe zu bekennen?

(Quelle: PNAS)

Montag, 7. Januar 2008

Sicherheit in Deutschland

Schlägerei in U-BahnNicht lange ist es her, da verkauften uns Sicherheitsexperten Überwachungskameras als die Wende in Sachen Gefahrenabwehr. Teures Personal lasse sich so einsparen und könne sehr viel effizienter zu den Tatorten geschickt werden, weil man ja ein sehr viel größeres Gebiet überwache. Und so wurden die Gesetze angepasst und der Bürger muss es sich seit dem gefallen lassen, zunehmend lückenlos beobachtet zu werden. Hat das eigentlich Auswirkungen auf das Kriminalitätsgeschehen? Die Experten drücken sich um eine klare Aussage. Man müsse die Entwicklung abwarten. Von "langfristigen Veränderungen" ist die Rede, die man noch nicht absehen könne.

Die Vorfälle der letzten Zeit zeigen vor allem eins: Kameras dokumentieren, dass Täter mit zunehmender Härte und Brutalität zuschlagen. Überall in Deutschland werden von den Medien und der Politik Fälle ausgegraben, in denen jemand wegen Nichtigkeiten zusammengeschlagen wurde. Toll ist ja, dass man die Täter gefasst hat. Den Opfern hilft das keinen Meter. Haben die Kameras die Gesundheit auch nur eines der Opfer geschützt? Wohl eher nicht. Dafür konzentriert sich die Politik jetzt aber auf eine Debatte, die vollkommen am Ziel vorbei geht. So soll das Jugendstrafrecht verschärft werden. Umerziehungslager sollen entstehen und "Warnarrest" eingeführt werden.

Schützt eine schärfere Strafandrohung vor Kriminalität? Die Erfahrung zeigt in aller Deutlichkeit, dass dem nicht so ist. Die Theorie "harte Strafen verhindern Straftaten" trifft nicht zu. Man nehme nur die Todesstrafe. In Staaten, in denen zum Beispiel Mörder hingerichtet werden, gibt es trotzdem Mörder. In den USA zum Beispiel erheblich mehr, als bei uns. Das wissen auch unsere Politiker, denn gerade die sind ganz weit vorne mit dabei, wenn es darum geht, zum Beispiel den USA kräftig ans Bein zu pinkeln, wenn es um die Todesstrafe geht.

Manche Politiker bemerken, dass irgendetwas vollkommen schief geht. Sie sehen, dass sie scheinbar wie die Wilden an der Sicherheit herumschrauben. Sie glauben mit Vorratsdatenspeicherung, Umkehr der Beweislast, Zusammenführung von Polizei und Geheimdienst, flächendeckender Überwachung und so weiter hätten sie doch schon alles getan, um Deutschland sicher zu machen. Und jetzt zeigt sich, dass Deutschland scheinbar immer unsicherer wird. Peter Gauweiler von der CSU glaubt die Zeichen der Zeit erkannt zu haben. Er fordert eine Sicherheitsinitiative zu Hause:
"Deutschland wird in der Münchner U-Bahn verteidigt, am Bahnhof Zoo in Berlin und in der Frankfurter Innenstadt."

Peter Gauweiler, Bild, 7.1.2008
Deutschland wird angegriffen! Es herrscht Krieg! Den Terrorismus, den der Eine von außen drohend sieht, erkennt der andere in dem Schläger ihm gegenüber im Bahnhof. Natürlich kennt Herr Gauweiler auch die Gründe: "Es wird zu wenig abgeschoben und zu viel undifferenziert hereingelassen. Jeder weiß das." So so. Wir alle wissen das. Weil wir alle das wissen, sollen wir denn auch alle dafür bezahlen. Der Herr Gauweiler stellt sich nämlich vor, dass man als Sofortmaßnahme in jeden S-Bahnwagen einen Wachmann stellen könnte. Die entstehenden Kosten sollten die Fahrgäste tragen, zum Beispiel durch einen Aufschlag von 10 Cents auf den Fahrpreis.

Vor einiger Zeit hatte man in Leipzig Hartz IV Empfänger als "Begleitpersonen" im öffentlichen Personennahverkehr beschäftigt worden. Auch andere Städte experimentier(t)en mit solchen Ideen. War wohl alles nicht so die wahre Lösung. Darum soll jetzt wieder eingestellt werden, was man erst gerade wegrationalisiert hat. Allerdings nicht etwa der gut ausgebildete Schutzmann, dem zurecht Fach- und Sachkompetenz zugetraut wird, sondern irgendwelche "Sicherheitsdienste", zu denen der Bürger in der Regel ein instinktiv zwiespältiges Verhältnis hat, aber aus Erfahrung in den seltensten Fällen Vertrauen.

Die Politik hat mal wieder voll 'reingegriffen. Die Sicherheitspolitik ist einseitig auf den Schutz der großen Wirtschaft ausgelegt und generell als reiner Kostenfaktor behandelt worden. Die aktuellen Extremfälle der Kriminalitätsentwicklung zeigen jedoch, dass mit Kameras und Bundestrojanern einem Schlägertrupp nicht beizukommen ist. Polizei auszubilden dauert lange und ist teuer. Das kann man sich nicht aus den Rippen schneiden. Also frickelt man jetzt mit irgendwelchen halbgaren privaten Sicherheitsdiensten herum und lässt sich das dann auch noch vom Bürger bezahlen, dem man ja gerade erst gehörig in die Tasche gegriffen hat.

Ich frage mich wirklich, wann hier in Deutschland mal jemand aufwacht.

(Quelle: Berliner Morgenpost)

Montag, 10. Dezember 2007

Überschrift des Tages (46)

Schon lange nicht mehr hat unser Bundesminister des Inneren in so kurzer Zeit für so viele Schlagzeilen gesorgt. Am vergangenen Wochenende bewies er uns allen erneut, wie hart und vielseitig der Beruf des Innenministers ist. Zunächst der populistische Zucker für die Privatfernsehn konsumierenden Massen:

Schäuble für Offenlegung von Managergehältern
Schäuble mischt sich ein in die "Gerechtigkeitsdebatte", die zur Zeit in großem Maßstab losgetreten wird. Hintergrund sind die Gehälter der Manager, die nach Ansicht einiger vollkommen angemessen, nach Ansicht Anderer vollkommen unangemessen sind. Die Offenlegung der Gehälter soll dabei ein Mittel sein, um indirekt Druck ausüben zu können und die Einkommensdifferenz so in den Griff zu bekommen. Gehaltszahlungen im zwei und sogar dreistelligen Millionenbereich und damit jenseits des hundertfachen eines normalen Arbeiterlohns, sorgen für Probleme, auf die die Politik gar keinen Bock hat, nämlich den Aufstand des kleinen Mannes. Und damit "der kleine Mann" die Politik auf seiner Seite wähnt, stößt Schäuble schön artig mit ins Horn - Wohl wissend, dass diese Regelung zum Nachteil der Manager auch als Präzedenzfall herhalten kann. Was für den Manager gilt, kann auch für den kleinen Mann gelten: Offenlegung der Gehälter für alle!

Und das wiederum ist doch hervorragend für die Terrorbekämpfung geeignet: Wenn man weiß, was jemand verdient und man weiß, was er auf dem Konto hat, dann kann man "auffällige" Abweichungen im Kontostand nach oben oder untern sehr viel besser erfassen, wenn etwa ein Arbeitsloser plötzlich 20.000 Euro auf seinem Konto hat und die an einen Baumarkt weiterleitet oder ähnliche Summen im Chemiegroßhandel ausgibt...

Und weil diese Gefahr nicht zu verachten ist und der Staat eh noch nicht genug weiß, legt Schäuble noch einen drauf:

Schäuble für Spähangriff
Er fordert - zusammen mit dem Bundeskriminalamt - neue rechtliche Möglichkeiten. Denn, so Schäuble zum Spiegel:
"Bei den möglichen Bedrohungen durch den internationalen Terrorismus reichen die klassischen Mittel der Strafverfolgung nicht mehr in allen Situationen aus."
Die Spitzen von Bundeskriminalamt (BKA) und Landeskriminalämtern (LKA) fordern ergänzend eine Videoüberwachung von Wohnungen zur Terrorabwehr. Der Innenexperte der FDP-Bundestagsfraktion, Max Stadler, reagierte darauf vorab schon mal entsetzt:
"[Schäuble] nähert sich in bedenklicher Weise der Lehre vom 'Feindstrafrecht', wonach Verfahrensrechte für Verdächtige in bestimmten Situationen nicht mehr gelten sollen."
Schön zu sehen, dass selbst in der Politik die Ideen der Sicherheitsfanatiker langsam mal auf gewisse Skepsis stoßen, auch wenn es für zu viele Grundrechte bereits zu spät ist.

Aber der Herr Innenminister ist um seinen Ruf peinlich besorgt. Damit er nicht so rüber kommt, als würde er nur einseitig zu Lasten der Bürger Forderungen stellen, hat er sich jetzt auch in die frisch entbrannte Debatte um die Church of Scientology eingeschaltet:

Schäuble: Scientology strebt Macht an
Völlig überraschend stellt er fest, dass diese (je nach Sichtweise) Sekte / Religion / Kirche / Unternehmung unter anderem das Ziel hat, Macht zu erlangen, zu maximieren, zu halten und zu nutzen. Gegenüber der Bild am Sonntag sagte er:
"Scientology arbeitet auch in Deutschland daran, politische Macht und Einfluss zu erringen"
Ein Verhalten, das bei anderen Organisationen natürlich völlig undenkbar und vollkommen unbekannt ist...

(Quelle: 2DF, n24, Spiegel)

Freitag, 30. November 2007

Überschrift des Tages (44)

Während der Bundestagsdebatte über den Haushalt der vom Innenministerium geführten Ressorts für das Jahr 2008 - der sich auf nur noch knapp 5 Milliarden Euro belaufen wird - am gestrigen Donnerstag verkündete der Bundesminister des Inneren, Wolfgang Schäuble, warum seiner Meinung nach die unbegrenzten Eingriffe in die Grundrechte des Bürgers, die Umkehr der Beweislast und die pauschale Verdächtigung aller Bürger völlig rechtens sind. Seine Erklärung ist so einfach, wie einleuchtend:

Schäuble: Online-Razzien sind die Polizeiauts der digitalen Welt
Ich glaube, wir alle brauchen uns nicht mehr darum zu sorgen, dass es mit diesem Staat bergab geht. Solche Aussagen zeigen wohl schon eher, dass wir uns im freien Fall befinden.

(Quelle: Heise)

Dienstag, 20. November 2007

Einkauf unter Beobachtung

Gesichtserkennung Altersverifikation ZigarettenautomatHier bei uns tobt der Kampf um das umfassende Rauchverbot inzwischen eher im Verborgenen und die meisten werden sich inzwischen mehr oder weniger daran gewöhnt haben, dass sie ihre Kippen vom Automaten nur noch gegen Vorlage von Chipkarte oder Führerschein bekommen. Damals, als das ganze eingeführt wurde, fand das nicht wirklich die Gegenliebe der Raucher. Eher unbeachtet blieb das Thema der Datensammlung über die Kunden, wohl auch, weil zu dem Zeitpunkt die Frage der Grundrechtseingriffe längst nicht so allgemein präsent war.

Der jüngsten Entwicklungen und unserem Innenminister sei dank ist das jetzt ja anders und deshalb bin ich mir sicher, dass wir hierzulande bald eine technische Innovation begrüßen dürfen, die in Japan bereits im Einsatz ist. Dort werden Zigarettenautomaten des Herstellers Fujitaka Co., Ltd. aufgestellt, die nicht nur Pässe auslesen und anhand dessen das Alter des Kunden überprüfen. Diese Automaten haben zusätzlich noch eine Kamera und verfügen über eine Gesichtserkennungssoftware, die nicht nur autonom entscheidet, ob das Gesicht des Kunden alt genug ist, um die angeforderte Ware zu kaufen, sondern das Gesicht auch mit dem Gesicht auf dem Ausweis abgleicht.

Der Hersteller behauptet, dass bei einem Test mit einer Gruppe von 500 Probanden, bestehend aus allen Altersschichten, vom Teenager bis zu Menschen um die 60, die Software der Gesichtserkennung eine Erfolgsquote von 90% bei der Einschätzung des Alters hatte und bei lediglich 10% sei ein Abgleich mit dem Ausweis notwendig gewesen. Unbekannt ist, was die Maschine mit den ausgelesenen Daten des Ausweises und den aufgenommenen Fotos der Kunden anstellt, nachdem sie die Entscheidung getroffen hat, ob ihr - im wahrsten Sinne des Wortes - das Gesicht passt. Vielleicht ruft sie ja automatisch die Polizei an und meldet einen Terroristen oder so...

Geht es nur mir so, oder bekommen noch andere bei dieser "revolutionären Technik" ein etwas mulmiges Gefühl?

Freitag, 16. November 2007

Wohnung, Kommunikation und Grundrechte

AbhoerenLeben wir in einem Überwachungsstaat? Eine Frage, die Politiker vehement verneinen. Zumindest nach Außen. Untereinander jedoch fällt die Antwort auf diese Frage schon mal etwas anders aus. Die FDP stellt neulich im Bundestag der Regierung die Frage (16/6694), ob der sogenannte "Bundestrojaner" (im Juristendeutsch eigentlich: Quellen-Telekommunikationsüberwachung, kurz: "Quellen-TKÜ") auf einen fremden Computer einen Grundrechtseingriff nach Artikel 13 Grundgesetz darstellt. Die Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD sieht da keinen Grundrechtseingriff. Das wissen wir zwar schon länger, aber jetzt haben wir das schriftlich.

Nach Ansicht der Bundesregierung (16/6885) führt diese Maßnahme "nicht zwangsläufig" zu einem Eingriff in die Unverletzlichkeit der Wohnung, denn es sei ja gar nicht immer der Fall, dass ein Computer sich in(!) einer Wohnung befinde, die diesem Grundrechtsschutz unterliege. Außerdem ist auch die Tatsache, dass eine in einer Wohnung auf diesem Weg überwachten Telekommunikation ebenso wenig zu einem Eingriff in Artikel 13, wie auch eine "herkömmliche" Telekommunikationsüberwachung, die mit Hilfe eines Telekommunikationsunternehmens durchgeführt wird. Als Grund dafür führt die Bundesregierung an, dass die Sicherheitsorgane die Wohnung ja nicht betreten müssen. Darum ist das Grundrecht nach Artikel 13 auch nicht beeinträchtigt.

Die FDP stellte - für mich erstaunlich, aber Wunder geschehen immer wieder - die naheliegende Frage, worin sich denn Quellen-TKÜ und Online-Durchsuchung von einander unterscheiden. Die Bundesregierung sieht den entscheidenden Unterschied darin, das Technik und Verfahren ähnlich wären. Außerdem sei durch "programmtechnische Vorrichtungen bei der Quellen-TKÜ" von vorneherein sichergestellt, dass eine "über den Überwachungszweck hinausgehende Online-Durchsuchung nicht möglich ist".

Naja, weitergehend als "allumfassend" ist ja auch etwas schwer möglich, oder? Denn immerhin soll die Quellen-TKÜ ja eingesetzt werden um die Verschlüsselung der Daten durch den Anwender auszuhebeln: Die Notwendigkeit zur Quellen-TKÜ ergibt sich in der Regel nach Ansicht der Regierung nur dann, wenn die klassische Telekommunikationsüberwachung wegen der Verschlüsselung der Inhalte scheitert.

Mit anderen Worten: Computer können nach eigenem Gusto der Sicherheitsbehörden "nach Bedarf" angezapft werden, weil sie keinen besonders schutzwürdigen Bereich des Privatlebens darstellen. Die Kommunikation findet ja schließlich öffentlich statt und die beteiligten Server lesen die Inhalte ja auch mit. Deshalb zählt ja auch das Argument der Wohnung nicht.

Was lernen wir daraus? Speichere Deine persönlichen Daten und privaten Dinge nur auf Rechnern, die nicht vernetzt sind. Erinnert mich irgendwie sehr an BSG, Matrix, Shadowrun, 1984 und andere dunkle SciFi...

(Quelle: Deutscher Bundestag, danke drb)

Samstag, 10. November 2007

Sparzwang

Wolfgang SchaeubleSicherheit ist immer gut. Jedenfalls ist das die Prämisse manches Bundespolitikers. Sparen ist auch immer gut. Das ist die Prämisse anderer Bundespolitiker. Treffen beide aufeinander, kommen eigenartige Ideen dabei heraus. Zum Beispiel "an der Sicherheit sparen", die Anzahl der Polizisten reduzieren und behaupten, dass weniger aktive Polizeibeamte eine Steigerung der tatsächlichen Sicherheit wären. Oder Durch streichen der Unterstützung von Initiativen gegen Rechts die Bekämpfung rechtsextremistischen Gedankenguts fördern.

All diese tollen Ideen kennen wir schon. Wir kennen ja auch schon die Idee, dass durch streichen von Grundrechten die Sicherheit des Staates erhöht wird, getreu dem Motto: Wer an Grundrechten spart, der gewinnt auch an Sicherheit. Haben wir ja gerade erst gesehen. Jetzt jedenfalls wird ein weiterer "Sparzwang" vorgeschoben, um eine neue Behörde zu schaffen, die das Neue Deutschland unbedingt braucht.

Der Bundesminister des Innern, Wolfgang Schäuble, hat sich überlegt, dass es doch eine echt doofe Idee ist, wenn Polizei, Geheimdienste und Regierung jeweils für sich im eigenen Saft die Terrorverdächtigen belauschen. Das ist ja nicht nur viel zu aufwändig, es ist ja auch viel zu teuer.

Darum will der Bundesinnenminister jetzt ein kombiniertes Überwachungszentrum für Bundeskriminalamt (BKA), das Bundesamt für Verfassungsschutz und die Bundespolizei basteln. Das ganze soll in Köln entstehen und so die Anstrengungen von Polizei und Inlandsgeheimdienst bündeln. Natürlich nur um Kosten zu sparen. Warum nicht gleich Polizei und Verfassungsschutz in einem Ministerium für Staatssicherheit ... ach nee, das hatten wir ja schon mal. Das geht ja nicht. Der Begriff ist ja für alle Zeiten versaut. Außerdem ist so ein Ministerium viel zu teuer. Vielleicht beide zusammenfassen und umbenennen? Arbeiten ja alle drei auf Bundesebene... Wie wäre es mit Staatsschutzpolizei? Oder Geheime Staatspolizei?

(Quelle: Focus, Heise, FTD)

Kein Überwachungsstaat?

AbhoerenBundesministerin für Justiz, Brigitte Zypris (SPD), verteidigt das gestern vom Bundestag verabschiedete Gesetz über die umfangreiche Vorratsdatenspeicherung. Sie wiegelt ab: Nicht der Staat würde die Daten sammeln, sondern private Unternehmen! Der Staat hätte ja nur ausnahmsweise Zugriff darauf. Wenn ein Richter das für notwendig hält. Das Gesetz stellt auf gar keinen Fall einen Schritt in Richtung "Überwachungsstaat" dar. Sagt sie jedenfalls.

Wirklich kein Überwachungsstaat? Die ARD berichtet, dass ihre Journalisten überwacht wurden und Gespräche zur Recherche von staatlichen Stellen aufgezeichnet und ausgewertet wurden. Aber nicht nur diese Telefonate wurden überwacht, auch die Telefonate mit Rechtsanwälten. Beides Gespräche, die nach bisher geltendem Recht eindeutig explizit von der Überwachung ausgenommen waren, zumal mindestens einem der Anwälte ausdrücklich ein Mandat erteilt worden war.

Besonders brisant: Die Gespräche bleiben in den Akten, obwohl diese nichts mit der Sache zu tun haben und die betroffenen Reporter und Anwälte selber keine Beschuldigten sind. Unklar ist, woher die ARD von der Überwachung weiß. Es sieht nicht so aus, als wenn staatliche Stellen die ARD informiert hätten. Die Ermittlungsakten wurden allerdings den Verfahrensteilnehmern zugestellt. Es ist also wahrscheinlich, dass die Journalisten von dort aus informiert wurden.

Ein Einzelfall? Auch der Berliner Tagesspiegel berichtet, dass auch zwei seiner Mitarbeiter überwacht wurden. Auch davon erfuhren die betroffenen Journalisten nicht etwa von der ermittelnden Behörde, sondern "hintenrum". Der Tagesspiegel spricht selber von "einer vertraulichen Quelle jenseits von Bundesanwaltschaft und Polizei". Gegenüber dem Tagesspiegel betonte das Bundeskriminalamt auf Anfrage, dass der Tagesspiegel selbst von keinem Ermittlungsverfahren betroffen wäre und keiner Telefonüberwachung ausgesetzt sei.

Die Gespräche seien aufgezeichnet worden, weil die Journalisten mit anderen telefoniert hatten, die ihrerseits überwacht wurden. Die Telefonüberwachung musste allerdings nach Behördenaussagen den Journalisten auch gar nicht mitgeteilt werden, denn solange ein Verfahren läuft, kann die ermittelnde Behörde Informationen zurückhalten. Sie muss die Protokolle über die Gespräche auch nicht sofort löschen.

Zwei Fälle, die nichts miteinander zu tun haben. In beiden Fällen werden Gespräche der Presse mit Informanten aufgezeichnet und ausgewertet und irgendwann völlig fremden zur Verfügung gestellt. In beiden Fällen werden die Betroffenen Journalisten nicht informiert.

Der Staat zegt deutlich, was ihm die Pressefreiheit wert ist, ein Grundrecht, auf den sich gerade die Bundesrepublik gerne fürchterlich was einbildet. Der Staat führt vor, dass ihn die Freiheitsrechte der Bürger überhaupt nicht interessieren. Die Bundesministerin der Justiz mag sich hinstellen und proklamieren, Deutschland sei nicht auf dem Weg in einen Überwachungsstaat. Ein Stück weit hat sie nämlich Recht: Wir sind nicht auf den Weg in einen Überwachungsstaat. Wir sind ein Überwachungsstaat.

Hält man sich vor diesem Hintergrund vor Augen, dass gerade gegen einen Demonstranten gegen den G8-Gipfel das Verfahren eröffnet wurde, weil er einen Mundschutz aus Kunststoff dabei hatte, er nach Ansicht der Staatsanwaltschaft und Polizei "Passiv bewaffnet" war, dann kommt man doch ins Grübeln. Außer dem Mitführen dieses Gebißschutzes wird dem Mann nichts vorgeworfen. Nach Angaben des Amtsgerichts liegen gegen den Mann keine weiteren Anklagepunkte vor.

Es wird Zeit, etwas zu tun. Dringend.

(Quelle: Tagesschau, Tagesspiegel, Welt)

Freitag, 9. November 2007

Angenommen.

Der Gesetzentwurf für die Vorratsdatenspeicherung wurde heute vom Deutschen Bundestag angenommen.

Mit "ja" stimmten: 366
Mit "nein" stimmten: 156
Enthaltungen: 2
Willkommen im Überwachungsstaat Deutschland.

Informationsfreiheit?

JustiziaLückenlose Überwachung und uneingeschränkte Kontrolle sind die Werkzeuge, mit denen sich der Staat gegen seine Feinde wehren will. Die unbegrenzte Erfassung, Vernetzung und Auswertung aller nur denkbaren Daten will der Staat unter dem Vorwand der Bekämpfung des Terrorismus betreiben. Manche nennen den angestrengten Aufwand überfällig und begrüßen die Einschränkungen der Grundrechte der Bürger als notwendig. Andere sind da eher anderer Meinung und sehen in dem Verhalten des Staates eine drastische Überreaktion.

Der Staat, seine Politiker, die Behörden und deren Beamte bemühen sich, dem Bürger zu vermitteln, dass das alles ganz harmlos sei und alles in seinem Sinne. Nur für ihn werde dieser Aufwand getrieben, nicht gegen ihn. Als guter Staatsbürger, der sich nichts zu schulden kommen lässt hat er nichts zu befürchten. Wer sich an alle Gesetze hält, der hat auch nicht zu befürchten, dass der Staat gegen ihn "ermittelt", ihn als "Gegner", um nicht zu sagen als "Feind", einstuft. Wer kennt eigentlich alle Gesetze? Wer hält alle ein?

Welche Gesetze gelten, was deren Sinn ist und wie sie angewendet werden, das ist seit Ewigkeiten ein Thema für sich. Man denke nur an den Ausspruch "Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei Dinge." Die Zahl der Fälle, in denen der Gesetzgeber eine Vorstellung von einem Gesetz hatte, die urteilenden Richter aber eine gänzlich andere, dürfte kaum mehr zählbar sein. Lernt der Staat aus seinen Fehlern?

Darüber kann man geteilter Meinung sein. Unsere Eltern und deren Eltern haben, zum Teil noch am eigenen Leib, gelernt, dass es eine sehr dumme Idee ist, wenn Geheimdienste und Polizei eng verwoben sind (Stichworte für die Vergeßlichen: GeStaPo, StaSi). Sie haben auch gelernt, dass es eine sehr schlechte Idee ist, wenn das Militär im eigenen Land als Mittel zur Aufrechterhaltung von Recht und Ordnung eingesetzt wird. Die Geschichte der letzten 100 Jahre ist voll mit unmissverständlichen Beispielen und Erklärungen dafür, warum so manche "tolle Idee" eines paranoiden Sicherheitsfanatikers fatale Folgen hatte und deshalb schlecht ist.

Unser Vorteil ist deshalb, dass wir auf die Erfahrungen unserer Eltern und Großeltern, oder allgemeiner: unserer Vorfahren zurückgreifen können. Wir können uns auf Grundlage dieser Erfahrungen und dieses Wissens austauschen. Wir können Wissen weitergeben und uns so gegen die Entwicklungen wehren, die da im gestreckten Galopp durchgeprügelt werden sollen. Können wir das wirklich? Staatliche Zensur der Medien ist zwar verboten, aber wenn man alleine an das Verhalten von, um ein plakatives Beispiel zu wählen, der Suchmaschinenbetreiber im Falle Chinas denkt, dann fragt man sich doch, was da vielleicht auch auf anderer Ebene bereits praktiziert wird und was da noch so "im Busch ist". Wie war das noch mit der Idee die Verwendung bestimmter Begriffe im Internet unter Strafe zu stellen?

Sicherlich ist es erst einmal eine gute Idee™, wenn der "öffentliche Aufruf zum Begehen einer terroristischen Straftat" unter Strafe gestellt wird. Wir sind uns ja alle einig darüber, was eine "terroristische Straftat" ist, nicht wahr. Wir wissen ja auch alle, was Terrorismus ist. Wissen wir das wirklich? Wo ist der Begriff "Terrorismus" denn definiert? Und wie lautet seine Definition?

Wer weiß, dass die EU-Kommission vor hat, "die Verbreitung oder das auf andere Weise Verfügbarmachen einer Botschaft an die Öffentlichkeit mit der Absicht, dass damit zum Begehen einer terroristischen Straftat aufgerufen wird" strafbar zu machen? Wer weiß denn schon, dass es für einen nach dieser Vorstellung strafbaren öffentlichen Aufruf keine Rolle mehr spielen wird, ob damit tatsächlich "terroristische Straftaten" (welche das denn nun auch immer sein mögen) gut geheißen werden oder nicht. Wem ist klar, dass einzig die abstrakte Gefahr zu bestehen braucht, dass irgendjemand eine oder mehrere terroristische Straftaten begehen könnte? Wer weiß, wo hier die Grenzen zu ziehen sind? Und wer bestimmt, was die Grenzen sind, wie sie verlaufen und wann sie gelten?

Zwar beeilt man sich bei der EU festzustellen, dass die "Äußerung von radikalen, polemischen oder umstrittenen Ansichten in der Öffentlichkeit" von der geplanten EU-Regelung zur Bekämpfung des Terrorismus ebenso wenig eingeschränkt werden soll, wie die Verbreitung von wissenschaftlichen oder journalistischen Informationen. Aber wird das so auch im Gesetz stehen? Wohl eher nicht.

Ist doch nur ein Vorschlag? Nun, europaweit vielleicht, aber in England ist das durchaus schon geltendes Recht. Dort ist u. a. die "Verherrlichung von Terrorismus" strafbar und damit sind schon Äußerungen gemeint, die von Teilen der Öffentlichkeit voraussichtlich als direkte oder indirekte Bestärkung oder anderweitige Herbeiführung der Begehung, Vorbereitung oder Anstachelung von terroristischen Straftaten verstanden werden. Außerdem ist es in England strafbar, "terroristischen Publikationen" zu verbreiten. Auch wenn man solche "Publikationen" besitzt, um sie zu verbreiten.

Keine Frage: Terrorismus ist eine Sache, die nicht auf die leichte Schulter genommen werden darf. Terroristen sind keine harmlosen Blumenzüchter. Sich um diese Gefahr zu kümmern ist richtig und die ursprüngliche Idee deshalb selbst mir einleuchtend.

Aber die Frage ist, ob die Idee und deren Umsetzung auch gut ist. Und da habe ich doch erhebliche Zweifel.

Dienstag, 6. November 2007

Ciao, Privatsphäre

SpyDer gläserne Bürger ist beinahe Realität. Es fehlt nicht mehr viel und der Überwachungsstaat ist Realität. Ein Gesetzespaket wird es zukünftig dem Staat erlauben, seine Bürger nahezu lückenlos und unbegrenzt zu überwachen. Nach Vorbild der USA sollen zukünftig die Daten von Flugreisenden 13 (dreizehn) Jahre lang gespeichert werden und EU-weit auswertbar sein. Zusätzlich werden Emails, SMS und Telefonate zukünftig nicht mehr privat sein, sondern den staatlichen Organen nach deren Gusto frei zur Verfügung stehen.

Alle Verbindungsdaten sollen entsprechend dem Gesetzentwurf zukünftig mindestens sechs Monate lang gespeichert werden und den Geheimdiensten jederzeit, der Polizei auf richterliche Anordnung zur Gefahrenabwehr zur Verfügung gestellt werden. Anhand dieser Daten lässt sich zwar nicht feststellen, was kommuniziert wurde, aber wann und mit wem und von wo aus. Hinzu kommt eine Neuregelung der Telefonüberwachung, bei der Presse und Ärzte aus dem Kreis der schutzwürdigen Personen herausfallen wird, so dass zukünftig auch Reporter und Mediziner ohne Probleme überwacht werden können.

Gerade der besondere Schutz der Presse war Politikern schon häufig ein Dorn im Auge und gerade die Erfahrungen um die Skandale beim Untersuchungsausschuss zum BND waren für viele Politiker Grund genug wild gegen die Presse loszuschlagen. Dank der da noch geltenden Rechtslage ein sinnfreies Unterfangen. Zukünftig wird es da für die Presse schon schwieriger sein, über solche brisanten Themen berichten zu können, denn wer wird sich schon freiwillig dem Risiko aussetzen, die Presse zu informieren, wenn er davon ausgehen muss, dass seine Kontakte eh überwacht werden?

Auch das Herausfallen der Ärzte ist nicht eben ungefährlich, denn die Schweigepflicht und das Berufsgeheimnis der Ärzte werden so hintenrum ausgehebelt. Natürlich muss der Arzt nichts erzählen. Natürlich muss der Arzt nicht zur Polizei oder so rennen und was darüber sagen, was ihm sein Patient erzählt hat. Aber wenn der Staat mithört, dann erübrigt sich das. Sicher ist es nicht so schlimm, wenn die Stasi 2.0 weiß, dass jemand Erkältet ist, aber wie ist es bei psychologischen Problemen? Wie ist es, bei zum Beispiel genetischen Defekten? Wie weit ist es von der unbeschränkten Überwachung zur Verhinderung von Straftaten zur präventiven Generalüberwachung zum Schutz des Volkes, des Staates, des Vaterlandes, der Rasse?

Die Überwachung und die Datenspeicherung geschieht ohne jeden konkreten Verdacht. Die Beweislast wird umgekehrt. Nicht der Staat muss beweisen, dass jemand eine Straftat begangen hat, sondern jeder Einzelne muss beweisen, dass er keine Straftat begangen hat. Von der Frage nach der Beweiskraft elektronisch veränderbarer Daten mal abgesehen - wer Photoshop kennt, der weiß, was ich meine - steht hier ein Paradigmenwechsel ins Haus, der unser gesamtes Rechtssystem weg vom liberal-demokratischen Rechtsstaat hin zum repressiven Überwachungsstaat mit pauschalem Generalverdacht umschichtet.

Klar, die meisten werden wieder sagen "Ja und? Was geht es mich an? Mir doch egal!" Was interessiert es schon den Einzelnen, dass der Staat genau weiß, mit wem er seine Frau betrügt, wann er wo wie viel Geld ausgegeben hat, mit wem er über "die scheiß Politiker" am Telefon gesprochen hat und der Staat sogar weiß, wie viel Geld er versucht am Finanzamt vorbei zu schummeln, weil sein Konto chronisch leer ist. Es ist ihm auch völlig egal, dass der Staat seine Emails mit liest, die er mit seinem syrischen Mitstudenten austauscht und darin über "bessere Zeiten" sinniert. Und es interessiert auch niemanden, warum plötzlich die Polizei im Haus des völlig Desinteressierten steht und ihn wegen des Verdachts auf Vorbereitung eines terroristischen Anschlags verhaftet und er einfach von der Bildfläche verschwindet.

Ach ja: In Berlin wurde der Polizei übrigens erlaubt, ab sofort alle Einsätze zu filmen und alle Einsatzfahrzeuge mit Kameras auszustatten. Gleichzeitig wurde es in Berlin auch geltendes Recht, dass der gesamte öffentliche Personennahverkehr mit Kameras überwacht wird und die Aufnahmen der Polizei zur Verfügung stehen. Ach und falls das noch nicht bekannt war: Die mit der Gesetzesnovelle anfallenden Daten und Informationen sollen auch privaten Firmen zur Verfügung stehen, um damit Schadensersatzansprüche durchsetzen zu können. Das wiederum bedeutet, dass Deine Steuergelder dafür ausgegeben werden, dass zum Beispiel völlig unzeitgemäße Geschäftsmodelle und Monopole künstlich aufrechterhalten werden - denk mal an die Plattenindustrie.

Ich bin mir zwar sicher, dass dieses Gesetzespaket weder verhindert noch verändert werden wird, sondern ohne Probleme in Kraft treten wird. Ich bin mir aber auch sicher, dass wir in Zukunft einige sehr eigenartig an die Vergangenheit der NS- und DDR-Zeit erinnernde Vorfälle erleben werden, bei denen sich die ganzen jetzt "mir doch egal"-Rufer wundervoll echauffieren und aufregen werden, weil es sie plötzlich doch betrifft - nur dann interessiert das niemanden mehr.

(Quelle: ZDF, Berliner Morgenpost)