Freitag, 16. November 2007

Wohnung, Kommunikation und Grundrechte

AbhoerenLeben wir in einem Überwachungsstaat? Eine Frage, die Politiker vehement verneinen. Zumindest nach Außen. Untereinander jedoch fällt die Antwort auf diese Frage schon mal etwas anders aus. Die FDP stellt neulich im Bundestag der Regierung die Frage (16/6694), ob der sogenannte "Bundestrojaner" (im Juristendeutsch eigentlich: Quellen-Telekommunikationsüberwachung, kurz: "Quellen-TKÜ") auf einen fremden Computer einen Grundrechtseingriff nach Artikel 13 Grundgesetz darstellt. Die Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD sieht da keinen Grundrechtseingriff. Das wissen wir zwar schon länger, aber jetzt haben wir das schriftlich.

Nach Ansicht der Bundesregierung (16/6885) führt diese Maßnahme "nicht zwangsläufig" zu einem Eingriff in die Unverletzlichkeit der Wohnung, denn es sei ja gar nicht immer der Fall, dass ein Computer sich in(!) einer Wohnung befinde, die diesem Grundrechtsschutz unterliege. Außerdem ist auch die Tatsache, dass eine in einer Wohnung auf diesem Weg überwachten Telekommunikation ebenso wenig zu einem Eingriff in Artikel 13, wie auch eine "herkömmliche" Telekommunikationsüberwachung, die mit Hilfe eines Telekommunikationsunternehmens durchgeführt wird. Als Grund dafür führt die Bundesregierung an, dass die Sicherheitsorgane die Wohnung ja nicht betreten müssen. Darum ist das Grundrecht nach Artikel 13 auch nicht beeinträchtigt.

Die FDP stellte - für mich erstaunlich, aber Wunder geschehen immer wieder - die naheliegende Frage, worin sich denn Quellen-TKÜ und Online-Durchsuchung von einander unterscheiden. Die Bundesregierung sieht den entscheidenden Unterschied darin, das Technik und Verfahren ähnlich wären. Außerdem sei durch "programmtechnische Vorrichtungen bei der Quellen-TKÜ" von vorneherein sichergestellt, dass eine "über den Überwachungszweck hinausgehende Online-Durchsuchung nicht möglich ist".

Naja, weitergehend als "allumfassend" ist ja auch etwas schwer möglich, oder? Denn immerhin soll die Quellen-TKÜ ja eingesetzt werden um die Verschlüsselung der Daten durch den Anwender auszuhebeln: Die Notwendigkeit zur Quellen-TKÜ ergibt sich in der Regel nach Ansicht der Regierung nur dann, wenn die klassische Telekommunikationsüberwachung wegen der Verschlüsselung der Inhalte scheitert.

Mit anderen Worten: Computer können nach eigenem Gusto der Sicherheitsbehörden "nach Bedarf" angezapft werden, weil sie keinen besonders schutzwürdigen Bereich des Privatlebens darstellen. Die Kommunikation findet ja schließlich öffentlich statt und die beteiligten Server lesen die Inhalte ja auch mit. Deshalb zählt ja auch das Argument der Wohnung nicht.

Was lernen wir daraus? Speichere Deine persönlichen Daten und privaten Dinge nur auf Rechnern, die nicht vernetzt sind. Erinnert mich irgendwie sehr an BSG, Matrix, Shadowrun, 1984 und andere dunkle SciFi...

(Quelle: Deutscher Bundestag, danke drb)

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Bedingt durch die DSGVO müssen Kommentare zu Beiträgen der Tapirherde manuell freigeschaltet werden, um um der Veröffentlichung von Spam-, Hass- oder sonstiger unerwünschten Kommentaren vorbeugen zu können. Die Veröffentlichung eines Kommentars kann deshalb ein wenig dauern. Sorry dafür.
Wenn Sie Beiträge auf Tapireherde kommentieren, werden die von Ihnen eingegebenen Formulardaten (und unter Umständen auch weitere personenbezogene Daten, wie z. B. die IP-Adresse) an Google-Server übermittelt. Weitere Infos dazu finden Sie in meiner Datenschutzerklärung und in der Datenschutzerklärung von Google.