Dienstag, 2. Januar 2007

Desasteromaten zum Jahreswechsel

SylvestertanzDunkel wars, der Mond schien helle,
als das neue Jahr blitzesschnelle
langsam um die Ecke kam.


Und mit einem leisen "klick" veränderte sich die Welt für uns Nikotin-Junkies. Während draussen für rund 100 Millionen Euro Raketen und Knaller die Nacht erhellten und in einen lauten Ort verwandelten, schalteten die Cigarettenautomaten in der deutschen Landschaft still und leise um: Zum Kauf des Suchtmittels ist seit dem 1.1.2oo7 ein Altersnachweis notwendig. Das ist Gesetz, und wenn man sich das Einstiegsalter grade für Cigaretten ansieht, macht das sogar Sinn. Irgendwie.

Das Problem dabei ist nicht einmal, daß diese Identifikation mitnichten intuitiv funktioniert, sondern man sich durch eine Reihe von Schritten in der korrekten Folge kämpfen muss, oder mit der vielsagenden Fehlermeldung "Der Vorgang wurde abgebrochen" belohnt wird.

Das Problem liegt eher darin, daß wir uns nun - mit einer entsprechend neuen Bankkarte oder einem Führerschein (nur die neuen Karten, euer alter rosa oder gar grauer Lappen hilft nicht) als entsprechend alt identifizieren müssen.

Und da wird wirklich nur das Alter verifiziert? Wer sagt mir das? Oh - OK. Wer sagt mir das, dem ich traue?

Nein, ich rede hier nicht von Überwachung zwecks Terrorbekämpfung. Aber passend zum Jahreswechsel kam (mal wieder) das Thema "Höhere Krankenkassenbeiträge für Raucher" auf den Tisch - Zufall? Brandenburg hat vorgemacht, wie schnell Bürgerrechte, grade im Bereich des Datenschutzes, ausgehebelt werden können. Kommt jetzt also die Frage, ob die neuste Datensammlung des Staates um Faktoren wie Kippenkonsum ergänzt wird - und ob allgemeine und private Krankenkassen dann auch folgerichtig drauf zugreifen dürfen.

Beziehungsweise - mittlerweile ist die Frage eher, ab wann sie es dürfen.

Zigarettenwerbung Karte rein Schachtel rausAls unbedarfter Konsument frage ich mich aber doch, ob es nicht sinnvoller gewesen wäre, den Tabakverkauf an Geschäfte, Tankstellen und die Gastronomie zu übertragen, statt rund 300 Millionen Euro für die Umrüstung von einer halben Million Automaten und die begleitende Werb... Verzeihung, Informationskampagne zu verplempe... zu investieren.

Aber ich bin ja auch nicht vom Fach...

8 Kommentare:

  1. Da hast Du aber Glück, dass ich vom Fach bin ;-)

    Ich bin für den Test und Support beim deutschen Marktführer für Jugendschutzlösungen an Verkaufsautomaten (Ja, auch andere Waren als Zigaretten sind davon betroffen) zuständig und kann Dir versichern:

    Auf Deinem GeldKarte-Chip auf der EC-Karte wird nur der Betrag gespeichert, den Du darauf lädst und ob Du entweder unter 16 Jahre, über 16 Jahre oder über 18 Jahre alt bist. Nicht mehr, aber auch nicht weniger. Die im passenden Artikel von Wikipedia (http://de.wikipedia.org/wiki/Geldkarte) erwähnten "weiteren Daten" sind übrigens die Chipnummer, die ausstellende Bank, das Ausstellungsdatum und der Gültigkeitszeitraum.

    Die Banken erfahren nur dann von Deinem Kippenkonsum, wenn Du mit der Karte auch Zahlungen tätigst. Das muss man aber nicht: Es geht auch weiterhin mit Münzen zu zahlen und die GeldKarte oder der EU-Führerschein wird lediglich als Legitimation benötigt. Der Führerschein wird allerdings nicht von allen Automaten akzeptiert (Displaymeldungen an allen Automaten weisen darauf hin, wenn das möglich ist)

    Aber selbst wenn Du mit der GeldKarte bezahlst, sind alle Deine Transaktionen durch das Bankgeheimnis gedeckt. Der Automatenaufsteller kennt nur Deine Chipnummer, mit der er mangels anderer personenbezogener Daten nichts anfangen kann. Die Bank wiederum kennt nicht die von Dir gerauchte Kippensorte, denn es wird vom Automatenaufsteller nur der Betrag, nicht aber die von Dir getroffene Wahl übermittelt.

    Die Gängelung mit dem Jugendschutz hat wohl ihren Sinn, findet aber nicht bei jedem den Anklang, den sie (meiner Meinung nach) verdient hätte. Selbst Automatenaufsteller sind damit nicht ganz glücklich - kein Wunder, werden doch viele Kunden von dieser Beschränkung abgeschreckt und kaufen ihre Zigaretten eben künftig mehr an Tankstellen und Kiosken...

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  2. außerdem ist es einfach lustig zu gucken wie (insbesondere u16 volk) versucht zigaretten zu kaufen am automaten :)

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  3. Eigentlich hatte ich ja auch was zu dem Thema schreiben wollen, aber Jhary kam mir zuvor, darum beschränke ich mich auf ein paar Anmerkungen am Rande.

    Das Bankgeheimnis ist längst nicht mehr so rigide, wie es mal war. Wenn der Staat will, dann kann er sich sehr genau ansehen, was da auf welchem Konto passiert. Die Informationen im Zigarettenautomaten dürften - und das ist wahrscheinlich sehr viel wichtiger - kaum unter das Bankgeheimnis fallen. Über diesen "Umweg" lassen sich dan sehr interessante Nutzerprofile erstellen, die durchaus handfesten Bezug zur "Polizeiarbeit" haben (Stichwort: "Digitale Spur")

    Die "Karte mit Chip" alleine reicht nicht aus. Man muss bei der Bank explizit angeben, dass das Merkmal "Altersnachweis" aktiviert / eingetragen wird. Ich habe das - obwohl Nichtraucher - zusammen mit etlichen Gästen am Neujahrsmorgen am Automaten jener prominenten Lokalität ausprobieren dürfen.

    Der "neue" Führerschein, diese Plastikkarte, funktionierte bei keinem Gast und/oder Automaten. Evtl. wird ein noch einzuführender Führerschein einen solchen Chip haben, mit dem das dann wieder ginge.

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  4. Der Führerschein funktioniert in der Tat nur an den Automaten, die neben dem GeldKarte-Leser auch noch den zusätzlichen Aufsatz für die Führerscheinerkennung haben. Der Führerschein wird dabei mit der Fotoseite nach oben bzw. links in den gleichen Schlitz wie die GeldKarte eingeführt. Nur muss dieser Aufsatz auch erstmal mit auf den Kartenleser gesteckt werden - sonst geht eben nur die GeldKarte. Daher ja auch der Hinweis von mir im vorigen Beitrag: Der Automat zeigt einem nacheinander "Altersprüfung erforderlich" "EC-Karte mit Chip stecken" "Führerschein stecken" an - letzteres natürlich nur bei vorhandenem Leser. Ohne denbleibt auch die Meldung aus.

    Zur Rückverfolgbarkeit: Der Aufsteller kann diese Daten nicht unverschlüsselt speichern und sie damit auch definitiv nicht auswerten. Auch die Polizei kann das nicht. Nur die Bank kann die GeldKarte-Daten auswerten.

    Die Verkaufsstatistiken des Automatenaufstellers beinhalten die reinen Daten zum Zeitpunkt des Verkaufs, der gewählten Ware und der Art der Bezahlung (Münzen, Banknote, Kreditkarte, GeldKarte, Guthabenkarte, Token, Mischzahlung). Speziell bei der GeldKarte werden die geldwerten Transaktionsdaten strikt von den Statistiken getrennt und sind genau so stark verschlüsselt wie EC-Automaten.

    Ich lade euch gerne ein, euch mal persönlich hier in der Firma von mir in allen Details zeigen zu lassen, was wann wie passiert.

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  5. "Zur Rückverfolgbarkeit: Der Aufsteller kann diese Daten nicht unverschlüsselt speichern und sie damit auch definitiv nicht auswerten. Auch die Polizei kann das nicht. Nur die Bank kann die GeldKarte-Daten auswerten."

    Gerade da wäre ich vorsichtig. Wir erinnern uns an die Sache mit dem Imsi-Catcher? "Das kann die Polizei nicht" "das dürfen die gar nicht" - trotzdem sind diese Geräte seit mindestens Ende der 90er Jahre dort vorhanden und im Einsatz.

    Und selbst wenn sie es nicht können sollten: Gerichtsbeschluß auf Herausgabe der entschlüsselten Daten. "Das passiert doch niemals!!" Ach nein? Und wie war das mit den Informationen zur Nutzung der EC-Automaten? Die Zugriffsprotokolle werden (beinahe) routinemäßig bei bestimmten Verstößen angefordert und bereitwillig ausgehändigt. Und so groß ist der juristische Unterschied zwischen EC-Automat und Zigarettenautomat nun wirklich nicht, als dass das ein echtes "Hindernis" wäre.

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  6. Jaja, phöse, phöse Polizei, bzw Staat.
    Inzwischen werden auch Schuhsohlentracker getestet, die auf Bürgersteigen ausgelegt, die Schuhsohle und den Gang bzw. Abrollverhalten registrieren. Trägst du einen RFID Perso wird die Krankenkasse dich anschreiben und eventuelle zukünftige Rückenbehandlungen im Vorfeld ablehnen....
    Nicht immer so ne Panik

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  7. Wieso "Panik"? Die Polizei nutzt die Daten. Die Polizei greift auf die Kontoinformationen zu. Die Polizei darf Handys ohne richterlichen Beschluß überwachen. Die in der Verfassung garantierte Unverletzlichkeit der Wohnung ist nahezu abgeschaft worden, was die Überwachung durch Organe des Staates angeht. Das Fernmeldegeheimnis ist nahezu vollkommen aufgehoben. Das hat mit Panikmache nichts zu tun, sondern ist einfach nur ein Resümee darüber, welche Grundrechte auf dem Altar der "Terrorbekämpfung" geopfert werden. Die lieberale Demokratie wird durch die Politik mehr und mehr durch einen Überwachungsstaat ersetzt, in dem der Bürger beweisen muss, dass er unschuldig und nicht der Staat beweisen muss, das der Bürger schuldig ist. Der logische Pferdefuß in der pauschalen Schuldunterstellung ist nur nicht jedem klar und darum fällt auch vielen - wohl auch Dir - nicht auf, auf welchem Weg sich Deutschland gerade befindet.

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  8. @deishaf
    was mich interessieren würde, was wird vom Führerschein ausgewertet? Wird der Komplett abgescannt und per OCR das Geburtsdatum ausgelesen? Werden bzw können die Daten gespeichert werden?

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