Gerade, bei Markus Lanz:
"Der Rechtsstaat muss es aushalten, wenn das Rechtsempfinden der Bürger anders ist, als die Rechtsprechung."
(Katarina Barley, Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, SPD)
Ohne Worte.
Gerade, bei Markus Lanz:
"Der Rechtsstaat muss es aushalten, wenn das Rechtsempfinden der Bürger anders ist, als die Rechtsprechung."
(Katarina Barley, Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, SPD)
Ohne Worte.
"Die Bundesrepublik Deutschland sei wegen ihrer Beteiligung an "CERN" von Verfassungs wegen verpflichtet, auf diese Organisation einzuwirken, um die bei der Versuchsreihe eingesetzte Energie auf ein unbedenkliches Maß zu beschränken. Dies gelte jedenfalls solange, wie die Warnung, die Erde könne zerstört werden, nicht empirisch widerlegt sei."
Bundesverfassungsgericht,
Pressemitteilung Nr. 14/2010 vom 9. März 2010,
Beschluss vom 18. Februar 2010 – 2 BvR 2502/08
"copyright laws do not apply to collections of facts, regardless of the amount of effort that was spent collecting them."Mit anderen Worten: Der Inhalt einer Datensammlung (Datenbank z. B.) ist in Australien dann nicht urheberrechtlich geschützt, wenn die darin stehenden Daten Fakten sind. Prominentestes Beispiel wären Adressbücher und Branchenverzeichnisse. Das fand ich schon bemerkenswert und dachte mir meinen Teil.
"Da Daten anders als Autos oder Handys keine Sachen sind, kann man sie nicht stehlen. Und wo es keine gestohlene Ware gibt, da gibt es auch keine Hehlerei."Und in der Tat: Die Dame hat Recht. Nach dem StGB §242 ist ein Diebstahl:
bayrische Justizministerin Beate Merk (CSU)
Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.Der Knackpunkt ist tatsächlich der Begriff "bewegliche Sache". Das ist wortwörtlich zu nehmen. Was eine Sache ist, wird nach deutschem Recht über §90 BGB definiert. Dort heißt es:
§ 90 Begriff der Sache"Körperlich" bedeutet, salopp formuliert: "Wenn Du es anfassen kannst, ist es körperlich". Eine Sache ist nach dem Strafrecht "beweglich", wenn sie tatsächlich bewegt, von einem Ort an einen anderen gebracht werden kann. Den Tatbestand des Datendiebstahls wiederum kennt das deutsche Recht so nicht. In unserer Rechtsprechung ist die illegale Handhabung von Daten an die - man höre und staune - Verletzung des Briefgeheimnisses (§202 StGB) angehängt und in den §§ 202a bis 202c StGB zu finden. Auf den Fall der CD mit den Kontodaten angewandt kämen §202a oder §202b StGB zur Anwendung. Diese Paragraphen sind Spezialnormen und verweisen nicht auf den Diebstahl, d. h. es kann kein Diebstahl im Sinne des Gesetzes vorliegen.
Sachen im Sinne des Gesetzes sind nur körperliche Gegenstände.
"(...) oder sonst durch eine gegen fremdes Vermögen gerichtete rechtswidrige Tat erlangt hat, ankauft oder sonst sich oder einem Dritten verschafft, sie absetzt oder absetzen hilft, (...)"Damit sind alle illegalen Beschaffungswege abgedeckt. Der Haken ist allerdings auch hier die Sache, denn auch der §259 StGB setzt eine Sache voraus. Die CD mit den Daten ist ja nicht "gestohlen", sondern die Daten darauf wurden illegal beschafft. Das mag sich nach Wortklauberei anhören, aber genau solche Details sind in der Rechtsprechung von entscheidender Bedeutung.
(1) Wer eine Sache, die ein anderer gestohlen oder sonst durch eine gegen fremdes Vermögen gerichtete rechtswidrige Tat erlangt hat, ankauft oder sonst sich oder einem Dritten verschafft, sie absetzt oder absetzen hilft, um sich oder einen Dritten zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Die §§ 247 und 248a gelten sinngemäß.
(3) Der Versuch ist strafbar.
"Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden."
Jetzt ist auch klar, warum unser Außenminister die KSK aus dem Ausland zurück in Deutschland haben will. Eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums bestätigte am Samstag, dass der Artikel 35 des Grundgesetzes geändert werden soll. Die große Koalition habe sich darauf geeinigt, dass die Bundeswehr auch im Inland eingesetzt werden darf. Im Rahmen der "Amtshilfe" darf demnach die Bundeswehr eingesetzt werden, um "außergewöhnliche Unglücksfälle" auch mit militärischen Mitteln abzuwenden. Bereits am kommenden Sonntag sollen sich die Koalitionspartner angeblich auf eine entsprechende Regelung einigen können.
In manchen Gegenden hat man derbe Stress mit den Jugendlichen, die sich an gar keine Regeln halten wollen und besoffen herumpöbeln, randalieren und nicht selten massive Sach- und Personenschäden verursachen. In Stuttgart haben die Politiker jetzt offenbar ein wenig den Kanal voll mit den Ansätzen der Kuschelpädagogik und der Idee, dass ja die Gesellschaft immer, der Täter aber nie Schuld sei. Die Idee ist folgende: Junge Erwachsene, die mit "schwerwiegenden Straftaten" auffallen, werden der Führerscheinstelle gemeldet."Mit einer einschneidenden Strafe wie dem Führerschein-Entzug bekommen wir aggressive Randalierer in den Griff!"Grundsätzlich halte ich die Idee für gar nicht so verkehrt, aber irgendwie werde ich den Verdacht nicht los, dass "schwerwiegende Straftaten" plötzlich ein sehr sehr dehnbarer Begriff werden könnte...
Wenn es um Minderheiten geht, hat die westliche Welt eine gewisse Berührungsempfindlichkeit entwickelt. Deutschland führte extra wegen dieser Empfindlichkeit ein eigenes Gesetz ein, das vom Volksmund "Antidiskriminierungsgesetz" genannt wird, weil die Anordnung der Verfassung, dass niemand wegen Herkunft, Rasse, Geschlecht Religion und so weiter benachteiligt werden darf offenbar nicht ausreicht. Der Deutsche braucht sowas ja immer in doppelter Ausführung, bevor auch er wirklich daran glaubt, dass diesesmal ganz bestimmt auch er gemeint ist. Überspitzt gesagt kann man heutzutage eher eine Bank ausrauben und ungeschoren davonkommen als einen Angehörigen einer Minderheit "unfair" zu behandeln.
Wer schon immer mal herausfinden wollte, wie es sich anfühlt verheiratet zu sein, ohne die üblichen rechtlichen Verpflichtungen einzugehen, der hat ab Januar 2009 dazu Gelegenheit. Nicht etwa im fernen Amerika oder irgendwo in Asien oder einer Bananenrepublik im Dschungel, sondern hier, in Deutschland. Eine Änderung der Personenstandsgesetzes ermöglicht diese neue Form der Lebenspartnerschaft, der "Ehe 2.0".
Ein wunderschönes Beispiel für das "Funktionieren" des Systems ist das Urteil des BVG zu den Überhangmandaten. Festgestellt wurde (Az. 2 BvC 1/07 und 2BvC 7/07), dass die Vorschriften zum sogenannten "negativen Stimmgewicht" dem Grundsatz der Wahlgleichheit (Art. 38 GG) widersprechen. Es könne nicht angehen, so die Richter, dass die Abgabe der Willenserklärung des Wählers den Gegenteiligen Effekt habe und der von ihm gewählten Partei schade. Genau das ist aber ein regelmäßiger Effekt der Überhangmandate.
Ein "gefährlicher Gegenstand" ist nicht etwa nur eine Kettensäge oder eine geladene Schrotflinte, sondern auch ein Computer mit Internetanschluss. Das zumindest urteilt das LG München (Az. 7 O 16402/07). Darum - so das Landgericht - sind Eltern auch dafür verantwortlich, was ihr Nachwuchs so alles mit dem Rechner treibt. Und wer "verantwortlich" ist, ist auch haftbar. Deshalb dürfen die Eltern jetzt einer Fotografin nicht nur die Anwaltskosten zahlen.
Unterwäsche, besonders die von Frauen, ist gefährlich. Nicht etwa nur für die geistige Gesundheit und die Libido, sondern gefährlich für die Gesundheit. Davon kann man blind werden. In echt jetzt. Sagt jedenfalls Macrida P. aus Los Angeles, USA. Die hatte jetzt nämlich ein dermaßen blendendes Erlebnis mit ihrer Unterwäsche, dass sie jetzt erstmal den Hersteller verklagt.
Übergewicht zählt zu den weit verbreiteten Wohlstandsproblemen, deren Folgen erheblich sind. Um das Übergewicht in den Griff zu bekommen, wird von allen Seiten empfohlen, Sport zu treiben. Sport sei gesund, so wird argumentiert und man baue dadurch überflüssige Pfunde ab. Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass das schon irgendwie stimmt, auch wenn zwischen Theorie und Praxis etliche Probleme liegen, aber das ist eine andere Geschichte.
Der "Bundestrojaner" ist noch nicht ganz in trockenen Tüchern, da wird schon daran gearbeitet, die vom BGH gesteckten engen Regeln aufzuweichen. Aus der Hochburg des Kontrollfetischismus kommt der Vortsoß, den Tatbestandskatalog zu erweitern, nach dem bundesweit Online-Durchsuchungen möglich sein sollen. Bayern stellte deshalb im Bundesrat den Antrag, solche heimlichen Online-Durchsuchungen auch zu erlauben, wenn es um "besonders schwere Straftaten" geht.
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig urteilte jatzt, dass einem Fahrradfahrer die Fahrerlaubnis zum Führen eines Kraftfahrzeuges entzogen werden darf, wenn der Radfahrer mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 o/oo oder mehr angehalten wird. (AZ: BVerwG 3 C 32.07) Das Gericht urteilte, dass der Fahrerlaubnisverordnung zufolge bestehen bei einem Alkoholpegel von mindestens 1,6 o/oo auch nach einer Trunkenheitsfahrt mit dem Fahrrad immer Zweifel daran bestehen, ob jemand zum Führen eines Kraftfahrzeuges überhaupt geeignet ist. Das Gericht stellte darüber hinaus fest, dass in einem medizinisch-psychologischen Gutachten deshalb zu klären ist, ob auch zukünftig die Gefahr von Trunkenheitsfahrten durch den Betroffenen bestehe...