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Freitag, 25. Mai 2018

Zitat des Tages (18)

Gerade, bei Markus Lanz:

"Der Rechtsstaat muss es aushalten, wenn das Rechtsempfinden der Bürger anders ist, als die Rechtsprechung."
(Katarina Barley, Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, SPD)

Ohne Worte.

Freitag, 4. März 2011

Von A nach B

[Dieser Artikel ist ein Gastbeitrag von Sven "DeichShaf" Wagner]

Ich bin seit Mitte des letzten Jahres motorisiert. Das ist für jemanden wie mich, der eigentlich von hervorragenden Möglichkeiten des öffentlichen Personennahverkehrs profitieren kann, nicht unbedingt eine Selbstverständlichkeit. Und so wundert es diejenigen, die mich kennen, auch kaum, dass ich bei der Anschaffung statt eines viel Sprit fressenden vierrädrigen Vehikels eben auf die sparsame 4-Takt Lösung mit zwei Rädern gesetzt habe.

50 Kubikzentimeter - ein Zylinder entfaltet dabei eine Kraft von 3,8 Pferdestärken. Für die fachlich weniger versierten: Nein, damit zieht man nicht die Wurst vom Teller. Die Beschleunigung entspricht in etwa der eines voll beladenen 30-Tonners. Die Endgeschwindigkeit beträgt - zumindest laut Tacho - 60km/h, was auch nicht unbedingt dazu beiträgt, ein Gefühl aufkommen zu lassen, als wäre man Valentino Rossi. Aber man kommt damit von A nach B. Man kann einfach am Stau vorbei fahren. Man bekommt den Inhalt eines Einkauswagens mit den Wocheneinkäufen im Stauraum vor dem Sitz, im Helmfach unter dem Sitz und im Topcase bequem untergebracht.

Das Fahrzeug ist steuerfrei, braucht dank allgemeiner Betriebserlaubnis nicht besonders zugelassen werden und kostet jährlich 125,- Euro Versicherung - Vollkasko inklusive. Auch der Verbrauch von nur wenig mehr als zwei Litern Superbenzin auf 100 Kilometer ist fürs Portemonnaie eine Wohltat. Alles in allem kommt mich das Teil etwa die Hälfte dessen, was das Monatsticket des Verkehrsverbundes hier kostet. Und dabei bin ich sogar noch schneller. Also alles eitel Sonnenschein, oder?

Leider nicht ganz: Der öffentliche Straßenverkehr heißt "öffentlich", weil eben jeder daran teilnehmen kann. Und es ist nicht so, dass es mir viel Freude macht, unter normalen Umständen in Hamburg unterwegs zu sein. Denn die meisten Fahrer von PKW und LKW glauben nach wie vor, ich wäre ein rollendes Hindernis und hätte auf der Straße nichts zu suchen.

Ein Beispiel?

Ich fahre auf einer 6-spurigen Straße ganz rechts, wie es sich gehört. An der nächsten Möglichkeit will ich links abbiegen. Also ordne ich mich im dichtesten Feierabendverkehr sehr frühzeitig entsprechend links ein. Das missfällt den Fahrern, die nun bei erlaubten 50km/h hinter mir mit 60km/h herfahren müssen, anstatt - wie sonst - mit 70 oder 80 oder manchmal sogar mehr zu fahren. Da gibt es dann Hupkonzerte, dichtes Auffahren, rechts-überholen, schneiden, ausbremsen und andere Nettigkeiten.

Oder auf dem Weg zur Arbeit über die Elbbrücken. Auf dem Teilstück ist 60km/h erlaubt. Etwa 500m *HINTER* den Elbbrücken beginnt die Autobahn wo 80 und später dann 100 erlaubt ist. Würde die Polizei vor der Brücke blitzen, wie das stadteinwärts der Fall ist, würde das Gerät in etwa 90% aller Autofahrer mit *MINDESTENS* 30km/h zu viel blitzen - und müsste dann in Folge Überhitzung vermutlich bald ausgetauscht werden... Ich selbst kann nun mal nicht schneller fahren und erlebe es dann mit schöner Regelmäßigkeit, dass mir andere Fahrzeuge mit "Sicherheitsabständen" folgen, die für eine Geschwindigkeit von 20km/h noch zu klein wären.

Ganz toll sind auch die Experten, die einen im fließenden Verkehr überholen. Auf einer Straße mit einer Fahrspur für jede Richtung. Und das obwohl die vor mir fahrenden Wagen langsamer unterwegs sind, als ich fahren könnte. Ausrede einiger Spezialisten: "Ich habs eilig". Oder "Ich will keinen stinkenden Roller vor mir haben" (ja doch, ehrlich, schon zu hören bekommen!). Großartig. Ein Zweitakter riecht anders, ohne Frage. Aber Viertakter eben nicht. Und meine bissige Replik "Mein Roller stinkt weniger als Sie selbst stinken" hilft dann natürlich nicht, die Stimmung zu entspannen.

Was mich aber in den allermeisten Fällen nervt und auch gefährdet ist die Tatsache, dass der seitliche Abstand beim Überholen einfach nicht eingehalten wird. Der bisherige Spitzenreiter hat es auf etwa 20 Zentimeter gebracht. Die Straßenverkehrsordnung sieht für das Überholen von Zweirädern einen seitlichen Mindestabstand von 1,50m vor. Und all das passiert in der großen Mehrzahl der Fälle, weil die Autofahrer gedankenlos durch die Gegend kutschieren.

Doch was tun?

Zunächst einmal hilft es vielfach, die Leute an der nächsten Ampel höflich anzusprechen, dass der seitliche Abstand beim Überholen für mich gefährlich ist, weil ich keine Knautschzone habe. Das wirkt vielfach. Häufig höre ich dann sogar tatsächlich eine kleine, selten sogar eine wirklich ernst gemeinte Entschuldigung. Die wenigen Fälle, in denen man mit den anderen nicht reden kann, sind keinen Mehraufwand wert - vielleicht sickert ja doch etwas ein, aber ich habe keine Lust mich mehr als nötig darüber aufzuregen.

Gegen Überholtwerden mit zu geringem seitlichen Abstand wehre ich mich mittlerweile so, dass ich auf breiteren Fahrstreifen das Überholtwerden dadurch verhindere, dass ich in der Mitte des Fahrstreifens fahre. Sofern dann doch einer überholen will, kann ich genug weit nach rechts ausweichen und behindere ihn so nicht und vermindere so auch die Gefahr für mich. Doof ist das (aus seiner Sicht) natürlich dann, wenn er wegen Gegenverkehrs nicht überholen kann. Aber bei erlaubten 50km/h und einer Geschwindigkeit von 60km/h hat er keinen Grund, sein Auto als Waffe gegen mich einzusetzen oder sauer zu sein.

Gegen den zu geringen Sicherheitsabstand beim Hinterherfahren kommt neben dem mittig auf einem Fahrstreifen zu fahren noch eine Methode zum Einsatz, die ich nicht so häufig anwenden muss, die aber überaus wirksam ist: Ich lasse durch betätigen meines Bremshebels die Bremsleuchte aufleuchten, ohne langsamer zu werden. Das zeigt häufig schon Werbung. Greift das nicht, verringere ich tatsächlich so lange die Geschwindigkeit, bis der Abstand zur gefahrenen Geschwidigkeit passt. Das wiederum ist eindeutig eine (strafbare) Behinderung, derer ich mich da schuldig mache. Aber es ist mir hundert Mal lieber, im Ernstfall unverletzt zu bleiben und dafür 20,- Euro Verwarngeld wegen Behinderung zu zahlen, als im Krankenhaus oder gar auf dem Friedhof zu landen.

Interessanter Weise sind dich sich entspannenden Dialoge an Ampeln nach einer solchen Aktion meist sehr kurz, wenn ich mich zu meiner vollen Größe aufrichte. Und erstaunlicher Weise kommt sogar so etwas wie Einsicht dazu, wenn ich kurz und ruhig sage, dass ich meine Geschwindigkeit nur seinem Sicherheitsabstand angepasst habe. Das Gebrülle "WIR HABEN RECHTSFAHRGEBOT" ignoriere ich getrost: Was will mir der Fahrer denn erzählen, weshalb er selbst auf der linken Spur unterwegs war?

Es ist übrigens nicht so, dass es weniger häufig Frauen sind, die rabiat im Straßenverkehr agieren. Die Anzahl selbst mag geringer sein, doch prozentual herrscht hier Gleichstand zwischen den Geschlechtern.

Es gibt leider kein Patentrezept dafür - außer auf den Motorroller zu verzichten. Oder auf einen PKW umzusteigen. Für ein großes Motorrad fehlt mir das Geld, was also auch keine Option ist, selbst wenn ich das durch den Besitz der Klasse A fahren darf.

Ich sehe irgendwie nicht ein, wieso ich mich an die Spielregeln halte und dafür quasi noch bestraft werde, während diejenigen, die die StVO mit Füßen treten, ungeschoren davon kommen.

Freitag, 26. März 2010

Durch blühende Landschaften...

Tjaja, Deutschland und seine Bauvorhaben. Wir erinnern uns? Damals, Anno 2004, da wurde bei Dresden eine blühende Landschaft im Osten der Republik zum Weltkulturerbe erklärt. Blöd nur, dass bei Vergabe des Titels nicht daran gedacht wurde, die Regierenden der Stadt nach den Plänen für eben jene blühenden Landschaften zu befragen. So gab es denn schon 2006 ersten Stress, denn es wurde bekannt, dass genau jene nicht befragten Regierenden vor einem drastischen Problem standen: Die bestehenden Verkehrsanbindungen der Stadt über genau diese jetzt weltkulturerblich gesegneten Landschaften waren nicht nur marode, sondern den Anforderungen der Gegenwart überhaupt nicht gewachsen. In den Schubladen lag deshalb schon lange der Plan für eine ganz neue, tolle, preiswerte Verbindung zwischen den beiden Hälften der Stadt.

Es geht natürlich um Dresden und das Debakel rund um die "Kulturlandschaft Dresdner Elbtal". Machen wir uns nichts vor: Dresden braucht eine neue Anbindung zwischen den beidseitig der Elbe gelegenen Teilen der Stadt. Da beißt die Maus keinen Faden ab. Allerdings ging bei der Planung dieser neuen Anbindung einiges schief. Die Debatte gipfelte in einem Eklat, in dessen Folge alle Beteiligten auf stur schalteten: Die regierenden Politiker der Stadt Dresden bestanden auf eine Brücke und die UNESCO strich das Elbtal als erstes zweites (danke Gonzo) Weltnaturerbe wieder von der Liste. Kritiker merkten schon damals an, dass ein Tunnel eine vielleicht gar nicht so schlechte Idee sei.

Diese Alternative wurde jedoch abgeschmettert; die Einen sagen aus Kostengründen, die Anderen sagen, weil der Befreundete Bauunternehmer, der den Zuschlag für die Brücke erhalten hatte, einen solchen Tunnel gar nicht bauen könnte, selbst wenn er wollte. Offiziell weil der Bau des Tunnels in ein durch europäisches Naturschutzrecht geschütztes Biotop eingegriffen hätte und deshalb an der Brücke kein Weg vorbei führt. Außerdem dauert es viel zu lange einen Tunnel zu bauen. Und er ist viel zu teuer.

Langer Rede kurzer Sinn: Die Brücke musste her, auf das Kulturerbe verzichtete man gerne, denn man hat ja noch andere Tourismusattraktionen im Schrank. Als Entschädigung bekam Deutschland das Wattenmeer auf die Liste gesetzt und Dresden den Zuschlag für Deutschlands Militärhistorisches Museum der Bundeswehr (Neueröffnung 2011), dem dann wohl größten Museum für Militärisches auf deutschem Boden. Alle waren zufrieden. Na gut, fast alle. Das Thema hätte todgeschwiegen werden können und in 10 Jahren hätte kein Hahn mehr danach gekräht. So oder ähnlich jedenfalls war wohl der Plan.

Dumm nur, dass wegen einiger unvorhersehbarer Entwicklungen die ungeliebte Brücke jetzt unwesentlich teurer wird. Mit ihren ursprünglich veranschlagten 156 Millionen Euro war die Brücke bereits vorher die mit Abstand teuerste Stadtbrücke der Republik. Diesen Vorsprung sichert sich Dresden jetzt durch einen lächerlichen Aufschlag von nur noch 20 bis 25 Millionen Euro. Die Stadt Dresden rechtfertigt diesen geringfügigen Preisanstieg des Projektes mit "Verzögerungen, die Erhöhung der Mehrwertsteuer, Preiserhöhungen bei Baumaterial, aber auch Nachträge der beauftragten Bauunternehmen." Inzwischen wird auch der letzte Winter noch als Mitverantwortlicher genannt. Schuld sind in Deutschland ja immer die Anderen.

All das wäre ja nun irgendwie zu verkraften, wenn denn ein Ende des Debakels (und damit der Kostenexplosion) absehbar wäre. Genau das ist es aber eben nicht. Der Bau ruht nämlich und das wohl noch für einige Zeit. Grund dafür ist nicht etwa der Winter oder irgendwelche neuen oder zusätzlichen bautechnischen Maßnahmen oder so. Nein, der Grund ist ein anderer. Einer, den die Verantwortlichen eigentlich hätten voraussehen müssen.

Bereits im Mai 2009 entschied das Verwaltungsgericht Dresden, dass der Bau des Tunnels(!) gegen ein paar unwesentliche Gesetze verstößt, insbesondere gegen das europäische Naturschutzrecht. Diese Verstöße, die interessanterweise vom Gericht als "gegeben" angesehen wurden, noch bevor der erste Gutachter sich das Ganze angesehen hatte, sorgen jetzt dafür, dass die Landesdirektion Dresden den Bau der Brücke bis auf Weiteres gestoppt hat, denn der verstößt gegen dieselben Gesetze.

Wir erinnern uns? Mit dem Argument "Verstoß gegen europäisches Naturschutzrecht" wurde der Bau des Tunnels abgeschmettert und stattdessen die Brücke erzwungen. Die für den Bau Verantwortlichen müssen also um die bestehende Rechtslage gewusst haben. Oder sie haben es ignoriert. Wie auch immer, eigentlich hätte die Brücke in diesem Monat fertig sein sollen. Hätte. Wenn man nicht vergessen hätte, die benötigten Flächen für die Fertigstellung der Brücke im Planfeststellungsverfahren mit aufzuführen. Genau das geschah aber nicht. Und weil das nicht geschehen ist, muss das jetzt nachgeholt werden. Formvollendet, natürlich, mit typisch deutscher Gründlichkeit und Bürokratie: Antrag, Genehmigungsverfahren, Widerspruchsverfahren, Gerichtsweg. Wir kennen das. Man denke nur an Gorleben.

Fassen wir zusammen: Zu teuer, dauert zu lange, Probleme mit den europäischen Naturschutzgesetzen. Ja, alle drei Argumente haben wir schon gehört. Nämlich zulasten des Tunnelbaus. Alle drei Argumente gelten jetzt aber auch für die Brücke. Mit dem Unterschied, dass bei Bau der Brücke die Landschaft auf der Liste des Weltkulturerbes erhalten geblieben wäre, was sich ja jetzt erledigt hat.

Wer jetzt abwinkt und sagt "auf die 25 Milo kommt es jetzt auch nicht mehr an", der vergisst dabei, dass durch den Wegfall des Titels "Weltkulturerbe" der Stadt Dresden ein zweistelliger Millionenbetrag aus Fördermitteln des Bundes für die deutschen Welterbestätten durch die Lappen geht. Gleichzeitig wird die Verkehrssituation in Dresden nicht besser und der Anblick einer ewig nicht fertig werdenden Baustelle macht die Stadt auch nicht gerade attraktiver. Mit anderen Worten: Kohle weg und der Tourismus findet es auch nicht so geil. Insider schätzen, dass schon jetzt - also noch vor dem bevorstehenden Genehmigungsverfahren - bei zurückhaltender und vorsichtiger Berechnung die Kosten für die Brücke nicht um 20-25 Millionen Euro gestiegen sind, sondern eher um 35-50 Millionen. Der Kaufpreis der Brücke läge damit schon jetzt bei uneinholbaren 200 Millionen Euro. Zum Vergleich: Der Bau der vierten Röhre des Elbtunnels in Hamburg, einer hochmodernen, über drei Kilometer langen Elbquerung in 30 Meter tiefem Wasser, hat gerade mal 500 Millionen Euro gekostet. Die Gesamtlänge der Brücke (mit allen Anfahrten, Zufahrten, Über- und Unterquerungen und so weiter) in Dresden soll 636 m betragen.

Die Mit dem Bau versprochenen Vorteile für die einheimischen Unternehmen sind auch mehr als umstritten, mußten doch beauftragte Kleinunternehmen der Region wegen Überforderung Hilfe ausländischer Partner in Anspruch nehmen. Die Gelder bleiben damit eher nicht in Deutschland. Einige dieser Aufträge sind bis heute nicht vollständig abgewickelt und lassen weitere - teure - Verzögerungen erwarten. Meine ganz eigene Vermutung ist, dass die Brücke bei Fertigstellung ungefähr um das Jahr 2020 herum ca. 250 Millionen Euro gekostet haben wird.

Ach ja. Es steht bereits jetzt fest, dass auf der Brücke - so sie denn irgendwann mal fertiggestellt und freigegeben wird - in beide Fahrtrichtungen Tempo 30 gilt.

Montag, 22. März 2010

Zitat des Tages (3)

"Die Bundesrepublik Deutschland sei wegen ihrer Beteiligung an "CERN" von Verfassungs wegen verpflichtet, auf diese Organisation einzuwirken, um die bei der Versuchsreihe eingesetzte Energie auf ein unbedenkliches Maß zu beschränken. Dies gelte jedenfalls solange, wie die Warnung, die Erde könne zerstört werden, nicht empirisch widerlegt sei."

Bundesverfassungsgericht,
Pressemitteilung Nr. 14/2010 vom 9. März 2010,
Beschluss vom 18. Februar 2010 – 2 BvR 2502/08

Dienstag, 16. März 2010

Generalamnestie in Afghanistan

Reuters berichtet, dass Afghanistan eine Generalamnestie für Kriegsverbrechen erlässt, die vor 2001 begangen wurden. Zwar hatte Präsident Hamid Karzai versprochen, dass er das Gesetz nicht unterschreiben werde, als es 2007 vom afghanischen Parlament verabschiedet wurde. Jedoch teilte Waheed Omer, Sprecher von Präsident Karzai heute mit, dass Gesetze, die vom Parlament mit einer zweidrittel Mehrheit beschlossen werden, nicht der Unterschrift des Präsidenten bedürfen.

Menschenrechtsorganisationen kritisieren das Gesetz als Affront gegen die Bevölkerung, die jahrelang unter den Verbrechen der Warlords gelitten haben. Brad Adams, Vorsitzender von Human Rights Watch, forderte die USA und die internationale Staatengemeinschaft auf, Druck auf die afghanische Regierung auszuüben, damit das Gesetz widerrufen wird.

Präsident Karzai hat in den vergangenen Jahren zunehmend Kommandeure bewaffneter Gruppierungen in den inneren Kreis der Regierung aufgenommen, von denen einigen von westlichen Staaten Kriegsverbrechen und andere Vergehen vorgeworfen werden. Bekannt wurde kürzlich in diesem Zusammenhang besonders in Deutschland der Fall von Abdul Zahir, der in Deutschland wegen versuchten Totschlags an einem seiner Söhne 1998 wegen versuchten Totschlags zu vier Jahren und neun Monaten Haft verurteilt wurde. Zahir ist jetzt Statthalter in Marjah, die jüngst im Rahmen der neuen Strategie der alliierten Streitkräfte von militanten Taliban befreit wurde.

Aber auch die beiden Vizepräsidenten von Karzai haben keine blütenreine Weste. Beide waren Anführer bewaffneter Gruppierungen, die in den 1990er Jahren um die Vorherrschaft in Kabul kämpften. Bei diesen Kämpfen wurden tausende Zivilisten getötet und hundertausende zu Flüchtlingen.

Für das Gesetz spricht allerdings die Überlegung, dass jede Gesellschaft irgendwann mit ihrer Vergangenheit abschließen muss (siehe z. B. Deutschland und die Mitarbeiter ehemaliger Behörden der DDR). Besonders in Afghanistan besteht die Gefahr, dass ohne diese Generalamnestie in naher Zukunft wieder ein Bürgerkrieg ausbrechen könnte. Auch dürften Überlegungen eine Rolle spielen, dass nur über eine solche Amnestie überhaupt eine Annäherung an den großen Nachbarn Russland möglich sein wird und auch die USA dürften ein gewisses Interesse haben. Allerdings sollte das Risiko auch nicht unterschätzt werden, dass auf diesem Wege unter Umständen genau jenen der Weg zur Macht geebnet wird, wegen derer die Alliierten überhaupt in Afghanistan einmarschierten.

Bemerkenswert ist in jedem Fall, dass die Regierung Karzai zwei Jahre lang die Gültigkeit des Gesetzes und das Zustandekommen verheimlicht hat und es erst jetzt "nebenbei" veröffentlichten.

Dienstag, 2. März 2010

Lesetipp: Skriptum Internet-Recht

Wer sich mit dem Internet beschäftigt, insbesondere als Betreiber einer Webseite, eines Weblogs oder sonstwie aktiv ist, der gerät früher oder später in die Situation, dass er (oder sie) sich mit dem geltenden Recht auseinander setzen muss. Gesetzestexte lesen ist nun wirklich nicht jedermanns Sache und so ganz ohne Erklärung versteht der Laie viele dieser Texte beim ersten Lesen völlig falsch.

Das Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht der Uni Münster hat da aber ein sehr praktisches Hilfsmittel parat: Das Skriptum Internet-Recht. Dieses kostenlos erhältliche Buch (PDF) gibt einen sehr umfangreichen Überblick über die in Deutschland geltende Rechtslage für alle möglichen Bereiche. Der Haken? Es ist mit 522 Seiten ein wenig länger...

Meiner Meinung nach eine nahezu unverzichtbare Lektüre, die man ruhig griffbereit haben sollte.

PS: Und wer als Gewerbetreibender im Netz aktiv ist, sollte bei der Gelegenheit ruhig mal einen Blick auf dieses Merkblatt werfen.

Montag, 15. Februar 2010

Der falsche Klick

Das OLG Hamburg fällte heute ein Urteil (AZ: 2-27/09 REV), das bei vielen Computerbenutzern auf die eine oder andere Art für Aufmerksamkeit sorgen wird. In einem Verfahren, in dem es um den Besitz um Kinderpornographie ging, musste das OLG in einem Revisionsverfahren darüber entscheiden, ob es maßgeblich für den "Besitz" ist, dass die auf dem Computer gespeichert werden. Die bisherige Rechtsprechung urteilte, dass straffrei ausging, wer entsprechendes Material auf seinem Rechner betrachtete, ohne entsprechende Daten auf den Rechner herunterzuladen und zu speichern.

Nach Ansicht des OLG Hamburg ist bereits das Betrachten (!) von Kinderpornographie auf Internetseiten strafbar. Das Vorhandensein der Daten im Arbeitsspeicher eines Rechners, auch ohne manuelles Abspeichern, mache den Benutzer zum Besitzer der Daten im Sinne der Rechtsprechung. Nach Auffassung des OLG reicht das vorsätzliche (aka: das bewusste und gewollte) Abrufen und Betrachten von Daten mit kinderpornographischem Inhalt aus, um den Straftatbestand des Besitzes zu erfüllen. Nach Auffassung des Gerichts hat der Benutzer bereits beim Aufrufen der Daten die volle Verfügungsgewalt über diese Daten.

Der vorsitzende Richter G. Harder spricht dem Urteil eine große rechtspraktische Bedeutung für den Alltag zu. Der Wille des Gesetzgebers in Bezug auf den Begriff des "Besitzes" müsse auch bei nicht körperlichen Dingen wie Daten aus dem Internet gelten. Zwar habe der Gesetzgeber die Lücke erkannt, die politische Diskussion um dieses Problem jedoch eingeschlafen.

Ohne Frage hat dieses Urteil sehr weitreichende Konsequenzen. Wenn das Vorhandensein von Daten im Arbeitsspeicher des Rechners bereits den Besitz qualifiziert, dann gilt das nicht nur für Kinderpornographie. Das Urteil wurde zwar speziell für einen solchen Fall gesprochen, aber der Tenor ist das Entscheidende. Der Auffassung dieses Urteils folgend gilt der Besitz demnach auch für Webstreams, die auf einem Rechner abgespielt werden. Das wiederum dürfte besonders die Medienindustrie interessieren, der bereits seit langer Zeit Webradios und die in jüngerer Vergangenheit zunehmend beliebter werdenden Film-Portale ein Dorn im Auge sind.

Erhebliche Probleme dürfte es für den Benutzer geben, wenn es um die Frage des Vorsatzes geht. Wie will man nachweisen, dass man einen Link "aus Versehen" angeklickt hat oder wie will man beweisen, dass sich das Fenster ohne eigenes Zutun öffnete? Was wenn man gar nicht weiß, dass entsprechende Daten im Hintergrund über den eigenen Rechner transportiert werden, etwa weil man einen Proxy betreibt oder der eigene Rechner gehackt wurde? Zwar schafft das Urteil insofern Rechtssicherheit, als dass Kinderpornographie in Zukunft noch besser bekämpft werden kann, aber es schafft auch erhebliche Unsicherheit für den Anwender.

Ich frage mich ernsthaft, wie man als Anwender beweiserheblich dokumentieren und nachweisen soll, was auf dem Rechner mit Wissen und Wollen des Anwenders passiert. Ich meine, man hat ja schon wenig Einfluss darauf, was eine Webseite, die man öffnet, für Inhalte präsentiert. Wie soll ein Anwender, der keine Ahnung von Computern hat, nachweisen, dass er eben nicht weiß, was für Programme auf seinem Rechner installiert sind, geschweige denn, was diese tun?

Irgendjemand eine Idee?

Sonntag, 14. Februar 2010

Staat als Hehler?

Bei meiner morgendlichen Runde fand ich eine Aussage eines australischen Gerichts, die ich für zumindest bemerkenswert halte:
"copyright laws do not apply to collections of facts, regardless of the amount of effort that was spent collecting them."
Mit anderen Worten: Der Inhalt einer Datensammlung (Datenbank z. B.) ist in Australien dann nicht urheberrechtlich geschützt, wenn die darin stehenden Daten Fakten sind. Prominentestes Beispiel wären Adressbücher und Branchenverzeichnisse. Das fand ich schon bemerkenswert und dachte mir meinen Teil.

Dann jedoch fand ich an anderer Stelle folgendes:
"Da Daten anders als Autos oder Handys keine Sachen sind, kann man sie nicht stehlen. Und wo es keine gestohlene Ware gibt, da gibt es auch keine Hehlerei."

bayrische Justizministerin Beate Merk (CSU)
Und in der Tat: Die Dame hat Recht. Nach dem StGB §242 ist ein Diebstahl:
Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Der Knackpunkt ist tatsächlich der Begriff "bewegliche Sache". Das ist wortwörtlich zu nehmen. Was eine Sache ist, wird nach deutschem Recht über §90 BGB definiert. Dort heißt es:
§ 90 Begriff der Sache

Sachen im Sinne des Gesetzes sind nur körperliche Gegenstände.
"Körperlich" bedeutet, salopp formuliert: "Wenn Du es anfassen kannst, ist es körperlich". Eine Sache ist nach dem Strafrecht "beweglich", wenn sie tatsächlich bewegt, von einem Ort an einen anderen gebracht werden kann. Den Tatbestand des Datendiebstahls wiederum kennt das deutsche Recht so nicht. In unserer Rechtsprechung ist die illegale Handhabung von Daten an die - man höre und staune - Verletzung des Briefgeheimnisses (§202 StGB) angehängt und in den §§ 202a bis 202c StGB zu finden. Auf den Fall der CD mit den Kontodaten angewandt kämen §202a oder §202b StGB zur Anwendung. Diese Paragraphen sind Spezialnormen und verweisen nicht auf den Diebstahl, d. h. es kann kein Diebstahl im Sinne des Gesetzes vorliegen.

Die Aussage der Ministerin, dass mangels Diebstahl keine Hehlerei gegeben sein kann, ist allerdings nicht ganz korrekt, denn §259 StGB führt zwar ausdrücklich den Diebstahl als Ursprungsstraftat an, jedoch steht dort ergänzend:
"(...) oder sonst durch eine gegen fremdes Vermögen gerichtete rechtswidrige Tat erlangt hat, ankauft oder sonst sich oder einem Dritten verschafft, sie absetzt oder absetzen hilft, (...)"
Damit sind alle illegalen Beschaffungswege abgedeckt. Der Haken ist allerdings auch hier die Sache, denn auch der §259 StGB setzt eine Sache voraus. Die CD mit den Daten ist ja nicht "gestohlen", sondern die Daten darauf wurden illegal beschafft. Das mag sich nach Wortklauberei anhören, aber genau solche Details sind in der Rechtsprechung von entscheidender Bedeutung.

So gesehen könnte man denjenigen, der diese Daten verhökert, vielleicht wegen des Ausspähens von Daten (202a) oder wegen des Abfangens von Daten (202b) verknacken, aber denjenigen, der sich diese Daten kauft, kann man offenbar nach deutschem Recht nicht belangen. Wenn ich mich richtig erinnere, dann ist genau diese Kombination aus geltendem Recht und nicht vorhandener Rechtsprechung auch der Grund, warum die Musikindustrie so sehr auf die Barrikaden geht. Sie spricht zwar von "Diebstahl", aber per jure ist das, was da passiert, "nur" eine Verletzung des Urheberrechts (siehe §106 Unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke) und kein Diebstahl.

Man lernt halt nie aus...

Dienstag, 2. Februar 2010

Heiligt der Zweck die Mittel?

Die Bundesregierung will einen Datenträger kaufen. Auf jenem Datenträger sollen Informationen gespeichert sein, die Rückschlüsse auf einzelne Personen ermöglichen, die gegen geltendes Recht verstoßen haben. Speziell sollen dort die Daten deutscher Staatsbürger zu finden sein, die gegen in Deutschland geltendes Steuerrecht verstoßen haben. Dieser Erwerb ist heftig umstritten. Ziel der Bundesregierung ist es einerseits zu zeigen, dass es keine Flucht vor dem Deutschen Recht gibt, aber andererseits auch in Zeiten knapper Kassen jede nur denkbare Einnahmequelle abzuschöpfen. Beide Überlegungen sind naheliegend und im ersten Ansatz erscheinen sie auch richtig. Aber ist das Handeln der Bundesregierung tatsächlich "richtig"?

Richtig und falsch lassen sich in diesem Fall aus drei Blickwinkeln betrachten. Der eine Blickwinkel ist der juristische, der andere der ethisch/moralische und der dritte der politische.

Darf die Bundesregierung diese Daten aus juristischer Sicht erwerben? Die Daten stammen zwar aus der Schweiz, aber es ist unumstritten, dass die Daten weder nach dem in Deutschland noch nach dem in der Schweiz geltenden Recht "legal" auf diesen Datenträger gelangt sind. Die Daten sind gestohlen worden. Der Datenträger ist damit Diebesgut. Wer Diebesgut kauft, ist umgangssprachlich ein Hehler. In §259 StGB steht:
(1) Wer eine Sache, die ein anderer gestohlen oder sonst durch eine gegen fremdes Vermögen gerichtete rechtswidrige Tat erlangt hat, ankauft oder sonst sich oder einem Dritten verschafft, sie absetzt oder absetzen hilft, um sich oder einen Dritten zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Die §§ 247 und 248a gelten sinngemäß.
(3) Der Versuch ist strafbar.

Salopp gesagt: Wer etwas Gestohlenes erwirbt, macht sich strafbar.

Aus diesem Blickwinkel betrachtet darf die Bundesregierung diese Daten nicht erwerben, da sie sich damit strafbar machen könnte. Strafbar handelt, wer tatbestandsmäßig, rechtswidrig und schuldhaft handelt. Die Tatbestandsmäßigkeit ist erfüllt, die Daten sind gestohlen und die Bundesregierung will sie für Geld erwerben. Das ist unumstritten und wird sogar von der Bundesregierung so zugegeben. Eine knifflige Frage ist, ob die Bundesregierung rechtswidrig und / oder schuldhaft handelt.

Rechtswidrig handelt, wer ohne einen Rechtfertigungsgrund zu haben eine Straftat begeht. Das deutsche Recht kennt eine verblüffend lange Liste solcher Rechtfertigungsgründe. Der wohl bekannteste ist die Notwehr. Daneben gibt es aber auch noch zum Beispiel den rechtfertigenden Notstand. Der ist in Deutschland in §34 StGB verankert und lautet:
"Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden."

Die Gefahr des Steuerbetruges ist gegenwärtig, denn diejenigen, die "ihr" Geld ins Auslandverfrachten, tun dies ja, um keine Steuern zahlen zu müssen. Wenn das jetzt nicht verhindert wird, tritt der Schaden ein. Die Gefahr ist gegenwärtig. Betroffen sind mehrere Rechtsgüter, allen voran die Einhaltung der geltenden Gesetze. Auch wenn es dramatisch klingt, aber das Erzwingen des Einhaltens der Gesetze ist elementar für den Bestand des Staates. Wenn das Einhalten von Gesetzen nicht erzwungen wird, ist in letzter Konsequenz der Bestand des Staates selbst gefährdet. Das klingt auf den ersten Blick dramatisch, ist aber letztendlich Konsequenz der Überlegung: "Was würde passieren, wenn das jeder macht?"

Neben dem Rechtsgut des geltenden Rechts selber ist auch die Allgemeinheit, das "Gemeinwohl" geschädigt, denn Steuergelder "gehören" dem Staat und damit der Allgemeinheit (dass die Ausgabe und Verwaltung dieses Geldes nicht Sache der Allgemeinheit ist, steht auf einem anderen Blatt.) Der Grad der drohenden Gefahr ist immens. Schätzungen sprechen von mehreren hundert Millionen Euro, um die es geht. Das ist kein Kleingeld. Der abzuwendende Schaden ist daher bedeutend. Ist der begangene Rechtsverstoß zur Abwehr der Gefahr angemessen? Gibt es ein geeigneteres, geringeres Mittel, um die Gefahr abzuwehren? In diesem Fall wohl nicht. An die Daten der Steuerflüchtigen ist auf anderem Wege nicht zu kommen, als sich als Hehler zu betätigen.

Aus juristischer Sicht macht sich der Staat zwar der Hehlerei schuldig, kann für sich selbst jedoch zumindest den rechtfertigenden Notstand in Anspruch nehmen. Daher ist aus juristischer Sicht der Ankauf der Daten zwar nicht die feine englische Art, aber zu rechtfertigen, da er einem höheren Ziel dient und kein Selbstzweck ist. Und selbst wenn die auf dem Datenträger zu findenden Daten nicht unmittelbar Gegenstand einer Anklage sein dürfen, weil illegal beigebrachte Beweismittel einem Verwertungsverbot vor Gericht unterliegen, so dürfen solche Daten durchaus verwendet werden, um einen Anfangsverdacht zu begründen, der wiederum eigene Ermittlungen zur Folge hat.

An dieser Stelle stellt sich die Frage, ob diese Sichtweise auch moralisch vertretbar ist. Heiligt der Zweck die Mittel? Die Philosophie lehrt uns, dass zwar grundsätzlich das eigene Handeln immer so sein soll, dass es anderen als Maßstab ihres eigenen Handelns dienen kann, aber hier geht es um eine Ausnahmesituation. Darf der Staat aus moralischer Sicht das Recht brechen, um anderen, die ihrerseits auch das Recht brechen wollen oder es schon gebrochen haben, das Handwerk zu legen?

Maßgeblich dafür ist die Überlegung, was der Staat hier tatsächlich tut und was er erreichen will. Der Staat investiert einen vergleichsweise geringen Betrag, um im Gegenzug nicht nur schnöden Mammon in erklecklicher Höhe einzustreichen. Viel wichtiger aber ist, dass der Staat geltendes Recht durchsetzen will und Nachahmungstäter abschreckt.

Das Verhalten des Staates ist eindeutig auf ein höheres Ziel ausgerichtet, nämlich das Wohl aller, selbst auf das Wohl derer, gegen die er jetzt droht vorzugehen. Egal wie man Steuern empfindet, aber letztendlich profitieren alle von den Steuergeldern, denn sie finanzieren Deutschland und stellen sicher, dass Deutschland auch in Zukunft noch existieren kann. Ohne Steuergelder keine Autobahnen, keine Krankenhäuser, keine Universitäten und so weiter. Davon profitieren alle, auch die, die sich mit illegalen Mitteln dagegen wehren, Steuern zu zahlen. Moralisch gesehen setzt sich der Staat für das Interesse der Mehrheit seiner Bürger ein, für deren wohlergehen, und "schadet" damit nur einem kleinen Teil, nämlich genau jenen, die der Allgemeinheit und dem Gemeinwohl den Stinkefinger zu zeigen versuchen. Schon aus dieser Sicht heraus hat der Staat nicht nur die moralische Rechtfertigung, sondern sogar die Verpflichtung, diese Gelegenheit am Schopf zu packen.

Bleibt die Frage der politischen Betrachtung. Die Schweiz ist in Bezug auf die dort gelagerten Gelder und den Umgang mit den dazu gehörenden Daten der jeweiligen Anleger sehr berührungsempfindlich. Jeder Eingriff in das Steuerrecht der Schweiz von außen löst dort massive Verstimmung aus und wird als Einmischung in fundamentalste Interessen des eigenen Staates empfunden. Nun kann man zwar argumentieren, dass ja gar nicht die Schweiz betroffen ist, denn niemand hat die Schweiz dazu gezwungen, diese Daten herauszugeben – auch wenn mancher Politiker das wahrscheinlich gerne können würde.

Trotzdem fühlt sich die Schweiz "bestohlen", denn es geht um den Wert des Finanzstandortes Schweiz und damit um einen der zentralen Faktoren des Wohlstands jenes Landes und seiner Bürger. Es ist nur zu verständlich, dass die Schweiz in diesem Punkt alles Andere als begeistert reagiert. Dabei darf auch nicht übersehen werden, dass die Schweiz wegen ihres Bankgeheimnisses international bereits seit einiger Zeit erheblich unter Druck steht. Besonders die USA, aber auch z. B. Frankreich und Italien machen der Schweiz schon seit längerer Zeit ziemlich viel Druck. Es ist verständlich, dass die Schweiz auf jede Steigerung dieses Drucks nicht gerade freudig erregt reagiert.

Sollte die Bundesregierung, sollte Deutschland darauf Rücksicht nehmen? Nun, das Verhältnis zwischen Deutschland und der Schweiz ist zwar nicht das allergeilste, aber die Schweiz kann es sich auch kaum erlauben, wegen einer solchen Lappalie, die nicht einmal ihre eigenen Staatsbürger betrifft, einen Bruch mit Deutschland zu riskieren. Klar, das Verhältnis wird leiden und es wird beiderseitig ein paar Streicheleinheiten brauchen, um die jetzt hochkochenden populistischen Auswüchse wieder zu beruhigen. Auf lange Sicht gesehen ist die Schweiz sich jedoch völlig im Klaren darüber, dass sie es sich mit Deutschland nicht verscherzen kann, aber auch umgekehrt kann Deutschland keinen echten Bruch mit der Schweiz riskieren. Von daher ist davon auszugehen, dass hinter den Kulissen zwar einige ernste Worte über diesen Vorfall gewechselt werden, man aber ansonsten sehr bald wieder zur Tagesordnung übergehen wird. Der langfristige politische Schaden wird entsprechend gering ausfallen.

Es ist zumindest aus der Sicht Deutschlands zumindest legitim und gerechtfertigt, wenn die Bundesregierung sich diese CD kauft und dafür in die Portokasse greift. Die öffentliche Aufregung um dieses Thema befremdet aber. Warum regt man sich eigentlich auf, dass ausgerechnet jenen Bonzen der Hals zugedrückt wird, die sich auf Kosten der Allgemeinheit bereichern wollen? Es sollte jedem klar sein, dass auf diesem Datenträger nicht gerade Opa Schultz auftauchen wird, der zwei Euro fuffzig am Fiskus vorbei laviert hat. Wer ein Konto in der Schweiz aufmacht, um so Steuern zu „sparen“, der bewegt richtig viel Geld. Es geht wohl eher um die Reichen.

Warum sollen die jetzt auf einmal geschützt werden? Warum regt darüber eine groß angelegte Debatte in den Medien, aber nicht darüber, dass zum Beispiel in Zukunft die nicht nur die ärztliche Betreuung der Pflichtversicherten kontingentiert wird, sondern nach Willen der FDP sehr bald auch noch deren Medikamentierung? Warum gibt es eine Debatte darüber, ob man solche, die sich um geltendes Recht einen Scheiß kümmern, die der Allgemeinheit in aller Deutlichkeit zeigen "klar, ihr dürft meinen Wohlstand finanzieren, aber deshalb muss ich noch lange nichts zum Allgemeinwohl beitragen", ob man diese nicht vor dem staatlichen Zugriff schützen müsste, aber keine Debatte darüber, dass aufgrund von Steuerhinterziehung letztendlich die Steuern für alle angehoben werden müssen?

Naja, ich muss schließlich nicht alles verstehen.

Samstag, 4. Oktober 2008

Polizeiaufgaben

BundeswehrJetzt ist auch klar, warum unser Außenminister die KSK aus dem Ausland zurück in Deutschland haben will. Eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums bestätigte am Samstag, dass der Artikel 35 des Grundgesetzes geändert werden soll. Die große Koalition habe sich darauf geeinigt, dass die Bundeswehr auch im Inland eingesetzt werden darf. Im Rahmen der "Amtshilfe" darf demnach die Bundeswehr eingesetzt werden, um "außergewöhnliche Unglücksfälle" auch mit militärischen Mitteln abzuwenden. Bereits am kommenden Sonntag sollen sich die Koalitionspartner angeblich auf eine entsprechende Regelung einigen können.

Damit hätten wir endlich erreicht, was Schäuble schon seit Ewigkeiten fordert. Militär statt Polizei! Eine in der Vergangenheit mehrfach bewährte Methode neu auflegen. Großartig. Schade nur, dass wir mal wieder hinterherhängen und es in diesem Fall den Italienern nachmachen, die das Militär nicht nur zur Beseitigung von Abfall einsetzen, sondern auch im Kampf gegen die Mafia.

Mal sehen, mit welchen anderen großartigen Ideen unsere Bundespolitiker noch so international die Führung übernehmen wollen.

(Quelle: Tagesspiegel, heute)

Donnerstag, 14. August 2008

Straftat - Lappen weg

Führerschein wegIn manchen Gegenden hat man derbe Stress mit den Jugendlichen, die sich an gar keine Regeln halten wollen und besoffen herumpöbeln, randalieren und nicht selten massive Sach- und Personenschäden verursachen. In Stuttgart haben die Politiker jetzt offenbar ein wenig den Kanal voll mit den Ansätzen der Kuschelpädagogik und der Idee, dass ja die Gesellschaft immer, der Täter aber nie Schuld sei. Die Idee ist folgende: Junge Erwachsene, die mit "schwerwiegenden Straftaten" auffallen, werden der Führerscheinstelle gemeldet.

Der Haken? Rein rechtlich ist das bereits heute vollkommen in Ordnung, nur eben nicht "normales Prozedere" der Polizei. Die Folge? Die Führerscheinstelle beurteilt (bzw. veranlasst die Beurteilung) unter anderem, ob jemand zum Führen eines Kraftfahrzeugs geeignet ist. Landläufig geschieht das nach Erteilung der Fahrerlaubnis durch den "Idiotentest", die MPU. Wer da durchfällt, ist seinen Lappen (und natürlich die Fahrerlaubnis) mindestens vorläufig los.

Diese Idee stößt auf große Begeisterung quer durch alle Fraktionen, auch auf Bundesebene. Andreas Scheuer, Verkehrsexperte der Union im Bundestag:
"Mit einer einschneidenden Strafe wie dem Führerschein-Entzug bekommen wir aggressive Randalierer in den Griff!"
Grundsätzlich halte ich die Idee für gar nicht so verkehrt, aber irgendwie werde ich den Verdacht nicht los, dass "schwerwiegende Straftaten" plötzlich ein sehr sehr dehnbarer Begriff werden könnte...

(Quelle: Welt)

Mittwoch, 16. Juli 2008

Gleiche Chancen

Fluglotse WikipediaWenn es um Minderheiten geht, hat die westliche Welt eine gewisse Berührungsempfindlichkeit entwickelt. Deutschland führte extra wegen dieser Empfindlichkeit ein eigenes Gesetz ein, das vom Volksmund "Antidiskriminierungsgesetz" genannt wird, weil die Anordnung der Verfassung, dass niemand wegen Herkunft, Rasse, Geschlecht Religion und so weiter benachteiligt werden darf offenbar nicht ausreicht. Der Deutsche braucht sowas ja immer in doppelter Ausführung, bevor auch er wirklich daran glaubt, dass diesesmal ganz bestimmt auch er gemeint ist. Überspitzt gesagt kann man heutzutage eher eine Bank ausrauben und ungeschoren davonkommen als einen Angehörigen einer Minderheit "unfair" zu behandeln.

Ähnliche Ansichten und Ängste hegt man offenbar auch im Inselkönigreich jenseits des Kanals. Der Flughafen von St. Mary's, einer Insel der Scilly-Inseln vor der Südwestküste Englands, hatte wohl besondere Angst davor, wegen Diskriminierung vor den Kadi gezerrt zu werden. Darum Werden dort Bewerbungsunterlagen für Fluglotsen nicht nur als Audiodatei angeboten, sondern auch in Großschrift und Braille. Zwar weist die Webseite des Flughafens ausdrücklich darauf hin, dass Fluglotsen sehr gute Augen brauchen, aber Bewerbungsunterlagen für Blinde werden routinemäßig bereitgehalten, um sich gegen den Vorwurf der Diskriminierung wehren zu können.

Wer bis jetzt noch nicht verstanden hat, dass wir in der westlichen Welt es mit unserer Angst vor irgendwelchen Randgruppen und Minderheiten ein ganz klein wenig übertreiben, der merkt wahrscheinlich auch andere Einschläge nicht...

(Quelle: AFP)

Freitag, 4. Juli 2008

Hochzeit 2.0

HochzeitWer schon immer mal herausfinden wollte, wie es sich anfühlt verheiratet zu sein, ohne die üblichen rechtlichen Verpflichtungen einzugehen, der hat ab Januar 2009 dazu Gelegenheit. Nicht etwa im fernen Amerika oder irgendwo in Asien oder einer Bananenrepublik im Dschungel, sondern hier, in Deutschland. Eine Änderung der Personenstandsgesetzes ermöglicht diese neue Form der Lebenspartnerschaft, der "Ehe 2.0".

Wer sich trauen will, sich aber nicht so wirklich traut, der kann sich ab Januar 2009 durch einen Vertreter der Kirche den Bund fürs Leben absegnen lassen und das dann "Ehe" nennen, ohne die rechtlichen Verpflichtungen einzugehen, die mit der Eheschließung im Standesamt verbunden sind. Damit fällt auch die Bestimmung, dass einer kirchlichen Trauung die standesamtliche vorausgehen muss, eine Regelung, die auf Bismarck und das Jahr 1876 zurückgeht.

Nicht verheimlicht werden darf aber auch, dass nicht nur die Verpflichtungen wegfallen. Wer in einer nicht vom Staat anerkannten Lebensgemeinschaft lebt, hat zum Beispiel auch Probleme im Erbrecht, beim Unterhalt, bei den Steuern, kein Zugewinnausgleich und auch keine Schutzvorschriften im Falle des Scheiterns der Gemeinschaft.

Den Kirchen passt diese Neuregelung verständlicher Weise nicht so recht in den Kram, wird doch ihre Rolle in der Gestaltung der Gesellschaft weiter marginalisiert. Ob andererseits diese "Ehe 2.0" zu einem (kleinen) Boom bei den kirchlichen Trauungen führen wird, bleibt offen, sind kirchliche Trauungen heutzutage doch unglaublich teuer.

(Quelle: dpa, Focus)

Donnerstag, 3. Juli 2008

Save the System!

JustiziaEin wunderschönes Beispiel für das "Funktionieren" des Systems ist das Urteil des BVG zu den Überhangmandaten. Festgestellt wurde (Az. 2 BvC 1/07 und 2BvC 7/07), dass die Vorschriften zum sogenannten "negativen Stimmgewicht" dem Grundsatz der Wahlgleichheit (Art. 38 GG) widersprechen. Es könne nicht angehen, so die Richter, dass die Abgabe der Willenserklärung des Wählers den Gegenteiligen Effekt habe und der von ihm gewählten Partei schade. Genau das ist aber ein regelmäßiger Effekt der Überhangmandate.

Im Resultat ist die Bundestagswahl von 2005 ist damit zwar nicht verfassungskonform, aber das ist egal. Die Richter urteilten, dass der Bundestag nicht aufgelöst und neu gewählt werden muss, denn "das Interesse am Bestandsschutz der im Vertrauen auf die Verfassungsmäßigkeit des Bundeswahlgesetzes zusammengesetzten Volksvertretung überwiegt" - fragt sich nur, wessen Vertrauen überwiegt. Der Satz "wenn Wahlen etwas bewirken würden, wären sie verboten" kommt schließlich nicht von ungefähr.

Wenigstens steht schon heute fest, dass die kommende Bundestagswahl auch nicht Verfassungskonform sein wird, das aber keine Auswirkung haben wird, weil das System sich selber vor dem Bürger schützen muss. Sonst müssten Politiker am Ende noch Verantwortung übernehmen und das geht ja nun mal gar nicht.

Donnerstag, 26. Juni 2008

Gefahrenquelle

JustiziaEin "gefährlicher Gegenstand" ist nicht etwa nur eine Kettensäge oder eine geladene Schrotflinte, sondern auch ein Computer mit Internetanschluss. Das zumindest urteilt das LG München (Az. 7 O 16402/07). Darum - so das Landgericht - sind Eltern auch dafür verantwortlich, was ihr Nachwuchs so alles mit dem Rechner treibt. Und wer "verantwortlich" ist, ist auch haftbar. Deshalb dürfen die Eltern jetzt einer Fotografin nicht nur die Anwaltskosten zahlen.

Die 16jährige Tochter hatte für einen Film eine Reihe Kinderfotos verwendet und den dann bei Youtube eingestellt. Die Rechte an den Fotos hat allerdings eine Fotografin und die klagte. Mit Erfolg. Das Gericht ließ die Erklärung, dass die Eltern keine Ahnung von Computern hätten nicht gelten. Die Höhe des Schadensersatzes ist noch nicht festgelegt, dürfte aber deutlich höher ausfallen, als die bis jetzt aufeglaufenen Anwaltskosten in Höhe von 490 Euro...

(Quelle: Netzeitung)

Donnerstag, 19. Juni 2008

Fast blind

Symbolfoto V-StringUnterwäsche, besonders die von Frauen, ist gefährlich. Nicht etwa nur für die geistige Gesundheit und die Libido, sondern gefährlich für die Gesundheit. Davon kann man blind werden. In echt jetzt. Sagt jedenfalls Macrida P. aus Los Angeles, USA. Die hatte jetzt nämlich ein dermaßen blendendes Erlebnis mit ihrer Unterwäsche, dass sie jetzt erstmal den Hersteller verklagt.

Der Hersteller, Victoria's Secret, ist einer der größten oder zumindestens bekanntesten Lieferanten für Damenunterwäsche in den USA. Das Sortiment besteht eben nicht aus Schiesser Feinripp und anderen Brachialverbrechen, sondern eher aus ansprechenderen Produkten, bei denen nicht selten das Ziel ist angezogen zu werden, um ausgezogen zu werden, wenn man ungezogen werden will. Manche dieser Zubehörteile zwischenmenschlicher Verführungskunst sind optisch aufgepeppt und da bedient sich die Modeindustrie eines umfassenden Sortiments.

Marcida jedenfalls versuchte sich mit ihren 52 Jahren an der "Sexy Things" Serie aus der Collection von Victoria's Secret und scheiterte an eben jener Verzierung aus Metall. Die gab nämlich den Kampf gegen die Kräfte auf und sprang ab - oder in den Tod, je nach Sichtweise. Nun sah dieses aggressiv veranlagte Stück Blech es aber so rein gar nicht allein, den Gang allen Vergänglichen alleine anzutreten und zielte mit boßhafter Präzision geradewegs auf das Auge von Marcida. Wie von gut ausgebildeten Killerblechen nicht anders zu erwarten, traf es mit hoher Präzision.

Schwer verletzt ging Marcida zu Boden, geblendet und von Schmerzen gepeinigt wand si sich umher, schaffte es aber irgendwann sich notdürftig in Schale zu schmeißen und einen Arzt aufzusuchen. Der Attestierte ihr eine Delle in der Hornhaut des Auges, die - bedingt durch die Natur der Sache - bleiben wird. Die Hornhaut wächst am Auge nunmal nicht nach. Sehen kann die Dame trotzdem noch ohne Probleme und eine Einschränkung ihres Sehvermögens steht nicht zur Diskussion.

Trotzdem: Grund genug die Anwälte einzuschalten. Marcida beauftragte am 9. Juni 2008 ihre Anwälte damit, Victoria's Secret auf eine ordentliche Summe zu verklagen. Die reichten deshalb denn auch gleich Klage ein. Der Streitwert wurde noch nicht festgelegt, aber die Klageschrift spricht vorsorglich schonmal von "mehr als 25.000 US$". Eine sehr vernünftige Summe, bedenkt man die Lebensgefahr, die von solch amoklaufende Unterwäsche für die Allgemeinheit ausgeht!

Völlig abweig ist bestimmt die Vermutung, dass Marcida vielleicht doch eher dem Clichee-Typus der "Amerikanischen Hausfrau" entsprechen könnte und die Unterwäsche einfach nur zwei bis drei Nummern zu klein geworden war, oder dass die Dame vielleicht doch eher Übung und Eleganz beim Anziehen durch brachiale Gewalt ersetzt hat. Trotzdem sei an dieser Stelle vor dem Anlegen allzu rabiater Unterwäsche gewarnt! Die Folgen können dramatisch sein.

(Quelle: Berliner Morgenpost)

Freitag, 13. Juni 2008

Abnehmen

Übergewicht zählt zu den weit verbreiteten Wohlstandsproblemen, deren Folgen erheblich sind. Um das Übergewicht in den Griff zu bekommen, wird von allen Seiten empfohlen, Sport zu treiben. Sport sei gesund, so wird argumentiert und man baue dadurch überflüssige Pfunde ab. Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass das schon irgendwie stimmt, auch wenn zwischen Theorie und Praxis etliche Probleme liegen, aber das ist eine andere Geschichte.

Nun ist es eine der Eigenschaften des Sportes - eines jeden Sportes, sollte man sagen - dass der Sportler dem Risiko ausgesetzt ist, sich zu verletzen. Manche Sportarten haben allerdings ein um einiges höheres Verletzungsrisiko als beispielsweise Schach, wo das größte Risiko wahrscheinlich darin besteht, einzuschlafen und sich den Kopf am Schachbrett aufzuschlagen. Fußball ist zum Beispiel so ein Sport, bei dem man sich ganz leicht ganz übel die Knochen randalieren kann.

Diese Erfahrung machte ein Übergewichtiger, der sich beim Fußballspielen verletzte. Er zog sich einen Fußwurzelausriss zu. Diese Verletzung meldete er seiner privaten Krankenkasse. Die wiederum weigert sich jetzt, die Kosten zu übernehmen. Die Versicherung argumentiert, dass der Versicherungsnehmer beim Abschluss der Versicherung seine Fettleibigkeit nicht angegeben habe. Der Versicherungsnehmer ließ sich das nicht bieten und zog vor Gericht. Immerhin: Das OLG Hamm gab ihm Recht.

Obwohl das Dicksein an sich noch keine Krankheit ist, sehen Krankenversicherungen das anders, sobald diese körperliche Eigenschaft mit zB. Störungen im Cholesterinspiegel, Bluthochdruck oder psychischen Störungen einher geht. Ob man allerdings für seine Leibesfülle immer selber verantwortlich ist, darüber kann man im Einzelfall streiten und dieser Fall zeigt, das Versicherungen diesem Streit eher nicht aus dem Wege gehen wollen: Übergewicht haben darf man nicht aber etwas dagegen tun darf man auch nicht...

(Quelle: Süddeutsche)

Samstag, 7. Juni 2008

Wehe, wenn sie losgelassen...

CCTV ÜberwachungskamerasDer "Bundestrojaner" ist noch nicht ganz in trockenen Tüchern, da wird schon daran gearbeitet, die vom BGH gesteckten engen Regeln aufzuweichen. Aus der Hochburg des Kontrollfetischismus kommt der Vortsoß, den Tatbestandskatalog zu erweitern, nach dem bundesweit Online-Durchsuchungen möglich sein sollen. Bayern stellte deshalb im Bundesrat den Antrag, solche heimlichen Online-Durchsuchungen auch zu erlauben, wenn es um "besonders schwere Straftaten" geht.

Unabhängig von der Entscheidung der Länderkammer wird Bayern im eigenen Land Regelungen festschreiben. Solche heimlichen Durchsuchungen sollen in Bayern nicht nur zur Bekämpfung des Terrorismus, sondern auf Grundlage der Gefahrenabwehr des Polizeigesetzes und des Verfassungsschutzgesetzes möglich sein. Damit wäre es in Bayern für die Polizei und Geheimdienste legal, ohne das Wissen der Betroffenen zur die Installation der notwendigen Software auch in Wohnungen eindringen zu dürfen.

Es ist kaum anzuzweifeln, dass mit der Übernahme dieser Ermittlungsmaßnahme in die Strafprozessordnung (StPO) die Aussage der Initiatoren des ursprünglichen BKA-Gesetzes, dass es maximal "zehn bis zwölf Online-Durchsuchungen pro Jahr" geben wird, ungefähr auf einer Ebene mit jenen berühmt-berüchtigten Aussagen steht, dass niemand vor hat, eine Mauer zu errichten und das es keine Steuererhöhungen wegen der Wiedervereinigung geben wird.

Vor diesem Hintergrund wundert mich nun wirklich nicht, warum das Vertrauen in die Politik zunehmend schwindet.

(Quelle: heise)

Mittwoch, 21. Mai 2008

Sprit aufm Rad

AlkoholDas Bundesverwaltungsgericht in Leipzig urteilte jatzt, dass einem Fahrradfahrer die Fahrerlaubnis zum Führen eines Kraftfahrzeuges entzogen werden darf, wenn der Radfahrer mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 o/oo oder mehr angehalten wird. (AZ: BVerwG 3 C 32.07) Das Gericht urteilte, dass der Fahrerlaubnisverordnung zufolge bestehen bei einem Alkoholpegel von mindestens 1,6 o/oo auch nach einer Trunkenheitsfahrt mit dem Fahrrad immer Zweifel daran bestehen, ob jemand zum Führen eines Kraftfahrzeuges überhaupt geeignet ist. Das Gericht stellte darüber hinaus fest, dass in einem medizinisch-psychologischen Gutachten deshalb zu klären ist, ob auch zukünftig die Gefahr von Trunkenheitsfahrten durch den Betroffenen bestehe...

Ergo: Wer mit 1,6 o/oo Fahrrad fährt, ist nicht nur seinen Lappen los, sondern darf automatisch zur MPU. Ist doch nett, oder? Besonders schön ist, dass gleichzeitig der neue Bußgeldkatalog ermöglicht, bei fahren unter Alkoholeinfluss zukünftig Bußgelder bis zu 3.000 Euro zu verhängen.

Wie war das noch? Raucher werden drangsaliert, aber gegen den Alkohol und seine Gefahren tut ja niemand etwas?

(Quelle: Tagesschau)

Montag, 7. April 2008

Überschrift des Tages (69)

Wem seiner Döner nicht schmeckt, muss nicht damit rechnen wegen Beleidigung verknackt zu werden, wenn er es dem Koch um die Ohren wirft. Ein Gericht in München urteilte:

Döner-Werfen ist keine Beleidigung
Das Werfen mit dem Döner stellt nach Ansicht des Gerichts keine schwerwiegende Verletzung der menschlichen Würde und Ehre dar. Scheinbar gilt das für die mancherorts servierten Döner im Umkehrschluss nicht unbedingt...

(Quelle: Spiegel, danke Khabarakh)