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Mittwoch, 24. Februar 2010

Lauscher an der Wand...

Gerne wird uns dummen Konsumenten vorgegaukelt, dass unsere "Sicherheit" immer und überall im Mittelpunkt des Interesses aller Firmen stehe. Datenschutz, Verbraucherschutz, Gesundheit, Kriminalität, Terrorismus sind die die prominenten Schlagworte, die jede Firma, die etwas auf sich hält, auf die eine oder andere Art zum Gegenstand ihrer "herausragenden Produkteigenschaften" oder zumindest ihrer Firmenphilosophie erklärt.

Manchmal geht das mit der Sicherheit aber auch zu weit, wie aktuell die Vorgänge rund um die "Diebstahlüberwachung" der an die Schüler ausgegebenen Laptops im Lower Merion School District (Pennsylvania, USA) zeigen. Jene Schule (Highschool) stellt ihren Schülern kostenlos Laptops der Firma Apple zur Verfügung. Um - wie die Schulbehörde sagt - gestohlene Laptops wiederzufinden, wurde auf den Geräten eine Software entwickelt, mit der sich über das Netz verschiedene Überwachungsfunktionen aktivieren lassen. So können z. B. das eingebaute Mikrofon und die Kamera angeschaltet und die aufgenommenen Dateien über das Netz abgerufen werden.

Das Besondere an diesem speziellen Fall ist, dass diese Software offenbar nicht nur zum Auffinden von gestohlener Hardware benutzt wurde, sondern in mindestens einem Fall, um einen Schüler zu Hause zu überwachen und ihm dann aufgrund seines angeblichen und umstrittenen Fehlverhaltens in der Schule abzumahnen (BoingBoing berichtet). Der Vorfall sorgt in den USA für großes Aufsehen, denn von dieser faktischen Möglichkeit der Überwachung seitens der Schule haben weder die betroffenen Schüler, noch deren Eltern etwas gewusst, noch haben sie dem zugestimmt. In der Sache ist inzwischen Klage eingereicht worden und auch das FBI ermittelt.

Wenn in Deutschland überwacht wird, denken wir auch sofort an Behörden. "Zensursula" und "Stoppschilder" sind die aktuellen Stichworte, bei denen jeder sofort ein bestimmtes Bild und eine eigene Meinung im Kopf hat. Die Diskussion in Deutschland dreht sich daher auch in erster Linie um Staat gegen den Bürger. Wenn es um den weiter gefassten Begriff "Datenschutz" geht, dann denken wir schon auch an Firmen, aber da dann doch in erster Linie an den Umgang der Firmen mit den von uns mehr oder weniger freiwillig herausgegebenen Daten. Facebook, Google und Payback sind zwei einigermaßen prominente Beispiele hierfür. Ein aktueller Fall in England zeigt, dass wir ein wenig weiträumiger denken sollten.

Im Inselkönigreich auf der anderen Seite des Kanals sorgt gerade auf höchster politischer Ebene das Vorgehen der Zeitung "News of the World" von Rupert Murdoch für erhebliches Aufsehen. (Guardian berichtet). Diese in England sehr populäre Zeitung hat offenbar seine Mitarbeiter im großen Stil Mobiltelefone "hacken" lassen, um so an Storys zu kommen. Ein Mitglied des Parlaments wird mit den Worten zitiert:
(the illegal actions of the newspaper) "went to the heart of the British establishment, in which police, military royals and government ministers were hacked on a near industrial scale"
Ein 167 Seiten umfassender Bericht liegt einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss vor, in dem offengelegt wird, in welchem Umfang die Zeitung ihre Reporter Mobiltelefone von Anghörigen des Militärs, der Regierung und des britischen Königshauses abhören ließ. Die Mitarbeiter der Zeitung wiederum, speziell die verantwortlichen Entscheidungsträger, scheinen urplötzlich unter kollektivem Gedächtnisverlust zu leiden und versuchen die Verantwortung einem einzelnen Mitarbeiter zuzuschieben. Das jedoch wird angesichts des Umfangs der illegalen Abhörmaßnahmen von jedem bezweifelt. Vielmehr wird davon ausgegangen, dass gerade solche umfangreichen… nun, nennen wir es mal "Ermittlungen" nicht auf dem Mist eines Einzelnen gewachsen sein können. Die Zeitung wiederum sieht sich natürlich durch eine politische Hetzkampagne verleumdet und ist sich keiner Schuld bewusst.

Man sollte sich daran erinnern, dass Herr Murdoch nicht in dem Ruf steht, dass er sich nicht dafür interessiert, was in seinen Firmen los ist. Auch sollte man sich daran erinnern, dass das Verhalten des Medienmoguls schon mehrfach als "offensiv" und auf das Ausweiten seiner Macht, sowie mehr oder weniger direkte Einflussnahme auf die Politik nach seinen Vorstellungen und zu seinem Vorteil beschrieben wurde. Unvergessen das unwidersprochene Zitat, nachdem seiner Meinung nach Objektivität im Journalismus in der heutigen Zeit keinen Platz mehr hat.

Wie auch immer der Fall in England ausgehen mag: Wir sollten uns an die Vorstellung daran gewöhnen, dass die größte Gefahr der Überwachung eher nicht vom Staat ausgeht, denn der wird kontrolliert (Stichwort Gewaltenteilung und Rechtsgrundlagen etc.) - zumindest bei uns ist das so. Wer aber kontrolliert die Firmen? Kameras in Supermärkten und anderen Geschäften sind inzwischen nahezu omnipräsent und welcher Laden weist seine Kunden schon auf die Kameraüberwachung hin? Wenn die Medien, die gerne auch als "vierte Macht im Staat" bezeichnet werden, neben den umstrittenen Methoden der Datensammlung ganz offen zur Spionage greifen, dann frage ich mich, welchen Methoden und Mechanismen wir hier sonst noch so unterworfen sind. Das wiederum lässt mich fragen, welche gesellschaftlichen Konsequenzen für die Rolle der Medien daraus folgen und ob wir es uns angesichts solcher Entwicklungen wirklich leisten können, die Medien vollkommen unkontrolliert und ohne Überwachung agieren zu lassen, denn: Jedes Freiheitsrecht - und damit auch und ganz besonders das Recht auf Pressefreiheit - findet dort seine Grenzen, wo es die Freiheit eines anderen verletzt.

Ich bin gespannt, ob im Zuge dieser Geschichte und der übrigen angeblichen und tatsächlichen Skandale insgesamt eine Diskussion über die Rolle der Medien, ihre Funktionen und ihre Grenzen in Gang kommt, denn umgekehrt ist ja - das zeigen uns Hessen und die Vorgänge im ZDF - die unverhohlene und überaus fragwürdige Beeinflussung Instrumentalisierung der Medien durch Politiker als Betätigungsfeld für ihr eigenes Machtstreben auch nicht gerade "gering" und daher mehr als diskussionswürdig.

Beonders nachdenklich macht mich dabei, wie gering das Unrechtsbewustsein bei den Verantwortlichen ausgeprägt ist. Egal ob nun die CDU beim ZDF, Facebook bei den Daten oder News of the World bei den Telefonen. Irgendwie läuft da etwas aus dem Ruder, das mir erhebliche Sorgen bereitet.

[Update] Der Stern berichtet: "(d)as Privatleben von Berliner Spitzenpolitikern ist systematisch ausspioniert worden." und zwar durch das Magazin "Bunte" aus der Verlagsgruppe Burda, zu der wiederum 260 Magazine gehören. Die Chefredakteurin der Bunte, Patricia Riekel, räumte auf Anfrage des Stern ein, "entsprechende Recherchen zum Privatleben der Politiker" in Auftrag gegeben zu haben.

Freitag, 29. Januar 2010

Vollständige Überwachung

(In den vergangenen Monaten habe ich mich mit dem Thema "Überwachung" intensiver auseinander gesetzt und meine Überlegungen jetzt zu Papier gebracht. Das Ergebnis ist ein ziemlicher Brocken und wahrscheinlich nicht für jeden leicht verdaulich. Ich empfehle Zeit und Kaffee. Viel von beidem.)

Die Medien berichten immer wieder von Bestrebungen der Politik, die Bürger des Staates im zunehmenden Umfang zu überwachen. Besonders präsente Diskussionen drehen sich um die Videoüberwachung und in letzter Zeit vermehrt die Kontrolle dessen, was der Bürger im Internet tut. Dazu gehört allerdings auch die inzwischen selten diskutierte Überwachung der Telekommunikation (Telefonüberwachung), aber auch die jüngst geschaffene Möglichkeit des Staates, auf Kontobewegungen des Bürgers zuzugreifen und diese zu überwachen. Die biometrischen Daten des Bürgers zu katalogisieren und zu sammeln gehört ebenso dazu, wie auch das automatische Überwachen des Verkehrs auf zum Beispiel Autobahnen, wie zum Beispiel "Toll Collect", aber auch Systeme der automatischen Überwachung der Einhaltung von Geschwindigkeitsbegrenzungen gehören dazu. Die Liste ist damit längst nicht abgeschlossen.

Die Diskussionen um die Einführung und Anwendung dieser Systeme dreht sich in der Öffentlichkeit um den Punkt der Grundrechte des Bürgers, um seine Privatsphäre und sein Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit. Die Fragestellung, warum der Staat allerdings überhaupt diese Überwachung will, wird meistens reduziert auf zwei Faktoren: Erstens wird unterstellt, dass der Staat auf diesem Wege dem Bürger mehr und effizienter Geld abnehmen kann (z. B. Toll Collect, Finanzämter, Bußgelder, etc.) Zweitens wird dem Staat unterstellt, er wolle den Gläsernen Bürger, damit dieser - salopp formuliert - tut wie ihm befohlen.

Beide Argumente greifen aber zu kurz. Warum sollte der Staat ein Interesse daran haben, dem Bürger "leichter" Geld abnehmen zu können? Anders als noch im Mittelalter landen die Steuereinnahmen heute nicht mehr im Privatvermögen der Regierenden. Die Einnahmen des Staates bleiben in erster Linie im Staat und dienen damit grundsätzlich dem Allgemeinwohl - auch wenn die Erfahrung zeigt, dass es durchaus immer wieder Korruption und Selbstbedienungsmentalität in der politischen Führung gibt. Trotzdem: Die Politiker werden nicht unmittelbar über die Höhe und Gesamtsumme der eingenommenen Steuern (und anderer Einnahmequellen) besoldet, sondern über per Gesetz von demokratisch gewählten Volksvertretern festgelegte Besoldungstabellen (Diäten).

Das Argument, dass durch staatliche Subvention an die Wirtschaft die Politiker wiederum monetäre Zuwendungen aus der Wirtschaft erhalten und so indirekt über Mehreinnahmen ihr eigenes Einkommen deutlich verbessern, ist grundsätzlich durchaus korrekt. Diese Möglichkeiten unterliegen aber ebenfalls dem Regulativ durch die geltenden Gesetze, die wiederum ebenfalls auf dem Wege der demokratischen Willensbildung geschaffen und ausgestaltet werden. Mit anderen Worten: Wenn alle Bürger dagegen sind, dass Politiker diese Möglichkeit haben, dann können sie ihrem Willen Ausdruck verleihen und auf dem Wege der verfassungsmäßig garantierten Optionen der Teilnahme an der Politik (Demokratie) entsprechende Mehrheiten schaffen und solche Veränderungen herbeiführen. Das geschieht auch tatsächlich, aber es geschieht nicht in Form einer von einer breiten Mehrheit getragenen Forderung nach einem pauschalen Verbot, sondern explizit auf dem Wege, dass speziell der Korruption und Vorteilsnahme (bzw. der Vorteilsgewährung) versucht wird Einhalt zu gebieten.

Es kann also - von verschiedenen Einzelfällen abgesehen - kaum argumentiert werden, dass die Vermehrung der staatlichen Einnahmen dem Zweck der persönlichen Bereicherung der Politiker dient. Dazu unterliegen auch Politiker in viel zu engem Rahmen der Kontrolle. Davon abgesehen stehen Politiker weder neben noch über dem Gesetz (Die berechtigte Diskussion darüber, ob diese Kontrolle ausreicht oder im ursprünglich gewollten Umfang stattfindet, soll an dieser Stelle nicht betrachtet werden.) Das Argument der persönlichen Bereicherung als maßgebliche Kraft hinter der zunehmenden Kontrolle des Bürgers ist damit kaum tragfähig und muss deshalb weitestgehend abgelehnt werden.

Welches Interesse hat der Staat daran, seine Bürger zu entmündigen und ihnen eine Meinung und eine Denkweise aufzuzwingen? Da zumindest in Deutschland kein Politiker auf Lebenszeit in sein Amt kommt und grundsätzlich quasi jederzeit aus seinem Amt abberufen werden kann, müsste man unterstellen, dass alle Politiker ein gemeinsames Ziel haben, das losgelöst von deren politischen Ansichten ist. Dieses Ziel müsste den Interessen des Bürgers entweder entgegenstehen oder aber zumindest durch den Bürger gefährdet sein. Da die Verfassung aber jedem Bürger Zugang zur Politik garantiert, stellt sich an dieser Stelle die Frage, ob es dann nicht sinnvoller wäre, den Zugang zur Politik anders zu begrenzen. Gerade das Entstehen von Parteien wie Bündnis 90 / Die Grünen, der Linkspartei und in jüngster Vergangenheit der Piratenpartei zeigt aber, dass dieser Zugang zur Politik eher erleichtert als erschwert wird und außerdem im zunehmenden Maße auch noch von Bürgern genutzt wird.

Damit das Argument der Abschottung der Politik gegenüber dem Bürger in irgendeiner Form belastbar wird, müsste man unterstellen, dass auch die, die jetzt neu in die Politik eingestiegen sind, bereits vorher in irgendeiner Form zu dem durch die Politik protektionierten Kreis gehörten und die neu entstandenen Parteien sich aus dem Kreise der bereits zu diesem Kreise gehörenden Personengruppen rekrutieren. Diese Überlegung hält jedoch keiner Überprüfung stand. Spätestens das Entstehen der Piratenpartei hat das Gegenteil gezeigt, denn diese konstituiert sich nach eigenem Bekunden aus Mitgliedern, die früher gar kein Interesse an politischer Beteiligung hatten, sich jetzt jedoch verpflichtet sehen, ihre Interessen selbst wahren zu müssen.

Der Zugang zur Politik ist als Kernelement der Demokratie in der Verfassung garantiert. Den Zugang zur Politik und damit zur aktiven politischen Beteiligung zu verbauen, wäre maßgebliches Element dieses hypothetischen Selbstschutzes. Die Zugangskontrolle zu den bereits an der Politik beteiligten Parteien obliegt zwar den Parteien selbst (Anforderungen an die Mitgliedschaft), bzw. den regierenden Parteien (gesetzliche Regulierung zu Parteien und deren Mitglieder), jedoch stehen alle Parteien allen Bürgern offen und jeder Bürger kann sich grundsätzlich jeder Partei anschließen (außerhalb der und gegen die Verfassung operierende Parteien mal außen vor gelassen). Eine solche Abschottung findet de facto nicht statt.

Bliebe die Überlegung, dass es eine Art "Masterplan" gibt, der alle Bürger gleichschalten soll, über den die Politik Opposition verhindern will. Gerade das Beispiel der DDR zeigt, dass das selbst in einem nahezu absolut kontrollierten und ideologisch gleichgeschalteten Staat nicht gelingt. Besonders das Beispiel DDR hat gelehrt, dass sich Opposition nicht verhindern lässt. Insbesondere die Globalisierung zeigt mit aller Deutlichkeit, dass sich heute Ideen und Ansichten nicht mehr einsperren lassen. Selbst Oppositionsgruppen in überaus restriktiv handelnden Staaten, wie zum Beispiel dem Iran oder China, schaffen es, ihre Ideen international zu verbreiten. Das Internet spielt dabei eine wichtige, aber nicht die einzige Rolle. Medien anderer Länder, Reisefreiheit, Literatur, internationale Austauschprogramme, Städtepartnerschaften, internationale Organisationen, weltweit agierende Firmen und so weiter verhindern, dass heute die Ansichten (oder die Vorstellungen, Ideen, Konzepte) einer Gruppe überhaupt an einem Ort eingesperrt werden können. Sobald eine Idee zwischen mehreren Individuen Konsens findet, wird sie kommuniziert und findet damit nahezu zwangsläufig auch Verbreitung - auch international.

Zieht man zu diesen Überlegungen noch die Tatsache hinzu, dass nicht nur in Deutschland eine Ausweitung der Überwachung des Bürgers im Gange ist, sondern in nahezu allen modernen Staaten, würde die Gleichschaltung der Bürger nur dann funktionieren, wenn alle Bürger aller Staaten identisch gleichgeschaltet würden. Es ist mehr als fraglich, wie angesichts kultureller, moralischer, ethischer, wirtschaftlicher, politischer (und so weiter) Unterschiede eine globale Gleichschaltung aller Bürger überhaupt theoretisch funktionieren könnte. Nimmt man den erforderlichen Zeitansatz hinzu, dann fällt schnell auf, dass in den vielen, vielen Jahren seit dem Entstehen der Diskussion um den Überwachungsstaat und den gläsernen Bürger zwar die Überwachung ausgeweitet wurde, die davon aber gemäß der Theorie einer Intention des Selbstschutzes der Regierenden profitierenden Personen in vielen Fällen schon lange nicht mehr im Amt und zum Teil sogar bereits verstorben sind. Die These, dass hier eine Kaste einen Masterplan verfolgt, der auf den ultimativen Selbstschutz ausgerichtet ist und ein Machtmonopol errichten soll (Stichwort Illuminaten), ist zwar nicht undenkbar, aber angesichts der Faktenlage dann doch etwas zu phantastisch. Das Argument wäre demnach auch als nicht tragfähig abzulehnen.

Das Unterstellen von Bereicherung und Abgrenzung setzt daneben noch eine ganz gravierende Grundlage voraus: Alle Politiker müssten den Bürger als Gegner verstehen, den Staat in seiner demokratischen Ausgestaltung als Feind begreifen und im Kern Moralvorstellungen leben, die sich mit der überwiegenden Mehrheit der Bevölkerung nicht decken können. Mit anderen Worten: Den Politikern müsste unterstellt werden, dass sie im Kern ihres Wesens böse sind. Diese Vorstellung ist kaum haltbar, denn Politiker kommen aus der Mitte des Volkes, an deren (politischer) Spitze sie letztendlich zu finden sind. Wenn schon Politiker per se bösartig sind, dann wäre es angesichts der Vielzahl der Politiker und der bunten Streuung deren gesellschaftlicher Herkunft nur naheliegend zu behaupten, dass ALLE Menschen böse sind. Die Philosophie hat mehrfach gezeigt, dass der Mensch eben nicht a priori gut oder böse ist. Diese Vorstellung muss deshalb zurückgewiesen werden.

Wenn folglich die beiden naheliegenden Argumente Bereicherung und Abgrenzung ebenso abzulehnen sind wie die Unterstellung, dass Politiker grundsätzlich böse und gegen den Bürger eingestellt sind, welches Motiv sollten dann Politiker bzw. Staaten haben, dass sie die Überwachung des Bürgers zunehmend ausweiten? Immerhin wird erhebliche Unruhe in der eigenen Innenpolitik in Kauf genommen, die zuweilen sogar soweit geht, dass Politiker die eigene Entmachtung in Kauf nehmen. Trotzdem wird die möglichst umfassende Überwachung jedes Individuums im Staate vorangetrieben.

Warum streben selbst Politiker an, sich letztendlich dieser allumfassenden Überwachung zu unterwerfen? Gerade und insbesondere Politiker haben doch ein extremes Interesse daran geheim zu halten, was sie tun und vorhaben, mit wem sie sich treffen, was sie besprechen und so weiter. Warum sollten ausgerechnet diese Politiker eine Überwachung forcieren, die letzten Endes ihren eigenen Interessen widerspricht? Als Bürger ihres Landes stehen sie ja gerade wegen ihres Amtes und ihrer Funktion nicht außerhalb von Recht und Gesetz, sondern unterliegen im Gegenteil sehr viel häufiger noch sehr viel umfangreicheren Kontrollen und Überwachungen.

Warum sollten sich dann ausgerechnet diese Politiker ins eigene Fleisch schneiden? Trotz aller die Überwachung vereinfachenden Gesetzgebungen, die im Laufe der letzten Jahre geschaffen wurden, findet sich dort nirgends eine Ausnahmeregelung, die Politiker von eben jener Überwachung ausschließt oder sie vor dem Auswerten und Benutzen der durch diese Überwachungen gewonnen Informationen schützt. Im Gegenteil. Die Ausnahmen der von der Überwachung ausgeschlossenen Personenkreise (Priester und Ärzte z. B.) wurden sogar noch deutlich reduziert.

Um sich der Frage nach dem "Warum?" nähern zu können, muss man zunächst verstehen, woraus sich ein Staat zusammensetzt und was ihn zusammenhält. Nach der klassischen Definition besteht ein Staat aus drei Elementen: einem Volk (Staatsvolk), eine Territorium (Staatsgebiet) und einer Regierung (Staatsgewalt). Diese Definition geht auf Machiavelli zurück und wurde erstmals in seinem Werk "Il Principe" formuliert. Regierung und Bevölkerung bilden zusammen die Gesellschaft. Die Regierung entsteht zwangsläufig aus derjenigen Bevölkerung, der sie vorsteht und kann nur in der erfolgreichen Interaktion mit ihr existieren. Geht diese erfolgreiche Interaktion verloren, geht die Regierung unter, siehe z. B. Französische Revolution.

Gesellschaftlicher Zusammenhalt entsteht aus dem Innern der Gesellschaft heraus. Es finden solidarische und partizipatorische Prozesse statt, aus denen Konsens über gesellschaftliche Normen entsteht, welcher durch Mechanismen der sozialen Kontrolle durchgesetzt wird. Diese in der Gesellschaft geltenden Werte und Normen werden aber nur zum Teil in Form von Gesetzen manifestiert.

Viele gesellschaftliche Normen finden sich in keinem einzigen Gesetz wieder und werden als Idee, als Moralvorstellung innerhalb der Gesellschaft kommuniziert und angewendet. Beispiele dafür mögen Benimmregeln sein oder auch religiöse Ansichten, deren Einhalten und Missachten zwar weitreichende gesellschaftliche Konsequenzen haben, aber nicht unbedingt in Form eines Gesetzes irgendwo nachzuschlagen sind. Wo zum Beispiel ist in Deutschland das Gesetz zu finden, dass vorschreibt, dass Menschen, die sich begegnen, einander Begrüßen müssen? Ein solches Gesetz gibt es nicht, trotzdem ist dieses Verhalten gesellschaftlich verankert und das Missachten dieser gesellschaftlichen Norm hat weitreichende praktische Konsequenzen, wie jeder leicht im Selbstversuch nachvollziehen kann.

Die Veränderung der Welt, der globalen Zusammenhänge, der Arbeitswelt, der Kommunikation, der Vorstellungen, Werte, Ziele und nicht zuletzt der technologische Fortschritt führen zu einer Zersplitterung der individuellen Ansichten. Je individueller die Ansichten über geltende Werte und Normen, desto kleiner der gemeinsame Nenner, über den überhaupt gesellschaftlicher Konsens bestehen kann. Ein Beispiel dafür mag die zunehmend Verbreitung findende Vorstellung sein, dass die Straßenverkehrsordnung lediglich eine Empfehlung ist, aber nicht verbindlich ist, erst Recht dann nicht, wenn sie einem selber gerade nicht in den Kram passt. (Stichwort "eingebaute Vorfahrt", "diese Fahrspur gehört mir", "warum soll ich blinken, ich weiß doch wo ich hin will und die anderen sehen das dann schon" usw.)

Konsens über gesellschaftliche Normen bedeutet, dass die Gesellschaft über integrative Kräfte verfügt, welche diese verbindlich machen. Wie eben gezeigt ist der Verlust der Homogenität innerhalb der Gesellschaft offensichtlich. In der Soziologie wird diese Entwicklung darauf zurückgeführt, dass an die Stelle von Konvention und Tradition die Selbständigkeit des Handelns und der Ausdruck einer pluralisierten Lebensform treten (Anthony Giddens). Daraus erfolge, so die These, ein Verfall zivilisatorischer Regeln der Begegnung der Mitglieder der Gesellschaft im öffentlichen Raum. Die Gründe für den Verlust sozialer Normgefüge liegen in Prozessen der sozialen und gesellschaftlichen Desintegration.

Sozioökonomische Polarisierung und soziokulturelle Heterogenisierung führen zu einer Vergrößerung der sozialen Distanz zwischen den Individuen. Der sozialen Polarisierung können auch der Verfall zivilisatorischer Regeln für die Nutzung des öffentlichen Raums zugeschrieben werden. Notlagen wie Arbeitslosigkeit, unzureichende Wohnverhältnisse oder biographische Perspektivlosigkeit bedeuten Ausschluss aus einer auf Wohlstand und Konsum fixierten Gesellschaft. In der Soziologie versteht man diese (eher negative) Sichtweise unter der Theorie des Kommunitarismus.

Wenn der gesellschaftlich akzeptierte Rahmen von Werten und Normen jedoch erodiert und letztendlich durch die Gesellschaft selber nicht mehr getragen wird, dann fällt die Gesellschaft auseinander, denn es fehlt der Gesellschaft genau das, was eine Gesellschaft im Innern zusammen hält. Eine Gesellschaft, eine Nation, ein Volk, definiert sich letztendlich durch eine gemeinsame Idee, ein Konzept, wie auch der Begriff einer Nation, eines Volkes letztendlich auch nur eine Idee, ein Konzept ist. Ohne diese gemeinsame Idee fällt die Gesellschaft auseinander und verwandelt sich in eine Gruppe zusammenhangsloser Individuen mit eigenen Wertevorstellungen, die in keinerlei Relation oder Bezug zu den anderen sie umgebenden Individuen stehen.

Die Soziologin und Moralforscherin Gertrud Nunner-Winkler brachte das in "Zurück zu Durckheim?" auf den Punkt: "In dem Maß, in dem sich die Bindungen der Menschen an kulturell vorgeschriebenen Ziele oder zugelassene Mittel abschwächen, resultiert Ungewissheit über die Substanz und die Legitimität von Normen in sozialen Interaktionen, resultieren abweichendes Verhalten und Delinquenz, kurz, die Gesellschaft zerfällt."

Am Ende dieses Zerfalls steht die Anarchie, hat in der hier gemeinten Form jedoch nichts mit jener ideologisch verklärten Gesellschaftsutopie zu tun, die von weit links außen immer wieder als vermeintliches Ideal einer Gesellschaft propagiert wird. In Abgrenzung zu jenem Ideal der linksextremen (politischen) Utopie gibt es in der sich durch bezugslos agierenden Individuen geprägten Anarchie nämlich kein gemeinsames gesellschaftliches Ziel, keinen alle verbindenden Überbau, sondern es gelten für jedes Individuum ausschließlich die eigenen Interessen als Maßstab, Motivation und Rechtfertigung. Die unmittelbare Folge sind das Recht des Stärkeren und andere wenig erstrebenswerte Konsequenzen, die bis hin zur Sklaverei und der Aufhebung der Menschen- und Bürgerrechte reichen. Insgesamt ein wenig erstrebenswerter Zustand, der, wenn er eingetreten ist, nicht weniger bedeutet, als den Untergang der Gesellschaft und damit das Ende der Existenz des davon betroffenen Staates. Die Situation in Afghanistan um 2000 / 2001 herum mag als ungefähres bildhaftes Beispiel dienen.

Eine andere Theorie der Soziologie besagt, dass der Prozess der Individualisierung nicht zwangsläufig den eben beschriebenen, negativen Weg einschlagen muss. Der prozedurale Liberalismus erklärt die Treue des Bürgers durch ein aufgeklärtes Selbstverständnis. Mit anderen Worten: Je stärker das einzelne Mitglied der Gesellschaft aufgeklärt ist, desto stärker wird sich dieses Individuum an den Werten und Normen der ihn umgebenden Gesellschaft halten, weil es deren Richtigkeit erkennt und begreift. Kommunitarismus und prozeduraler Liberalismus sind in der Soziologie heftig umstrittene Theorien über die Gesellschaft der Zukunft und es besteht massiver Dissens darüber, inwieweit Individualität auch positiv gewertet werden kann und wie soziale Kontrolle in einer von Desintegrationsprozessen betroffenen Gesellschaft überhaupt funktionieren kann.

Unabhängig von der wissenschaftlichen Diskussion muss es aber immer das oberste Ziel eines jeden Staates sein, seinen eigenen Bestand, sein eigenes Überleben zu sichern. Wenn der Verlust eines gemeinsamen Wertesystems am Ende den Zusammenbruch der Gesellschaft bedeuten KANN, dann muss der Staat zwangsläufig dafür sorgen, dass das bestehende Wertesystem in der Gesellschaft Beachtung findet, denn kein Staat kann sich das Glücksspiel leisten darauf zu hoffen, dass schon das bessere Ergebnis eintreten wird, insbesondere dann nicht, wenn die beobachtbare Realität eher befürchten lässt, dass die negativen Folgen die positiven bei weitem überwiegen werden.

Was hat das aber mit dem scheinbaren Ausufern staatlicher Überwachung des einzelnen Bürgers und seiner zunehmenden Beschneidung seiner Grundrechte zu tun?

Der Soziologe Wilhelm Heitmeyer sagt in "Was hält die Gesellschaft zusammen?": "Gleichwohl muss nachlassende Integrationskraft nicht zu einer Instabilität der Gesellschaft führen, solange ein offen repressiver und in Zukunft hochtechnisierter, ‚sanft' erscheinender Machtapparat die zunehmend isolierten und kaum noch zu dauerhaften Gruppenbildungen anzuhaltenden Menschen in Schach halten, monetär befriedigen und gruppenspezifisch ausgrenzen kann."

Integration und Desintegration sind die Mechanismen, auf die der Staat einwirken muss. Diese Einflussnahme muss zwangsläufig über staatliche (institutionalisierte) Mechanismen geschehen, da die Gesellschaft in Folge der gesellschaftlichen Desintegrationsprozesse in zunehmend geringerem Maße über die die Möglichkeit gesellschaftlicher Selbstkontrolle verfügt. Je weniger Konsens über gesellschaftliche Normen besteht, desto geringer die Möglichkeiten der Gesellschaft die Einhaltung eben dieser Normen zu erzwingen.

Die Realität der Erosion gesellschaftlicher Normen ist belegbar. Es ist davon auszugehen, dass dieser Prozess noch weiter zunehmen wird. Daraus folgt, dass der Staat eingreifen muss. Daraus folgt, dass der Umfang und der faktische Bedarf an sozialer Kontrolle in Folge der weiterhin zunehmenden gesellschaftlichen Desintegration und Individualisierung zunehmen wird. Der technische Fortschritt ermöglicht es, dass diese Kontrolle rationalisiert werden wird, wie dies auch in der industriellen Produktion zu beobachten ist. Demzufolge wird der Einsatz der technischen Möglichkeiten des Staates seine Bürger dahingehend zu überwachen, dass sie die gesellschaftlich verbindlichen Normen auch einhalten, im Laufe der Zeit technisch einfacher und billiger werden.

Die Beachtung gesellschaftlicher Normen ist von verschiedenen individuellen Beweggründen abhängig, zum Beispiel der Achtung einer Autorität, oder der Einsicht ihrer Richtigkeit, aber auch der Angst vor Strafe. Gerade der letztgenannte Effekt lässt sich leicht ausnutzen und wird durch den technologischen Fortschritt stark begünstigt, denn durch verbesserte Kontrollmöglichkeiten kann ein präventiver Disziplinareffekt erzielt werden.

Die massenhafte (technologisierte) Überwachung des Individuums findet sich in zwei klassischen Werken vorweggenommen. Focault interpretierte das Panoptikums von Bentham ("Überwachen und Strafen: die Geburt des Gefängnisses"), George Orwell konstruierte in seinem dystopischen "1984" einen totalitären Überwachungsstaat.

Nach Focault verändert die Disziplinargesellschaft die grundlegende Funktionsweise der (staatlichen) Macht: "Die traditionelle Macht ist diejenige, die sich sehen lässt, die sich zeigt, die sich kundtut und die die Quelle ihrer Macht gerade in Bewegung ihrer Äußerung findet. (...) Die Disziplinarmacht setzt sich durch, indem sie sich unsichtbar macht, während sie den, von ihr Unterworfenen, die Sichtbarkeit aufzwingt." Der Beobachtende wird unsichtbar, der Beobachtete wird (permanent) sichtbar.

Focault beschreibt, dass sich gegen Ende des klassischen Zeitalters die Normalisierung zu einem großen Machtinstrument entwickelte. Das Durchsetzen der Disziplin verhilft der Macht, der Norm, zum Durchbruch. Über die Disziplinierung wird das Einhalten von Normen (Gesetzen) gewährleistet. Diese Entwicklung erwartet Focault durch die Entwicklung von disziplinierenden Kasernen, aber auch in der Kindererziehung und in Gefängnissen. Die Disziplin als Instrument der Normierung einer Gesellschaft (d. h. ihrer Normalisierung) führt zu neuen Ideen ihrer Überwachung. Focault: "Eine lichtscheue Kunst des Lichtes in der Sichtbarkeit hat unbemerkt in den Unterwerfungstechniken und Ausnutzungsverfahren ein neues Wissen über den Menschen aufgebaut."

Das totalitaristische Überwachungsregime, das von Orwell im dystopischen "1984" beschrieben wird, bedient sich der Techniken eben jener unsichtbaren Überwachung, die bereits Focault beschrieb. Bei der von Orwell beschriebenen disziplinierenden Gewalt handelt es sich nicht um eine triumphierende Gewalt, wie sie z. B. bei den Herrschern des Mittelalters zu beobachten war, sondern um eine im Vergleich dazu bescheidene und misstrauische Gewalt. Sie behandelt Individuen als Objekte. Die Disziplinierung verfestigt Individuen und bestraft Verstöße gegen Normen.

Bemerkenswert ist, dass bei Orwell nicht mehr der Akt des Bestrafens an sich das Hauptwerkzeug der Machtausübung ist, sondern die dem vorausgehende Verhaltenskontrolle. Das lückenlose Strafsystem wirkt normend, normierend und normalisierend. Der technische und systemische Erfolg der Disziplinarmacht wird bei Orwell durch vergleichsweise einfache Mittel erreicht: Das Einrichten eines hierarchischen Blicks, die normierende Sanktion, die Kombination im Verfahren der Prüfung. Die "Prüfung" verändert bei Orwell das Verhältnis der Sichtbarkeit. Das Durchsetzen des Einhaltens der Normen wird durch die Einrichtung des "prüfenden Blicks" erreicht. Je besser und umfassender das das einzelne Mitglied der Gesellschaft (Orwell: "das Objekt") sichtbar ist, desto besser funktioniert die Kontrolle. Je unsichtbarer der Kontrollierende ist, desto einschüchternder funktioniert die Disziplinierung.

Focault beschreibt die räumliche Umsetzung des "prüfenden Blicks" mit dem Panoptikum. Das Panoptikum wurde von J. Bentham bereits 1791 entwickelt. Das Panoptikum ist ein "ideales" Gefängnisgebäude, das ringförmig um einen Turm in seiner Mitte herum konstruiert ist. Das Gebäude ist in einzelne Zellen unterteilt, die sich vom Turm aus jederzeit unbemerkt und vollständig einsehen lassen. Das Panoptikum trennt Sehen und Gesehen werden: Der Überwachte sieht den Überwachenden nicht mehr. Gleichzeitig wird die permanente Möglichkeit der verdeckten und vollständigen Überwachung persönlichen Handelns technisch realisierbar konstruiert.

Das Prinzip der Macht beruht sowohl bei Orwell als auch bei Focault auf der Sichtbarkeit der Macht bei gleichzeitiger Unsichtbarkeit der Herrschaft. Beide schaffen Mechanismen, die ständige Optionen des Eingreifens, der faktischen und körperlichen Machtausübung schaffen, die den ihr Unterworfenen bewusst sind. Durch dieses Bewusstsein übernimmt der Überwachte selbst die Zwangsmittel der Macht und wendet sie gegen sich selber an. Der Überwachte wird so zu seinem eigenen Überwacher.

Die reine Möglichkeit der permanenten Überwachung führt beim Überwachten dazu, dass der die Dominanz des Überwachers dauerhaft internalisiert. Für den Überwacher bedeutet das auf der anderen Seite, dass die tatsächliche Überwachung gar nicht mehr ständig stattfinden muss. Die reine Möglichkeit der permanenten Überwachung macht das überwachte Subjekt unmittelbar zum Teil des Herrschaftsapparates.

Grenzen der Disziplinierung der Überwachten ergeben sich allerdings aus dem Versagen der Reaktion und dem Nichtfolgen von Konsequenzen auf deviantes Verhalten seitens der Überwachenden. Die Dominanz des Überwachers wird dadurch nachhaltig in Frage gestellt und dadurch die Wirksamkeit des Konzepts der Überwachung zum Erzwingen des Einhaltens von Regeln unterwandert. In England zeigte sich, dass der präventive Erfolg der flächendeckenden Videoüberwachung durch CCTV-Systeme im Laufe der Zeit deutlich nachgelassen hat, weil immer öfter unmittelbare Sanktionen ausblieben.

Demokratische Gesellschaften definieren Regeln, die der Überwachung Grenzen auferlegen und dem Individuum Rechte einräumen, die durch die Überwachung nicht verletzt werden dürfen. In Deutschland zum Beispiel das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung und das Briefgeheimnis. Da die Regeln der Überwachung in Demokratien durch demokratisch gewählte Regierungen geschaffen werden, haben es letztendlich die (zukünftig) Überwachten in der Hand, wo sie die Grenzen der erlaubten staatlichen Überwachung ziehen wollen. Solange der Prozess demokratischer Meinungsbildung funktioniert, funktioniert auch die Kontrolle des Kontrolleurs. Wenn sich allerdings die Überwacher dem demokratischen Prozess entziehen, werden Missbrauchsängsten und dystopischen Visionen reale Existenzgrundlagen gegeben, die ihrerseits sehr wahrscheinlich zu einem schwerwiegenden Bruch zwischen Bevölkerung (den Überwachten) und der Regierung (den Überwachenden) führen, weil das demokratische Prinzip in Frage gestellt ist.

Andererseits drückt das Erlauben einer umfassenden Überwachung der Gesellschaft durch den Staat ein hohes Maß an Vertrauen des Bürgers an seine Machthaber aus, was wiederum ein starkes Indiz für eine stabile Gesellschaft sein kann. Paradoxerweise setzt dieses Vertrauen seitens der überwachten Gesellschaft in seine Regierung zwangsläufig ein deutliches Misstrauen eben jener Regierenden gegenüber denjenigen voraus, die ihnen so viel Vertrauen entgegen bringen: Die tatsächliche Überwachung ist Manifestation eben jenes Misstrauens. Auf Deutschland bezogen ergeben sich hier besonders Probleme durch die im Grundgesetz garantierte Unschuldsvermutung gegenüber dem Bürger, denn die staatliche Überwachung verletzt diese Unschuldsvermutung zwangsläufig. Die Notwendigkeit dieser Beschneidung der Grundrechte ist allerdings sowohl hoheitlich als auch gesellschaftlich begründbar.

Focault beschreibt zwei Prinzipien sozialer Kontrolle, die auf zwei traditionellen Idealen der Gesellschaft beruhen. Systemisch lässt sich die technische Überwachung (z. B. CCTV, aber auch das protokollieren der Bewegungen im Internet u. a.) diesen Prinzipien zuordnen. Der von ihm entwickelte Panoptismus instrumentalisiert Integration und Exklusion, die Bestrafung als Folge des Normenverstoßes sichert das Funktionieren. Überwachung wirkt dann (wie oben erklärt) präventiv und damit integrativ, wenn sie Fehlverhalten verhindert, denn dann integrieren sich die Subjekte der Gesellschaft, indem sie die Gültigkeit der Normen und deren Einhaltung verinnerlichen.

Dies hat unmittelbar zur Folge, dass der Zugang zur (durch die Überwachung gewonnenen) Information unmittelbarer Ausdruck von Macht wird, wodurch sich wiederum die Gesellschaft von der Disziplinar- zur Kontrollgesellschaft wandelt. Andererseits wirkt die Überwachung exklusiv (im Sinne von ausschließend, ausgrenzend), wenn sie der Identifikation von Normverstößen und der Selektion von Tätern dient, um diese im Anschluss von der Gesellschaft zu trennen.

Rechtstheoretisch ist dieser Ansatz durchaus behaviouristisch (und deshalb nicht unproblematisch), denn nicht die Ursache von deviantem Verhalten (Verbrechen) ist relevant, sondern das Management von Überwachung und Sanktion. Es geht nicht darum, Personen zu verändern, sondern um das Beeinflussen von Verhaltensabfolgen. Daraus ergeben sich wiederum andere, weitreichende Fragestellungen für die Gesellschaft, denen diese sich stellen muss, wenn die Gesellschaft nicht Gefahr laufen will, sich selbst die soziale Legitimation ihres Handelns zu entziehen, denn die Überwachung ist ein hoheitlicher Eingriff in das Kontrollgefüge der Gesellschaft, durch die ein hohes Maß an Machtkonzentration erzielt wird.

Auch durch die Gestaltung sozialer Räume kann soziale Kontrolle ausgeübt werden, ohne dabei ein Machtmonopol in Anspruch nehmen zu müssen. Soziale Räume sind dabei nicht zu verwechseln mit zum Beispiel Räumen in einem Haus oder Plätzen. Die Soziologie versteht unter dem Begriff des sozialen Raumes ein relationales Gebilde, das nicht unbedingt an eine Örtlichkeit gebunden sein muss (aber durchaus sein kann). Soziale Räume entstehen aus der Interaktion von Subjekten in diesem relationalen Raum. Soziale Räume sind diejenige Bühne, auf der soziales Handeln stattfindet. Sie sind konzeptionelle Behältnisse, in dem Subjekte handeln, und bestehen nur auf dieser Grundlage.

Kriminalität, die sich auf Objekte oder Subjekte bezieht (z. B. Sachbeschädigung oder Körperverletzung), finden überwiegend in solchen Räumen statt. Das subjektive Empfinden von Angst, das in dem Begriff "Angstraum" Ausdruck findet, ist räumlich konstituiert. Die Gestaltung von Räumen (im soziologischen Sinn) soll daher nicht etwa eine Veränderung sozialer Prozesse, wie systemische oder soziale Integration durch Raum (im territorialen Sinne) bewirken wollen, sondern das Potential der Interaktion unter der Hinnahme gesellschaftlicher Bedingungen ausnutzen. Das setzt allerdings voraus, dass auch diese sozialen Räume beobachtet werden. Diese Beobachtung soll dabei aber nicht etwa durch eine formelle oder technische Zugangskontrolle stattfinden, sondern durch eine Selbstkontrolle der im Raum handelnden Subjekte (informelle soziale Kontrolle). Soziale Räume werden aktiviert durch die ständige Präsenz von Akteuren. Diese wiederum aktivieren eine informelle soziale Kontrolle, sofern sie mit den anderen interagieren und bereit sind, unerwünschtes oder sogar kriminelles Handeln zu unterbinden.

Das kann entweder durch eigenes, unmittelbares Eingreifen oder durch das Anfordern hoheitlicher Autorität (z. B. Polizei) geschehen. Das Funktionieren dieses Prozesses bedeutet, dass die kommunikative Sozialintegration intakt ist. Dazu müssen die Akteure müssen allerdings am gesellschaftlichen Leben und sozialer Interaktion teilnehmen wollen und über ein Mindestmaß an gemeinsam akzeptierten Normen verfügen. Ist dies gegeben, wirkt ein mit dem panoptischen Blick vergleichbarer Mechanismus unter allen im sozialen Raum handelnden Subjekten. Die permanente Möglichkeit des Gesehenwerdens zusammen mit (faktischer) Autorität wirkt in dem Fall präventiv und erzwingt so Integration und Akzeptanz gesellschaftlicher Normen.

Da im gesellschaftlichen Raum die Autorität unmittelbar durch im Raum vertretene Subjekte ausgeübt wird, bedeutet die hier ausgeübte informelle soziale Kontrolle keinen hoheitlichen Eingriff in die Integrität des Individuums. Die informelle soziale Kontrolle wiederum ist eine inklusive (im Sinne von aufnehmend, integrierend) Strategie, die gerade im Wechselspiel mit Andersartigkeit sichere Verhältnisse ermöglichen kann. Die Prozesse der Individualisierung des gesellschaftlichen Wandels bedeuten daher nicht zwangsläufig, dass durch den Wandel von der Disziplinar- zur Kontrollgesellschaft individuelle Eigenverantwortlichkeit verloren gehen muss. Vielmehr bietet dieser Wandel - zumindest theoretisch - die Möglichkeit, sowohl mit Individualität als auch mit kultureller Desintegration umzugehen, ohne sofort hoheitlich und exklusiv vorgehen zu müssen.

Insofern muss man die zunehmende Überwachung des Bürgers aus dem Kontext der gesellschaftlichen Gesamtstruktur heraus betrachten und verstehen, dass der gesellschaftliche Wandel zwangsläufig auch einen Wandel derjenigen Mechanismen mit sich bringen muss, der die Gesellschaft im Innern zusammen hält. Dies wird umso deutlicher, je mehr man im Alltag beobachten kann, wie althergebrachte Mechanismen unwirksam bleiben. Es muss allen Beteiligten klar sein, dass Überwachung alleine noch keine Sicherheit garantiert. Zusätzlich liegt eine große Schwäche der Überwachung durch Trennung des Zusammenhangs "sehen und gesehen werden" darin, dass nicht erkennbar ist, ob der Normenverstoß auch bemerkt wurde. Besonders dann, wenn man selber Opfer eines solchen Verstoßes (z. B. einer Straftat) wurde, ist das für das individuelle Sicherheitsempfinden sogar kontraproduktiv, wenn seitens der Überwachenden keine sichtbare Reaktion erfolgt.

Die Überwachenden müssen ihrerseits der allgegenwärtigen Überwachung durch ein umfassendes Reaktionssystem Rechnung tragen, wenn das System gesellschaftliche Akzeptanz finden soll (siehe Negativbeispiel der CCTV-Überwachung in England). Gleichzeitig darf die Ursachenforschung der Kriminalität und die Bekämpfung eben dieser Ursachen nicht vergessen werden. Überwachungssysteme einzuführen, bloß weil sie technisch machbar sind, führt nicht dazu, dass die Problemstellung der Kriminalitätsgeschehens weniger komplex wird. Auch dürfen solche Systeme nicht eingeführt werden, um andere Maßnahmen zu ersetzen oder um Personal einzusparen, denn das kann langfristig nicht erfolgreich sein. Darüber hinaus darf Überwachung nicht zu einer unnötig umfangreichen Kontrolle des Bürgers führen, denn die Privatsphäre des Einzelnen ist ein überaus wertvolles Rechtsgut, das nicht leichtfertig beschnitten werden darf.

Die Herausforderung für jeden einzelnen besteht darin, dass dieser Prozess des gesellschaftlichen Wandels maßgeblichen und unmittelbaren Einfluss auf ihn selbst hat und es deshalb im Interesse jedes Betroffenen liegen muss, diesen Wandel zu verstehen und sich an dessen Gestaltung zu beteiligen. Unsere Demokratie bietet dazu jede Menge Möglichkeiten. Man muss sie nur nutzen.

Freitag, 30. November 2007

Überschrift des Tages (44)

Während der Bundestagsdebatte über den Haushalt der vom Innenministerium geführten Ressorts für das Jahr 2008 - der sich auf nur noch knapp 5 Milliarden Euro belaufen wird - am gestrigen Donnerstag verkündete der Bundesminister des Inneren, Wolfgang Schäuble, warum seiner Meinung nach die unbegrenzten Eingriffe in die Grundrechte des Bürgers, die Umkehr der Beweislast und die pauschale Verdächtigung aller Bürger völlig rechtens sind. Seine Erklärung ist so einfach, wie einleuchtend:

Schäuble: Online-Razzien sind die Polizeiauts der digitalen Welt
Ich glaube, wir alle brauchen uns nicht mehr darum zu sorgen, dass es mit diesem Staat bergab geht. Solche Aussagen zeigen wohl schon eher, dass wir uns im freien Fall befinden.

(Quelle: Heise)

Montag, 19. November 2007

Nach Hause telefonieren...

iPhoneWenn man bedenkt, wie groß die Bedenken sind, dass der Staat irgendwelche Daten über uns sammelt und wie unschuldig mancher Politiker uns wissen lässt, dass unsere Privatssphäre ja gar nicht in Gefahr sei, weil ja private Firmen die Daten sammeln (auf die der Staat dann bei Gefahr im Verzuge, lies: nach Bedarf) zugreifen kann, dann sollte mich das hier eigentlich nicht weiter wundern. Vom iPhone ist bekannt, dass der Anwender es nicht ausschalten kann. Das belegen nicht nur Aussagen von Apple, sondern auch teure Erfahrungen von Anwendern, die mit ihrem Gerät im Ausland waren. Nun ist es aber nicht nur so, dass das Gerät regelmäßig "nach Hause telefoniert", um - wie Apple sagt - Email und so weiter abzuholen oder so.

Ein User eines Mac-Forums entdeckte zufällig, dass das iPhone sich nicht nur regelmäßig im Netzwerk meldet, sondern die darauf installierte Software auch noch Daten über den Benutzer an Apple sendet. Die Software - bislang weiß man es mit sicherheit von der "Staocks.app" der in den USA verkauften iPhones - enthält im Binary einen Part, der die IMEI-Nummer des Gerätes bei der Abfrage von Börsenkursen an Apple übermittelt:
http://m.yahoo.com/apple/finance?pin...ier=uscingular

http://iphone-wu.apple.com/dgw?imei=%@&apptype=finance

ProductVersion
deployver="Apple iPhone v%@"
app="YGoiPhoneClient"
appver="1.0.0.%@"
api="finance"
apiver="1.0.0"
acknotification="0000"
Apple iPhone v%@
Stocks v1.0.0.%@
Die IMEI ist ja bloß die weltweit einmalige Seriennummer des Gerätes und damit kann man ja gar nichts nachverfolgen und was sollte schon so Schlimmes daran sein, wenn Apple von einem Gerät, das sich nicht ausschlten lässt, weiß, welche Börsenkurse sein Anwender sich ansieht? An solchen Informationen hat natürlich niemand Interesse, die Wirtschaft erstrecht nicht. Und natürlich ist das auch garantiert nur rein zufällig und nur in dieser Software so drin und Apple käme auch nie auf die Idee, das auch in andere Software mit einzubauen. Deshalb steht ja auch in der EULA des iPhones:
When you interact with Apple, we may collect personal information relevant to the situation, such as your name, mailing address, phone number, email address, and contact preferences; your credit card information and information about the Apple products you own, such as their serial numbers and date of purchase; and information relating to a support or service issue.
Wahrscheinlich ist nicht jedem klar, dass jede Benutzung des iPhones eine "interaction with Apple" ist...

(Quelle: Hackintosh)

Dienstag, 16. Oktober 2007

Datenhandel

SpyHierzulande ist es für viele eine Frage von Leben und Tod, wie mit den privaten Informationen umgegangen wird. Besonders die Frage, wer welche Daten sammeln darf, ist bei uns recht hart umkämpft. In den USA sieht man das alles sehr viel entspannter und nicht wenige US-Amerikaner sind einigermaßen verblüfft darüber, mit welcher Verbissenheit wir unsere sogenannte "Privatsphäre" verteidigen.

Der zweitgrößte US-amerikanische Netzwerkbetreiber für Handys und Mobilfunk, Verizon Wireless, ein Ableger von Vodafone (Vodafone Group gehören 45% der Aktien), macht deutlich, wie sehr unsere Vorstellung von "Privatsphäre" und "Datenschutz" von der Vorstellung amerikanischer Unternehmen abweicht. Die Firma verschickte einen Brief an ihre Kunden, in dem die Firma darauf hinweist, dass sie alle Informationen darüber, wie oft wir welche Nummer wie lange angerufen haben an sogenannte "authorized companies" verkaufen wird, wenn der Kunde nicht innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt des Schreibens widerspricht (Opt Out).

"Authorized companies"? Wird in dem Schreiben erklärt:
"Our affiliates, agents and parent companies (including Vodafone) and their subsidiaries."
Ich wüsste so aus dem Stand jetzt nicht, wer nicht mit dieser Beschreibung abgedeckt ist. Besonders "agents" kann wohl so ziemlich jeder sein, der direkt oder indirekt mit Vodafone/Verizon zusammenarbeitet. Noch nicht erschreckend genug? Kein Problem. Auf Seite 8 des Briefes verkündet die Firma voller Stolz:
"we may include our own or third-party advertising in the services you’ve purchased from us, and we may share information about you with affiliates, vendors and third parties to (...) deliver relevant advertising to you while using the services. We may collect and transmit information regarding your use of the services through applications or other software present on your device. If you do not want us to collect, transmit or use such information about you for the above purposes, you should not use the services; by using the services, you expressly authorize us to use your information for these purposes."
Mit anderen Worten: Wer Dienstleistungen oder Infrastruktur von Verizon Wireless benutzt, stimmt nicht nur zu, dass im Prinzip alle Daten nahezu beliebig weiterverkauft werden dürfen, sondern stimmt auch zu, sich auf sein Handy beliebige Werbung ballern zu lassen - und dafür auch noch zu bezahlen. Die Zustimmung dazu gibt man als Kunde schon durch die Benutzung der Geräte und Infrastruktur der Firma.

Bis hier kann man ja sagen: "Ok, aber was ist das Problem? Man kann ja sagen, dass man das nicht will" (Opt Out). Nun aber kommt der Haken. Der Brief, den Verizon verschickt hat, besteht aus zwei Teilen. Der erste Teil ist die Information darüber, was Verizon mit den Daten vor hat und die Information, dass der Kunde dem Widersprechen kann. der zweite Teil des Briefes ist ein neuer Vertrag, dem man zustimmen muss, wenn der Kunde die Dienstleistungen der Firma nutzt, nachdem am bestehenden Vertrag irgendetwas geändert wurde. Der verpflichtend zu unterschreibende neue Vertrag erlaubt es Verizon Wireless offensichtlich, mit den Daten umzugehen, wie oben beschrieben...

Wo hab ich noch gleich meinen Handyvertrag hingelegt?

Sonntag, 12. August 2007

Emotionskontrolle

CCTV ÜberwachungskamerasDie United States of Paranoia leben in der Vorstellung, dass absolute Sicherheit machbar und lediglich eine Frage des Aufwandes ist. Das Einfallstor schlechthin für alle Terroristen sind nach der Diktion der Amerikaner die Flugzeuge. Da Terroristen immer aus dem Ausland kommen, sind natürlich alle Flüge aus dem Ausland in Richtung USA ein ganz gravierendes Sicherheitsproblem. Darum müssen wir ja jetzt auch immer brav unsere Daten abgeben und von den USA archivieren und auswerten lassen.

Da alleine diese Sicherheitsmaßnahmen noch nicht ausreichen, hat sich das Department for Homeland Security (DHS) ausgedacht, dass ab 2012 an allen Grenzübergängen alle in die USA Einreisenden automatisch von Kameras und allerlei anderen Sensoren abgetastet werden sollen. Von besonderem Interesse sind für die Sicherheitswächter dabei die Emotionen des Flugreisenden, denn anhand der Emotionen, so die Idee, könne man ablesen, wer denn so alles eine Straftat plane. Das soetwas einwandfrei funktioniert, haben wir das ja schon im Kino gelernt, siehe "Minority Report" und die Gefahren der Emotionen kennen wir hinlänglich aus "Equilibrium".

Jedenfalls soll ab 2012 ein vollautomatisches System Blutdruck, Puls, Perspirationsrate, Bewegungen und Gesichtsausdruck jedes Reisenden vermessen und bewerten. Erscheint irgendetwas verräterisch, wird Alarm geschlagen. Stolz verweist die Transport Security Administration (TSA) darauf, dass man mit den 2003 eingeführten Gesichtskontrollen bereits einige Drogendealer, Geldwäscher und sogar einen Doppelmörder gefasst habe. Eine Ausweitung dieser Fahndungsmethode ist deshalb naheliegend und erfolgversprechend - glauben jedenfalls die Behörden.

Die Theorie ist, dass der Mensch seine Mimik zwar kontrollieren und steuern kann, es aber Augenblicke gibt, in denen ihm diese Kontrolle zusammenbricht. Diese Ausfälle nennt der Fachmann "Mikroexpression", allerdings dauert eine solche Veränderung im Schnitt nur knapp eine fünftel Sekunde. Einem Menschen entgeht das vielleicht, einem Computer wahrscheinlich nicht. So jedenfalls die Theorie. In der Praxis stellen sich jedoch ein paar Fragen: Welche Emotionen sind denn wohl verdächtig? Liebe? Abneigung? Neutralität? Stress? Trauer? Wut? Oder gar Verwirrung?

Egal, denkt man sich bei den US-Sicherheitsbehörden. Es ist völlig unerheblich, ob eine Maschine den Unterschied zwischen echter und gestellter Emotion erkennen kann. Auch ist für den Normalsterblichen schwer vorstellbar, wie jeder Passagier, der - aus Sicht des Computers - auffallend unter Stress steht, befragt werden soll, der Behörde ist das völlig Wumpe. Man denke dabei nur an solche Kleinstflughäfen wie LAX oder JFK an einem gewöhnlichen Montagmorgen. Auch die Anzahl der Falschmeldungen ist den Sicherheitsbehörden völlig egal: Solche Fehlalarme nimmt man in Kauf, solange die Technik den Hauch einer Chance biete, die USA sicherer zu machen.

Ich hätte da einen besseren Vorschlag: Macht einfach alle Grenzen zu und lasst niemanden mehr rein oder raus.

(Quelle: Welt)

Mittwoch, 25. Juli 2007

Abstand halten

CCTV ÜberwachungskamerasÜberwachungssysteme stehen bei auf die Sicherheit fixierten Behörden ganz hoch im Kurs. Besonders Kameras werden gerne als die Sicherheitsgaranten schlechthin genannt. Sollen sie doch Verbrechen aufklären helfen und Sicherheit produzieren und so weiter. Zwar konnte noch kein einziges der Argumente der Befürworter eine lückenlosen Kameraüberwachung bewiesen werden, aber das ist ja auch völlig egal, denn es reicht ja die ungefähre Ahnung, dass die Auswirkung positiv sein könnte.

Positiv ok, aber für wen eigentlich? In Beijing zum Beispiel werden Paare jetzt davor gewarnt, sich in der Öffentlichkeit zu küssen. Das könnte nämlich die Polizei auf den Plan rufen. Die verlässt sich inzwischen auf ihre automatischen Überwachungskameras, deren Auswertungssysteme besonders den Abstand der Menschen zueinander bewerten. Dadurch sollen Straftaten wie zum Beispiel Entführung, Raub oder Taschendiebstahl erkannt werden. Darum wurden die Systeme auf einen bestimmten Sicherheitsabstand der Menschen zueinander programmiert. Wird der verletzt, lösen die Computer Alarm aus und Polizisten beschäftigen sich mit der Sache.

Immerhin: Schon nächsten Monat will man in China eventuell Schilder anbringen, die auf die Überwachung hinweisen. Gleichzeitig will China aber auch die Überwachung gleichschalten und vereinheitlichen. In Anbetracht der kommenden Olympiade will man alles tun, um die Sicherheit zu maximieren.

Und das scheint am Einfachsten zu gehen, in dem man das Verhalten der Menschen ändert und nicht die Programmierung der Maschinen verbessert. Ich mein, mal ehrlich: Wenn die Kamerasysteme Orwel-like alleine entscheiden, ob da eine Straftat vorliegt oder nicht und bekannt ist, dass diese System nicht dazu in der Lage sind zu unterscheiden, ob zwei Menschen sich gern haben und einfach nur rumknutschen oder ob da eine Straftat begangen wird, dann wäre meine erste Reaktion das System "nicht ausgereift" zu nennen und es den Entwicklern zurückzuschicken.

Scheinbar bin ich mit dieser Idee aber recht alleine. Was mich dabei allerdings so verwirrt ist die Verwandtschaft der Argumentation dort wie hier. Weder in China noch sonstwo kann belegt werden, dass durch die Überwachung der einzelne Bürger tatsächlich sicherer ist. Weder hier wie dort ist nachweisbar, dass durch die Überwachungssysteme Straftaten verhindert werden. Insgesamt ist das einzige, was den Systemen tatsächlich attestiert werden kann, dass sie es den Sicherheitsbehörden (und damit dem Staat) effizient ermöglichen, umfangreiche Bewegungsprofile der Bürger automatisiert anzulegen und auszuwerten.

Und damit das nicht so aufwändig wird, ändert man eben ein paar Gesetze, damit sich die Menschen "überwachungsfreundlicher" verhalten...

Montag, 29. Januar 2007

Wenn die Polizei filmt

Wo wir vorhin noch von den Engländern und ihrer Überwachungswut sprachen. Es gibt in England nicht nur solche, die das mit der Überwachung toll finden, sondern auch solche, die das eher kritisch sehen. Mark Thomas machte sich mit einem Kamerateam auf die Socken und untersuchte, was die englische Polizei so alles filmt und wer wem was zu dem Thema sagt und wie die Polizei selber dazu steht. Sehenwert!

Bemerkenswert ist, wie die "chain of command" hinauf verwiesen wird, wer denn nun wüsste, dass ein Überwachungsteam der Polizei Videoaufnahmen macht und besonders göttlich das Rausreden und Lavieren des Einsatzleiters zum Thema seiner filmenden Beamten: "Was? Wir? Kamera? Nä."

Übrigens wies unser Bundesinnenminister bereits mehrfach darauf hin, dass er die Überwachungsbestrebungen der Engländer für vorbildlich hält und setzt einiges daran, dass wir hier in Deutschland nicht nur gleichziehen, sondern auch hier die Führungsposition in Europa übernehmen.

Führungsposition hinsichtlich Überwachung der Bürger und Beweislastumkehr, nicht etwa hinsichtlich Lebensqualität, Arbeitsmarkt, Altersversorgung, Krankenversorgung, Forschung, Bildung oder anderer unwichtiger Bereiche des täglichen Lebens...

(Quelle Spiegel, danke Jhary)

Mittwoch, 10. Januar 2007

Nemo tenetur se ipsum accusare!

AbhoerenDer Staat und der Bürger stehen gerne in einem Spannungsverhältnis zueinander. Während die Bürger so wenig Einmischung des Staates wie nötig wollen, will der Staat zur Wahrung seiner Interessen so viel Kontrolle über den einzelen Bürger wie möglich. Um ein Gleichgewicht zwischen beiden berechtigten Interessen zu schaffen, wird verbindlich geregelt, welche Rechte beide Seiten haben und wo diese Rechte ihre Grenzen finden. Diese Regelungen nennt man landläufig "Gesetze".

Die Einhaltung dieser Gesetze durchzusetzen ist eine der wichtigesten Aufgaben des Staates. Zahlreiche Organe und Einrichtungen haben ausschließlich den Zweck, die Einhaltung der Gesetze zu überwachen und Verstöße zu verfolgen und zu ahnden. Aber auch hier gibt es nicht ohne Grund eine ganze Reihe wichtiger Regeln. Eine der herausragendsten Regeln in der Verfolgung von Gesetzesverstößen ist, dass sich niemand selber zu belasten braucht ("nemo tenetur se ipsum accusare"). Dieses Recht steht einem Grundrecht gleich und hat Verfassungsrang.

Im Kern besagt dieses Recht, dass niemand gegenüber den Ermittlungsbehörden oder dem Gericht eine Aussage machen muss, wenn er sich selber mit dieser Aussage selber belasten, quasi zum Gegenstand eines Verfahrens machen würde. Dieses Recht gilt für die Personen, gegen die sich Prozeß und Ermittlungen unmittelbar richten, aber auch unter bestimmten Voraussetzungen für andere.

Resultat dieser Regelung ist, dass die Ermittlungsbehörden demjenigen, gegen den sie ermitteln, mitteilen müssen, dass er genau dieses Recht auf Verweigerung der Aussage hat. Das allerdings hat zur Folge, dass jeder mehr oder weniger sofort weiss, wann gegen ihn ermittelt wird und warum. Es gibt Situationen, in denen das für die ermittelnden Behörden nicht so ganz toll ist. Wer Dreck am Stecken hat und erfährt, dass genau wegen dieses Drecks gegen ihn ermittelt wird, der wird versuchen, diesen Dreck loszuwerden, der ihm unter Umständen erhebliche Probleme bereiten kann.

Die neuen Medien und das Internet haben dazu geführt, dass mit Informationen heute anders umgegangen wird und diese häufiger vor ungewollten Mitlesern verborgen werden und auch sehr viel besser geschützt werden können. "Geheimhaltung" ist heute nicht mehr nur eine Sache von Firmen oder staatlichen Stellen, sondern auch Privatpersonen werden immer aufmerksamer. Im Resultat werden immer häufiger komplizierte und wirksame Schutzmechanismen (etwa Verschlüsselungen, Anonymisierdienste etc.) benutzt. Die Ermittlungsbehörden möchten diese Werkzeuge aus naheliegenden Gründen am liebsten verbieten, was ihnen jedoch aufgrund politischer Widerstände nicht gelang und ersteinmal wohl auch nicht gelingen wird.

Jetzt versuchen sie einen anderen Weg. Statt die Mechanismen zu verbieten, die solchen Schutz ermöglichen, wollen sie einfach den Computer "belauschen" und darin herumstöbern. Die Ermittlungsbehörden wollen ein Stück Software auf dem Rechner installieren, das den Rechner durchsucht und den Ermittlungsbehörden seine Funde mitteilt. Im Prinzip eine Hausdurchsuchung im Rechner.

Der Dreh- und Angelpunkt hierbei ist, dass die Ermittlungsbehörden das Recht dazu haben wollen, diese "Hausdurchsuchung" durchführen zu können, ohne dem Betroffenen mitteilen zu müssen, dass diese Durchsuchung durchgeführt wird. An dieser Stelle steht das eingangs erläuterte Recht zur Disposition, sich nicht selber belasten zu müssen.

Die Bundestagsfraktionen der FDP und der Linkspartei fragten jüngst bei der Bundesregierung nach, wie denn nun der Stand der Dinge in dieser Sache sei (Anfrage FDP 16/3883, Anfrage Linkspartei 16/3787). Die Bundesregierung antwortete darauf zwangsläufig, allerdings zurückhaltend (16/3972, 16/3973).

Zusammengefasst lautet die Ansicht der Bundesregierung: Die Rechtmäßigkeit von Online-Durchsuchungen auf PC ohne Unterrichtung des Besitzers ist noch zu klären. Zur Zeit prüft ein Strafsenat des Bundesgerichtshofes (BGH) den Fall. Nach einer Vorschrift des Bundeskriminalamtsgesetzes gehört es zu den Aufgaben des Bundeskriminalamtes, neue Methoden und Arbeitsweisen zur Kriminalitätsbekämpfung zu erforschen. Eine Online-Untersuchung ist insofern vorteilhaft, als dass sie einen Tatverdächtigen nicht vom Verdacht der Polizei unterrichte, wie es eine "offene" Durchsuchung täte.

Diese Formulierung sollte jedem zu denken geben. Die Regierung sieht es nicht etwa als "kritisch" an, dass hier ein elementares Grundrecht jedes Bürgers gegenüber dem Staat quasi hintenrum abgeschafft wird, sie nennt dieses Vorgehen stattdessen "vorteilhaft" und begrüßt ein solches Vorgehen deshalb. Dass demjenigen, gegen den sich die Durchsuchung richtet, seine Rechte bei einer "offenen" Durchsuchung bekannt gegeben werden müssen, worauf man praktischer Weise bei einer "geheimen" Durchsuchung verzichten kann, wird dabei nicht erwähnt und es ist auch nicht die Rede davon, dass derjenige, gegen den sich die Maßnahme richtet, überhaupt jemals von dieser Maßnahme unterrichtet werden muß - was wiederum die lästige Rechtfertigung der Maßnahme vor Gericht entfallen lässt.

Hält man sich jetzt noch vor Augen, dass die Kosten für einen bundesweiten Einsatz von der Regierung mit für den Bundeshaushalt vergleichsweise lächerlich geringen Kosten von "nur" 150.000 Euro (Anschaffung und laufende Kosten) angegeben werden und erinnert man sich jetzt noch daran, dass auch in ganz anderen Fällen bereits gegen quasi "jeden" ein Generalverdacht erhoben wurde, dann dürfte klar sein, dass es im Prinzip darum geht, jedem diese Software unterzuschieben.

Was ich mich allerdings frage ist, warum sich kein Aas dafür interessiert, dass er (oder sie) bald "einfach so" eingesackt und verurteilt werden kann, ohne überhaupt zu erfahren, warum und wieso. Die USA machen sich wenigstens die Mühe und errichten "Detention Camps", setzen sich aber dafür dem Stress der internationalen öffentlichen Kritik aus. Wir hier in Deutschland zeigen den USA gerade, wie man sowas richtig macht. Wir machen einfach jeden Bürger zum Schuldigen. Das macht die Sache sehr viel leichter...

Dienstag, 2. Januar 2007

Desasteromaten zum Jahreswechsel

SylvestertanzDunkel wars, der Mond schien helle,
als das neue Jahr blitzesschnelle
langsam um die Ecke kam.


Und mit einem leisen "klick" veränderte sich die Welt für uns Nikotin-Junkies. Während draussen für rund 100 Millionen Euro Raketen und Knaller die Nacht erhellten und in einen lauten Ort verwandelten, schalteten die Cigarettenautomaten in der deutschen Landschaft still und leise um: Zum Kauf des Suchtmittels ist seit dem 1.1.2oo7 ein Altersnachweis notwendig. Das ist Gesetz, und wenn man sich das Einstiegsalter grade für Cigaretten ansieht, macht das sogar Sinn. Irgendwie.

Das Problem dabei ist nicht einmal, daß diese Identifikation mitnichten intuitiv funktioniert, sondern man sich durch eine Reihe von Schritten in der korrekten Folge kämpfen muss, oder mit der vielsagenden Fehlermeldung "Der Vorgang wurde abgebrochen" belohnt wird.

Das Problem liegt eher darin, daß wir uns nun - mit einer entsprechend neuen Bankkarte oder einem Führerschein (nur die neuen Karten, euer alter rosa oder gar grauer Lappen hilft nicht) als entsprechend alt identifizieren müssen.

Und da wird wirklich nur das Alter verifiziert? Wer sagt mir das? Oh - OK. Wer sagt mir das, dem ich traue?

Nein, ich rede hier nicht von Überwachung zwecks Terrorbekämpfung. Aber passend zum Jahreswechsel kam (mal wieder) das Thema "Höhere Krankenkassenbeiträge für Raucher" auf den Tisch - Zufall? Brandenburg hat vorgemacht, wie schnell Bürgerrechte, grade im Bereich des Datenschutzes, ausgehebelt werden können. Kommt jetzt also die Frage, ob die neuste Datensammlung des Staates um Faktoren wie Kippenkonsum ergänzt wird - und ob allgemeine und private Krankenkassen dann auch folgerichtig drauf zugreifen dürfen.

Beziehungsweise - mittlerweile ist die Frage eher, ab wann sie es dürfen.

Zigarettenwerbung Karte rein Schachtel rausAls unbedarfter Konsument frage ich mich aber doch, ob es nicht sinnvoller gewesen wäre, den Tabakverkauf an Geschäfte, Tankstellen und die Gastronomie zu übertragen, statt rund 300 Millionen Euro für die Umrüstung von einer halben Million Automaten und die begleitende Werb... Verzeihung, Informationskampagne zu verplempe... zu investieren.

Aber ich bin ja auch nicht vom Fach...

Samstag, 30. Dezember 2006

Ist es wirklich aus?

Handy TeufelNeulich wurden in Brandenburg eine ganze Reihe nicht ganz unbedenklicher und deshalb auch nicht unumstrittener Gesetze verabschiedet, die dem Staat eine ganze Menge Überwachungs- und Kontrollbefugnisse einräumen. Unter der Überschrift der "Sicherheit des Bürgers" werden - nicht nur dort - durch die Verfassung garantierte Grundrechte beschnitten. Der Nachweis, dass die Sicherheit des Bürgers überhaupt so stark gefährdet wäre, dass diese ohne solche Gesetze nicht mehr gewährleistet werden könnte, bleibt die Politik selbstverständlich schuldig.

Zu den verabschiedeten Neuregelungen gehört zum Beispiel auch, dass die Polizei Handys umfangreich überwachen darf. Viele, mit denen ich in der Zwischenzeit gesprochen habe, meinen dazu: "Dann schalte ich das Handy eben aus!" Das mag im ersten Moment als Lösung durchaus sinnvoll erscheinen, aber es gibt da wohl ein kleines Detail, das den meisten entgangen sein dürfte.

In einem Prozess in den USA gab das FBI zu, dass ein Handy durch ein nicht näher beschriebenes Verfahren, dem sogenannten "roving bug", aus der Ferne zu umgeschaltet wurde, dass es nicht nur dauerhaft angeschaltet war, sondern auch alles übertragen wurde, was über das Mikrofon aufgenommen wurde. Das Handy konnte von den Benutzern nicht ausgeschaltet werden und es war wohl auch nicht zu erkennen, dass es überhaupt angeschaltet war, geschweige denn, dass es sendete. Es ist nicht ganz unbegründet davon auszugehen, dass dieses Verfahren bei jedem einigermaßen neuen Handy funktioniert, auch solchen, die außerhalb der USA verkauft werden.

Der entscheidende Unterschied zu den USA: In den USA braucht es einen Beschluß eines Richters, um diese Technik anwenden zu dürfen. In Deutschland ist das so eine Sache. Da darf die Polizei nämlich bereits ohne richterlichen Beschluss eine ganze Reihe Überwachungsmaßnahmen durchführen, die sich direkt auf das Handy beziehen, siehe "Imsi-Catcher".

Nun ist es sicher noch nicht so, dass der Staat jeden einzelnen Bürger permanent überwacht. Aber das er es aus technischen und personellen Gründen nicht kann bedeutet nicht, dass er es nicht will. Die Gesetzgebung ermöglicht diese "präventive Überwachung" zunehmend auch ohne Verdacht einer Straftat. Die Entwicklung geht sehr stark dahin, dass nicht der Staat beweisen muss, dass eine Straftat begangen wurde, sondern der Bürger muss beweisen, dass er unschuldig ist. Dabei wird zunehmend alles getan, dass der Bürger gar nicht weiss, was er selber beweist und was nicht.

Ach ja: Wer sein Handy wirklich und absolut sicher ausschalten will, der nimmt den Akku raus.

(Quelle: ABC News)

Freitag, 8. Dezember 2006

Innere Sicherheit

Wolfgang SchaeubleDer Bundesinnnenminister, Wolfgang Schäuble (CDU), hat sich in der Vergangenheit der breiteren Öffentlichkeit durch verschiedene tolle Ideen™ bekannt gemacht. So schwebt ihm vor, die Nation nach dem Vorbild London flächendeckend mit Videokameras zuzupflastern. Grundrechte der Bürger sollten seiner Vorstellung nach zugunsten der Eingriffs- und Überwachungsrechte des Staates so weit es nur geht abgeschafft werden. Auch das Militär sollte zum Schutz der inneren Sicherheit eingesetzt werden - wer braucht schließlich schon Polizei und Gewaltenteilung?

Wen überrascht es da, dass sich Herr Schäuble angesichts der jüngsten Ereignisse zum Thema "innere Sicherheit" wieder einschlägig äußert? So hielt er denn eine Grundsatzrede zum Thema innere Sicherheit. Und was sagte er da so bemerkenswert Neues? Eigentlich nicht viel. Das Internet seiner Meinung nach noch immer ein Trainingscamp für Terroristen. Der islamistische Terrorismus setzt für Ausbildung von Attentätern und die Vorbereitung von Anschlägen immer stärker auf das Netz. Auch die "Cyber-Kriminalität" sei immer weiter auf dem Vormarsch. Viren und Wirtschaftsspionage seinen eine stetig wachsende Bedrohung.

Aber die Bundesregierung ist nicht untätig. Ab Januar soll eine neue Einheit von sogenannten "Internetfahndern" beim Gemeinsamen Terror-Abwehr-Zentrum von Polizei und Geheimdiensten (GTAZ) ihre Arbeit "im Kampf gegen den islamistischen Terrorismus im Internet" aufnehmen. Die Arbeit des GTAZ soll aus Auswertung und Analyse gestehen. Und das ist doch toll, dass jetzt Polizei und Geheimdienste zusammenarbeiten und zwar unmittelbar und in aller Öffentlichkeit.

Eine andere tolle Idee ist die "verschleierte Online-Durchsuchung". Die liegt allerdings zur Zeit auf Eis, weil man sich da in der Bundesregierung wegen der rechtlichen Zulässigkeit nicht so ganz einig ist. Im Prinzip geht es darum, "jemandem" - also einem Verdächtigen - einen staatlichen Trojaner unterzuschieben. Wer "verdächtig" ist und wegen welcher Straftaten dieses Vorgehen in Frage kommen könnte, blieb offen, aber wen Herr Schäuble so alles als "Verdächtigen" ansieht, das wissen wir bereits.

Und damit der Herr Schäuble sich in Zukunft nicht mehr mit so lächerlich kritischen Angriffen wie "Eingriff in die Bürgerrechte" oder ähnlichem auseinandersetzen muß, möchte er denn auch gleich den Begriff des staatlichen Notstandes neu geregelt haben:
"Es kann nicht sein, dass im Ernstfall der Staat sagt, wir halten uns nicht an die Verfassung."
Deshalb will er, dass man sich Artikel 87a des Grundgesetzes "genau anschaut" und nicht zu "feige" ist, die Frage nach der Wehrhaftigkeit des Rechtsstaates zu beantworten, so Schäuble.

Nur zur Erinnerung: Im Artikel 87a Grundgesetz geht es um den Einsatz der Bundeswehr. Es lässt meiner Meinung nach tief blicken, wenn der Herr Innenminister von "Feigheit", "Wehrhaftigkeit" und "Rechtsstaat" in einem Atemzug spricht, um so eine Verfassungsänderung zu erreichen. Vielleicht hat Herr Schäuble ja vergessen, dass Verteidigungsministerium und Ministerium des Inneren nicht in Personalunion und schon gar nicht ein und dasselbe sind.

Aber wer weiß schon so genau, was in den Köpfen solcher Politiker vorgeht, deren Vorstellung einer idealen Welt wohl aus einer absoluten Kontrolle aller Menschen im Stile des Orwellschen 1984 zu bestehen scheint?

(Quelle: Tagesschau)

Freitag, 4. August 2006

Big Brother (3)

CCTVIn England kann die Polizei gesetzlich abgesichert jegliche Bildaufzeichnung einsehen. Da hier die höchste Dichte von Überwachungskameras weltweit herrscht, kann die Polizei nahezu jeden Bürger außerhalb seiner Wohnung lückenlos überwachen und lässt das sogar die eigenen Bürger machen, um so Personal einzusparen. Der Neid anderer Länder und Polizeien dürfte den Engländern gewiss sein. Die angeblich ständig zunehmende Gefahr durch den weltweiten Terrorismus veranlasst immer wieder Überwachungsfetischisten vom Schlage Schäubles und Becksteins dazu, auch den deutschen Sicherheitsbehörden umfangreiche Überwachungsnetzwerke zur Verfügung zu stellen.

Es fehlt allerdings an Argumenten, die der widerspenstigen deutschen Bevölkerung ein für alle Mal klar machen, warum sie sich lückenlos überwachen lassen will. Da kommen doch die mysteriösen Bombenfunde überaus passend. Zwar fragt keiner danach, warum es weder Droh- noch Bekennerschreibe, geschweige denn irgendeine Forderung oder Parole gab, aber das sind wohl Details, nach denen nur Haarspalter und Kleingeister fragen. Auch der eigenartig konstruiert erscheinende Zusammenhang mit dem Nahen Osten, der sich einzig an einer Plastiktüte festmachen soll, wird wohl nur bei mir Stirnrunzeln und Fragezeichen hervorrufen. Anyway.

Jedenfalls haben die Überwachungsfetischisten jetzt das, was sie brauchen: Einen Aufhänger. Und den nutzen sie einerseits für eine PR-Kampagne, mit der schonmal die Videoüberwachung des öffentlichen Schienenverkehrs propagiert werden soll. Und da das alleine ja nicht so der Bringer ist, führt man nebenher noch die Überwachung der Bundesautobahnen ein. So soll "die Polizei" Zugriff auf die Daten des Maut-Systems bekommen.

Das sind aber nicht nur die Daten der Zahlstellen, sondern insbesondere die Daten, die in der automatisierten Überwachungsstationen gewonnen werden. Dort werden nicht nur die Durchfahrzeiten und Signale der Mautgeräte registriert, sondern auch digitale Fotos von Kennzeichen und Fahrer gemacht. Angeblich nur von Lkw und angeblich auch nur "zeitweise" und "ausschließlich zur Überwachung der Mautpflicht". Aber was lässt sich aus der Datendichte eines umfassenden Verkehrsüberwachungssystems gewinnen, das lückenlos Autobahnen, Landstraßen und Innenstädte überwacht?

Das ist zwar alles angeblich "gar nicht geplant" und eine "Pkw Maut" soll ja angeblich auch gar nicht zur Debatte stehen, aber angeblich sollte die Wiedervereinigung ja auch für den Bundesbürger steuerneutral bleiben und angeblich war ja die Erde auch mal eine Scheibe und die Sonne soll sich ja auch schon um die Erde gedreht haben.

Ich bin mir ziemlich sicher, dass sich die Überwachungs- und Kontrollexperten in Deutschland ziemlich genau angesehen haben, was mit den Systemen und Einrichtungen im Inselkönigreich auf der anderen Seite des Kanals so alles möglich ist und sich dann daran gesetzt haben, um das zu verbessern. Wer weiß denn schon, dass das Deutsche Maut-System zwar als das weltweit teuerste, aber auch als das insgesamt ausgereifteste und beste System zur Verkehrsüberwachung gilt? Und was bauten noch gleich Carl-Zeiss, Schneider Kreuznach und Leica? Und wie war das noch mit dem Frauenhofer Institut und der Mustererkennung?

Wen verwundert es, dass zwar noch immer keiner der Kamerafetischisten wirklich erklären kann, welcher echte Nutzen von der stetig wachsenden Zahl überwachungskameras ausgeht. Dafür kann man aber schön auf die abstrakte Gefahr des globalen Terrorismus verweisen und darauf hinweisen, dass ja von der Kameraüberwachung eine Abschreckung ausgehe, die ihrerseits die notwendige Sicherheit "für alle" produzieren könnte.

Und das ist ja als Argument absolut ausreichend, um die Grundrechte der Bürger abzuschaffen. Man denke dabei nur an Stichworte wie "Beweislastumkehr" und "Pauschalverurteilung". Insgesamt zeigt diese Entwicklung jedoch sehr deutlich, wie in manchen Kreisen der Politik über den Bürger gedacht wird: Jeder Bürger ist pauschal ersteinmal verdächtig und schuldig. Nur durch seine ständige Überwachung kann seine Unschuld gewährleistet werden.

Ich bin gespannt, wann es Pflicht wird, sich RFID-Chips (oder soetwas in der Richtung) einpflanzen zu lassen, um die Deutsche Staatsbürgerschaft zu erhalten...

Samstag, 8. April 2006

Spielzeug für Big Brother

Nicht nur das Militär hat den Nutzen von unbemannten, ferngesteuerten Luftfahrzeugen mit Kamera erkannt. Auch die Polizei, natürlich vorne weg die amerikanische, hat festgestellt, dass soetwas doch ganz nützlich sein könnte. "Große" Helikopter (für Menschen) kosten mehrere Millionen Euro. Und das sind nur die Anschaffungskosten. Jede Flugstunde kostet dann noch mal zusätzlich ein paar tausend Euro extra, von den Kosten für die Ausbildung der Piloten ganz zu schweigen. Verglichen damit sind die 20.000 - 30.000 Euro, die eine solche Drohne, wie die hier gezeigte kostet, ein spottbillig.

Diese Drohne wurde der Polizei von L.A. neulich bei mehreren Gelegenheiten vorgeführt. Scheinbar recht erfolgreich. Augenzeugen berichten, dass die Drohne ab einer Flughöhe von knapp 75 Metern auf freiem Feld nicht mehr zu hören und nur schwer zu sehen war. In der Stadt dürfte das noch ganz anders aussehen.

Die Drohne lässt sich leicht transportieren und die Kontroll- und Steuerungseinheiten passen in einen Handkoffer. Die voll schwenkbare Digitalkamera sendet einen Videostream, der direkt digital aufgezeichnet wird. Die Drohne wird per GPS überwacht und der Flugweg ebenfalls aufgezeichnet. Die Drohne wird per Verbrennungsmotor angetrieben, die Bordelektronik über einen Lithium-Ionenakku gespeist.
Cop mit Drohne Drohne Controlcenter Controlcenter Akku
Morgen bei uns?

Dienstag, 7. März 2006

Big Brother und das Geld

Im Inselkönigreich auf der anderen Seite des Kanals fährt man voll auf Kameraüberwachung zur Verhinderung von Straftaten ab. Mit dem Argument der Abschreckung kann man in manchen Bereichen des Inselkönigreichs auf der anderen Seite des Kanals keine 2 Meter mehr gehen, ohne dass die Titten Oberweite der eigenen Freundin nicht auf irgendeinem Sicherheitsmonitor akribisch vermessen und katalogisiert wird.

Neulich hat man dann in London noch diese Sache mit der Citymaut eingeführt. Da werden alle Autos erfasst, die in einen bestimmten Bereich in der Londoner Innenstadt hineinfahren. Da muss man dann blechen. Die Idee dabei ist es einerseits die Verkehrsdichte in London zu reduzieren aber andererseits natürlich auch ein paar Euro, Verzeihung: Britische Pfund, in die Staatskassen zu spülen. 113,5 Millionen Pfund hat man alleine im Jahr 2003 mit den Fotos der "Raser" und Rotlichtsünder eingenommen. Nettes Taschengeld möchte ich meinen.

Nachdem die Citymaut richtig Kohle eingefahren den Praxistest bestanden hat, das Argument mit der abschreckenden Prävention aber irgendwie wohl doch nicht so ganz stimmt, sucht man jetzt nach "neuen" (im Sinne von "ergänzenden") Argumenten, um die Dichte der (ziemlich teuren) Überwachungskameras aufrecht zu erhalten und natürlich auszubauen. Und da ist jetzt wohl einem Schlaukopf was ganz supertolles eingefallen: Wie wäre es denn, wenn man die Kameras zur Überwachung des Straßenverkehrs benutzt?

Fahrer nicht angeschnallt oder Fahrer benutzt Handy am Steuer lässt sich doch prima mit Kameras feststellen. Auch falsches Abbiegen und Parken auf Busspuren oder generell im Halteverbot wären auch denkbare Verstöße, die per Kamera überwacht werden können: Standbild mit Kennzeichen ausdrucken und schon hat man wieder ein paar Pfund eingenommen. Da von den 14000 Kameras im Inselkönigreich 8000 mit einer automatischen Kennzeichenerkennung (Automatic Number Plate Recognition, ANPR) ausgestattet sind, muss man dafür nicht mal extra Leute einstellen, im Gegenteil, man kann langfristig sogar noch teures Personal einsparen. Wie war das noch mit der Maut und den Kameras in Deutschland?

Manchmal habe ich den Eindruck, dass die Sicherheitsfreaks bei den staatlichen Behörden Orwells "1984" als Anleitung benutzen.

Samstag, 18. Februar 2006

Big Brother (1)

Während wir hier von den aufregenden Ideen des Herrn Dr. B. aus B. aufgeschreckt werden, denken sich andere Leute in der Welt einzigen und größten Vorbilddemokratie ganz neue tolle Sachen aus, mit denen sie an die Öffentlichkeit gehen.

Seattle.pi berichtet, dass der Polizeichef Houston (Texas) vorgeschlagen hat, dass man doch Überwachungskameras in Innenstädten (alt...) Einkaufszentren (auch nicht neu), Apartement Komplexen (huch?) und Privatwohnungen (bitte?!) installieren sollte. Damit ließe sich dann trotz des Mangels an Polizisten das Verbrechen bekämpfen. Glaubt man dort wenigstens. Aber "dort" glaubt man ja auch noch an ganz andere Sachen.

Harold Hurtt, Polizeichef von Houston wird zitiert: "Ich weiss, dass sich eine Menge Leute Sorgen wegen Big Brother machen, aber meine Antwort darauf lautet, wenn ihr nichts Falsches macht, warum solltet ihr euch dann darüber Sorgen machen?"

Zukünftig sollte die Genehmigung ein Haus zu errichten daran gekoppelt sein, solche Überwachungskameras zu installieren, sagte Hurtt. Wer häufiger die Polizei alarmiert, bei dem sollte aus naheliegenden Gründen auch eine solche Kamera installiert werden. Darüber hinaus erwägt die Stadtverwaltung eine Steuer für die "öffentliche Sicherheit" zu erheben, um mehr Polizisten bezahlen zu können. Die Frage, ob nicht bereits durch das Erheben von Steuern allgemein die Sache mit der Bezahlung der Polizisten erledigt sei, bleibt zunächst unbeantwortet.

Verschiedene wissenschaftliche Studien haben übrigens bislang nicht die These belegen können, dass eine intensive Kameraüberwachung automatisch zu einer Reduzierung der Kriminalität führt. Es scheinen hier ähnliche Mechanismen zu wirken, die auch im Zusammenhang mit der Verhängung der Todesstrafe zu wirken scheinen: Wer soweit ist, dass er bereit ist eine Straftat zu begehen, der wird sich nicht davon abschrecken lassen, dass er dabei gefilmt wird. Im übrigen wäre es interessant zu wissen, wie eine Kamera "das Verbrechen" verhindern soll, wenn es sowieso zu wenige Polizisten gibt, um alle Einsatzorte anzufahren.

Vielleicht werden die Kameras ja mit Sentryguns ausgerüstet.

Neues aus Bullerbüh

Herr Dr. Günther B., bajuwarischer Innenminister und Freund gewisser Veränderungen, hatte mal wieder die Denkmütze auf.

Herausgekommen ist dabei dieses Mal die Idee, dass man doch mal wieder nachmachen könnte, was auch anderswo (z. B. in den USA und Großbritanien) gemacht wird. "Wie wäre es denn," dachte sich wohl der Herr B. aus B., "wenn wir uns mal um die Rechte von Straftätern kümmern?" und entwarf den Plan für eine bundesweite Meldepflicht von Sexualstraftätern nach Vorbild des quasi nebenan gelegenen Inselkönigreichs: "Die örtliche Polizei muss erfahren, wenn ein Sexualstraftäter in ihren Bereich zieht." In Bayern wird das wohl bereits so praktiziert - was die Frage aufwirft, welche Daten und Informationen denn wohl sonst noch so im Königreich Lederhosenland dort von Seiten der Herrschenden den Behörden noch so alles gesammelt, archiviert, verteilt, verkauft oder sonstwie verwertet werden.

Zurück zu Herrn B. aus B. Gleichzeitig sollen die Daten dann auch veröffentlicht werden. Herr B. aus B. wird dazu zitiert: "Ich lasse derzeit prüfen, ob erweiterte Informationsmöglichkeiten an die Öffentlichkeit über Wiederholungs-Sexualstraftäter bei uns rechtlich zulässig und zum Schutze von Kindern zweckmäßig sind". Aha. Immerhin räumt Herr B. aus B. aber ein, dass ein anprangern nach US-amerikanischem Vorbild in Deutschland vielleicht noch nicht ganz so recht erlaubt sein könnte, für Einmaltäter erst recht.

Aha. Veröffentlichen also. Nachdem die Meldepflicht für Handelsregisteränderungen in den Zeitungen entfallen ist und eine elektronische Anzeige reicht, brauchen die arg gebeutelten Zeitungen ja ein neues Zubrot. Da empfiehlt sich doch... War Herr B. aus B. zufällig irgendwie Angehöriger eines Verlagshauses?

Naja, wenn man die Daten eh schon veröffentlichen darf, dann muss es auch erlaubt sein, solche Personen rund um die Uhr und auch ohne Tatverdacht zu überwachen, fordert Herr B. aus B. dann im gleichen Atemzug auch noch. Vermutlich folgt auf dem Fuße, dass "Sexualstraftäter" ja wohl längst nicht so hoch anzusiedeln ist wie Ketzerei gegen Gott und Königshaus, oder generell einfach am Leben zu sein, nichwahr, man muß ja auch an den Staat denken.

Armes Deutschland.