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Freitag, 25. Mai 2018

Zitat des Tages (18)

Gerade, bei Markus Lanz:

"Der Rechtsstaat muss es aushalten, wenn das Rechtsempfinden der Bürger anders ist, als die Rechtsprechung."
(Katarina Barley, Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, SPD)

Ohne Worte.

Donnerstag, 26. April 2018

Entweder Christ oder Verfassungsfeind - Das Weltbild der CSU

Die CSU hat sich die Tage ja etwas aus dem Fenster gelehnt mit der Idee, in allen öffentlichen Gebäuden im Eingangsbereich Kreuze aufhängen zu wollen. Da hieß es noch "Das Kreuz ist nicht ein Zeichen einer Religion". Wir erinnern uns? Gut.

Die Kritik an dieser Idee wurde der CSU wohl doch etwas zu viel. Heute kam von der CSU folgender Konter:

"Wer sich zum Kreuz bekennt, wer Kreuze aufhängt, der muss sich nicht dafür rechtfertigen, denn er bekennt sich gerade zu den notwendigen Wertegrundlagen unserer offenen Gesellschaft und liberalen Demokratie."
(Markus Blume, Generalsekretär CSU)

Er nennt die Kritiker dieses Vorhabens "unheilige Allianz von Religionsfeinden und Selbstverleugnern".

Das sollte man zweimal lesen.

Ja was denn nu? Ist das Kreuz Zeichen einer Religion oder nicht? Wenn ja, dann ist die ganze Idee entsprechend der Urteile vom BVG (1995, 1 BvR 1087/91) und des EGMR (2011, 30814/06) schon von vorne herein schlicht und ergreifend illegal. Oder das Kreuz ist eben kein Zeichen einer Religion, dann redet Herr Blume wirr.

Besonders schmerzhaft dürfte für die CSU sein, dass Vertreter der Kirche sagten, dass sich das Kreuz nicht dazu eigne "als verlängerter Arm einer Politik der Ausgrenzung oder des nationalistischen Egoismus" verwendet zu werden. Es darf nicht zu "bayerischer Folklore" herabgestuft werden. So Burkhard Hose, Hochschulpfarrer Würzburg. Hans Michael Heinig, Kirchenrechtler aus Göttingen ergänzt, dass der Beschluss des bayerischen Landtages "die Verpflichtung des Staates zur religiös-weltanschaulichen Neutralität" berührt und deshalb einen "heiklen Grenzfall" darstellt. Der Bund der Deutschen Katholischen Jugend betrachten den Beschluss als persönlichen Afront. Das Ursymbol des Christentums wird in ihren Augen instrumentalisiert und als Ausgrenzungssymbol missbraucht.

Mal ganz abgesehen von der absurden Idee, ein seit Jahrtausenden erfolgreich von einer Weltreligion okkupiertes Symbol per Dekret zu einem landestypischen Kennzeichen des Lebensgefühls umdefinieren zu wollen. Welche Religion steht denn bitte nicht für Menschenwürde, Toleranz und Nächstenliebe, wie es Herr Blume explizit dem Kreuz zuspricht. Er sagt, dass es Zeichen unserer freiheitlichen und demokratischen Ordnung sei. Wenn Herr Blume sagt, dass es speziell das Kreuz sei, dann gilt das ja implizit für alle anderen religiösen Symbole nicht.

Mit dieser Aussage unterstellt die CSU, dass jeder, der sich nicht zum Christentum bekennt, sich nicht auf dem Boden der freiheitlich demokratischen Grundordnung bewegt. Das gilt übrigens auch für Atheisten und Agnostiker. Und es gilt auch solche, für die einfach nur die Neutralitätspflicht des Staates zum Thema Religion keine Bagatelle ist. Und spätestens ab hier geht diese Provinzposse jeden an, denn wer ist gerade Bundesminister des Innern? Welcher Partei gehört der an? Eben. Wie nennt man dieses Ministeramt auch? "Hüter der Verfassung". Na? Kribbelts?

Also, lieber Leser. Solltest Du aus der Kirche ausgetreten sein, oder noch nie Mitglied der Kirche gewesen sein und in Bayern wohnen, dann freu Dich: Du giltst offiziell als Staatsfeind und darfst Dich ganz besonders auf das neue Polizeigesetz Bayerns freuen...

Irgendwie werde ich den Verdacht nicht los, dass manchen in Bayern ganz schön der Helm brennt.

Montag, 9. April 2018

Kommunaler Datenhandel

Während an anderer Stelle darüber diskutiert wird, ob das mit dem Sammeln und Weitergeben und Verkaufen von Daten alles so richtig ist und ob man da nicht vielleicht mal grundsätzlich anders mit umgehen sollte, kommt aus der Politik ein bemerkenswerter Vorschlag:

"Auch die Städte und Gemeinden müssen sich noch mehr klar machen, dass Daten das Öl des 21. Jahrhunderts sind und sich damit wichtige Einnahmen erzielen lassen"
(Gerd Landsberg, Hauptgeschäftsführer Deutscher Städte- und Gemeindebund)

Ziel ist es nach Ansicht des Herrn Landsberg, die "Lebenssituation" der Kommune zu verbessern. Nach seiner Meinung kann man ja die nicht personenbezogenen Daten direkt konzessionieren. Mobilitätsdaten, zum Beispiel. Oder Luftbilder.

Natürlich undenkbar, dass der Städte- und Gemeindebund zum Nachahmen des Geschäftsmodells von Facebook aufruft. Sowas käme denen natürlich niemals in den Sinn. Darum sagte er auch vorsichtshalber nichts zu den personenbezogenen Daten. Wohl wissend, dass die bereits gewohnheitsmäßig weiterverkauft werden. An Adressbuchverlage zum Beispiel. Oder an Werbetreibende. Dem kann man übrigens nur in begründeten Einzelfällen widersprechen.

Freitag, 23. März 2018

Trau, Schau, Wem

Es ist eine zwingende Notwendigkeit, dass der Staat den Bürger schützt. Das ist eine seiner Kernaufgaben und letztendlich Rechtfertigung für seine Existenz. Um diesen Schutz gewährleisten zu können, gibt es Einrichtungen wie die Polizei. Es liegt in der Natur der Sache, dass auch vor der Polizei der Fortschritt nicht Halt macht, sogar nicht halt machen darf. Es kann nicht sein, dass die Polizei beispielsweise Straftaten im digitalen Raum nicht verfolgt, weil sie diese nicht verfolgen kann. Darüber dürften wir uns einig sein. Worüber es allerdings der Debatte bedarf, ist die Frage nach dem wie und wieviel.

Im südöstlichen Gebirgskönigreich (vulgo "Bayern") herrscht eine teils bemerkenswerte Einstellung in Bezug auf genau diese Fragen. Im bayerischen Landtag wurde die Tage mit Experten über Ideen und Vorstellungen diskutiert, was die Polizei dort in Zukunft alles dürfen solle. Soweit - so unspektakulär.

Hellhörig werden sollte man allerdings, wenn ausgewiesene Fachleute für Strafrecht wie Hartmut Wächtler sich dazu äußern. Der hatte 1973 den Unterstützer der RAF Ralf Pohle mitverteidigt, lehrt an Polizeischulen, war 30 Jahre lang Vorstandsmitglied der Initiative Bayerischer Strafverteidiger und gilt als kämpferischer "Spitzenanwalt". Über die geplanten Änderungen in Bayern sagte er, dass damit "die größte und umfassendste Kontrollkompetenz für eine Polizei in Deutschland seit dem Ende des Nationalsozialismus" geschaffen werden würde.

Nun kann man ja argumentieren, dass Herr Wächtler eh politisch links und dem Staat immer eher widerspenstig gegenübersteht. Aber es lohnt sich, genauer hinzusehen, was sich die im Odeonsplatz 3 in München residierenden Damen und Herren ausgedacht haben. Ich empfehle einen starken Drink.

Fangen wir ganz klein an. Bisher muss die Polizei bei ihrem Eingreifen gegen den Bürger eine "konkrete Gefahr" nachweisen. Das ist, obwohl ein juristischer Begriff, tatsächlich ziemlich genau das, was man vermutet. Irgendetwas droht sich konkret an. Egal wie groß oder klein die Folgen der Gefährdung, eine konkrete Gefahr ist Handlungsgrundlage. Das soll in Zukunft wegfallen, speziell bei solchen Bagatellen wie dem Post- und Telekommunikationsgeheimnis.

Konkret soll es in Bayern der Polizei erlaubt werden, bereits bei einer abstrakten Gefahr (vereinfacht: "es ist denkbar, dass eine ein Schaden eintritt", siehe zB. hier) sich über speziell dieses in Artikel 10 unserer Verfassung hinwegsetzen zu dürfen. Der Polizei sollen in solchen Fällen Zugriff auf Emails, Chatprotokolle, Facebookprofil, Computer, Handy, und Cloud gestattet werden. Große Datenbestände wie die bei Google oder Facebook oder Apple sollen für Rasterfahndungen genutzt werden.

Und jetzt kommts. Solche "Daten" dürfen durchsucht, gespeichert (kopiert), gelöscht und verändert (sic!) werden. Was nicht passt, wir passend gemacht, hm? Wem hier hin noch nicht der Helm brennt: Check mal Puls und Atmung.

Die Polizei soll bei Demonstrationen routinemäßig Systeme zur automatischen Gesichtserkennung einsetzen dürfen und die so gewonnenen Daten mit dem Bund und anderen Bundesländern "abgleichen". Mit anderen Worten: darf alles weitergeben, egal ob das nun zu einer Straftat gehört oder nicht. Ach ja: Natürlich ohne Richtervorbehalt und Informationspflicht oder gar Löschfristen oder sowas Nervigem.

Der Polizei in Bayern soll es zukünftig freistehen, Menschen präventiv als "Gefährder" zu kategorisieren. "Gefährder" ist ein juristischer Begriff, mit dem jemand beschrieben wird, von dem eine Gefahr (siehe "konkrete Gefahr") ausgeht. Solche "Gefährder" darf die Polizei zukünftig dazu zwingen, einen Wohnort nicht zu verlassen. Okay, das kennen wir im Prinzip. Neu ist aber, dass die Polizei anordnen darf, dass man den Wohnort zu wechseln hat. Ohne Richtervorbehalt. Ohne Verteidiger. Ohne Prozess.

"Sie ziehen jetzt um!" und zack, plötzlich wohnt man nicht mehr im von Investoren begehrten und pittoresken Häuschen im Münchener Szeneviertel, sondern irgendwo am Arsch der Welt. Dagegen kann man dann hinterher zwar klagen, aber bis das Gericht darüber urteilt gilt das, was die Polizei sagt. Und unsere Gerichte haben ja nichts zu tun, da ist mit entsprechenden Urteilen zügig zu rechnen...

Die Polizei darf in Bayern zukünftig heimlich Gespräche aufzeichnen oder Personen filmen und diese Daten auch mit anderen "Sicherheitsbehörden" austauschen dürfen. Zu "Sicherheitsbehörden" gehören übrigens auch Geheimdienste wie Verfassungsschutz, MAD, BND...

Der Einsatz verdeckter Ermittler soll ausgeweitet und die rechtlichen Grundlagen für den Einsatz vereinfacht werden. Ausgeweitet werden soll der Einsatz "verdeckter Ermittler" auch auf das Netz. Der Polizei soll das Verwenden bewusst falscher bzw. erfundener Anwenderprofile gestattet werden. Auch hier: Ohne Richtervorbehalt. Ohne Kontrollinstanz. Ohne Prozess.

Die Auswertung von Erbgut ("DNA") soll erweitert werden. Bisher dürfen Forensiker in Deutschland nur das Geschlecht herauslesen und einen "genetischen Fingerabdruck" erstellen. Zukünftig soll die Polizei auch biologisches Alter, Haarfarbe, Hautfarbe und andere Merkmale auslesen. Dass diese Zuverlässigkeit der ausgelesenen Merkmale wissenschaftlich höchst umstritten ist, interessiert am Odeonsplatz allerdings niemanden. Es wundert dann kaum noch, dass DNA Spuren zeitlich unbefristet gespeichert werden dürfen. Auch wenn diese Spuren niemandem zugeordnet werden können.

Der Einsatz von Drohnen zur Ortung von Handys oder zum Auffinden vermisster Personen soll erlaubt werden. Oder anders: Drohnen sollen jeden suchen dürfen. Virtuelle Währungen sollen zukünftig wie "echtes" Geld sichergestellt oder beschlagnahmt werden dürfen, um "den wahren Eigentümer" zu ermitteln.

Übrigens: Der Bundesminister des Inneren, der für solcherlei Gesetzgebungen auf Bundesebene zuständig ist, kommt aus Bayern. Nur falls Du jetzt gerade dachtest "ach... Bayern... mir egal."

Noch 'n Drink?

Quelle: Heise, Nordbayern, SZ

Dienstag, 2. März 2010

Artikel 10 GG

Falls es jemand noch nicht gesehen oder mitbekommen hat: Die Vorratsdatenspeicherung wurde vom BVerfG gekippt und die entsprechenden Gesetze für "nichtig" erklärt. Hier der Urteilsspruch als Video:



Die genannten Gesetze verstoßen gegen Artikel 10 des Grundgesetzes, der da lautet:
"(1) Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich.
(2) Beschränkungen dürfen nur auf Grund eines Gesetzes angeordnet werden. Dient die Beschränkung dem Schutze der freiheitlichen demokratischen Grundordnung oder des Bestandes oder der Sicherung des Bundes oder eines Landes, so kann das Gesetz bestimmen, daß sie dem Betroffenen nicht mitgeteilt wird und daß an die Stelle des Rechtsweges die Nachprüfung durch von der Volksvertretung bestellte Organe und Hilfsorgane tritt."

DNA-Datenbanken sind keine Utopie

Wenn es um das Sammeln von Daten geht, dann gehen die meisten davon aus, dass sie zumindest erfahren und manchmal auch pro forma gefragt werden, welche Daten gesammelt werden. Manchmal darf sogar bestimmt werden, ob die Weitergabe oder Speicherung überhaupt gewünscht ist. Manchmal - so wie jetzt gerade im Falle der Vorratsdatenspeicherung im Bereich Telekommunikation - entscheiden die Gerichte auch, dass eine solche Speicherung pauschal verboten ist. Sofern es sich "nur" um Werbung handelt, gibt es den einen oder anderen Weg, seine Daten wieder einzufangen und die Nutzung zumindest einzugrenzen und die Weitergabe zu verhindern - zugegeben: Einfach ist das nicht.

Aber was ist bei staatlichen Stellen? Klar, das Einwohnermeldeamt braucht eine Menge Informationen über seine Bürger. Auch das Finanzamt hat ein berechtigtes Interesse an vielen Informationen. Aber brauchen beide Behörden denselben Datenumfang? Eher nicht. Das Einwohnermeldeamt geht wohl weniger an, was ich verdiene und das Finanzamt geht es meiner Meinung nach nichts an, welcher Glaubensgemeinschaft ich angehöre. Zwar kann nicht verhindert werden, dass der Staat an verschiedenen Stellen ein reichlich komplettes Datenprofil über seine Bürger anlegt, aber es wird zumindest verhindert, dass alle diese Daten unkontrolliert zusammengeführt werden.

Zumindest wird uns das erzählt. Die Texas Tribune berichtet, dass sie nach Auswertung von neun Jahren Emailkorrespondenz und interner Dokumente des Department of State Healt Services (DSHS) nachweisen kann, dass Neugeborenen nach der Geburt entnommenes Blut ungefragt einem Labor der Streitkräfte übersandt wurde. Offiziell hieß es, dass hier Untersuchungen zu Kindersterblichkeit und Erbkrankheiten durchgeführt würden. Tatsächlich wurden hier wohl unter anderem auch solche Untersuchungen durchgeführt, die DNA und die damit verbunden Daten wurden nach der Untersuchung jedoch nicht etwa anonymisiert oder vernichtet, sondern katalogisiert und gespeichert. Ohne Verfallsdatum.

Aus den der Texas Tribune vorliegenden Informationen geht hervor, dass hier geplant ist, zunächst eine nationale und später auch eine internationale DNA-Datenbank zu errichten, in der die Erbinformationen aller Menschen gespeichert werden sollen. Heimlich und ohne Wissen der Betroffenen.

Die Behörden erhielten so im Schnitt 800.000 DNA-Proben pro Jahr und konnten eine umfangreiche Datenbank aufbauen. Das DSHS räumt ein, dass man zwar bemüht sei, die gewonnenen Daten für Forschungszwecke zu verwenden, aber eine exklusive Nutzung für ausschließlich diesen Zweck sei nicht vorgesehen. Mit anderen Worten: Wer an die Daten heran will, der bekommt sie auch. Und wenn die entsprechende Behörde freundlich anfragte, dann hat das DSHS auch nach Kräften mitgeholfen. Die Anfrage brauchte bloß behaupten, es ginge um eine "verschwundene" Person...

Inzwischen wurde per Gerichtsurteil verfügt, dass die Behörden mehrere Millionen dieser DNA-Proben vernichten müssen und die Behörde sieht sich zu Unrecht bestraft:
"Our understanding of mtDNA is that it's not used to pinpoint exactly who a person is, but can help determine origins." "Our intentions were good ones."

Sprecherin des DSHS Texas, Carrie Williams
Der aus den vorliegenden Informationen ersichtliche Hinweis, dass es dem Labor des Militärs um den langfristigen Aufbau einer internationalen Datenbank geht, lässt aus der Erfahrung der Vergangenheit vermuten, dass die die Behörden in den USA nicht alleine und ohne Absprache mit anderen handeln. Man denke nur an das SWIFT-Abkommen und die Weitergabe der Daten von Reisenden mit dem Flugzeug. Auch in Deutschland wird das Blut von Neugeborenen automatisch untersucht und wer weiß schon so genau, was mit diesen Proben hierzulande so alles geschieht?

Sonntag, 28. Februar 2010

Liberale Grundrechte

Wenige werden bestreiten, dass das Internet eine Revolution war, die fast jeden Lebensbereich moderner Gesellschaften auf die eine oder andere Art tangiert. Für Menschen wie mich ist das Internet eine Selbstverständlichkeit geworden, zum Teil sogar eine Notwendigkeit des Alltags. Ich denke da insbesondere an die Kommunikation mit anderen, die ich ohne das Internet nicht nur nicht erreichen könnte, sondern wahrscheinlich auch nie kennengelernt hätte. In der Zeitspanne, die ich die Entwicklung des Netzes überschauen kann, haben sich extrem viele Dinge verändert und sehr viele dieser Veränderungen empfinde ich als sehr positiv. Andererseits sind auch Entwicklungen zu beobachten, die problematisch sind. Eine der wohl problematischsten Entwicklungen ist die Handhabung von personenbezogenen Daten.

Firmen und staatliche Stellen haben aus unterschiedlichen Gründen einen schier unstillbaren Datenhunger. In immer deutlicherem Umfang zeigt sich, dass Daten ohne Wissen und oft auch ohne Zustimmung des Anwenders aus unterschiedlichsten Bereichen zusammengeführt und genutzt werden. Firmen haben zum Beispiel ein enormes Interesse daran, über ihre tatsächlichen und potentiellen Kunden möglichst viel zu Wissen. Der Handel mit Daten ist nicht ohne Grund ein riesiger Wachstumsmarkt. Der Anwender steht dieser Zusammenführung oft hilflos gegenüber, denn will er verschiedene Dienstleistungen nutzen, bleibt ihm meistens nichts anderes übrig, als der Nutzung seiner persönlichen Daten durch den Anbieter zuzustimmen. Zwar hat er hier und da Auskunftsrechte und auch die Möglichkeit zum Widerspruch, aber ob das auch wirklich so eingehalten wird und von wem, das kann er meistens nur sehr indirekt überprüfen.

Dieses Problem betrifft nicht nur Deutschland, sondern alle. Im zunehmenden Maße wächst der Druck auf, aber auch das Eigeninteresse der Politiker weltweit, Regeln zu finden und Mechanismen zu schaffen, die dem Anwender zumindest einen Grundstock an Mitspracherecht einräumen. Heute wandte sich der amtierende Bundesminister des Innern, Thomas De Maizière (CDU), an die Öffentlichkeit:
"Selbstbestimmung im Netz setzt zudem voraus, dass Softwarehersteller und Diensteanbieter ihre wirtschaftliche Macht nicht ausnutzen und ausnutzen können. Die Nutzer müssen eine echte Wahl haben, ob sie etwa die Weitergabe ihrer Daten akzeptieren oder nicht. " "Die Privatautonomie ist ein hohes Gut und dient der freien Entfaltung der Persönlichkeit." "Zur Selbstbestimmung gehört auch die Möglichkeit der nachträglichen Kontrolle." "Das Wissen darüber, welche Wege die Daten genommen haben, ermöglicht mir, mein Verhalten gegebenenfalls zu überdenken und für die Zukunft zu ändern. Es ist zudem Voraussetzung für die Gewährung von Rechtsschutz, mit dem die Löschung von Daten, die Haftung bei Rechtsverletzungen oder gar strafrechtliche Sanktionen geltend gemacht werden können." "Schließlich muss der Einzelne die Wahl haben, wie er im Internet kommuniziert, ob er seine Identität preisgibt oder nicht. Es ist legitim und schützenswert, bestimmte Kommunikationsformen im Internet anonym oder unter einem Pseudonym zu nutzen."
De Maizière schlägt deshalb vor, dass sich Politiker, Vertreter der Wirtschaft und auch Anwender zusammensetzen und gemeinsam Methoden und Werkzeuge entwickeln, mit der dieser Anspruch umgesetzt werden kann.

Zur Zeit sieht es ja eher so aus, dass der Anwender im Netz nur mit Glück erfährt, dass seine Daten genutzt werden. In welchem Umfang sie genutzt werden, erfährt er meistens nicht und die Möglichkeiten zum Widerspruch sind begrenzt und oft unglaublich kompliziert. Der Anwender ist im Prinzip gezwungen, von jedem einzelnen Unternehmen entsprechende Informationen einzufordern. Aber wer weiß denn schon, welche Unternehmen Daten über ihn gesammelt haben? Wenn es darum geht zu erfahren, wohin diese Daten weitergegeben wurden, steht der Anwender auf verlorenem Posten. Zu Recht fordert De Maizière ein, dass die in der Verfassung garantierten Grundrechte zu achten sind und nicht nur für Firmen gelten, sondern eben für alle und dazu gehört auch der einzelne Anwender. Kaum jemand wird der Idee widersprechen, dass die Grundrechte nicht irgendein Fantasiegebilde sein dürfen und wer sich mit dem Problem der Sicherheit seiner persönlichen Daten befasst hat, wird auch sehr schnell zustimmen, dass hier enormer Nachholbedarf besteht.

Ach wirklich?

Die innenpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Gisela Piltz, verkündete stellvertretend für die FDP als direkte Antwort auf den Vorschlag des Innenministers folgende Haltung:
"Ein solcher bürokratischer Aufwand, der mit hohen Kosten für die Unternehmen verbunden ist, ist durch nichts gerechtfertigt."
Die FDP ist der Ansicht, dass der vom Innenminister vorgeschlagene Ansatz viel zu bürokratisch ist. Natürlich sollten die Daten von Firmen "möglichst kostenlos" zur Verfügung gestellt werden. Eine Verpflichtung von Unternehmen diese Informationen ungefragt mitteilen zu müssen, lehnt sie aber kategorisch ab. Wer weiß denn schon, ob der Bürger das wirklich wissen will? Nachher fühlt er sich noch belästigt.

Diese Haltung verdeutlicht zwei grundlegende Einstellungen der FDP. Erstens: Grundrechte des Bürgers interessieren gefälligst einen Scheiß, wenn deren Einhaltung Firmen Geld kostet. Zweitens: Wenn der Bürger schon auf sein Recht bestehen können soll, dann darf es ihm doch bitte nicht zu einfach gemacht werden. Nachher reißt das noch ein und der Bürger kommt auf die Idee, seine Rechte oder gar den Grundsatz "gleiches Recht für alle" für bare Münze zu nehmen.

Ich meine, die Linkspartei lässt man vom Verfassungsschutz in manchen Bundesländern beobachten, weil man ihr nachsagt, dass einige ihrer Thesen nicht zur freiheitlich demokratischen Grundordnung passen sollen. Wenn ich mir im direkten Vergleich jedoch anschaue, welche Haltung die FDP in aller Öffentlichkeit zum Thema Grundrechte einnimmt, dann frage ich mich, wie eine solche Partei allen ernstes als Bestandteil einer REGIERUNG auch nur eine Minute lang geduldet werden kann.

Vermutlich ist aber einfach nur mein Verständnis von Grundrechten nicht mit Deutschland zu vereinbaren.

Mittwoch, 24. Februar 2010

Lauscher an der Wand...

Gerne wird uns dummen Konsumenten vorgegaukelt, dass unsere "Sicherheit" immer und überall im Mittelpunkt des Interesses aller Firmen stehe. Datenschutz, Verbraucherschutz, Gesundheit, Kriminalität, Terrorismus sind die die prominenten Schlagworte, die jede Firma, die etwas auf sich hält, auf die eine oder andere Art zum Gegenstand ihrer "herausragenden Produkteigenschaften" oder zumindest ihrer Firmenphilosophie erklärt.

Manchmal geht das mit der Sicherheit aber auch zu weit, wie aktuell die Vorgänge rund um die "Diebstahlüberwachung" der an die Schüler ausgegebenen Laptops im Lower Merion School District (Pennsylvania, USA) zeigen. Jene Schule (Highschool) stellt ihren Schülern kostenlos Laptops der Firma Apple zur Verfügung. Um - wie die Schulbehörde sagt - gestohlene Laptops wiederzufinden, wurde auf den Geräten eine Software entwickelt, mit der sich über das Netz verschiedene Überwachungsfunktionen aktivieren lassen. So können z. B. das eingebaute Mikrofon und die Kamera angeschaltet und die aufgenommenen Dateien über das Netz abgerufen werden.

Das Besondere an diesem speziellen Fall ist, dass diese Software offenbar nicht nur zum Auffinden von gestohlener Hardware benutzt wurde, sondern in mindestens einem Fall, um einen Schüler zu Hause zu überwachen und ihm dann aufgrund seines angeblichen und umstrittenen Fehlverhaltens in der Schule abzumahnen (BoingBoing berichtet). Der Vorfall sorgt in den USA für großes Aufsehen, denn von dieser faktischen Möglichkeit der Überwachung seitens der Schule haben weder die betroffenen Schüler, noch deren Eltern etwas gewusst, noch haben sie dem zugestimmt. In der Sache ist inzwischen Klage eingereicht worden und auch das FBI ermittelt.

Wenn in Deutschland überwacht wird, denken wir auch sofort an Behörden. "Zensursula" und "Stoppschilder" sind die aktuellen Stichworte, bei denen jeder sofort ein bestimmtes Bild und eine eigene Meinung im Kopf hat. Die Diskussion in Deutschland dreht sich daher auch in erster Linie um Staat gegen den Bürger. Wenn es um den weiter gefassten Begriff "Datenschutz" geht, dann denken wir schon auch an Firmen, aber da dann doch in erster Linie an den Umgang der Firmen mit den von uns mehr oder weniger freiwillig herausgegebenen Daten. Facebook, Google und Payback sind zwei einigermaßen prominente Beispiele hierfür. Ein aktueller Fall in England zeigt, dass wir ein wenig weiträumiger denken sollten.

Im Inselkönigreich auf der anderen Seite des Kanals sorgt gerade auf höchster politischer Ebene das Vorgehen der Zeitung "News of the World" von Rupert Murdoch für erhebliches Aufsehen. (Guardian berichtet). Diese in England sehr populäre Zeitung hat offenbar seine Mitarbeiter im großen Stil Mobiltelefone "hacken" lassen, um so an Storys zu kommen. Ein Mitglied des Parlaments wird mit den Worten zitiert:
(the illegal actions of the newspaper) "went to the heart of the British establishment, in which police, military royals and government ministers were hacked on a near industrial scale"
Ein 167 Seiten umfassender Bericht liegt einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss vor, in dem offengelegt wird, in welchem Umfang die Zeitung ihre Reporter Mobiltelefone von Anghörigen des Militärs, der Regierung und des britischen Königshauses abhören ließ. Die Mitarbeiter der Zeitung wiederum, speziell die verantwortlichen Entscheidungsträger, scheinen urplötzlich unter kollektivem Gedächtnisverlust zu leiden und versuchen die Verantwortung einem einzelnen Mitarbeiter zuzuschieben. Das jedoch wird angesichts des Umfangs der illegalen Abhörmaßnahmen von jedem bezweifelt. Vielmehr wird davon ausgegangen, dass gerade solche umfangreichen… nun, nennen wir es mal "Ermittlungen" nicht auf dem Mist eines Einzelnen gewachsen sein können. Die Zeitung wiederum sieht sich natürlich durch eine politische Hetzkampagne verleumdet und ist sich keiner Schuld bewusst.

Man sollte sich daran erinnern, dass Herr Murdoch nicht in dem Ruf steht, dass er sich nicht dafür interessiert, was in seinen Firmen los ist. Auch sollte man sich daran erinnern, dass das Verhalten des Medienmoguls schon mehrfach als "offensiv" und auf das Ausweiten seiner Macht, sowie mehr oder weniger direkte Einflussnahme auf die Politik nach seinen Vorstellungen und zu seinem Vorteil beschrieben wurde. Unvergessen das unwidersprochene Zitat, nachdem seiner Meinung nach Objektivität im Journalismus in der heutigen Zeit keinen Platz mehr hat.

Wie auch immer der Fall in England ausgehen mag: Wir sollten uns an die Vorstellung daran gewöhnen, dass die größte Gefahr der Überwachung eher nicht vom Staat ausgeht, denn der wird kontrolliert (Stichwort Gewaltenteilung und Rechtsgrundlagen etc.) - zumindest bei uns ist das so. Wer aber kontrolliert die Firmen? Kameras in Supermärkten und anderen Geschäften sind inzwischen nahezu omnipräsent und welcher Laden weist seine Kunden schon auf die Kameraüberwachung hin? Wenn die Medien, die gerne auch als "vierte Macht im Staat" bezeichnet werden, neben den umstrittenen Methoden der Datensammlung ganz offen zur Spionage greifen, dann frage ich mich, welchen Methoden und Mechanismen wir hier sonst noch so unterworfen sind. Das wiederum lässt mich fragen, welche gesellschaftlichen Konsequenzen für die Rolle der Medien daraus folgen und ob wir es uns angesichts solcher Entwicklungen wirklich leisten können, die Medien vollkommen unkontrolliert und ohne Überwachung agieren zu lassen, denn: Jedes Freiheitsrecht - und damit auch und ganz besonders das Recht auf Pressefreiheit - findet dort seine Grenzen, wo es die Freiheit eines anderen verletzt.

Ich bin gespannt, ob im Zuge dieser Geschichte und der übrigen angeblichen und tatsächlichen Skandale insgesamt eine Diskussion über die Rolle der Medien, ihre Funktionen und ihre Grenzen in Gang kommt, denn umgekehrt ist ja - das zeigen uns Hessen und die Vorgänge im ZDF - die unverhohlene und überaus fragwürdige Beeinflussung Instrumentalisierung der Medien durch Politiker als Betätigungsfeld für ihr eigenes Machtstreben auch nicht gerade "gering" und daher mehr als diskussionswürdig.

Beonders nachdenklich macht mich dabei, wie gering das Unrechtsbewustsein bei den Verantwortlichen ausgeprägt ist. Egal ob nun die CDU beim ZDF, Facebook bei den Daten oder News of the World bei den Telefonen. Irgendwie läuft da etwas aus dem Ruder, das mir erhebliche Sorgen bereitet.

[Update] Der Stern berichtet: "(d)as Privatleben von Berliner Spitzenpolitikern ist systematisch ausspioniert worden." und zwar durch das Magazin "Bunte" aus der Verlagsgruppe Burda, zu der wiederum 260 Magazine gehören. Die Chefredakteurin der Bunte, Patricia Riekel, räumte auf Anfrage des Stern ein, "entsprechende Recherchen zum Privatleben der Politiker" in Auftrag gegeben zu haben.

Donnerstag, 11. Februar 2010

Wir wollen auch!

Wir machen uns hier in Deutschland mal mehr, mal weniger, deutlich und umfangreich Sorgen um "Zensur". Die letzte groß angelegte öffentliche Debatte rankte sich "neulich" um das BKA-Gesetz und die von der (damaligen) Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend von der Leyen (CDU) initiierten Stoppschilder. Letztere Gesetzesinitiative wurde zunächst vom Bundespräsidenten Köhler wegen einiger Verfassungsrechtlicher Bedenken nicht unterzeichnet und an die Regierung mit der Bitte um weiter Erläuterungen zurückgegeben und ist jetzt offiziell ganz vom Tisch.

In anderen Ländern hingegen treiben die Zensurbestrebungen immer seltsamere Blüten. Die Rede ist dabei gar nicht von den üblichen Verdächtigen, lies China oder Iran (z. B.), sondern von einem Land, das wir hier meistens gar nicht mit Zensur in Verbindung bringen, nämlich Australien. Erst jüngst hatte man dort ein Gesetz eingeführt, nachdem anonyme politische Meinungsäußerungen künftig illegal sind. Heute wurde bekannt, dass die australische Regierung mit noch einer sehr viel weitreichenderen Idee hantiert. Die Regierung trat an Google heran und verlangte, dass Google als Betreiber von Youtube, doch bitte dafür zu sorgen habe, dass in Australien als "refused classification content" bewertete Inhalte nicht aufrufbar sein.

Solcher "refused classification content" (RC) ist nun nicht etwa das, was bei uns mit Werbe- und oder Verkaufsverboten belegt wird, sondern umfasst ein weitaus größeres und umfangreicheres Spektrum an Materialien und Informationen. So werden unter RC zum Beispiel Anleitungen für die sichere Handhabung von Drogen gefasst, aber auch Hinweise zum Anbringen von Graffiti, Informationen über Euthanasie und vieles anderes mehr. Es geht dabei nicht mal um Inhalte, die Aufforderungen zur Nachahmung enthalten, sondern generell um alle Informationen darüber. Man stelle sich vor, das in Deutschland geltende Verkehrsverbot für Adolfs "Mein Kampf" gelte für alle Informationen über Verbrechen des NS-Regimes.

In Australien wird zurzeit eine Gesetzgebung erarbeitet, die ISP dazu zwingt, dass Webseiten, die auf einer RC-Blacklist stehen, von Australien aus nicht mehr aufrufbar sein dürfen. Die Regierung bestätigt, dass sie "Gespräche" mit Google führe, um zu erreichen, dass sich diese Firma an das Gesetz halte und entsprechende Inhalte für Australien blockiere. Die Australische Regierung will die Filterung von Google umgesetzt sehen, weil man sich darüber im Klaren ist, dass ein entsprechender nationaler Filter den internationalen Internetverkehr erheblich ausbremsen würde und außerdem sehr sehr teuer wäre.

Google reagierte darauf nicht begeistert und teilte mit, dass durch das Ansinnen der Politiker auch eine Menge zwar politisch kontroverser, insgesamt jedoch völlig harmloser Inhalte zensiert würden. Google lehnte das Ansinnen der Politiker deshalb rundweg ab. Laut Google sei es von vitalem Interesse für jede Demokratie, dass solche Themen der Öffentlichkeit zugänglich sind, damit solche Themen diskutiert werden können.

Conroy wiederum reagierte auf die Antwort von Google etwas verschnupft und sagte in einem Fernsehinterview:
"What we're saying is, well in Australia, these are our laws and we'd like you to apply our laws." "Google at the moment filters an enormous amount of material on behalf of the Chinese government; they filter an enormous amount of material on behalf of the Thai government."
Google wiederum reagierte auf den Vergleich mit China und Thailand sehr allergisch und ließ über die australische Verantwortliche für Googles Richtlinien mitteilen, dass Conroys Vergleich mit China weder relevant noch hilfreich sei. Vor dem Hintergrund, dass Google jüngst wegen exakt dieser Zensuransinnen der Regierung angedroht hat sich aus China zurückzuziehen, kann ich das sogar gut verstehen. Außerdem wirft es doch ein sehr merkwürdiges Licht auf Australien, wenn die Politiker dort das Vorgehen in China als nachahmenswertes Vorbild betrachten und im eigenen Land umgesetzt sehen wollen. Google ließ unterstreichen, dass man in diesem Unternehmen sehr deutlich für das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung eingestellt sei.

Wenn es nur um Inhalte ginge, die ohne Debatte nicht unkontrolliert zirkulieren sollten - oder besser noch: gar nicht (ich denke da z. B. an Kinderpornographie u. ä.) - ich würde der australischen Regierung sogar zustimmen. Aber was man sich dort gerade einfallen lässt, geht weit darüber hinaus. RC-Content ist quasi alles, was irgendwie im Zusammenhang mit irgendwelchen Gesetzesübertretungen gesehen werden kann. An der Stelle muss man dann doch mal fragen, wie viel zu viel ist. Ich sehe die Entwicklung in Australien jedenfalls mit einiger Sorge und finde es bemerkenswert, dass Google sich so offen gegen das Ansinnen der Politiker stellt - auch wenn ich eher glaube, dass im Hintergrund eher das Geld und nicht die moralische Überzeugung den Ausschlag gibt, aber ich kann mich da ja auch irren.

Interessant wäre auch zu verfolgen, wie Australien die Einhaltung dieser diskussionswürdigen Gesetze erzwingen will. Die Infrastruktur und Daten befinden sich nicht in Australien, sondern in den USA und es wäre doch etwas sehr seltsam von einer in den USA beheimateten Firma zu verlangen, dass sie sich in den USA an Gesetze halten muss, die in Australien gelten.

Aber das könnte eine reichlich akademische Diskussion sein.

Dienstag, 9. Februar 2010

Nützlicher Link

Mit einem Bekannten hatte ich gerade eine interessante Unterhaltung über das Thema "soziale Netzwerke als Datenkraken". Da das Thema zur Zeit an vielen Stellen hinreichend zu Tode debattiert wird, erspare ich es mir und Euch, meinen Senf dazu abzugeben: Wirklich neue Erkenntnisse oder Gedanken habe ich der Diskussion auch nicht beizusteuern.

Mein Bekannter machte mich während unserer Unterhaltung auf einen Link aufmerksam, den ich für ziemlich nützlich und sinnvoll halte und der auch Euch vielleicht interessiert:


Hinter diesem Link ist die Facebook-Seite "Von Datenbank entfernen" (sic) zu finden, über die man als Nichtnutzer dieses Netzwerkes der Speicherung seiner Daten untersagen kann. Wer eingetragener Nutzer ist und sich vielleicht doch nicht so besonders wohl bei dem Gedanken fühlt, was genau Facebook wohl alles mit seinen Daten treibt, der kann über einen weiter oben auf jener Seite zu findenden Link seinen Account löschen (lassen), muss darauf aber 14 Tage warten.

Montag, 8. Februar 2010

Gekaufte Mehrheit

In Deutschland weitgehend unbemerkt urteilte am 21. Januar der Supreme Court of the United States (oberster Gerichtshof der USA, entscheidet über Bundesgesetze), dass es der Regierung nicht erlaubt sei, Spenden von Unternehmen während eines Wahlkampfes zu untersagen. Von den meisten Lesern wird das - wenn überhaupt - wahrscheinlich mit einiger Verwirrung wahrgenommen worden sein, denn bei uns ist das mit den Parteispenden doch völlig unproblematisch.

Das Parteispendengesetz bestimmt in Deutschland, dass jeder an Parteien spenden darf, so oft und so viel er (oder sie) will. Spenden ab einer bestimmten Höhe (zur Zeit 50.000 Euro) müssen sofort veröffentlicht werden. Spenden, die 10.000 Euro überschreiten, müssen von den Parteien zwar nicht sofort, aber dennoch im Rechenschaftsbericht der Partei veröffentlicht werden. Diese Rechenschaftsberichte erscheinen gewöhnlich mit anderthalb Jahren Verzögerung nach Ablauf des Kalenderjahres, für den sie gelten. Mit anderen Worten: Ungefähr im Sommer 2010 können wir die Veröffentlichung der Rechenschaftsberichte des Jahres 2008 erwarten.

Das Parteispendensystem in Deutschland war schon häufiger Gegenstand der Kritik und in der Vergangenheit gab es eine ganze Menge größerer und kleinerer Affären. Man denke nur an den ehemaligen Bundeskanzler Kohl ("CDU Spendenaffäre), den heutigen Finanzminister Schäuble ("100.000 DM vergessen"), die FDP und ihre Spendenpraxis (Jürgen Möllemann und ganz aktuell die Hotel-Spende). Aber auch die übrigen Parteien sind nicht frei von Makel. Wohl jede Partei hat ihre eigenen Spendenaffären im Keller, die einen größer, die anderen kleiner. Gerichtsprozesse über die Rechtmäßigkeit von Spenden dauern denn auch gerne mal um die zehn Jahre. Nur eine ganz kleine Minderheit wird sich nach solch einer Zeit noch daran erinnert, worum in der Sache es überhaupt ging. Wer jetzt glaubt, dass nach rund 10 Jahren eine Entscheidung, die aufgrund einer im Nachhinein als illegal bewerteten Parteispende gefällt wurde, wieder zurückgenommen wird, lebt fern der Realität.

In den USA erkannten die Gesetzgeber schon früh die Probleme, die aus Spenden an Parteien erwachsen. Wer Geld an eine Partei spendet, erwartet dafür etwas. Je größer die Spende ausfällt, desto größer die Erwartung und desto größer der "Druck" auf die Partei. Mit anderen Worten: Über Spenden können (und werden) politische Entscheidungen gekauft. In Amerika galten deshalb bislang Obergrenzen für die Summen, die eine Person oder Firma (genauer: juristische Person) spenden durfte. Ziel war es, dass alle Parteien im Wahlkampf dieselben Chancen haben sollten. Diese Begrenzung wurde jetzt gekippt. Die Argumentation des Gerichtes lautet:

Meinungsfreiheit überwiegt Chancengleichheit.

In den USA gilt das Recht auf freie Meinungsäußerung weit mehr als es vielen hier in Deutschland bewusst ist. Dieses Recht wird verbissen verteidigt. Gesetzliche Regelungen, wie jüngst in Australien verabschiedet, nach der anonyme politische Meinungsäußerung verboten sind, wären in den USA undenkbar. Ebenso undenkbar sind dort Verbote, wie wir sie hier in Deutschland in Bezug auf bestimmtes "Gedankengut" praktizieren (was u. a. ein Grund dafür ist, warum Deutschland aus Sicht der USA nicht wirklich "frei" ist). In den USA gilt die Devise, dass jede Meinung erst einmal ihre Existenzberechtigung hat, denn Entscheidung und Handlung entstehen durch den Diskurs konkurrierender Ansichten. Wer Meinung verbietet, der fördert Gleichschaltung im Denken und blockiert damit im Fortschritt und Weiterentwicklung.

Entsprechend urteilte der Supreme Court, dass die Regierung keine Befugnis dazu habe, politische Meinungsäußerungen zu reglementieren. Die Reaktionen auf das Urteil in den USA waren extrem kontrovers und reichen von Begeisterung bis hin zu Weltuntergangsstimmung.

Unabhängig davon, ob diese Regelung im Detail nun gut ist oder schlecht und welchen Einfluss das auf die Politik der USA haben wird (die Zeit wird das zeigen), ist eine Aussage des Gerichts bemerkenswert: "The difference between selling a vote and selling access is a matter of degree, not kind," "And selling access is not qualitatively different from giving special preference to those who spent money on one's behalf." (Stevens) "by definition, an independent expenditure is political speech presented to the electorate that is not coordinated with a candidate." (Kennedy) Man beachte den Unterschied. In Deutschland sind Kauf und Verkauf von Stimmen verboten, in den USA gelten sie Kraft höchstrichterlicher Entscheidung als Ausdruck politischer Meinungsäußerung.

Nun ist die Frage gerechtfertigt, was daran denn so schlimm sei, dass in den USA jetzt auf Parteispenden in unbegrenzter Höhe erlaubt wurden. Das Problem besteht darin, dass diejenigen Länder, in denen das schon länger genau so praktiziert wird, nicht eben gute Erfahrungen damit gemacht haben. Oft wurde beobachtet, dass von der Mehrheit abgelehnte, unpopuläre Entscheidungen zugunsten einer Minderheit gefällt wurden, weil eben jene Minderheit den Entscheidungsträgern finanzielle Aufmerksamkeit zukommen ließen. Das aktuelle Beispiel FDP - Mehrwertsteuer - Parteispende sollte klar machen, wo das Problem zu suchen ist: Die Demokratie wandelt sich vom Prinzip der Mehrheitsbildung durch den Willen zur Mehrheitsbildung durch monetäre Kapazität des Einzelnen.

Sich dieser neuen Regelung annehmend verkündete denn auch gleich eine PR-Agentur, dass sie sich am Wahlkampf um den Senat beteiligen werde. Als Kandidat.



Ich frage mich, wann dieses Prinzip bei uns Anwendung findet, denn normalerweise machen wir doch alles nach, was die USA vor machen...

Dienstag, 2. Februar 2010

Heiligt der Zweck die Mittel?

Die Bundesregierung will einen Datenträger kaufen. Auf jenem Datenträger sollen Informationen gespeichert sein, die Rückschlüsse auf einzelne Personen ermöglichen, die gegen geltendes Recht verstoßen haben. Speziell sollen dort die Daten deutscher Staatsbürger zu finden sein, die gegen in Deutschland geltendes Steuerrecht verstoßen haben. Dieser Erwerb ist heftig umstritten. Ziel der Bundesregierung ist es einerseits zu zeigen, dass es keine Flucht vor dem Deutschen Recht gibt, aber andererseits auch in Zeiten knapper Kassen jede nur denkbare Einnahmequelle abzuschöpfen. Beide Überlegungen sind naheliegend und im ersten Ansatz erscheinen sie auch richtig. Aber ist das Handeln der Bundesregierung tatsächlich "richtig"?

Richtig und falsch lassen sich in diesem Fall aus drei Blickwinkeln betrachten. Der eine Blickwinkel ist der juristische, der andere der ethisch/moralische und der dritte der politische.

Darf die Bundesregierung diese Daten aus juristischer Sicht erwerben? Die Daten stammen zwar aus der Schweiz, aber es ist unumstritten, dass die Daten weder nach dem in Deutschland noch nach dem in der Schweiz geltenden Recht "legal" auf diesen Datenträger gelangt sind. Die Daten sind gestohlen worden. Der Datenträger ist damit Diebesgut. Wer Diebesgut kauft, ist umgangssprachlich ein Hehler. In §259 StGB steht:
(1) Wer eine Sache, die ein anderer gestohlen oder sonst durch eine gegen fremdes Vermögen gerichtete rechtswidrige Tat erlangt hat, ankauft oder sonst sich oder einem Dritten verschafft, sie absetzt oder absetzen hilft, um sich oder einen Dritten zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Die §§ 247 und 248a gelten sinngemäß.
(3) Der Versuch ist strafbar.

Salopp gesagt: Wer etwas Gestohlenes erwirbt, macht sich strafbar.

Aus diesem Blickwinkel betrachtet darf die Bundesregierung diese Daten nicht erwerben, da sie sich damit strafbar machen könnte. Strafbar handelt, wer tatbestandsmäßig, rechtswidrig und schuldhaft handelt. Die Tatbestandsmäßigkeit ist erfüllt, die Daten sind gestohlen und die Bundesregierung will sie für Geld erwerben. Das ist unumstritten und wird sogar von der Bundesregierung so zugegeben. Eine knifflige Frage ist, ob die Bundesregierung rechtswidrig und / oder schuldhaft handelt.

Rechtswidrig handelt, wer ohne einen Rechtfertigungsgrund zu haben eine Straftat begeht. Das deutsche Recht kennt eine verblüffend lange Liste solcher Rechtfertigungsgründe. Der wohl bekannteste ist die Notwehr. Daneben gibt es aber auch noch zum Beispiel den rechtfertigenden Notstand. Der ist in Deutschland in §34 StGB verankert und lautet:
"Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden."

Die Gefahr des Steuerbetruges ist gegenwärtig, denn diejenigen, die "ihr" Geld ins Auslandverfrachten, tun dies ja, um keine Steuern zahlen zu müssen. Wenn das jetzt nicht verhindert wird, tritt der Schaden ein. Die Gefahr ist gegenwärtig. Betroffen sind mehrere Rechtsgüter, allen voran die Einhaltung der geltenden Gesetze. Auch wenn es dramatisch klingt, aber das Erzwingen des Einhaltens der Gesetze ist elementar für den Bestand des Staates. Wenn das Einhalten von Gesetzen nicht erzwungen wird, ist in letzter Konsequenz der Bestand des Staates selbst gefährdet. Das klingt auf den ersten Blick dramatisch, ist aber letztendlich Konsequenz der Überlegung: "Was würde passieren, wenn das jeder macht?"

Neben dem Rechtsgut des geltenden Rechts selber ist auch die Allgemeinheit, das "Gemeinwohl" geschädigt, denn Steuergelder "gehören" dem Staat und damit der Allgemeinheit (dass die Ausgabe und Verwaltung dieses Geldes nicht Sache der Allgemeinheit ist, steht auf einem anderen Blatt.) Der Grad der drohenden Gefahr ist immens. Schätzungen sprechen von mehreren hundert Millionen Euro, um die es geht. Das ist kein Kleingeld. Der abzuwendende Schaden ist daher bedeutend. Ist der begangene Rechtsverstoß zur Abwehr der Gefahr angemessen? Gibt es ein geeigneteres, geringeres Mittel, um die Gefahr abzuwehren? In diesem Fall wohl nicht. An die Daten der Steuerflüchtigen ist auf anderem Wege nicht zu kommen, als sich als Hehler zu betätigen.

Aus juristischer Sicht macht sich der Staat zwar der Hehlerei schuldig, kann für sich selbst jedoch zumindest den rechtfertigenden Notstand in Anspruch nehmen. Daher ist aus juristischer Sicht der Ankauf der Daten zwar nicht die feine englische Art, aber zu rechtfertigen, da er einem höheren Ziel dient und kein Selbstzweck ist. Und selbst wenn die auf dem Datenträger zu findenden Daten nicht unmittelbar Gegenstand einer Anklage sein dürfen, weil illegal beigebrachte Beweismittel einem Verwertungsverbot vor Gericht unterliegen, so dürfen solche Daten durchaus verwendet werden, um einen Anfangsverdacht zu begründen, der wiederum eigene Ermittlungen zur Folge hat.

An dieser Stelle stellt sich die Frage, ob diese Sichtweise auch moralisch vertretbar ist. Heiligt der Zweck die Mittel? Die Philosophie lehrt uns, dass zwar grundsätzlich das eigene Handeln immer so sein soll, dass es anderen als Maßstab ihres eigenen Handelns dienen kann, aber hier geht es um eine Ausnahmesituation. Darf der Staat aus moralischer Sicht das Recht brechen, um anderen, die ihrerseits auch das Recht brechen wollen oder es schon gebrochen haben, das Handwerk zu legen?

Maßgeblich dafür ist die Überlegung, was der Staat hier tatsächlich tut und was er erreichen will. Der Staat investiert einen vergleichsweise geringen Betrag, um im Gegenzug nicht nur schnöden Mammon in erklecklicher Höhe einzustreichen. Viel wichtiger aber ist, dass der Staat geltendes Recht durchsetzen will und Nachahmungstäter abschreckt.

Das Verhalten des Staates ist eindeutig auf ein höheres Ziel ausgerichtet, nämlich das Wohl aller, selbst auf das Wohl derer, gegen die er jetzt droht vorzugehen. Egal wie man Steuern empfindet, aber letztendlich profitieren alle von den Steuergeldern, denn sie finanzieren Deutschland und stellen sicher, dass Deutschland auch in Zukunft noch existieren kann. Ohne Steuergelder keine Autobahnen, keine Krankenhäuser, keine Universitäten und so weiter. Davon profitieren alle, auch die, die sich mit illegalen Mitteln dagegen wehren, Steuern zu zahlen. Moralisch gesehen setzt sich der Staat für das Interesse der Mehrheit seiner Bürger ein, für deren wohlergehen, und "schadet" damit nur einem kleinen Teil, nämlich genau jenen, die der Allgemeinheit und dem Gemeinwohl den Stinkefinger zu zeigen versuchen. Schon aus dieser Sicht heraus hat der Staat nicht nur die moralische Rechtfertigung, sondern sogar die Verpflichtung, diese Gelegenheit am Schopf zu packen.

Bleibt die Frage der politischen Betrachtung. Die Schweiz ist in Bezug auf die dort gelagerten Gelder und den Umgang mit den dazu gehörenden Daten der jeweiligen Anleger sehr berührungsempfindlich. Jeder Eingriff in das Steuerrecht der Schweiz von außen löst dort massive Verstimmung aus und wird als Einmischung in fundamentalste Interessen des eigenen Staates empfunden. Nun kann man zwar argumentieren, dass ja gar nicht die Schweiz betroffen ist, denn niemand hat die Schweiz dazu gezwungen, diese Daten herauszugeben – auch wenn mancher Politiker das wahrscheinlich gerne können würde.

Trotzdem fühlt sich die Schweiz "bestohlen", denn es geht um den Wert des Finanzstandortes Schweiz und damit um einen der zentralen Faktoren des Wohlstands jenes Landes und seiner Bürger. Es ist nur zu verständlich, dass die Schweiz in diesem Punkt alles Andere als begeistert reagiert. Dabei darf auch nicht übersehen werden, dass die Schweiz wegen ihres Bankgeheimnisses international bereits seit einiger Zeit erheblich unter Druck steht. Besonders die USA, aber auch z. B. Frankreich und Italien machen der Schweiz schon seit längerer Zeit ziemlich viel Druck. Es ist verständlich, dass die Schweiz auf jede Steigerung dieses Drucks nicht gerade freudig erregt reagiert.

Sollte die Bundesregierung, sollte Deutschland darauf Rücksicht nehmen? Nun, das Verhältnis zwischen Deutschland und der Schweiz ist zwar nicht das allergeilste, aber die Schweiz kann es sich auch kaum erlauben, wegen einer solchen Lappalie, die nicht einmal ihre eigenen Staatsbürger betrifft, einen Bruch mit Deutschland zu riskieren. Klar, das Verhältnis wird leiden und es wird beiderseitig ein paar Streicheleinheiten brauchen, um die jetzt hochkochenden populistischen Auswüchse wieder zu beruhigen. Auf lange Sicht gesehen ist die Schweiz sich jedoch völlig im Klaren darüber, dass sie es sich mit Deutschland nicht verscherzen kann, aber auch umgekehrt kann Deutschland keinen echten Bruch mit der Schweiz riskieren. Von daher ist davon auszugehen, dass hinter den Kulissen zwar einige ernste Worte über diesen Vorfall gewechselt werden, man aber ansonsten sehr bald wieder zur Tagesordnung übergehen wird. Der langfristige politische Schaden wird entsprechend gering ausfallen.

Es ist zumindest aus der Sicht Deutschlands zumindest legitim und gerechtfertigt, wenn die Bundesregierung sich diese CD kauft und dafür in die Portokasse greift. Die öffentliche Aufregung um dieses Thema befremdet aber. Warum regt man sich eigentlich auf, dass ausgerechnet jenen Bonzen der Hals zugedrückt wird, die sich auf Kosten der Allgemeinheit bereichern wollen? Es sollte jedem klar sein, dass auf diesem Datenträger nicht gerade Opa Schultz auftauchen wird, der zwei Euro fuffzig am Fiskus vorbei laviert hat. Wer ein Konto in der Schweiz aufmacht, um so Steuern zu „sparen“, der bewegt richtig viel Geld. Es geht wohl eher um die Reichen.

Warum sollen die jetzt auf einmal geschützt werden? Warum regt darüber eine groß angelegte Debatte in den Medien, aber nicht darüber, dass zum Beispiel in Zukunft die nicht nur die ärztliche Betreuung der Pflichtversicherten kontingentiert wird, sondern nach Willen der FDP sehr bald auch noch deren Medikamentierung? Warum gibt es eine Debatte darüber, ob man solche, die sich um geltendes Recht einen Scheiß kümmern, die der Allgemeinheit in aller Deutlichkeit zeigen "klar, ihr dürft meinen Wohlstand finanzieren, aber deshalb muss ich noch lange nichts zum Allgemeinwohl beitragen", ob man diese nicht vor dem staatlichen Zugriff schützen müsste, aber keine Debatte darüber, dass aufgrund von Steuerhinterziehung letztendlich die Steuern für alle angehoben werden müssen?

Naja, ich muss schließlich nicht alles verstehen.

Donnerstag, 23. Oktober 2008

Wahlprobleme

JustiziaWir Deutschen halten uns für Demokraten und wir sind auch sehr darauf erpicht, das Recht auf freie Meinungsäußerung zu verteidigen. Dieses Recht verteidigen wir mit aller Härte und Entschlossenheit und halten es - nicht unbegründet - für einen zentralen Pfeiler unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung. Erfahren mussten das neulich erst die Moslems in aller Welt und auch die Kirche und andere konservative Politiker bekommen das regelmäßig wieder um die Ohren gehauen, wenn die Zurückhaltung fordern oder bestimmte Aussagen nicht dulden wollen. Man könnte meinen, dass "unser" Empfinden für Grundrechte gesund ist und deshalb auch unsere Demokratie auf einem stabilen Fundament steht.

Wie gesagt: Man könnte. Interessant wird die Debatte, wenn man die Meinungsfreiheit, die für zum Beispiel religionskritische Karikaturen oder für die Einführung des radikalen Kommunismus oder für militanten Widerstand gegen "den Staat" gerne in Anspruch genommen wird auf andere Meinungen und Ideen anwendet. Zum Beispiel auf die Ideen und Meinungen, die am rechten Rand des politischen Spektrums vertreten werden. Statt sich diesen Ideen zu stellen (egal wie verquer sie sind) und ihnen im Diskurs zu begegnen, reagiert Deutschland hysterisch und überempfindlich und will sofort alles verbieten.

Stellt man in dieser Situation die Frage nach der Meinungsfreiheit, ist man sofort mindestens ein Sympathisant, wenn nicht sogar ein aktiver Unterstützer der Faschisten. Nicht nur amerikaner reagieren auf diese Haltung mit Entsetzen und Unverständnis, denn mit "Logik" hat dieser Reflex gar nichts zu tun.

Im Osten Deutschlands hat man eh seine ganz eigene Erfahrung mit "den Rechten". Einerseits kennen die Lebensälteren die Machtbefugnisse des Staates und wissen daher, dass "Rechte" immer als "Gefälligkeit auf Zeit" verstanden werden müssen. Andererseits kennt man in Ostdeutschland aber auch die politische Rechte aus unangenehm persönlicher Erfahrung. Zwar hat man es bislang rein gar nicht geschafft, der Tendenz innerhalb der Bevölkerung in Richtung rechts Einhalt zu gebieten. Aber das bedeutet ja nicht, dass man das Problem nicht auch aus anderer Richtung lösen kann.

Aufklärung setzt voraus, dass Bildung vorhanden ist. Außerdem kostet das auch noch Geld und sehr viel Zeit. Zeit hat man zwar in Massen, aber an den anderen Faktoren mangelt es dann doch schon häufiger ganz erheblich. Im Ergebnis finden sich in zunehmend mehr Parlamenten Vertreter weit rechts außen anzusiedelnder politischer Gruppierungen und Parteien. Das passt den anderen Politikern gar nicht, denn eigentlich gibt es ja gar keine Rechten in Deutschland.

Darum kamen Ostdeutsche Politiker jetzt auf eine geniale Idee: Wenn sie die Bevölkerung schon nicht dazu zwingen können, die Rechten nicht zu wählen, dann verbieten sie eben den Rechten, sich zur Wahl aufstellen lassen. Und weil das ja eine einseitige Benachteiligung der Linksautonomen ist, macht man gleich einen Rundumschlag daraus und befreit pauschal alle "Extremisten" vom passiven Wahlrecht.

In der Praxis sieht das dann so aus: Den Anfang macht Mecklenburg-Vorpommern mit einer Änderung des Kommunalwahlgesetzes. Innenminister Lorenz Caffier (CDU) sagte am Donnerstag, Wahlausschüsse sollten künftig bei begründeten Zweifeln an der Verfassungstreue von Bewerbern "Auskünfte" über sie vom Verfassungsschutz anfordern können. Wenn sich anhand dieser Auskünfte die Zweifel bestätigen, dann fehlt eindeutig eine Voraussetzung dafür, sich für ein politisches Amt wählen lassen zu können.

Zwar soll es keine Regelanfrage geben, aber wie das so ist mit dem Sollen. Es sollte ja auch keine Steuererhöhung wegen der Wiedervereinigung geben und der Solidaritätszuschlag sollte ja auch nur für ein paar Jahre eingeführt werden und Deutschland sollte auch mal eine Demokratie sein. Jedenfalls hat das Kabinett den Gesetzentwurf einstimmig beschlossen. Das Gesetz liegt jetzt im Landtag zur Beratung und Beschlussfassung. Sollte das Gesetz tatsächlich eingeführt werden, betrifft es die Direktwahl von rund 800 ehren- und hauptamtlichen Bürgermeistern und zwölf Landräten. Auch so kann man sich vor dem politischen Gegner schützen.

Das schon Anfang 2007 eingeführte zwingende Bekenntnis eines Bewerbers zur freiheitlich demokratischen Grundordnung scheint den Damen und Herren Politikern im Osten nicht auszureichen, um sich unliebsamer Mitbewerber zu entledigen. Darum greift man einfach zur Fremdbeurteilung. Das löst viele Probleme im Wettbewerb um die politischen Ämter und verhindert unliebsame Konkurrenz. Hat man diese Regelung nämlich erst einmal eingeführt, ist es ein Leichtes, die Ausschlusskriterien nach Belieben anzupassen.

Wer weiß, ob jemand, der mal im Halteverbot geparkt hat, überhaupt Bürgermeister sein kann? Und merkwürdige Telefonate ins arabische Ausland sind ja auch ein mehr als eindeutiger Hinweis auf eine verfassungsfeindliche Grundhaltung. Behaupten kann ein Bewerber ja schließlich viel. Von wegen Oma in Jordanien. Pah! Alles gelogen! Das ist eindeutig ein Verbrecher! Deshalb ist es doch viel zuverlässiger, wenn etablierte Politiker ihr Urteil über die sprechen dürfen, die ihnen nach dem Futtertrog trachten. Etablierte Politiker ordentlicher Parteien verstehen schließlich viel mehr davon als der Wähler. Sonst kommt nachher noch jeder auf die Idee, an der Politik mitwirken zu können.

So kann man Demokratie und Meinungsfreiheit natürlich auch verstehen...

(Quelle: NDR)

Montag, 4. August 2008

Nicht mit diesem Namen

Kleiner Corc am TelefonEs ist immer wieder erstaunlich, wohin regularien von Firmen führen, welcher Schwachsinn unter dem Diktat des "ehrbaren Kaufmanns" verzapft wird. Zur Zeit befinden sich besonders die Telefon- und Mobilfunktunternehmen in besonders exponierter Stellung, denn sie sind es, die die Kommunikation weltweit ermöglichen und deshalb werden viele Begehrlichkeiten an sie herangetragen.

Die Musikindustrie möchte die Telefonfirmen für die Inhalte der Kommunikation ihrer Kunden haftbar machen, die Filmindustrie will von den Telefonfirmen, dass bezahlte Filmstreams bevorzugt durchgeleitet werden und andere Inhalte ausgebremst werden, die Werbebranche will von den Telefonfirmen alle Nutzerdaten haben und so weiter und so fort.

Und der Kunde? Der will einfach nur mit kommunizieren. Oder im Netz surfen, Informationen sammeln (und so Grundlage für Kommunikation schaffen, aber das führt jetzt etwas weit vom Thema weg). Die Telefonfirmen verkaufen ihm gerne jeden beliebigen Vertrag. Theoretisch zumindest. Manchmal wird das auch verwehrt. Meistens wegen des Geldes. Manchmal aber auch aus völlig unerwarteten Gründen.

Diese Erfahrung machte neulich der pensionierte Radiologe Dr. H. I. Libshitz. In seiner Wohnung in Rehoboth Beach, Delaware, USA wollte er ganz gerne DSL haben. Sich mit Analogmodem einwählen fand er nicht mehr so ganz zeitgemäß. Darum bestellte er bei Verizon. Oder genauer: Er wollte bestellen. Da wir uns ja auch in den USA inzwischen im 21. Jahrhundert befinden, findet auch bei Verison der Bestellvorgang online statt. Alles klappte soweit reibungslos, nur bei Eingabe des Namens und dem Erstellen der Emailadresse streikte das System.

Man rief die Hotline an. Wie heute üblich befand sich der Gesprächspartner in Fernost. Der freundliche Philippino erklärte dem Arzt, dass sein Name das Problem sei:
"We can't install it because your name has 'shit' in it."
Mit anderen Worten: Weil in seinem Namen die Buchstabenfolge S-H-I-T vorkommt, wurde ihm der Vertrag verweigert. Man sprach mit dem Vorgesetzten. Der schlug vor, dass Dr. Libshitz doch einfach seinen Namen falsch schreiben sollte. Funktionierte aber auch nicht.

So rief der 69jährige die Rechnungsabteilung von Verizon an. Dort glaubte man ihm so reinweg gar nicht und deshalb wurde er erstmal weitervermittelt, kreuz und quer durch die Abteilungen. Am Ende hieß es jedenfalls, dass nur ein einziger Mann in Tampa bei diesem Problem helfen könne und der müsse dann in Indien anrufen, um von dort aus den Code der Software für die Registrierung ändern zu lassen.

Einige Tage später bekam Dr. Libshitz Post von Verizon. Ihm wurde mitgeteilt, dass er den gewünschten Usernamen nicht benutzen könne, weil der nicht zu den AGB der Firma passe. Daruafhin schickte Familie Libshitz die bereits zugesandte DSL-Hardware wieder zurück:
"If I can't use my own name, I'm going to stay with my AT&T dial-up."
Wie so oft: Je größer die Firma, desto weltfremder die Gepflogenheiten. Auf diesen Vorfall angesprochen zeigte sich die Firmensprecherin von Verizon, Sharon B. Schaffer, erstaunt:
"I don't have a clue." "Actually, I'm kind of surprised. If this is Dr. Libshitz's name, your name is your identity. He's had this his entire life." "I think he needs a little bit of personal attention."
Einige Tage später äußerte sich Verizon formell zu der Sache:
"As a general rule (since 2005) Verizon doesn't allow questionable language in e-mail addresses, but we can, and do, make exceptions based on reasonable requests. The one from Dr. and Mrs. Libshitz certainly is reasonable and we regret the inconvenience and frustration they've been caused."
Nun, vor dem Anmeldeversuch hatte Verizon keine Probleme mit dem Namen, denn Post schickten sie ihm, auch Rechnungen und auch seine Überweisungen nahmen sie problemlos an.

Ich vermute, wir werden in Zukunft noch viel erschreckendere Fälle erleben, in denen die weltfremden AGB irgendwelcher Firmen darüber entscheiden, wer man sein und was man tun darf...

(Quelle: philly.com)

Donnerstag, 3. Juli 2008

Save the System!

JustiziaEin wunderschönes Beispiel für das "Funktionieren" des Systems ist das Urteil des BVG zu den Überhangmandaten. Festgestellt wurde (Az. 2 BvC 1/07 und 2BvC 7/07), dass die Vorschriften zum sogenannten "negativen Stimmgewicht" dem Grundsatz der Wahlgleichheit (Art. 38 GG) widersprechen. Es könne nicht angehen, so die Richter, dass die Abgabe der Willenserklärung des Wählers den Gegenteiligen Effekt habe und der von ihm gewählten Partei schade. Genau das ist aber ein regelmäßiger Effekt der Überhangmandate.

Im Resultat ist die Bundestagswahl von 2005 ist damit zwar nicht verfassungskonform, aber das ist egal. Die Richter urteilten, dass der Bundestag nicht aufgelöst und neu gewählt werden muss, denn "das Interesse am Bestandsschutz der im Vertrauen auf die Verfassungsmäßigkeit des Bundeswahlgesetzes zusammengesetzten Volksvertretung überwiegt" - fragt sich nur, wessen Vertrauen überwiegt. Der Satz "wenn Wahlen etwas bewirken würden, wären sie verboten" kommt schließlich nicht von ungefähr.

Wenigstens steht schon heute fest, dass die kommende Bundestagswahl auch nicht Verfassungskonform sein wird, das aber keine Auswirkung haben wird, weil das System sich selber vor dem Bürger schützen muss. Sonst müssten Politiker am Ende noch Verantwortung übernehmen und das geht ja nun mal gar nicht.

Montag, 16. Juni 2008

Firmenphilosophie

AbhoerenDie Wirtschaft überwacht. Nicht nur den Kunden, sondern insbesondere eigene Mitarbeiter. Kameras und Detektive gehören zum Entsetzen der Allgemeinheit und der Politik zu den "branchenüblichen Führungsmethoden", mit denen Konzerne ihre alles und jeden überwachen, egal ob Kunde, Auftraggeber oder Mitarbeiter. Auch die Telekom überwacht. Sie zeigt uns exemplarisch, wie weit ein Konzern diese Überwachung auf die Spitze treiben kann, wenn er das Geld dafür hat und es wirklich will. Nicht nur Telefongespräche wurden mitgeschnitten, auch Büros wurden komplett abgehört.

In der Telekom-Zentrale in Frankfurt wurden bei einer erneuten Durchsuchung durch die Staatsanwaltschaft Geräte zum Aufzeichnen von Gesprächen gefunden. Brisant ist dabei nicht nur die Tatsache, dass überhaupt solche Geräte gefunden wurden, sondern vielmehr wo: Die Anlage wurde in einem Raum des Konzernkrisenstabes gefunden. Zwar lässt sich im Moment nicht nachweisen, was damit wie aufgezeichnet wurde, aber die Erklärung eines Sprechers des Konzerns klingt für mich doch ziemlich eigenartig:

Mitschnittanlagen in Lagezentren sind durchaus üblich, um im Krisenfall, etwa bei Drohungen, handlungsfähig zu bleiben. Ob die gefundenen Geräte nur in diesem Sinne verwendet wurden, oder ob Missbrauch vorgelegen habe, wollen nun die Ermittlungsbehörden ans Tageslicht bringen. Bis dahin gelte die Unschuldsvermutung, so die Telekom gegenüber Heise.

Diejenigen Leute, die ich mit der Bewältigung von Krisen beauftrage, sind genau die Leute, die man besonders intensiv heimlich überwachen muss, besonders dann, wenn sie gerade Krisen bewältigen. Schwer vorstellbar, welche Firmenphilosophie einen solchen Überwachungszwang rechtfertigt. Andererseits zeigt aber das Ausmaß der Überwachung, dass es am Unrechtsempfinden offenbar vollkommen fehlt, nicht nur bei dieser Firma, sondern generell in der Wirtschaft. Man hat keine Geheimnisse zu haben, wer Geheimnisse gegenüber der Firma hat, kann kein guter Mitarbeiter sein.

Ich stelle mir die Frage, ob ein Gesellschaftsmodell, deren selbsternannte Leistungsträger eine dermaßen verquere Ansicht über Menschenrechte ausleben, auf Dauer überlebensfähig ist.

(Quelle: heise)

Samstag, 7. Juni 2008

Wehe, wenn sie losgelassen...

CCTV ÜberwachungskamerasDer "Bundestrojaner" ist noch nicht ganz in trockenen Tüchern, da wird schon daran gearbeitet, die vom BGH gesteckten engen Regeln aufzuweichen. Aus der Hochburg des Kontrollfetischismus kommt der Vortsoß, den Tatbestandskatalog zu erweitern, nach dem bundesweit Online-Durchsuchungen möglich sein sollen. Bayern stellte deshalb im Bundesrat den Antrag, solche heimlichen Online-Durchsuchungen auch zu erlauben, wenn es um "besonders schwere Straftaten" geht.

Unabhängig von der Entscheidung der Länderkammer wird Bayern im eigenen Land Regelungen festschreiben. Solche heimlichen Durchsuchungen sollen in Bayern nicht nur zur Bekämpfung des Terrorismus, sondern auf Grundlage der Gefahrenabwehr des Polizeigesetzes und des Verfassungsschutzgesetzes möglich sein. Damit wäre es in Bayern für die Polizei und Geheimdienste legal, ohne das Wissen der Betroffenen zur die Installation der notwendigen Software auch in Wohnungen eindringen zu dürfen.

Es ist kaum anzuzweifeln, dass mit der Übernahme dieser Ermittlungsmaßnahme in die Strafprozessordnung (StPO) die Aussage der Initiatoren des ursprünglichen BKA-Gesetzes, dass es maximal "zehn bis zwölf Online-Durchsuchungen pro Jahr" geben wird, ungefähr auf einer Ebene mit jenen berühmt-berüchtigten Aussagen steht, dass niemand vor hat, eine Mauer zu errichten und das es keine Steuererhöhungen wegen der Wiedervereinigung geben wird.

Vor diesem Hintergrund wundert mich nun wirklich nicht, warum das Vertrauen in die Politik zunehmend schwindet.

(Quelle: heise)

Mittwoch, 19. März 2008

Erfolgreich Daten sammeln

JustiziaVor Monaten noch forderte unser Innenminister des Bundes, der Herr Schäuble, dass der Staat gefälligst jeden Rechner nach eigenem Gusto ausspionieren dürfe. Das dürfe der Staat, so sein Rechtsverständnis, denn so ein Rechner sei ja nicht sowas wie die eigene Wohnung sondern irgendwie ziemlich öffentlich. Von einem Grundrechtsschutz wollte er deshalb nichts wissen. Das Bundesverfassungsgericht stellte dann klar, dass das mit der Überwachung anderer Leute Computer so einfach auch nicht ginge, definierte ein neues Grundrecht und stellte insgesamt klar, dass der Staat erstmal Gesetze schaffen sollte, auf deren Grundlage er handeln darf, bevor er irgendetwas Tolles behauptet und einfach so vor sich hin wurschtelt.

Das wurde natürlich von der Partei des Herrn Schäuble als bahnbrechender Erfolg verkauft. Man hätte endlich gewonnen! Trotz der anderen Parteien, trotz der SPD trotz der ganzen Querulanten namens Bürger. Ein Erfolg auf ganzer Linie! Die SPD feierte die Entscheidung ähnlich enthusiastisch und beanspruchte die Entscheidung ebenfalls als Erfolg.

Nun, heute dürfen sich die Parteien wieder mit Erfolgsmeldungen und Lobhudeleien überschlagen, denn das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt, dass die Vorratsdatenspeicherung so wie bisher von Schäuble und Co. angestrebt (und umgesetzt) auch nicht wirklich zulässig ist. Im Kern entschied das BVG, dass die Verbindungsdaten zwar gesammelt werden dürfen. Allerdings müssen die Firmen diese Daten nur dann herausgeben, wenn es um die Aufklärung schwerer Straftaten geht und nicht pauschal immer.

Ich bin gespannt, wie sich die Erfolgsmeldungen der Parteien dieses Mal lesen.

(Quelle: Tagesschau)

Mittwoch, 27. Februar 2008

Neues Grundrecht

AbhoerenDas Bundesverfassungsgericht hat heute ein von vielen sehnsüchtig erwartetes Urteil gesprochen (Az. 1 BvR 370/07 und 1 BvR 595/07). Geurteilt wurde über die in Nordrhein-Westfalen geltenden Regelungen zur heimlichen Durchsuchung von Computersytemen über das Internet. Das BVG sieht die dort geltenden Regelungen erwartungsgemäß als "verfassungswidrig" an. Das Gericht postuliert in seinem Urteil ein bislang in der deutschen Rechtsprechung nicht genanntes Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme. Dieses Grundrecht ergänzt das Telekommunikationsgeheimins und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung.

Zwar wird ein neues Grundrecht geschaffen, aber dieses Grundrecht hat - wie alle Grundrechte - Grenzen. Diese Grenzen sind es, die Herrn Schäuble und seine Gesinnungsgenossen sehr viel mehr interessieren dürften, als alles Andere. Das BVG urteilte, dass zur Abwehr konkreter Gefahr Eingriffe möglich sein müssen. Diese konkrete Gefahr formuliert das BVG im Juristendeutsch als "wenn tatsächliche Anhaltspunkte einer konkreten Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut bestehen". Das sind nicht eben geringe Anforderungen, denn ein "überragend wichtiges Rechtsgut" ist eben nicht das eventuell illegal heruntergeladene Musikstück.

Die Formulierung verhindert auch das pauschale Abhören jedes Rechners "weil man es kann". Es sind Fakten gefordert, gerichtsverwertbare Beweise, die belegen, dass wirklich jemand etwas ganz böses tut. Da reicht nicht einfach die Vermutung, dass "irgendjemand von denen" vielleicht irgendwann irgendetwas irgendwie Verbotenes tun könnte. Das wiederum wird den Herren Schäuble und Co. eher nicht gefallen, denn sie müssen bereits vorher beweisen können, dass die ausgespähten Verdächtigen schwerwiegende verbotene Dinge tun. Die Online-Überwachung wird durch dieses Urteil mehr oder weniger auf die Rolle eines nachgeordneten, begleitenden Beweismittels reduziert, was wiederum einige Fragen über die Rolle von Daten als "Beweis" in Gerichtsprozessen aufwirft, aber das ist ein anderes Thema.

Insgesamt haben beide Seiten, Befürworter wie Gegner etwas gewonnen. Einerseits ist klargestellt, dass es ein Grundrecht gibt, dass dem Anwender die sinngemäße "unverletzbarkeit des eigenen Rechners" garantiert und dieser nicht - wie Herr Schäuble einst meinte, ein öffentlich zugänglicher Ort wäre. Andererseits hat das BVG ganz klar gesagt, dass der Staat sehr wohl heimlich am Rechner lauschen und im Rechner herumstöbern darf, aber eben nicht "nach Belieben", sondern nur dann, wenn es wirklich nicht anders geht. Und das ist gut so.

Donnerstag, 14. Februar 2008

Kritiklos per Dekret

Olympische Spiele 2008 Beijing RSF.ORGWas haben das Land der Fritten und des aromatisierten Bieres, die Insel der Schafe und seiner Liebhaber und das Inselkönigreich auf der anderen Seite des Kanals gemeinsam? Sie alle drei verbieten ihren an der diesjährigen Olympiade in China teilnehmenden Sportlern jeglichen Kommentar zur Situation der Menschenrechte, zur illegalen Besetzung Tibets oder sonst irgendeiner herausragenden Errungenschaft der chinesischen Führung.

Egal welcher Sportler, wer nach China zur Olympiade reisen will, muss einen Vertrag unterschreiben, in dem er (oder sie) sich dazu verpflichtet, zu jeglichem politischen Thema die Klappe zu halten oder sofort von den Spielen ausgeschlossen zu werden. Der Vorsitzende der British Olympic Association (BOA) erklärte das Verbot der freien Meinungsäußerung wie folgt:
"Ich glaube nicht, dass dies im Interesse des Teams ist." "Als Team sind wir Botschafter unseres Landes und müssen uns an einen angemessenen Verhaltenscodex halten."
Das mag sein, aber war es nicht "erst" 1938, dass die Nationalmannschaft des Königreichs aus demselben Grund dazu verdonnert wurde, in Berlin vor aller Welt den Hitlergruß zu zeigen? Und wie war das mit Neuseelands Labour Partei? Und Belgien?

Nein? Da war nichts? Na dann sind die Vorwürfe gegen China ja auch alle haltlos...

(Quelle: Daily Mail)