Gerade, bei Markus Lanz:
"Der Rechtsstaat muss es aushalten, wenn das Rechtsempfinden der Bürger anders ist, als die Rechtsprechung."
(Katarina Barley, Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, SPD)
Ohne Worte.
Gerade, bei Markus Lanz:
"Der Rechtsstaat muss es aushalten, wenn das Rechtsempfinden der Bürger anders ist, als die Rechtsprechung."
(Katarina Barley, Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, SPD)
Ohne Worte.
Die CSU hat sich die Tage ja etwas aus dem Fenster gelehnt mit der Idee, in allen öffentlichen Gebäuden im Eingangsbereich Kreuze aufhängen zu wollen. Da hieß es noch "Das Kreuz ist nicht ein Zeichen einer Religion". Wir erinnern uns? Gut.
Die Kritik an dieser Idee wurde der CSU wohl doch etwas zu viel. Heute kam von der CSU folgender Konter:
"Wer sich zum Kreuz bekennt, wer Kreuze aufhängt, der muss sich nicht dafür rechtfertigen, denn er bekennt sich gerade zu den notwendigen Wertegrundlagen unserer offenen Gesellschaft und liberalen Demokratie."
(Markus Blume, Generalsekretär CSU)
Er nennt die Kritiker dieses Vorhabens "unheilige Allianz von Religionsfeinden und Selbstverleugnern".
Das sollte man zweimal lesen.
Ja was denn nu? Ist das Kreuz Zeichen einer Religion oder nicht? Wenn ja, dann ist die ganze Idee entsprechend der Urteile vom BVG (1995, 1 BvR 1087/91) und des EGMR (2011, 30814/06) schon von vorne herein schlicht und ergreifend illegal. Oder das Kreuz ist eben kein Zeichen einer Religion, dann redet Herr Blume wirr.
Besonders schmerzhaft dürfte für die CSU sein, dass Vertreter der Kirche sagten, dass sich das Kreuz nicht dazu eigne "als verlängerter Arm einer Politik der Ausgrenzung oder des nationalistischen Egoismus" verwendet zu werden. Es darf nicht zu "bayerischer Folklore" herabgestuft werden. So Burkhard Hose, Hochschulpfarrer Würzburg. Hans Michael Heinig, Kirchenrechtler aus Göttingen ergänzt, dass der Beschluss des bayerischen Landtages "die Verpflichtung des Staates zur religiös-weltanschaulichen Neutralität" berührt und deshalb einen "heiklen Grenzfall" darstellt. Der Bund der Deutschen Katholischen Jugend betrachten den Beschluss als persönlichen Afront. Das Ursymbol des Christentums wird in ihren Augen instrumentalisiert und als Ausgrenzungssymbol missbraucht.
Mal ganz abgesehen von der absurden Idee, ein seit Jahrtausenden erfolgreich von einer Weltreligion okkupiertes Symbol per Dekret zu einem landestypischen Kennzeichen des Lebensgefühls umdefinieren zu wollen. Welche Religion steht denn bitte nicht für Menschenwürde, Toleranz und Nächstenliebe, wie es Herr Blume explizit dem Kreuz zuspricht. Er sagt, dass es Zeichen unserer freiheitlichen und demokratischen Ordnung sei. Wenn Herr Blume sagt, dass es speziell das Kreuz sei, dann gilt das ja implizit für alle anderen religiösen Symbole nicht.
Mit dieser Aussage unterstellt die CSU, dass jeder, der sich nicht zum Christentum bekennt, sich nicht auf dem Boden der freiheitlich demokratischen Grundordnung bewegt. Das gilt übrigens auch für Atheisten und Agnostiker. Und es gilt auch solche, für die einfach nur die Neutralitätspflicht des Staates zum Thema Religion keine Bagatelle ist. Und spätestens ab hier geht diese Provinzposse jeden an, denn wer ist gerade Bundesminister des Innern? Welcher Partei gehört der an? Eben. Wie nennt man dieses Ministeramt auch? "Hüter der Verfassung". Na? Kribbelts?
Also, lieber Leser. Solltest Du aus der Kirche ausgetreten sein, oder noch nie Mitglied der Kirche gewesen sein und in Bayern wohnen, dann freu Dich: Du giltst offiziell als Staatsfeind und darfst Dich ganz besonders auf das neue Polizeigesetz Bayerns freuen...
Irgendwie werde ich den Verdacht nicht los, dass manchen in Bayern ganz schön der Helm brennt.
Während an anderer Stelle darüber diskutiert wird, ob das mit dem Sammeln und Weitergeben und Verkaufen von Daten alles so richtig ist und ob man da nicht vielleicht mal grundsätzlich anders mit umgehen sollte, kommt aus der Politik ein bemerkenswerter Vorschlag:
"Auch die Städte und Gemeinden müssen sich noch mehr klar machen, dass Daten das Öl des 21. Jahrhunderts sind und sich damit wichtige Einnahmen erzielen lassen"
(Gerd Landsberg, Hauptgeschäftsführer Deutscher Städte- und Gemeindebund)
Ziel ist es nach Ansicht des Herrn Landsberg, die "Lebenssituation" der Kommune zu verbessern. Nach seiner Meinung kann man ja die nicht personenbezogenen Daten direkt konzessionieren. Mobilitätsdaten, zum Beispiel. Oder Luftbilder.
Natürlich undenkbar, dass der Städte- und Gemeindebund zum Nachahmen des Geschäftsmodells von Facebook aufruft. Sowas käme denen natürlich niemals in den Sinn. Darum sagte er auch vorsichtshalber nichts zu den personenbezogenen Daten. Wohl wissend, dass die bereits gewohnheitsmäßig weiterverkauft werden. An Adressbuchverlage zum Beispiel. Oder an Werbetreibende. Dem kann man übrigens nur in begründeten Einzelfällen widersprechen.
Es ist eine zwingende Notwendigkeit, dass der Staat den Bürger schützt. Das ist eine seiner Kernaufgaben und letztendlich Rechtfertigung für seine Existenz. Um diesen Schutz gewährleisten zu können, gibt es Einrichtungen wie die Polizei. Es liegt in der Natur der Sache, dass auch vor der Polizei der Fortschritt nicht Halt macht, sogar nicht halt machen darf. Es kann nicht sein, dass die Polizei beispielsweise Straftaten im digitalen Raum nicht verfolgt, weil sie diese nicht verfolgen kann. Darüber dürften wir uns einig sein. Worüber es allerdings der Debatte bedarf, ist die Frage nach dem wie und wieviel.
Im südöstlichen Gebirgskönigreich (vulgo "Bayern") herrscht eine teils bemerkenswerte Einstellung in Bezug auf genau diese Fragen. Im bayerischen Landtag wurde die Tage mit Experten über Ideen und Vorstellungen diskutiert, was die Polizei dort in Zukunft alles dürfen solle. Soweit - so unspektakulär.
Hellhörig werden sollte man allerdings, wenn ausgewiesene Fachleute für Strafrecht wie Hartmut Wächtler sich dazu äußern. Der hatte 1973 den Unterstützer der RAF Ralf Pohle mitverteidigt, lehrt an Polizeischulen, war 30 Jahre lang Vorstandsmitglied der Initiative Bayerischer Strafverteidiger und gilt als kämpferischer "Spitzenanwalt". Über die geplanten Änderungen in Bayern sagte er, dass damit "die größte und umfassendste Kontrollkompetenz für eine Polizei in Deutschland seit dem Ende des Nationalsozialismus" geschaffen werden würde.
Nun kann man ja argumentieren, dass Herr Wächtler eh politisch links und dem Staat immer eher widerspenstig gegenübersteht. Aber es lohnt sich, genauer hinzusehen, was sich die im Odeonsplatz 3 in München residierenden Damen und Herren ausgedacht haben. Ich empfehle einen starken Drink.
Fangen wir ganz klein an. Bisher muss die Polizei bei ihrem Eingreifen gegen den Bürger eine "konkrete Gefahr" nachweisen. Das ist, obwohl ein juristischer Begriff, tatsächlich ziemlich genau das, was man vermutet. Irgendetwas droht sich konkret an. Egal wie groß oder klein die Folgen der Gefährdung, eine konkrete Gefahr ist Handlungsgrundlage. Das soll in Zukunft wegfallen, speziell bei solchen Bagatellen wie dem Post- und Telekommunikationsgeheimnis.
Konkret soll es in Bayern der Polizei erlaubt werden, bereits bei einer abstrakten Gefahr (vereinfacht: "es ist denkbar, dass eine ein Schaden eintritt", siehe zB. hier) sich über speziell dieses in Artikel 10 unserer Verfassung hinwegsetzen zu dürfen. Der Polizei sollen in solchen Fällen Zugriff auf Emails, Chatprotokolle, Facebookprofil, Computer, Handy, und Cloud gestattet werden. Große Datenbestände wie die bei Google oder Facebook oder Apple sollen für Rasterfahndungen genutzt werden.
Und jetzt kommts. Solche "Daten" dürfen durchsucht, gespeichert (kopiert), gelöscht und verändert (sic!) werden. Was nicht passt, wir passend gemacht, hm? Wem hier hin noch nicht der Helm brennt: Check mal Puls und Atmung.
Die Polizei soll bei Demonstrationen routinemäßig Systeme zur automatischen Gesichtserkennung einsetzen dürfen und die so gewonnenen Daten mit dem Bund und anderen Bundesländern "abgleichen". Mit anderen Worten: darf alles weitergeben, egal ob das nun zu einer Straftat gehört oder nicht. Ach ja: Natürlich ohne Richtervorbehalt und Informationspflicht oder gar Löschfristen oder sowas Nervigem.
Der Polizei in Bayern soll es zukünftig freistehen, Menschen präventiv als "Gefährder" zu kategorisieren. "Gefährder" ist ein juristischer Begriff, mit dem jemand beschrieben wird, von dem eine Gefahr (siehe "konkrete Gefahr") ausgeht. Solche "Gefährder" darf die Polizei zukünftig dazu zwingen, einen Wohnort nicht zu verlassen. Okay, das kennen wir im Prinzip. Neu ist aber, dass die Polizei anordnen darf, dass man den Wohnort zu wechseln hat. Ohne Richtervorbehalt. Ohne Verteidiger. Ohne Prozess.
"Sie ziehen jetzt um!" und zack, plötzlich wohnt man nicht mehr im von Investoren begehrten und pittoresken Häuschen im Münchener Szeneviertel, sondern irgendwo am Arsch der Welt. Dagegen kann man dann hinterher zwar klagen, aber bis das Gericht darüber urteilt gilt das, was die Polizei sagt. Und unsere Gerichte haben ja nichts zu tun, da ist mit entsprechenden Urteilen zügig zu rechnen...
Die Polizei darf in Bayern zukünftig heimlich Gespräche aufzeichnen oder Personen filmen und diese Daten auch mit anderen "Sicherheitsbehörden" austauschen dürfen. Zu "Sicherheitsbehörden" gehören übrigens auch Geheimdienste wie Verfassungsschutz, MAD, BND...
Der Einsatz verdeckter Ermittler soll ausgeweitet und die rechtlichen Grundlagen für den Einsatz vereinfacht werden. Ausgeweitet werden soll der Einsatz "verdeckter Ermittler" auch auf das Netz. Der Polizei soll das Verwenden bewusst falscher bzw. erfundener Anwenderprofile gestattet werden. Auch hier: Ohne Richtervorbehalt. Ohne Kontrollinstanz. Ohne Prozess.
Die Auswertung von Erbgut ("DNA") soll erweitert werden. Bisher dürfen Forensiker in Deutschland nur das Geschlecht herauslesen und einen "genetischen Fingerabdruck" erstellen. Zukünftig soll die Polizei auch biologisches Alter, Haarfarbe, Hautfarbe und andere Merkmale auslesen. Dass diese Zuverlässigkeit der ausgelesenen Merkmale wissenschaftlich höchst umstritten ist, interessiert am Odeonsplatz allerdings niemanden. Es wundert dann kaum noch, dass DNA Spuren zeitlich unbefristet gespeichert werden dürfen. Auch wenn diese Spuren niemandem zugeordnet werden können.
Der Einsatz von Drohnen zur Ortung von Handys oder zum Auffinden vermisster Personen soll erlaubt werden. Oder anders: Drohnen sollen jeden suchen dürfen. Virtuelle Währungen sollen zukünftig wie "echtes" Geld sichergestellt oder beschlagnahmt werden dürfen, um "den wahren Eigentümer" zu ermitteln.
Übrigens: Der Bundesminister des Inneren, der für solcherlei Gesetzgebungen auf Bundesebene zuständig ist, kommt aus Bayern. Nur falls Du jetzt gerade dachtest "ach... Bayern... mir egal."
Noch 'n Drink?
Quelle: Heise, Nordbayern, SZ
"(1) Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich.
(2) Beschränkungen dürfen nur auf Grund eines Gesetzes angeordnet werden. Dient die Beschränkung dem Schutze der freiheitlichen demokratischen Grundordnung oder des Bestandes oder der Sicherung des Bundes oder eines Landes, so kann das Gesetz bestimmen, daß sie dem Betroffenen nicht mitgeteilt wird und daß an die Stelle des Rechtsweges die Nachprüfung durch von der Volksvertretung bestellte Organe und Hilfsorgane tritt."
"Our understanding of mtDNA is that it's not used to pinpoint exactly who a person is, but can help determine origins." "Our intentions were good ones."Der aus den vorliegenden Informationen ersichtliche Hinweis, dass es dem Labor des Militärs um den langfristigen Aufbau einer internationalen Datenbank geht, lässt aus der Erfahrung der Vergangenheit vermuten, dass die die Behörden in den USA nicht alleine und ohne Absprache mit anderen handeln. Man denke nur an das SWIFT-Abkommen und die Weitergabe der Daten von Reisenden mit dem Flugzeug. Auch in Deutschland wird das Blut von Neugeborenen automatisch untersucht und wer weiß schon so genau, was mit diesen Proben hierzulande so alles geschieht?
Sprecherin des DSHS Texas, Carrie Williams
"Selbstbestimmung im Netz setzt zudem voraus, dass Softwarehersteller und Diensteanbieter ihre wirtschaftliche Macht nicht ausnutzen und ausnutzen können. Die Nutzer müssen eine echte Wahl haben, ob sie etwa die Weitergabe ihrer Daten akzeptieren oder nicht. " "Die Privatautonomie ist ein hohes Gut und dient der freien Entfaltung der Persönlichkeit." "Zur Selbstbestimmung gehört auch die Möglichkeit der nachträglichen Kontrolle." "Das Wissen darüber, welche Wege die Daten genommen haben, ermöglicht mir, mein Verhalten gegebenenfalls zu überdenken und für die Zukunft zu ändern. Es ist zudem Voraussetzung für die Gewährung von Rechtsschutz, mit dem die Löschung von Daten, die Haftung bei Rechtsverletzungen oder gar strafrechtliche Sanktionen geltend gemacht werden können." "Schließlich muss der Einzelne die Wahl haben, wie er im Internet kommuniziert, ob er seine Identität preisgibt oder nicht. Es ist legitim und schützenswert, bestimmte Kommunikationsformen im Internet anonym oder unter einem Pseudonym zu nutzen."De Maizière schlägt deshalb vor, dass sich Politiker, Vertreter der Wirtschaft und auch Anwender zusammensetzen und gemeinsam Methoden und Werkzeuge entwickeln, mit der dieser Anspruch umgesetzt werden kann.
"Ein solcher bürokratischer Aufwand, der mit hohen Kosten für die Unternehmen verbunden ist, ist durch nichts gerechtfertigt."Die FDP ist der Ansicht, dass der vom Innenminister vorgeschlagene Ansatz viel zu bürokratisch ist. Natürlich sollten die Daten von Firmen "möglichst kostenlos" zur Verfügung gestellt werden. Eine Verpflichtung von Unternehmen diese Informationen ungefragt mitteilen zu müssen, lehnt sie aber kategorisch ab. Wer weiß denn schon, ob der Bürger das wirklich wissen will? Nachher fühlt er sich noch belästigt.
(the illegal actions of the newspaper) "went to the heart of the British establishment, in which police, military royals and government ministers were hacked on a near industrial scale"Ein 167 Seiten umfassender Bericht liegt einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss vor, in dem offengelegt wird, in welchem Umfang die Zeitung ihre Reporter Mobiltelefone von Anghörigen des Militärs, der Regierung und des britischen Königshauses abhören ließ. Die Mitarbeiter der Zeitung wiederum, speziell die verantwortlichen Entscheidungsträger, scheinen urplötzlich unter kollektivem Gedächtnisverlust zu leiden und versuchen die Verantwortung einem einzelnen Mitarbeiter zuzuschieben. Das jedoch wird angesichts des Umfangs der illegalen Abhörmaßnahmen von jedem bezweifelt. Vielmehr wird davon ausgegangen, dass gerade solche umfangreichen… nun, nennen wir es mal "Ermittlungen" nicht auf dem Mist eines Einzelnen gewachsen sein können. Die Zeitung wiederum sieht sich natürlich durch eine politische Hetzkampagne verleumdet und ist sich keiner Schuld bewusst.
"What we're saying is, well in Australia, these are our laws and we'd like you to apply our laws." "Google at the moment filters an enormous amount of material on behalf of the Chinese government; they filter an enormous amount of material on behalf of the Thai government."Google wiederum reagierte auf den Vergleich mit China und Thailand sehr allergisch und ließ über die australische Verantwortliche für Googles Richtlinien mitteilen, dass Conroys Vergleich mit China weder relevant noch hilfreich sei. Vor dem Hintergrund, dass Google jüngst wegen exakt dieser Zensuransinnen der Regierung angedroht hat sich aus China zurückzuziehen, kann ich das sogar gut verstehen. Außerdem wirft es doch ein sehr merkwürdiges Licht auf Australien, wenn die Politiker dort das Vorgehen in China als nachahmenswertes Vorbild betrachten und im eigenen Land umgesetzt sehen wollen. Google ließ unterstreichen, dass man in diesem Unternehmen sehr deutlich für das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung eingestellt sei.
(1) Wer eine Sache, die ein anderer gestohlen oder sonst durch eine gegen fremdes Vermögen gerichtete rechtswidrige Tat erlangt hat, ankauft oder sonst sich oder einem Dritten verschafft, sie absetzt oder absetzen hilft, um sich oder einen Dritten zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Die §§ 247 und 248a gelten sinngemäß.
(3) Der Versuch ist strafbar.
"Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden."
Wir Deutschen halten uns für Demokraten und wir sind auch sehr darauf erpicht, das Recht auf freie Meinungsäußerung zu verteidigen. Dieses Recht verteidigen wir mit aller Härte und Entschlossenheit und halten es - nicht unbegründet - für einen zentralen Pfeiler unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung. Erfahren mussten das neulich erst die Moslems in aller Welt und auch die Kirche und andere konservative Politiker bekommen das regelmäßig wieder um die Ohren gehauen, wenn die Zurückhaltung fordern oder bestimmte Aussagen nicht dulden wollen. Man könnte meinen, dass "unser" Empfinden für Grundrechte gesund ist und deshalb auch unsere Demokratie auf einem stabilen Fundament steht.
Es ist immer wieder erstaunlich, wohin regularien von Firmen führen, welcher Schwachsinn unter dem Diktat des "ehrbaren Kaufmanns" verzapft wird. Zur Zeit befinden sich besonders die Telefon- und Mobilfunktunternehmen in besonders exponierter Stellung, denn sie sind es, die die Kommunikation weltweit ermöglichen und deshalb werden viele Begehrlichkeiten an sie herangetragen. "We can't install it because your name has 'shit' in it."Mit anderen Worten: Weil in seinem Namen die Buchstabenfolge S-H-I-T vorkommt, wurde ihm der Vertrag verweigert. Man sprach mit dem Vorgesetzten. Der schlug vor, dass Dr. Libshitz doch einfach seinen Namen falsch schreiben sollte. Funktionierte aber auch nicht.
"If I can't use my own name, I'm going to stay with my AT&T dial-up."Wie so oft: Je größer die Firma, desto weltfremder die Gepflogenheiten. Auf diesen Vorfall angesprochen zeigte sich die Firmensprecherin von Verizon, Sharon B. Schaffer, erstaunt:
"I don't have a clue." "Actually, I'm kind of surprised. If this is Dr. Libshitz's name, your name is your identity. He's had this his entire life." "I think he needs a little bit of personal attention."Einige Tage später äußerte sich Verizon formell zu der Sache:
"As a general rule (since 2005) Verizon doesn't allow questionable language in e-mail addresses, but we can, and do, make exceptions based on reasonable requests. The one from Dr. and Mrs. Libshitz certainly is reasonable and we regret the inconvenience and frustration they've been caused."Nun, vor dem Anmeldeversuch hatte Verizon keine Probleme mit dem Namen, denn Post schickten sie ihm, auch Rechnungen und auch seine Überweisungen nahmen sie problemlos an.
Ein wunderschönes Beispiel für das "Funktionieren" des Systems ist das Urteil des BVG zu den Überhangmandaten. Festgestellt wurde (Az. 2 BvC 1/07 und 2BvC 7/07), dass die Vorschriften zum sogenannten "negativen Stimmgewicht" dem Grundsatz der Wahlgleichheit (Art. 38 GG) widersprechen. Es könne nicht angehen, so die Richter, dass die Abgabe der Willenserklärung des Wählers den Gegenteiligen Effekt habe und der von ihm gewählten Partei schade. Genau das ist aber ein regelmäßiger Effekt der Überhangmandate.
Die Wirtschaft überwacht. Nicht nur den Kunden, sondern insbesondere eigene Mitarbeiter. Kameras und Detektive gehören zum Entsetzen der Allgemeinheit und der Politik zu den "branchenüblichen Führungsmethoden", mit denen Konzerne ihre alles und jeden überwachen, egal ob Kunde, Auftraggeber oder Mitarbeiter. Auch die Telekom überwacht. Sie zeigt uns exemplarisch, wie weit ein Konzern diese Überwachung auf die Spitze treiben kann, wenn er das Geld dafür hat und es wirklich will. Nicht nur Telefongespräche wurden mitgeschnitten, auch Büros wurden komplett abgehört.
Der "Bundestrojaner" ist noch nicht ganz in trockenen Tüchern, da wird schon daran gearbeitet, die vom BGH gesteckten engen Regeln aufzuweichen. Aus der Hochburg des Kontrollfetischismus kommt der Vortsoß, den Tatbestandskatalog zu erweitern, nach dem bundesweit Online-Durchsuchungen möglich sein sollen. Bayern stellte deshalb im Bundesrat den Antrag, solche heimlichen Online-Durchsuchungen auch zu erlauben, wenn es um "besonders schwere Straftaten" geht.
Vor Monaten noch forderte unser Innenminister des Bundes, der Herr Schäuble, dass der Staat gefälligst jeden Rechner nach eigenem Gusto ausspionieren dürfe. Das dürfe der Staat, so sein Rechtsverständnis, denn so ein Rechner sei ja nicht sowas wie die eigene Wohnung sondern irgendwie ziemlich öffentlich. Von einem Grundrechtsschutz wollte er deshalb nichts wissen. Das Bundesverfassungsgericht stellte dann klar, dass das mit der Überwachung anderer Leute Computer so einfach auch nicht ginge, definierte ein neues Grundrecht und stellte insgesamt klar, dass der Staat erstmal Gesetze schaffen sollte, auf deren Grundlage er handeln darf, bevor er irgendetwas Tolles behauptet und einfach so vor sich hin wurschtelt.
Das Bundesverfassungsgericht hat heute ein von vielen sehnsüchtig erwartetes Urteil gesprochen (Az. 1 BvR 370/07 und 1 BvR 595/07). Geurteilt wurde über die in Nordrhein-Westfalen geltenden Regelungen zur heimlichen Durchsuchung von Computersytemen über das Internet. Das BVG sieht die dort geltenden Regelungen erwartungsgemäß als "verfassungswidrig" an. Das Gericht postuliert in seinem Urteil ein bislang in der deutschen Rechtsprechung nicht genanntes Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme. Dieses Grundrecht ergänzt das Telekommunikationsgeheimins und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung."Ich glaube nicht, dass dies im Interesse des Teams ist." "Als Team sind wir Botschafter unseres Landes und müssen uns an einen angemessenen Verhaltenscodex halten."Das mag sein, aber war es nicht "erst" 1938, dass die Nationalmannschaft des Königreichs aus demselben Grund dazu verdonnert wurde, in Berlin vor aller Welt den Hitlergruß zu zeigen? Und wie war das mit Neuseelands Labour Partei? Und Belgien?