Neulich wurden in Brandenburg eine ganze Reihe nicht ganz unbedenklicher und deshalb auch nicht unumstrittener Gesetze verabschiedet, die dem Staat eine ganze Menge Überwachungs- und Kontrollbefugnisse einräumen. Unter der Überschrift der "Sicherheit des Bürgers" werden - nicht nur dort - durch die Verfassung garantierte Grundrechte beschnitten. Der Nachweis, dass die Sicherheit des Bürgers überhaupt so stark gefährdet wäre, dass diese ohne solche Gesetze nicht mehr gewährleistet werden könnte, bleibt die Politik selbstverständlich schuldig.
Zu den verabschiedeten Neuregelungen gehört zum Beispiel auch, dass die Polizei Handys umfangreich überwachen darf. Viele, mit denen ich in der Zwischenzeit gesprochen habe, meinen dazu: "Dann schalte ich das Handy eben aus!" Das mag im ersten Moment als Lösung durchaus sinnvoll erscheinen, aber es gibt da wohl ein kleines Detail, das den meisten entgangen sein dürfte.
In einem Prozess in den USA gab das FBI zu, dass ein Handy durch ein nicht näher beschriebenes Verfahren, dem sogenannten "roving bug", aus der Ferne zu umgeschaltet wurde, dass es nicht nur dauerhaft angeschaltet war, sondern auch alles übertragen wurde, was über das Mikrofon aufgenommen wurde. Das Handy konnte von den Benutzern nicht ausgeschaltet werden und es war wohl auch nicht zu erkennen, dass es überhaupt angeschaltet war, geschweige denn, dass es sendete. Es ist nicht ganz unbegründet davon auszugehen, dass dieses Verfahren bei jedem einigermaßen neuen Handy funktioniert, auch solchen, die außerhalb der USA verkauft werden.
Der entscheidende Unterschied zu den USA: In den USA braucht es einen Beschluß eines Richters, um diese Technik anwenden zu dürfen. In Deutschland ist das so eine Sache. Da darf die Polizei nämlich bereits ohne richterlichen Beschluss eine ganze Reihe Überwachungsmaßnahmen durchführen, die sich direkt auf das Handy beziehen, siehe "Imsi-Catcher".
Nun ist es sicher noch nicht so, dass der Staat jeden einzelnen Bürger permanent überwacht. Aber das er es aus technischen und personellen Gründen nicht kann bedeutet nicht, dass er es nicht will. Die Gesetzgebung ermöglicht diese "präventive Überwachung" zunehmend auch ohne Verdacht einer Straftat. Die Entwicklung geht sehr stark dahin, dass nicht der Staat beweisen muss, dass eine Straftat begangen wurde, sondern der Bürger muss beweisen, dass er unschuldig ist. Dabei wird zunehmend alles getan, dass der Bürger gar nicht weiss, was er selber beweist und was nicht.
Ach ja: Wer sein Handy wirklich und absolut sicher ausschalten will, der nimmt den Akku raus.
(Quelle: ABC News)
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