
Das wurde natürlich von der Partei des Herrn Schäuble als bahnbrechender Erfolg verkauft. Man hätte endlich gewonnen! Trotz der anderen Parteien, trotz der SPD trotz der ganzen Querulanten namens Bürger. Ein Erfolg auf ganzer Linie! Die SPD feierte die Entscheidung ähnlich enthusiastisch und beanspruchte die Entscheidung ebenfalls als Erfolg.
Nun, heute dürfen sich die Parteien wieder mit Erfolgsmeldungen und Lobhudeleien überschlagen, denn das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt, dass die Vorratsdatenspeicherung so wie bisher von Schäuble und Co. angestrebt (und umgesetzt) auch nicht wirklich zulässig ist. Im Kern entschied das BVG, dass die Verbindungsdaten zwar gesammelt werden dürfen. Allerdings müssen die Firmen diese Daten nur dann herausgeben, wenn es um die Aufklärung schwerer Straftaten geht und nicht pauschal immer.
Ich bin gespannt, wie sich die Erfolgsmeldungen der Parteien dieses Mal lesen.
(Quelle: Tagesschau)
Hm, ich beobachte das ganze politische Geschehen momentan mit Ehrfurcht. Wenn sie noch länger so weiter machen, bleibt vom demokratischen Grundgedanken nicht mehr viel übrig. Leider.
AntwortenLöschen