Vor Monaten noch forderte unser Innenminister des Bundes, der Herr Schäuble, dass der Staat gefälligst jeden Rechner nach eigenem Gusto ausspionieren dürfe. Das dürfe der Staat, so sein Rechtsverständnis, denn so ein Rechner sei ja nicht sowas wie die eigene Wohnung sondern irgendwie ziemlich öffentlich. Von einem Grundrechtsschutz wollte er deshalb nichts wissen. Das Bundesverfassungsgericht stellte dann klar, dass das mit der Überwachung anderer Leute Computer so einfach auch nicht ginge, definierte ein neues Grundrecht und stellte insgesamt klar, dass der Staat erstmal Gesetze schaffen sollte, auf deren Grundlage er handeln darf, bevor er irgendetwas Tolles behauptet und einfach so vor sich hin wurschtelt.
Das wurde natürlich von der Partei des Herrn Schäuble als bahnbrechender Erfolg verkauft. Man hätte endlich gewonnen! Trotz der anderen Parteien, trotz der SPD trotz der ganzen Querulanten namens Bürger. Ein Erfolg auf ganzer Linie! Die SPD feierte die Entscheidung ähnlich enthusiastisch und beanspruchte die Entscheidung ebenfalls als Erfolg.
Nun, heute dürfen sich die Parteien wieder mit Erfolgsmeldungen und Lobhudeleien überschlagen, denn das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt, dass die Vorratsdatenspeicherung so wie bisher von Schäuble und Co. angestrebt (und umgesetzt) auch nicht wirklich zulässig ist. Im Kern entschied das BVG, dass die Verbindungsdaten zwar gesammelt werden dürfen. Allerdings müssen die Firmen diese Daten nur dann herausgeben, wenn es um die Aufklärung schwerer Straftaten geht und nicht pauschal immer.
Ich bin gespannt, wie sich die Erfolgsmeldungen der Parteien dieses Mal lesen.
(Quelle: Tagesschau)
Mittwoch, 19. März 2008
1 Kommentar:
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Hm, ich beobachte das ganze politische Geschehen momentan mit Ehrfurcht. Wenn sie noch länger so weiter machen, bleibt vom demokratischen Grundgedanken nicht mehr viel übrig. Leider.
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