Die genannten Gesetze verstoßen gegen Artikel 10 des Grundgesetzes, der da lautet:
"(1) Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich.
(2) Beschränkungen dürfen nur auf Grund eines Gesetzes angeordnet werden. Dient die Beschränkung dem Schutze der freiheitlichen demokratischen Grundordnung oder des Bestandes oder der Sicherung des Bundes oder eines Landes, so kann das Gesetz bestimmen, daß sie dem Betroffenen nicht mitgeteilt wird und daß an die Stelle des Rechtsweges die Nachprüfung durch von der Volksvertretung bestellte Organe und Hilfsorgane tritt."
Hmm Ich frage mich allerdings was sich unsere Herren Gesetzgeber nun ausdenken werden...Ich glaube kaum, dass sie es bei diesem Urteil belassen bzw versuchen werden Wege um die Beschränkungen herum (Ausnahmen etc.) zu finden.
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