Wem seiner Döner nicht schmeckt, muss nicht damit rechnen wegen Beleidigung verknackt zu werden, wenn er es dem Koch um die Ohren wirft. Ein Gericht in München urteilte:
Das Werfen mit dem Döner stellt nach Ansicht des Gerichts keine schwerwiegende Verletzung der menschlichen Würde und Ehre dar. Scheinbar gilt das für die mancherorts servierten Döner im Umkehrschluss nicht unbedingt...
(Quelle: Spiegel, danke Khabarakh)
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