
Die 16jährige Tochter hatte für einen Film eine Reihe Kinderfotos verwendet und den dann bei Youtube eingestellt. Die Rechte an den Fotos hat allerdings eine Fotografin und die klagte. Mit Erfolg. Das Gericht ließ die Erklärung, dass die Eltern keine Ahnung von Computern hätten nicht gelten. Die Höhe des Schadensersatzes ist noch nicht festgelegt, dürfte aber deutlich höher ausfallen, als die bis jetzt aufeglaufenen Anwaltskosten in Höhe von 490 Euro...
(Quelle: Netzeitung)
Da ist die ein "für einen Film" zuviel in den Text geraten, Adger!
AntwortenLöschenAber so langsam finde ich ja mal, die Geldgeilheit bei solchen Bagatellen nimmt überhand!