Posts mit dem Label GEZ werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Posts mit dem Label GEZ werden angezeigt. Alle Posts anzeigen

Donnerstag, 31. Januar 2008

Abmelden für Profis

Schon GEZahlt - Euroscheine[Dieser Artikel ist ein Gastbeitrag von Sven "DeichShaf" Wagner]
Wenn der liebe Gott (die GEZ) sagt, das Fernsehgerät ist nicht kaputt, dann ist es auch nicht kaputt, sondern man kann damit fernsehen. Und das gibt es jetzt sogar schriftlich.

Doch von Anfang an: Im Dezember 2007 verabschiedete sich mein - des Angebotes verfügbarer Fernsehsender wegen ohnehin nicht sonderlich geliebtes - Fernsehgerät, dessen Hersteller ursprünglich als königlicher Lampenlieferant am niederländischen Hofe begonnen hatte. Die Aussichtslosigkeit eine Reparatur war angesichts des bestialischen Gestanks verbrannter Elektronik offensichtlich, also wurde das Stück Edelschrott fachgerecht auf einem Hamburger Recyclinghof entsorgt.

Da mir vor Weihnachten ohnehin die Zeit zum Abmelden fehlte und die GEZ-Gebühren bis 31.12.2007 bezahlt waren, schob ich die Abmeldung eben dieses Geräts vor mir her. Doch am 10.1.2008 schrieb ich der GEZ dann, dass das Gerät defekt sei und ich mir mangels Interesse auch kein Neugerät kaufen würde - mithin also die Anmeldung des Fernsehgerätes hinfällig wurde. Ein Irrglaube war die Annahme, dass die GEZ meiner Abmeldung stattgeben würde. Weeeiiiit gefehlt. Die GEZ nämlich ist der Ansicht, dass auch defekte Fernseher "zum Empfang bereitgehalten werden". Doch, wirklich. Kein Scherz!

Für die GEZ wird ein Rundfunkgerät [...] immer dann zum Empfang bereitgehalten, wenn der Rundfunkempfang ohne erheblichen technischen Aufwand möglich ist. Ein erheblicher technischer Aufwand liegt solange nicht vor, als eine Reparatur des Rundfunkgeräts erfolgen kann. Somit wird auch ein defektes Gerät zum Empfang bereitgehalten.[...]

Nur zum besseren Verständnis: Wie jeder Laie weiß, ist selbst ein Kind ohne jedwede Kenntnis des Innenlebens eines Fernsehers locker in der Lage, diesen im Fehlerfall zu reparieren. Das ist nach Ansicht der GEZ kein erheblicher technischer Aufwand - schließlich hat das schon 1973 "Alfred das Ekel" in der Fernsehserie "Ein Herz und eine Seele" hinbekommen, nicht wahr?

Liebe GEZ: Wenn ich meinen Fernseher abmelde, dann deshalb, weil ich ihn nicht mehr nutzen kann. Es ist mir dabei herzlich egal, ob ihr das anders seht, oder im Wald die Linde rauscht.

(Danke Deichshaf)

Dienstag, 11. September 2007

Mehr Kohle

Schon GEZahlt - EuroscheineGerad noch hatten die GEZ und öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten dafür gesorgt, dass ihre Gebühren in (unagenehmer) Erinnerung bleiben, da urteilte heute das Bundesverfassungsgericht über den Zusammenhang von Politik und eben diesen Gebühren. Bislang war es so, dass die öffentlich-rechtlichen Sender vorschlugen, was sie sich so an Gebühren vorstellen und die Politik nickte das ab. 2005 jedoch war es anders gekommen. Da hatte die Politik dem Griff der Sender in die Kollekte des Bürgers ein Limit gesetzt und die Gebührenhöhe zur maßlosen Empörung der Sender auf 17,03 Euro beschränkt.

Die Sender, dem Ruin nahe, klagten natürlich sofort vor dem BGH und der bestätigte den Sendern jetzt, dass die Ansage aus der Politik unrechtmäßig war und dass über die Höhe der Gebühren die Sender entscheiden. Alleine. Die Politik darf nach Ansicht der Richter aus Karlsruhe nur dann in die Gestaltung der Gebühren eingreifen, wenn die Rundfunkteilnehmer nicht unangemessen belastet werden sollen. Da 2005 Ministerpräsidenten aber nach eigener Aussage auch den Wettbewerb zwischen öffentlich-rechtlichem und privaten Rundfunk beeinflussen wollten, griff diese Festsetzung der Gebühren laut Gericht in die verfassungsrechtlich geschüzte Rundfunkfreiheit der öffentlich-rechtlichen Sender ein und ist damit illegal.

Wie abzusehen war, sind die Sender schön am Feiern und sonnen sich in ihrem Erfolg, der im Endeffekt nicht weniger bedeutet, als dass die Rundfunkgebühren bald deutlich steigen werden. Die Sender teilten bereits mit, dass sie die jetzt geltenden Gebühren bis Ende 2008 beibehalten wollen. Die Richter des BGH wiesen aber schon mal darauf hin, dass die öffentlich-rechtlichen Sender in der Ende 2008 beginnenden Gebührenrunde durchaus einen Ausgleich für entgangene Einnahmen verlangen dürfen, wenn diese Einnahmen für Investitionen notwendig sein sollten.

Richten wir uns schon mal auf mindestens 20 Euro ein...

Freitag, 24. August 2007

Imagepflege - Behördenstyle

Schon GEZahlt - EuroscheineDie Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (GEZ) hat nach nur wenigen Jahren ihrer Existenz ein massives Imageproblem erkannt und will daran jetzt etwas ändern. Die Werbespots der die gesetzlich vorgschriebenen Gebühren einsammelnden Behörde wurden inzwischen um einen Zusatz erweitert, der an die "Fairness" der Hörer appelliert. Und man hat sich entschlossen, endlich mal für Klarheit zu sorgen, was die GEZ eigentlich macht.

Und dazu bedient man sich eines hervorragenden Mittels, mit dem sich der Ruf auf einzigartige Weise verbessern lässt. Die GEZ lässt Abmahnungen verschicken. Die GEZ weist darauf hin, dass es "GEZ-Gebühren" nicht gäbe und die Verwendung dieses Begriffes irreführend und falsch sei. Schließlich zahle man keine Gebühren für die GEZ, sondern für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und das deshalb, weil es so im Gesetz steht. Darum heißt es auch nicht "GEZ-Gebühr", sondern "gesetzliche Rundfunkgebühren".

Außerdem sind die von der GEZ beauftragten Schnüffler Kontrolleure keine "GEZ-Fahnder", sondern "Beauftragtendienst der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten oder Rundfunkgebührenbeauftragter". Der Anmeldebogen der GEZ heißt außerdem nicht "Antwortbogen" oder so, sondern "dem Informationsschreiben der GEZ beigefügtes Formular zur Erteilung der Auskunft nach § 4 Abs. 5 RGebStV". Darauf legt die GEZ gesteigerten (und gebührenpflichtigen) Wert und lässt sich entsprechende Hinweise auf solche Verfehlungen auf Webseiten mit "nur noch" rund 5.100 Euro vergüten.

Die von der GEZ eingesammelten Gebühren werden ja schon lange als verdeckte Steuer verstanden und auch nicht erst seit gestern massiv kritisiert. Immerhin hat diese Subvention auch ein Gutes: Da auf diesem Wege das Fernsehn bezahlt wird, hat es das private "Bezahlfernsehn" entsprechend schwer, denn wer will schon zweimal für denselben Werbeschund qualitativ hochwertigen Inhalt bezahlen?

(Quelle: Süddeutsche Zeitung, Spiegel)

Mittwoch, 3. Januar 2007

Geld machen (21)

GeldSeit dem ersten Januar darf man für seinen "internetfähigen PC" Gebühren zahlen. Das gilt im Prinzip auch für Handys oder andere Geräte, die irgendwie ins Internet können. Ganze 5,32 Euro kostet es im Monat sind an die GEZ abzudrücken. Nach Angaben der GEZ betrifft die neue Gebühr die meisten Privatpersonen nicht. Haushalte, die bereits mindestens ein Radio angemeldet haben, dürfen auch einen internetfähigen PC als "Zweitgerät" betreiben, ohne extra dafür bezahlen zu müssen.

Aber auch die Wirtschaft darf zahlen. Arztpraxen, Handwerksbetriebe und so weiter dürfen seit gestern auch für ihre PCs mit Internetzugang zahlen, was diese bestimmt freuen wird. Immerhin gilt aber auch für "Mittelständler" die sogenannte "Zweitgeräteregelung". Das ist doch toll.

Neu als Einnahmequelle der GEZ hinzukommen werden vor allem kleine Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler, die ihrer Arbeit vom eigenen Arbeitszimmer in der eigenen Wohnung aus nachgehen. Für den gewerblich genutzten PC werden jetzt in jedem Fall zusätzlich 5,52 Euro fällig, selbst wenn andere Geräte in der Wohnung angemeldete sind. Der Rundfunkstaatsvertrag besagt, dass die Gebührenbefreiung der Zweitgeräteregelung nicht für Geräte in Räumen gilt, die zu anderen als privaten Zwecken genutzt werden. Toll, nicht?

Streng genommen gilt das auch für die gelegentliche Nutzung des privaten PCs für berufliche Zwecke - meint jedenfalls die GEZ. Ausgenommen von der Gebührenpflicht sind Lehrer und Richter sowie ehrenamtliche Tätigkeiten. Was allerdings alles unter "ehrenamtliche Tätigkeiten" fällt, ist nicht so ganz klar, wird aber wohl auch nicht so die breite Masse betreffen.

Aber für was bezahlt man da eigentlich? Sogenannte Podcasts und Streams von Sendungen der Tagesschau, die zeitversetzt im Netz angesehen werden können, gelten nicht als Rundfunk im Sinne des Gesetzes und können damit wohl kaum als Argument für diese Gebühr herhalten. Wahrscheinlich für die handvoll mal mehr, mal weniger mau funktionierender Streams des Radioprogramms ins Netz, die zumindest bei einigen Radiostationen der Öffentlich rechtlichen Radiosender zu finden sind - wenn man denn ausgiebig genug sucht und bereit ist, sich mit den zum Teil Haarsträubenden Lösungen auseinanderzusetzen.

Ein paar Stichproben, zum Beispiel bei Radio Bremen, ernüchtern. Zwar wirbt dieser Sender in den News "mit den beiden ersten Bremen-Vier-Webchannels", der Haken: "Unsere Sendungen (...) laufen dort in einer Endlos-Schleife." Genau so stellt man sich Radio vor - Endlosschleife vom Band. Bei anderen Sendern sieht es oft nicht viel anders aus, aber es sind auch genug direkte 1:1 Übertragungen des Radioprogramms ins Internet zu finden - wenn man die denn findet und erfolgreich abgespielt bekommt.

Und wie siehts aus mit Fernsehen? Fehlanzeige. Zwar bieten einige Sender ausgewählte Mitschnitte ausgewählter Sendungen an, aber mit "Live-Streaming" oder gar "Senden ins Internet" hat das nichts zu tun. Wahrscheinlich sieht man das auch in erster Linie unter dem Gesichtspunkt, dass die Gebühr für Internet-PCs ja gerade mal der für ein Radiogerät entspricht, also macht man auch nur Radio. Fernsehn wird frühestens dann kommen, wenn die Gebühreneinnahmen auch in Höhe der vollen Rundfunkgebühr gezahlt werden.

Dennoch steht die Frage im Raum, wer sowas eigentlich will. Das Konzeptradio der öffentlich-rechtlichen tut in den Ohren weh und die Werbepausen im Radio sind um ein Vielfaches penetranter und nerviger als die im Fernsehen. Trotzdem muss jeder zahlen - ob er will oder nicht.

Auswandern wäre eine Alternative.

Donnerstag, 9. Februar 2006

Und dann war da noch...

...die Sache mit dem Urheberrecht. Manche Leute meinen, alles, was irgendwie von irgendjemandem gemacht worden ist, darf von anderen ersteinmal gar nicht wie auch immer angefasst werden. Jedenfalls nicht ohne dafür zu bezahlen. Immer getreu dem Motto "Anfassen kostet!" Andere wiederum sind der Meinung, dass jeder mit allem alles machen darf. Irgendwo auf halber Strecke zwischen beiden Extremen tobt ein wilder Kampf. Ganz besonders die Filmindustrie, ganz weit vorne weg die MPAA (Motion Pictures Association of America) und ihre lokalen Ableger, und die Musikbranche angeführt durch der/die/das RIAA (Recording Industry of America) sind der Meinung, dass jegliche Benutzung - lies: Anschauen (Film) bzw. Anhören (Musik) - ok ist, solange für jeden dieser Vorgänge bezahlt wird, jeden einzelnen, versteht sich. Alles andere ist strikt verboten. Inklusive weiterverkauf nicht mehr gewollter Tonträger, aber auch das Remixen/Abmischen/etc. und natürlich auch das "vom Nachbarn Kopieren", "aus dem Radio Mitschneiden" und wahrscheinlich sogar das "in der Öffentlichkeit selber Singen". Ok, das war jetzt stellenweise etwas überzogen, aber so in der Richtung scheint man sich das wohl bei den "Rechteinhabern" vorzustellen.

In Frankreich haben nun ein paar Richter festgestellt, dass nicht alles, was sich manche Industrievertreter so alles ausdenken auch wirklich so richtig ist, und haben ersteinmal weitestgehend alle Privatkopien aus Tauschbörsen erlaubt. Das ärgert die Industrei sicherlich, die schon in aller deutlichkeit in Frankreich gesagt bekam, dass es nicht ok ist, sogenannte "un-cd's" (das sind CDs, die nicht wirklich der Definition einer Audio CD entsprechen, sondern irgendwie umgebrasselt wurden, um in PCs nicht kopiert werden zu können). Mal sehen, wie es da weitergeht, denn da war doch was mit der Hamonisierung der lokalen Rechtsprechungen im Rahmen der EU...

Und in Deutschland? Hier steht die zweite Stufe der Urheberrechtsreform vor der Tür und nur noch die Grünen sind ernsthaft gegen die DRM (Digital Restrictions Management) veralberte Kopie zum Privatgebrauch und für eine Bagatellklausel (Erst neulich hatte jemand zig tausende Strafanzeigen erstattet, weil irgendwelche Software über P2P Netzwerke kopiert worden war. Soweit bekannt sind bislang alle bearbeiteten Fälle eingestellt worden. Die Gerichte haben ja nichts Anderes zu tun...)
Zum Ausgleich dafür hat die GEZ angekündigt für Handys GEZ-Gebühren verlangen zu wollen, weil ja Handys mit bestimmten Features "im Prinzip Fernsehempfänger seien" und damit grenzenlose Begeisterung ausgelöst, da kommt jetzt auch noch die Geschichte mit der Internet-GEZ-Gebühr wieder ans Tageslicht. Ab dem 1. Januar 2007 sollen für jeden PC mit Internet-Anschluss 17,30 Euro Gebühren pro Monat anfallen. Huzza!

Ach ja: "Ein Computer mit Internetzugang zählt im Privathaushalt gebührentechnisch als Fernseher und kostet somit 17,03 Euro monatlich. Weitere Radios, Fernseher und Computer im Haushalt sind dann gebührenbefreit." Sagt zumindest Telepolis.