Der vielen in erster Linie durch zum Teil obskur anmutende, durch viele Medien breitgetretene Abmahnaktionen bekannte Anwalt Gravenreuth hatte sich mit der taz angelegt: Weil er angeblich unbestellt eine Bestätigungs-Email für den taz-Newsletter erhalten hatte, mahnte er die taz gebührenpflichtig ab. Es ging um 661 Euro und 71 Cents. Obwohl die taz die Summe zahlte, pfändete der umstrittene Anwalt die Domain der taz, versuchte sie selber zu verwerten und sogar zu versteigern - das allerdings wurde durch ein Gericht verhindert und die taz erstattete Anzeige wegen versuchten Betruges.
In Folge dieser Strafanzeige wurde sogar die Kanzlei des Anwalts durchsucht. Vor dem Amtsgericht Tiergarten versuchte der Anwalt sich erfolglos zu verteidigen. Das Gericht glaubte ihm nicht, dass ausgerechnet er sich über die Rechtslage nicht im Klaren gewesen sei und irrtümlich von noch offenen Forderungen ausgegangen sei. Der Anwalt war bereits im Jahre 2000 wegen Urkundenfälschung in 60 Fällen rechtskräftig verurteilt worden. Anfang 2007 war er, allerdings noch nicht rechtskräftig, zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden, weil er Mandantengelder nicht ausgezahlt hatte. Das Gericht hielt gestern deshalb eine Geldstrafe für nicht mehr ausreichend und verurteilte den Anwalt zu 6 Monaten Freiheitsstrafe.
Die Strafe wird NICHT zur Bewährung ausgesetzt:
"Nur weil die taz einen Anwalt hatte, der Ihnen in den Arm gefallen ist, haben Sie die Domain nicht verwertet. Die Allgemeinheit muss vor Ihnen geschützt werden."Außerdem, so die Richterin, sähe das Gericht keinen Anhaltspunkt dafür, dass sich der Anwalt in Zukunft an die Rechtsordnung halten werde. Anwalt Gravenreuth wird mit rechtskräftig werden dieses Urteils nach landläufigem Verständnis vorbestraft sein. Ob er damit auch weiterhin als Anwalt tätig sein darf, ist eine andere Frage.
Richterin Nissing, Amtsgericht Tiergarten
Da sag ich mal: 100% Pure Ownage!
(Quelle: taz, danke Khabarakh)
aus was für honoraren stellen sich die 661euro für eine email zusammen ?!
AntwortenLöschenKeine Ahnung. Die taz schreibt, dass die Summe von einem Gericht festgelegt wurde.
AntwortenLöschenEs passiert selten, aber dieses mal muss man wirklich sagen: Das ist mal ein "Urteil im namen des Volkes" - mindestens des teils des Volkes, das irgendwie mit Internet zu tun hat.
AntwortenLöschenDieser Tag ist schön!
Hast Du auch irgendwelche Quellen? Bei der TAZ finde ich nichts
AntwortenLöschenHabs gefunden und manueller Trackback.
AntwortenLöschenWir haben Grund zum Feiern! :)
AntwortenLöschenendlich mal ein kleiner sieg der vernunft über den wahnsinn ^^
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