Freitag, 6. Juli 2007

Urheberrecht

Recht in Deutschland - Deutschlandflagge mit ParagraphDas Urheberrecht ist ein Wirtschaftsfaktor, in dem mit nicht materiellen Ideen, Können und Wissen Geld verdient wird. Musik, Filme, Software, aber auch Bücher und Zeitschriften fallen da jedem als erstes ein. Um den Schutz dieser Einnahmequellen regt sich seit geraumer Zeit erheblicher Streit und irgendwann sah sich der Gesetzgeber gezwungen, die alte Regelung zu modernisieren und den Gegebenheiten der wirklichen Welt anzupassen. Nicht zuletzt das Gejammere der Musikindustrie und auch der Filmbranche machte das notwendig.

Nun ist die zweite Novelle des Urheberrechts verabschiedet und mit der ist eigentlich niemand zufrieden, weder die Politiker, noch die Wirtschaft und der Verbraucher schon mal gar nicht. Trotzdem ist wohl davon auszugehen, dass das alles so Gesetz werden wird.

Was da im Detail Gesetz wird, mutet zum Teil schon etwas abenteuerlich an. So wird zum Beispiel festgeschrieben, dass die sogenannte "Urheberrechtsabgabe" auf technische Geräte zur Speicherung und Reproduktion und Speichermedien nicht gedeckelt wird. Ursprünglich sollte sie auf maximal 5% des Verkaufspreises begrenzt sein. Jetzt kann sie theoretisch auch 500% betragen. Davon profitieren ausschließlich die in der Verwertungsgesellschaft organisierten Verlage. Für den Verbraucher wird in erster Linie fast alles teurer, ohne das er irgendeine Gegenleistung dafür erhält.

Immerhin: Der Verbraucher darf sich "Privatkopien" anlegen. Allerdings darf erdas nur in "geringer Zahl", wobei völlig offen ist, was eine "geringe Zahl" ist. Das werden die Gerichte entscheiden müssen, die sich ja besonders in der jüngeren Vergangenheit besonders durch ein hervorragendes technisches Verständnis hervorgetan haben. Haken am "Recht auf Privatkopie": Das ganze ist nur so lange erlaubt, wie kein Kopierschutz umgangen oder beseitigt werden muss. Was im ein "Kopierschutz" ist, war nach Auffassung der Gesetzgeber allerdings keiner näheren Erklärung wert und wird deshalb ebenfalls von den Gerichten - siehe oben - zu klären sein.

War früher der Download aus Tauschbörsen etc. defacto legal, ist das jetzt anders. Wer mit inkrafttreten des Gesetzes beim upload oder download einer "illegalen" Kopie erwischt wird, wird ebenso bestraft, wie ein professioneller Copy-Dealer, der mit dem massenhaften Vertrieb von kopierten Datenträgern Geld macht. Illegal ist ein Download immer dann, wenn der Download nicht legal angeboten wird. Die Rede ist jetzt von "offensichtlich rechtswidrig hergestellten Vorlagen" und nicht mehr wie früher, wo es um "offensichtlich rechtswidrig zugänglich gemachte Vorlagen" ging. Wie allerdings anhand dieser Regelung irgendjemand beurteilen soll, ob ein Download legal ist oder nicht, bleibt völlig offen und damit Problem der Nutzer.

Elektronische Bilbliotheken werden auch in Zukunft in Deutschland eine Illusion bleiben. So müssen sich Bibliotheken für jede elektronische Kopie irgendeines Werkes, das sie anbieten, eine gedruckte Fassung ins Regal stellen. Bei Belastungsspitzen" sind Ausnahmen bis zur vierfachen Nutzung vorgesehen. Auch dürfen Bibliotheken in Zukunft keine elektronische Kopien von Artikeln aus Fachzeitschriften über Dienstleister beziehen, wenn diese nicht als Fax oder als Bilddatei zugeschickt werden und auch nur dann, wenn der Verlag selber keinen solchen Service anbietet. Wer sich jemals mit diesem Problem befasst hat, der weiss, dass Verlage für das Zusenden eines einzelnen Artikels unverschämt hohe Summen verlangen. Das hierdurch in erster Linie Bibliotheken und Wissenschaftler benachteiligt werden und so Bildung und Forschung noch teurer werden, ist dem Gesetzgeber offenbar egal. "Wir habens ja".

Insgesamt schützt die Novelle nur die überkommenen Geschäftsmodelle einer Informationsinfrastruktur des letzten Jahrtausends, aber weder die Nutzer noch die Autoren oder tatsächlichen Urheber. Massiv protektioniert werden Vertriebsgesellschaften und Verkäufer, die parasitär an der Leistung anderer verdienen, nur eben nicht die, die eigentlich diesen Schutz verdient hätten. Besonders deutlich wird das an dem Irrsinn, dass Universitätsbibliotheken sich die Aufsätze und Arbeiten ihrer eigenen Studenten in Zukunft von Fachverlagen zrückkaufen müssen...

Ich glaube zwar nicht daran, aber ich hoffe sehr, dass an diesem Gesetz noch erheblich nachgebessert wird.

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