Während die Emotionen hochkochen über die Frage, ob der Staat ohne das Wissen des Betroffenen dessen Computer durchsuchen darf, lacht man sich wahrscheinlich bei anderen Behörden darüber schlapp. Spätestens seit 2005 führen deutsche Geheimdienste und das Bundeskriminalamt durch, was die übrigen Strafverfolgungsbehörden jetzt auch wollen: Den Rechner der interessanten Zielpersonen filzen. Urteilte das Verfassungsgericht noch im Februar, dass zur Durchführung solcher Durchsuchungen ein förmliches Gesetz fehle, reichte dem Verfassungsschutz eine interne Dienstanweisung, um an die begehrten Daten heranzukommen.
Was lernen wir daraus? Wer die Verfassung schützen will, muss sich nicht unbedingt an sie halten. Legt man diese Prämisse zugrunde, sind die meisten der angestrebten "Sicherheitsbestimmungen" viel besser zu verstehen und vor diesem Hintergrund erklärt sich auch, warum sich Herr Schäuble und seine Gesinnungsgenossen vehement als Verteidiger der Verfassung sehen: In ihren Augen tun sie tatsächlich alles, um die Verfassung zu schützen. Sie wollen nur nicht, dass die Verfassung diejenigen behindert, die sie "schützen" wollen.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen
Bedingt durch die DSGVO müssen Kommentare zu Beiträgen der Tapirherde manuell freigeschaltet werden, um um der Veröffentlichung von Spam-, Hass- oder sonstiger unerwünschten Kommentaren vorbeugen zu können. Die Veröffentlichung eines Kommentars kann deshalb ein wenig dauern. Sorry dafür.
Wenn Sie Beiträge auf Tapireherde kommentieren, werden die von Ihnen eingegebenen Formulardaten (und unter Umständen auch weitere personenbezogene Daten, wie z. B. die IP-Adresse) an Google-Server übermittelt. Weitere Infos dazu finden Sie in meiner Datenschutzerklärung und in der Datenschutzerklärung von Google.