Freitag, 30. März 2007

Tatsachen behaupten verboten

Eine wegen Mordes zu fünf Mal lebenslänglich und 15 Jahren Freiheitsstrafe verurteilte Frau kommt nach 24 Jahren im Gefängnis auf legalem Wege frei. Sie gilt damit - zumindest nach dem rein juristischen Sprachgebrauch - als verurteilte Mörderin. Die ihr vorgeworfenen Taten beging sie als führendes Mitglied einer Vereinigung, wegen derer seinerzeit die Polizei massiv aufgerüstet wurde und extra nicht ganz unumstrittene Methoden der Suche nach Verdächtigen in den Gesetzen verankert wurden.

Der Vereinigung werden mindestens 30 Morde hochrangiger Persönlichkeiten in Deutschland angelastet und gilt damit als in der bisherigen Geschichte wohl die gewalttätigste und wohl auch gefährlichste ihrer Art, die in Deutschland tätig wurde. 1998 löste sich diese Vereinigung selber auf und ging damit den Weg alles Vergänglichen.

Dieser Ansicht ist auch die jetzt freigelassene Frau. Sie will von ihrem Anwalt durchsetzen lassen, dass sie nicht "Mörderin" genannt werden darf und man dürfe sie auch nicht als "schlimmste Terroristin" bezeichnen. Wer gegen diese Regelung verstößt, so schreibt jedenfalls die "Bild", muss mit einer Vertragsstrafe rechnen, deren Höhe von dieser Frau festgelegt werde. Ihr Anwalt sagt, dass sie "in ihrer jetzigen Lebenssituation den Schutz ihres Persönlichkeitsrechts in Anspruch nehmen" wolle. Deshalb müsse sie "derartige diffamierende Veröffentlichungen nicht hinnehmen."

Für die Akten: Diffamierung (von lateinisch: "diffamare", d. h. "Gerüchte verbreiten"). Verleumdung, Ehrenkränkung, besonders partei- oder staatspolitischer Gegner (Wahrig). Als Diffamierung bezeichnet man heute ganz allgemein die gezielte Verleumdung Dritter. Eine Verleumdung wiederum ist die üble Nachrede wider besseres Wissen und die ist strafbar nach §§ 187, 188 StGB.

Schön, dass eine wegen mehrfachen Mordes rechtskräftig verurteilte Mörderin im Nachhinein versucht die Geschichte zu verändern, in dem sie juristisch gegen diejenigen vorgehen will, die Tatsachen aus der Geschichte behaupten. Sowas geht wahrscheinlich nur bei uns.

3 Kommentare:

  1. man kennt ja aber auch die journalistische arbeit der bild und sonstiger boulevardmedien. Ich denke nicht dass die Frau die Geschichte ändern will (wie auch). Aber nach 24 Jahren Gefängniss wäre dieser Medienrummel auch das letzte was sie sich in ihrem privaten Leben wünscht. Vorallem wenn sie evtl sowas lesen muss:
    http://www.lawblog.de/index.php/archives/2007/03/27/das-pech-der-spaten-geburt/

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  2. btw der letzte kommentar im verlinkten artikel triffts:
    [quote]
    auf die Gefahr hin, mich tendenziell zu wiederholen:

    Wenn Sie vor Frau Mohnhaupt ausspucken möchten, halte ich das zwar für keine wünschenswerte aber ehrliche Reaktion.

    Der Unterschied zu fjw ist eben, das Herr fjw es nicht ehrlich meint, sondern hetzt. Das ist nun mal der Unterschied zwischen Meinungsäußerung und Meinungsmache. Und letztere betreibt Herr fjw auf perfideste Weise.
    Vor Herrn fjw möchte ich auch ganz unkorrekt ausspucken (obwohl ich dem Impuls nicht nachgeben würde)[/quote]

    / gehen hier quotetags?

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  3. Im Beitrag heißt es zu der Organisation namens "RAF":
    […] die gewalttätigste und wohl auch gefährlichste ihrer Art, die in Deutschland tätig wurde.

    Mit Blick auf die SA, SS und die GeStaPo schlage ich vor, das Wort "Deutschland" zu ersetzen durch: "Bundesrepublik Deutschland".

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