Nun ist die WM vorbei und bis auf ein paar Hauereien ist eigentlich alles ganz gut gelaufen. Sagen jedenfalls die meisten. Ok, der Mitarbeiter vom Spiegel, der sich plötzlich während der WM mitten in München auf der Flucht befand und mit den tröstenden Worten "Sie sind halt kein Afrikaner" über die Definition von "Ausländer" bei der Münchener Polizei aufgeklärt wird, sieht das wahrscheinlich anders. Auch wird man hier und da in der Wirtschaft vielleicht ein paar kritische Stimmen hören. Zumindest aus Sicht der Kriminalität jedoch war die WM ein voller Erfolg, denn es ist nichts passiert.
Herr Schäuble meint nun, dass dieser Erfolg doch dauerhaft gemacht werden muss. Und das geht natürlich nur, in dem die Sonderregeleungen zur Terrorismusbekämpfung in dauerhaft geltendes Recht umgemünzt werden. Was im Klartext nichts anderes bedeutet, als die Rechte der Bürger dauerhaft zu beschneiden. Damit es aber nicht so sehr auffällt, das man dem Bürger am liebsten alle Rechte für immer wegnehmen möchte, verpackt man es in eine freundliche und harmlos aussehende Spanne. Für "nur" fünf Jahre sollen die dezent aufgeweiteten Eingriffe in die Grundrechte gelten.
Dazu gehört zum Beispiel, dass der Auslandsgeheimdienst der Bundesrepublik (das ist der BND) Flugdaten aller Reisenden im Inland "bei Bedarf" abfragen kann. Herr Beckstein möchte zusätzlich staatlichen Zugriff auf die Stammdaten der Bankkonten für den Verfassungsschutz (was geht den Verfassungsschutz bitte das Konto Unverdächtiger an?) Herr Schäuble wird eine Anti-Terror-Datei wird einrichten lassen, in der alle "Terroristen" und "Verdächtigen" gespeichert werden sollen. Wer allerdings "Verdächtiger" ist, das wird nicht verraten (vielleicht reicht es für den Verdacht bereits aus, wenn man atmet?)
Wie sich die Herren Schäuble und Beckstein aber den Kampf gegen das noch immer ungelöste Problem der neo-Faschisten und Neonazis vorstellen, das lassen sie offen. Wahrscheinlich wird hierzu demnächst auch "gängige Praxis" in geltendes Recht umgeschrieben:
"§86b StGB Totschweigen
Wer entgegen dieses Gesetzes rechtsextremistische Vorfälle nicht totschweigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 10 Jahren bestraft."
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