Donnerstag, 26. Juni 2008

Gefahrenquelle

JustiziaEin "gefährlicher Gegenstand" ist nicht etwa nur eine Kettensäge oder eine geladene Schrotflinte, sondern auch ein Computer mit Internetanschluss. Das zumindest urteilt das LG München (Az. 7 O 16402/07). Darum - so das Landgericht - sind Eltern auch dafür verantwortlich, was ihr Nachwuchs so alles mit dem Rechner treibt. Und wer "verantwortlich" ist, ist auch haftbar. Deshalb dürfen die Eltern jetzt einer Fotografin nicht nur die Anwaltskosten zahlen.

Die 16jährige Tochter hatte für einen Film eine Reihe Kinderfotos verwendet und den dann bei Youtube eingestellt. Die Rechte an den Fotos hat allerdings eine Fotografin und die klagte. Mit Erfolg. Das Gericht ließ die Erklärung, dass die Eltern keine Ahnung von Computern hätten nicht gelten. Die Höhe des Schadensersatzes ist noch nicht festgelegt, dürfte aber deutlich höher ausfallen, als die bis jetzt aufeglaufenen Anwaltskosten in Höhe von 490 Euro...

(Quelle: Netzeitung)

1 Kommentar:

  1. Da ist die ein "für einen Film" zuviel in den Text geraten, Adger!

    Aber so langsam finde ich ja mal, die Geldgeilheit bei solchen Bagatellen nimmt überhand!

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