"PC mit eingebauter Festplatte erkennbar dazu bestimmt, Fernsehfilme zum privaten Gebrauch zu vervielfältigen"Der Leiter der Schiedsstelle, Jörg Portmann, verwies auch auf die Verkaufsargumente der PC-Hersteller:
"Eine Firma warb mit dem Spruch 'Dieser PC ersetzt ihren DVD-Rekorder'. Das ist eines der Argumente dafür, dass wir eine Vergütungspflicht sehen."Die Aussagen der Werbung sind damit dann wohl entgegen der allgemeinen Rechtsprechung doch rechtsverbindlich und man kann sie vor Gericht einklagen. Außerdem dürfte das dann auch der Freibrief dafür sein, alles zu kopieren, was einem so unter die Füße kommt, denn immerhin hat man dafür ja bezahlt, dass man das darf...
(Quelle: Financial Times, danke schlachti`mcl)
Cih vermute mal, weil es Scenern ja schon gelungen ist, ein Video auf einem Taschenrechner abzuspielen, wird Casio rückwirkend ab 1995 (als besagter Taschenrechner auf den Markt kam) Urheberabgaben bezahlen müssen.
AntwortenLöschenIch kann die Argumentation für Urheberabgaben auf Festplatten leider nicht nachvollziehen, da sie ganz offensichtlich von gleich mehreren Leuten im Zustand geistiger Umnachtung verfasst worden sein muss.
Dummerweise machen die Hersteller ja nix dagegen und Importe schützen ebenso nicht davor: Der Zoll ist da wohl leider noch nicht überlastet genug.