Montag, 16. Juli 2007

Ebay juristisch

Ebay JustizGerichte und das Internet sind ja gerade in Deutschland so zwei Instanzen, die sich gegenseitig eher nicht verstehen. Die meisten werden sich an das Urteil zum Thema Forenhaftung aus Hamburg erinnern, das nun nicht gerade ein Meilenstein juristischer Glanzleistungen aus deutschen Landen ist und in denen der oder die Richter auch eher deutlich zu Schau stellen, dass sie von der Materie eher so rein gar keine Ahnung haben. Entsprechend wird es nicht überraschen, wie das OLG Frankfurt jetzt geurteilt hat.

Jenes Gericht entschied nämlich, dass jeder automatisch zum Gewerbetreibenden wird, wer regelmäßig auf ebay Zeugs verkloppt. Dabei ist es völlig Latte, woher das Gerampel stammt. Die Vorstellung, dass eine Einkaufhandlung zum Zwecke des Verkaufs stattfinden müsste, ist nach Ansicht dieses Gerichtes in erster Linie eins, nämlich falsch. Es ist auch völlig unerheblich, woher die Sachen so stammen, die man da so verkauft. Es ist egal, ob das Zeug vom Sperrmüll oder aus dem eigenen Privatbesitz stammen. Einzig und allein ausschlaggebend für das Merkmal "Gewerbetreibend" eine "auf Dauer angelegte wirtschaftliche Betätigung". Und die wiederum ist erfüllt, wenn man regelmäßig auf ebay irgendetwas verkauft (Az.: 6 W 27/07).

Wer regelmäßig - natürlich bleibt völlig offen, was unter "regelmäßig" zu verstehen ist, aber im Fall des verurteilten Verkäufers war es jedenfalls "mehr als ein Jahr lang kontinuierlich" - irgendetwas auf ebay verkauft, der muss sich deshalb an die Regeln des geltenden Wettbewerbsrechts halten. Deshalb muss man sich dann bei seinen Geschäften an die Regeln des Wettbewerbsrechts sowie die nach dem Zivilrecht für Unternehmer geltenden Belehrungs- und Informationspflichten halten. Naja, und Umsatzsteuer und so wird dann wohl auch fällig.

Nicht vergessen die Nebentätigkeit anzumelden!

(Quelle: n-tv)

6 Kommentare:

  1. wer jedes jahr zu silvester ein glas sekt trinkt, trinkt auch regelmäßig und ist demzufolge auch als alki anzusehen, ähnlich verhält es sich also auch mit der verkaufstätigkeit

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  2. Oha, dann bin ich also...

    - Gewerbetreibender
    - Selbstständiger
    - Arbeitnehmer
    - ESt-Meldepflichtig
    - USt-Voranmeldungspflichtig
    - Alkoholiker
    - Sexsüchtig
    - Heliotrop
    - Misantroph
    - Philantroph
    - Notorischer Verkehrssünder
    - Betrüger
    - Tierquäler

    Öhm, und ein paar Dutzend andere, hier jedoch nicht so wichtige Dinge, die aber allesamt in der Gesellschaft als durchweg eher negativ bewertet werden.

    Aber das war ja nur das Landgericht. Selbstredend kann das OLG in Wiesbaden da ganz anders urteilen. Und spätestens der BGH wird dann schon klarstellen, dass man eben nicht pauschal zum Gewerbetreibenden wird, bloß weil man alle drei Tage irgend einen Tand/Dachbodenfund/Kellerfund an Meistbietenden/Bastler/Fan/Sammler verkauft, den man irgendwann mal gefunden, gekauft oder sonstwie in seinen Besitz gebracht hat.

    Weltfremd, wie immer. Aber das sind wir von deutschen Gerichten durchaus gewohnt.

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  3. Ebay ?
    Da wo man
    -abgezockt wird
    -seine Ware nie erhält
    -sein Geld nie erhält
    -der Bewertung erst nachbetteln muss
    -Spassbietern ausweichen muss
    -wo sich jedes Haustier nen Account zulegen kann, um andere zu necken
    -das Ebay-eigene Paypal gerne Konten sperrt

    ...
    Ebay ist eh quasi Tod, fragt man im Bekanntenkreis, da verkauft keiner und nur selten kauft man selbst.

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  4. Ich schaue bei Ebay danach, ob der Anbieter einen eigenen Webshop betreibt. Wenn ja, wird da gekauft (sofern halbwegs seriös und keine negativen Forenbeiträge in Verbraucherforen). Aber bei eBay direkt?

    No way, Sir. Nicht, seit mich eBay wegen angeblich nicht bezahlter Auktionsprovisionen im Jahre 2001 gesperrt hat.

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  5. gab es da nicht auch ein urteil, das ebay auktionen erst dann entfernen muss, nachdem ihnen bekannt gemacht wurde, das diese auktion gegen was auch immer verstößt?

    'Ausschnitt Spiegel'

    In seinem Urteil vom Donnerstag betonte der Bundesgerichtshof (BGH), dass eBay "keine unzumutbaren Prüfungspflichten treffen, die das gesamte Geschäftsmodell in Frage stellen" (AZ: I ZR 18/04).

    Demnach muss das Unternehmen zwar nicht alle bei eBay eingestellten Angebote überprüfen. Sobald die Firma jedoch erfahre, dass beispielsweise jugendgefährdende Gewalt- oder Pornovideos zum Verkauf angeboten würden, müssten die entsprechenden Angebote gesperrt werden.

    '/Ausschnitt Spiegel'

    Sind eingestellte Angebote plötzlich etwas anderes als Forenposts, oder ähnliches?

    Ich bin verwirrt.

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  6. ebay muss ja auch nicht prüfen, ob der Verkäufer nun privat oder gewerblich unterwegs ist. Das ist einzig Sache des Verkäufers.

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