Montag, 16. Juli 2007

Essen kostet Job

Chicken NuggetEine Kellnerin in einem kleinen englischen Cafe war schlagartig arbeitslos, weil ein Koch statt der für ein Menü vorgesehenen vier ausversehen fünf Cicken Nuggets gemacht hatte. Das fünfte sollte in den Müll. Die Kellnerin sollte es in den Müll werfen und biss auf dem Weg zur Tonne einmal ab. Einer ihrer Arbeitgeber sah sie dabei und suspendierte sie sofort. Die Kündigung kam kurz danach. Begründet wurde die Entscheidung mit der Vorschrift, dass Angestellte während der Arbeit selber weder essen noch trinken dürfen. Die ehemalige Angestellte erhielt außerdem Hausvervot für den Supermarkt, in dem sie seit vier Jahren gearbeitet hatte.

Engländer sind ja in Sachen Essen sowieso etwas anders als andere (Man denke nur an gekochtes Fleisch in Minzsauce, die Handhabung der Gabel und die Geschichte mit dem Löffel...) von daher sollte mich diese Geschichte eigentlich nicht wundern. Allerdings scheinen mir hier doch ein ganz klein wenig die Proportionen zwischen Vergehen und Strafe aus dem Ruder gelaufen zu sein. Kündigung und Hausverbot wegen sowas?

(Quelle: The Sun)

2 Kommentare:

  1. Da kann ich dich "beruhigen": Bei einem bekannten, weltweit operierenden Systemgastronomen wird das genau so gehandhabt: Essen, das zuviel gemacht wurde oder das länger als x Minuten in der Auslage liegt, muss vernichtet werden.
    Mitarbeiter dürfen das nicht selber essen. Mitarbeiter, die selber von den hauseigenen Produkten essen wollen, müssen diese bezahlen (natürlich einen Mitarbeiterpreis).

    Wer gegen diese Regeln verstößt, die nicht der Gängelung sondern ausschließlich der Hygiene dienen, wird entlassen. Ob allerdings ein Hausverbot erlassen wird, ist mir nicht bekannt - aber durchaus denkbar.

    Das deutsche Lebensmittelgesetz sieht das so vor und weltweit sind diese Vorschriften (zumindest in den "westlichen Ländern") meist identisch. Das Problem ist einfach die Verunreinigung.

    Ich bin zwar auch der Ansicht, dass es eine Abmahnung getan hätte und dass ein Hausverbot deutlich überzogen ist, aber hier in Deutschland steht sowas auch in den Arbeitsverträgen drin - und begründet mit einem massiven Vertrauensbruch ist eine fristlose Kündigung auch hier in Deutschland möglich. Ob beim hastigen Abbeißen von einem Hähnchenteil nun das Vertrauensverhältnis Mitarbeiter <-> Arbeitgeber so massiv gestört ist, dass eine Fortführung des Arbeitsverhältnisses definitiv nicht mehr möglich ist, wage ich allerdings zu bezweifeln...

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  2. "Verunreinigung"? Wer verunreinigt was? Das Tellertaxi, das vom "für den Müll bestimmten Essen"(!) abbeist verunreinigt bitte was? Den Müll? Oder verunreinigt das für den Müll bestimmte Essen das Tellertaxi? Kommt das nicht aus derselben Küche, wie der Fraß, der den zahlenden Kunden hingeknallt wird? Oder verunreinigt das Tellertaxi durch das Essen etwa sich selbst und gefährdet so ihre eigene Gesundheit, was ja - wir kennen es aus dem Wehrstrafrecht - dem "Entzug der Wehrpflicht durch Selbstverstümmelung" entspräche und somit den nachhaltigen Vertrauensbruch zwischen Arbeitgeber und Lohnsklaven erklären würde? Mitgebrachtes Essen, ok. Essen aus der Mülltonne - auch ok. Dem Gast das Essen vom Teller grabschen - auch kein Thema. Aber das!? Wer bitte denkt sich so einen Schwachsinn aus?

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