Im Osten der Republik ist der Umgang der Politik mit der Polizei irgendwie anders. Neulich erst kam die Polizeidirektion Dessau ins Gespräch. Dort wurden offenbar irgendwie eigenartige Anweisungen gegeben, wie mit Rechtextremen und deren Straftaten umzugehen sei, was einigen Beamten komisch vorkam. Die wiederum wurden mundtot gemacht und in die Provinz versetzt. Das wiederum führte zu einiger Aufmerksamkeit, jedoch nicht zu großartigen Veränderungen an der Sache. Der dort zuständige Polizeichef wird "demnächst" in den Ruhestand gehen und es ist nicht davon auszugehen, dass "man" sich jetzt noch an umfangreicheren Untersuchungen gegen ihn und seine Entscheidungen genötigt sehen wird.
Die Idee mit dem Ruhestand findet man wohl auch anderswo im Osten der Republik eine tolle Idee, wenn auch etwas anders ausgerichtet. Im brandenburgischen Potsdam wird der dort eingesetzte Polizeipräsident durch den Innenminister Schönbohm (das ist der mit der "Leitkultur") mit sofortiger Wirkung in den einstweiligen Ruhestand versetzt. Schönbohm begründet das, weil "kein intaktes Vertrauensverhältnis mehr" zwischen ihm und dem jetzt pensionierten mehr besteht.
Insider hingegen weisen darauf hin, dass Herr Schönbohm gerne bei der Polizei Kohle sparen will. Er verfolgt deshalb die Idee, die Kriminalpolizei mehr oder weniger in die Schutzpolizei zu integrieren. Was für den Laien auf den ersten Blick noch sinnvoll erscheinen mag, sollte man sich vorstellen als den Versuch, die Kriminalität dadurch besser bekämpfen zu können, indem man weniger Spezialisten mit dieser Aufgabe beschäftigt und stattdessen diese Aufgabe vermehrt auf diejenigen verteilt, die sich eigentlich um - zum Beispiel - den Verkehr und Nachbarschaftsstreitigkeiten kümmern. Entsprechend stößt Schönbohms Plan auf das Veto des - jetzt ehemaligen - Polizeipräsidenten und der Polizeigewerkschaft. Letztere kann er allerdings nicht pensionieren...
Natürlich ist es reiner Zufall, dass der jetzt in den Ruhestand geschickte Polizeipräsident bereits zu Ostern 2006 für Aufmerksamkeit sorgte. Damals hatte er nämlich den Angriff auf den Deutsch-Äthiopier Ermyas M. der rechtsextremen Szene zugeschrieben, was letztendlich die Generalbundesanwaltschaft auf den Plan rief. Angeblich hatte damals Schönbohm präventiv die interne Anweisung ausgegeben, dass ein Zusammenhang mit dem Rechtsextremismus nicht zu äußern sei.
Wir erinnern uns? Die Bundesanwaltschaft hatte den Fall zurück an die Staatsanwaltschaft Brandenburg zurückgegeben, weil die nicht zuständig sei, denn es hätte sich keine Mordabsicht nachweisen lassen. ABER(!) dennoch geht die Bundesanwaltschaft nach wie vor von einer fremdenfeindlich motivierten Tat aus. "Daran ändert sich nichts", sagte damalseine Sprecherin der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe gegenüber der FAZ.
Einmal ist Zufall. Zweimal ist Seltsam. Dreimal ist System.
(Quelle: Berliner Morgenpost)
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