Sonntag, 16. März 2008

Aus Prinzip

JustiziaUnter "Servicewüste Deutschland" kann sich jeder etwas vorstellen und so ziemlich jeder kann mindestens ein Beispiel nennen, das illustriert, welche leidvollen Erfahrungen der- oder diejenige in diesem Zusammenhang schon gemacht hat. Angeblich wird diesem Defizit seit Jahren die Stirn geboten und ebenso angeblich hat sich die Situation inzwischen dramatisch verbessert. Stimmt das wirklich?

Gehe ich in die Stadt, finde ich in den meisten Geschäften entweder kein Personal oder solches, das keine Ahnung hat. Treffe ich zu meiner großen Überraschung auf Personal, das wirklich weiß, was es da tut, dann hat mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit derjenige Laden nur an ungeraden Kalendertagen mit Vokalüberhang geöffnet, vorausgesetzt das Wetter in Thekkady (Indien) korrespondiert mit dem Zustand des Schelfeises vor Kanada. Service geht irgendwie anders und Freundlichkeit? Ich will lieber nicht aus dem Nähkästchen plaudern.

Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz in Mainz hat entschieden, dass dieses Prinzip durchaus so richtig ist. Es urteilte (Az. 10 Sa 380/07) nämlich, dass weder Unfreundlichkeit gegenüber dem Kunden, noch schlechte Arbeitsleistungen ausreichende Kündigungsgründe wären, selbst wenn die Kündigung fristgerecht ausgesprochen wird.

Na da sieht man doch wieder wo der Hammer hängt und wie man dieses Land nach vorne bringt...

(Quelle: Focus)

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