Samstag, 26. Januar 2008

Farce

In Deutschland gilt in allen öffentlichen Gebäuden ein Rauchverbot. Jemand hält sich nicht daran, jemand anderes regt sich darüber auf, erstattet Anzeige und schon haben die Gerichte wieder etwas zu tun - sollte man meinen. Tatsächlich aber wird der Vorgang aber schon im Ansatz abgewürgt, die zuständige Staatsanwaltschaft wird das Verfahren einstellen. Weil keine Körperverletzung vorlag. Rauchen, genauer: das andere zum Passivrauchen Zwingen, Ursprung der bundesweiten Gesetzgebungen, der umstrittenen Nichtraucherschutzgesetze, erfüllt nach Ansicht des Hamburger Oberstaatsanwalts Rüdiger Bagger nicht den Tatbestand der Körperverletzung, denn eine unmittelbare gesundheitliche Beeinträchtigung eines Menschen könne nicht nachgewiesen werden.

Im Klartext bedeutet das: Rauchen, auch Passivrauchen, schädigt nach Ansicht der obersten Juristen nicht die Gesundheit und die müssen es ja wissen, die denken sich soetwas ja schließlich nicht einfach so aus! Da können Mediziner reden, solange sie wollen. Mit anderen Worten verkünden die Juristen, was alle Raucher in Deutschland freuen dürfte: "Leute, raucht! Es interessiert niemanden! Scheiss auf die Gesetze, die Erkenntnisse der Krebsforschung und das Gerede der Politiker und Mediziner! Alles Hamburg - Verzeihung - Humbug!" Denn: Wenn der Schmidt schon rauchen darf, wo er will, warum denn dann ich nicht auch? Und wenn ich rauchen darf wo ich will, wieso muss sich dann der neben mir einschränken? Was soll der ganze Quatsch mit dem Nichtraucherschutz überhaupt?

Effektvoller kann man ein Gesetz glaube ich nicht zur Farce verkommen lassen...

4 Kommentare:

  1. Es ist nach wie vor eine Ordnungswidrigkeit. Oder sollen jetzt deiner Meinung nach Raucher gleich im Bau landen? Dann haben wir bald amerikanische Verhältnisse, wo jeder mit genug Geld nur 1 Promille seiner Haftstrafe "absitzen" muss, weil die Gefängnisse überfüllt sind... ach ne, sind se ja schon.

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  2. Nichtraucherschutzgesetze sind gemacht worden, weil Rauchen die Gesundheit schädigt und die Gesundheit der Nichtraucher geschützt werden soll. Grundrecht auf Unversehrtheit der Person oder sowas. Jetzt wird behauptet, Rauchen schädige zwar vielleicht irgendwie, aber eine Körperverletzung sei es nicht, denn das sei ja nicht nachweisbar. Was denn jetzt? Entweder rauchen ist schädigend, dann erfüllt es auch die Voraussetzungen der Körperverletzung, oder es ist völlig harmlos, dann sind die Nichtraucherschutzgesetze Blödsinn.

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  3. @anonym: Die Ordnungswidrigkeit, die Du meinst, hat der Besitzer des Theaters begangen, in dem er seinen Gästen das Rauchen erlaubt hat.

    Was Helmut Schmidt begangen hat, ist mindestens fahrlässige Körperverletzung und das ist und bleibt eine Strafat, keine Ordnungswidrigkeit.

    Ich bin zwar auch der Ansicht, dass man einem 82-jährigen nicht mehr das Rauchen abgewöhnen kann, doch verbieten kann man es ihm genau so wie allen anderen auch. Und als Raucher (ich bin seit 5 Jahren rauchfrei) würde ich DIESEN Fall zum Anlass nehmen, in Hamburger Kneipen und öffentlichen Gebäuden nach Herzenslust zu qualmen. Was soll schon passieren? Es ist ja nach Ansicht der Staatsanwaltschaft nicht strafbar, weil es ja keine Körperverletzung ist.

    Herzlichen Glückwunsch Herr Staatsanwalt. Sie haben es geschafft, das Rauchverbot nach nur drei Wochen zu kippen.

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  4. Hm, aber, wenn man in einer Kneipe/Cafe/Bistro was auch immer raucht, fällt es auf den Wirt/Pächter zurück. Das heißt, dass er dann die Kacke am Dampfen hat und blechen darf. Dem Raucher selbst passiert nichts, soweit ich informiert bin.

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