"CDs und DVDs mit Musik oder Computerspielen sind teuer. Warum da nicht auf Internettauschbörsen zurückgreifen, wo man die gesamte Palette der Musikwelt meist ganz umsonst bekommt."Wer möchte dem nicht zustimmen? Man schränkt jedoch ein, dass "das illegale Herunterladen (...) meist sogar strafbar" ist. Allerdings nicht der Download als solcher, denn "Der bloße Vorgang des Herunterladens wäre strafrechtlich ohne Belang". Na denn... Allerdings sei das Anbieten solcher Downloadmöglichkeiten für andere rechtlich problematisch. Den Ausweg aus diesem Problem sieht die Verbraucherzentrale Sachsen deshalb im Verhalten der Nutzer:
"Die Verbraucherzentrale empfiehlt den Nutzern, herunter geladene Dateien sofort aus der In-Box zu entfernen und an anderer Stelle zu speichern, um stets mit einem leeren Ordner online zu gehen und somit keine Titel zum Download bereit zu stellen. Ratsam ist außerdem, mittels einer Software-Funktion die "In-Box" so einzurichten, dass der Zugriff Dritter auf sie nur nach Freigabe durch den PC-Nutzer und nicht etwa während jeder Online-Sitzung des PC möglich ist."Das deckt sich zwar nicht so ganz mit der Rechtslage nach der zweiten Novelle des Urheberrechts, aber wer weiß, vielleicht steht da ja irgendwo auch "gilt überall, nur nicht in Sachsen".
(Quelle: Verbraucherzentrale Sachsen)
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