Heute entscheidet der Bundesgerichtshof (BGH), ob Computer ohne Wissen der Besitzer vom Staat online "durchsucht" werden dürfen. Es ist geplant, dass die Ermittlungsbehörden einen "staatlichen Trojaner" einsetzen dürfen, um die Inhalte von Rechnern durchsuchen zu dürfen. Für die Ermittler ist dieser Beschluss aus naheliegenden Gründen nicht ganz unwichtig, für die Grundrechte der Bürger allerdings auch nicht. Die Richter in Karlsruher werden die Frage klären, ob die bestehenden gesetzlichen Grundlagen insbesondere für das heimliche Ausforschen von Computern ausreichen. Das Innenministerium des Bundes um Wolfgang Schäuble, dessen Ansichten zum Thema Grundrechte nicht ganz ohne Grund "etwas" umstritten sind, wollte erst neulich die technischen Voraussetzungen für Online-Durchsuchungen beim Bundeskriminalamt verbessern.
[Update]
Der BGH hat geurteilt, dass der Onlinedurchsuchung ohne Wissen der Betroffenen die Grundlage im deutschen Recht fehlt. Der Bundesminister des Innern, Wolfgang Schäuble, kündigte unmittelbar nach der Verkündung des Urteils an, dass er jetzt so schnell wie möglich die Strafprozessordnung ändern lassen wolle, damit dieses seiner Ansicht nach unverzichtbare Werkzeug der Ermittlungsbehörden schleunigst wieder in den Einsatz kommt.
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