So, nun ist es soweit: Und Werbung machen darf man dafür auch nicht mehr. Vorbei die Zeit der lustigen und kreativen Werbekampagnen mit Kamelen in Lack und Leder oder weihnachtlichen Zigarettenschachteln im Oktober. Zwar meint die EU, dass Deutschland schon längst ein solches Verbot hätte umsetzen müssen, aber Deutschland - genauer: die Regierung - sieht das anders und deswegen wird ersteinmal geklagt. Gegen die EU. Die EU meint, es gehe um Medien, die Bundesregierung meint, es geht um Gesundheit. Tatsächlich geht es um Geld.
Die Tabakindustrie ist einer der finanzkräftigsten Werbetreibenden und der Ausfall dieser Einnahmen wird vielen Zeitungen und Kinos und so weiter sehr sehr weh tun. Wohl nicht ohne Grund warnt die Branche schon jetzt vor einem (zu erwartenden) Werbeverbot für Alkohol und Süßwaren.
Mit dem Werbeverbot alleine ist es aber nicht genug. Auch in Gaststätten darf man jetzt nicht mehr rauchen. In öffentlichen Gebäuden, öffentlichen Räumen, öffentlichen Verkehrsmitteln und Bildungseinrichtungen auch nicht. Grundsätzlich jedenfalls. Also in allen, außer denen, in denen man darf. Quasi. In ausgewiesenen, abgetrennten Räumen darf man auch weiterhin. Raucherzimmer - oder Räucherkammern? Schankwirtschaften - was immer man sich darunter vorstellen muss - dürfen auch weiterhin bequalmt werden. Es geht schließlich um den Schutz der Nichtraucher und nicht um ein generelles Rauchverbot, meint jedenfalls Gerd Müller von der CSU. Das hier ist schließlich ein freies Land.
Und was passiert, wenn sich jemand nicht daran hält? Geht der (oder die) dann in den Knast?
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