Der Spiegel berichtet, dass in West Virginia (USA) ein Polizist vor Gericht steht. Nicht etwa, dass das in den klagefreudigen Vereinigten Staaten irgendwie ungewöhnlich wäre, das nun wirklich nicht. Aber der Herr darf sich vor Gericht verantworten, weil durch sein Eingreifen jemand zu Tode kam - Was streng genommen nun auch nicht soooo ungewöhnlich ist im Land der unbegrenzten Möglichkeiten.
Was also ist das Problem?
Claude G. litt unter einem Herzleiden. Am Nachmittag des 21. Juni 2005 erlitt er ein Herzversagen. Sein Freund begann mit der Reanimation, denn er wollte das Leben seines Freundes retten. Robert K. B., Polizeichef der Kleinstadt Welsh im US-Bundesstaat West Virginia kam hinzu und sah sich genütigt einzugreifen: Er befahl dem mit der Herzlungenmassage beschäftigtem damit aufzuhören, denn Claude G. sei HIV-positiv und deshalb wäre eine Wiederbelebung gesundheitsgefährdend.
"Er befahl mir einfach aufzuhören", sagte Claude's Freund S. vor Gericht aus. Es kam aber noch besser: Kaum trafen die Rettungssanitäter ein, sei es für den Polizeichef B. wohl das Allerwichtigste gewesen, auf die angebliche HIV Infektion hinzuweisen.
Claude G. starb eine Stunde später im Krankenhaus an einer Herzattacke. Den Unterlagen des Gerichts zufolge war er nicht HIV infiziert.
Selbst wenn Claude HIV positiv gewesen wäre, hätte sich sein Freund nicht bei der Wiederbelebung infizieren können, solange man nicht mit offenen Wunden in kontakt kommt. Prof. Sarah J. Schlesinger von der Rockefeller-Universität und Wissenschaftlerin am Aaron Diamond-Aidsforschungszentrum sagte gegenüner AP dazu: "Mit dem Finger den Mund auszuwischen stellt keine Gefahr dar, solange die Haut des Fingers intakt ist" "Auch eine Herzmassage birgt kein HIV-Infektionsrisiko"
Polizeichef B. bestreitet die Darstellung, er habe die Wiederbelebung verhindern wollen.
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