Dienstag, 2. Februar 2010

Heiligt der Zweck die Mittel?

Die Bundesregierung will einen Datenträger kaufen. Auf jenem Datenträger sollen Informationen gespeichert sein, die Rückschlüsse auf einzelne Personen ermöglichen, die gegen geltendes Recht verstoßen haben. Speziell sollen dort die Daten deutscher Staatsbürger zu finden sein, die gegen in Deutschland geltendes Steuerrecht verstoßen haben. Dieser Erwerb ist heftig umstritten. Ziel der Bundesregierung ist es einerseits zu zeigen, dass es keine Flucht vor dem Deutschen Recht gibt, aber andererseits auch in Zeiten knapper Kassen jede nur denkbare Einnahmequelle abzuschöpfen. Beide Überlegungen sind naheliegend und im ersten Ansatz erscheinen sie auch richtig. Aber ist das Handeln der Bundesregierung tatsächlich "richtig"?

Richtig und falsch lassen sich in diesem Fall aus drei Blickwinkeln betrachten. Der eine Blickwinkel ist der juristische, der andere der ethisch/moralische und der dritte der politische.

Darf die Bundesregierung diese Daten aus juristischer Sicht erwerben? Die Daten stammen zwar aus der Schweiz, aber es ist unumstritten, dass die Daten weder nach dem in Deutschland noch nach dem in der Schweiz geltenden Recht "legal" auf diesen Datenträger gelangt sind. Die Daten sind gestohlen worden. Der Datenträger ist damit Diebesgut. Wer Diebesgut kauft, ist umgangssprachlich ein Hehler. In §259 StGB steht:
(1) Wer eine Sache, die ein anderer gestohlen oder sonst durch eine gegen fremdes Vermögen gerichtete rechtswidrige Tat erlangt hat, ankauft oder sonst sich oder einem Dritten verschafft, sie absetzt oder absetzen hilft, um sich oder einen Dritten zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Die §§ 247 und 248a gelten sinngemäß.
(3) Der Versuch ist strafbar.

Salopp gesagt: Wer etwas Gestohlenes erwirbt, macht sich strafbar.

Aus diesem Blickwinkel betrachtet darf die Bundesregierung diese Daten nicht erwerben, da sie sich damit strafbar machen könnte. Strafbar handelt, wer tatbestandsmäßig, rechtswidrig und schuldhaft handelt. Die Tatbestandsmäßigkeit ist erfüllt, die Daten sind gestohlen und die Bundesregierung will sie für Geld erwerben. Das ist unumstritten und wird sogar von der Bundesregierung so zugegeben. Eine knifflige Frage ist, ob die Bundesregierung rechtswidrig und / oder schuldhaft handelt.

Rechtswidrig handelt, wer ohne einen Rechtfertigungsgrund zu haben eine Straftat begeht. Das deutsche Recht kennt eine verblüffend lange Liste solcher Rechtfertigungsgründe. Der wohl bekannteste ist die Notwehr. Daneben gibt es aber auch noch zum Beispiel den rechtfertigenden Notstand. Der ist in Deutschland in §34 StGB verankert und lautet:
"Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden."

Die Gefahr des Steuerbetruges ist gegenwärtig, denn diejenigen, die "ihr" Geld ins Auslandverfrachten, tun dies ja, um keine Steuern zahlen zu müssen. Wenn das jetzt nicht verhindert wird, tritt der Schaden ein. Die Gefahr ist gegenwärtig. Betroffen sind mehrere Rechtsgüter, allen voran die Einhaltung der geltenden Gesetze. Auch wenn es dramatisch klingt, aber das Erzwingen des Einhaltens der Gesetze ist elementar für den Bestand des Staates. Wenn das Einhalten von Gesetzen nicht erzwungen wird, ist in letzter Konsequenz der Bestand des Staates selbst gefährdet. Das klingt auf den ersten Blick dramatisch, ist aber letztendlich Konsequenz der Überlegung: "Was würde passieren, wenn das jeder macht?"

Neben dem Rechtsgut des geltenden Rechts selber ist auch die Allgemeinheit, das "Gemeinwohl" geschädigt, denn Steuergelder "gehören" dem Staat und damit der Allgemeinheit (dass die Ausgabe und Verwaltung dieses Geldes nicht Sache der Allgemeinheit ist, steht auf einem anderen Blatt.) Der Grad der drohenden Gefahr ist immens. Schätzungen sprechen von mehreren hundert Millionen Euro, um die es geht. Das ist kein Kleingeld. Der abzuwendende Schaden ist daher bedeutend. Ist der begangene Rechtsverstoß zur Abwehr der Gefahr angemessen? Gibt es ein geeigneteres, geringeres Mittel, um die Gefahr abzuwehren? In diesem Fall wohl nicht. An die Daten der Steuerflüchtigen ist auf anderem Wege nicht zu kommen, als sich als Hehler zu betätigen.

Aus juristischer Sicht macht sich der Staat zwar der Hehlerei schuldig, kann für sich selbst jedoch zumindest den rechtfertigenden Notstand in Anspruch nehmen. Daher ist aus juristischer Sicht der Ankauf der Daten zwar nicht die feine englische Art, aber zu rechtfertigen, da er einem höheren Ziel dient und kein Selbstzweck ist. Und selbst wenn die auf dem Datenträger zu findenden Daten nicht unmittelbar Gegenstand einer Anklage sein dürfen, weil illegal beigebrachte Beweismittel einem Verwertungsverbot vor Gericht unterliegen, so dürfen solche Daten durchaus verwendet werden, um einen Anfangsverdacht zu begründen, der wiederum eigene Ermittlungen zur Folge hat.

An dieser Stelle stellt sich die Frage, ob diese Sichtweise auch moralisch vertretbar ist. Heiligt der Zweck die Mittel? Die Philosophie lehrt uns, dass zwar grundsätzlich das eigene Handeln immer so sein soll, dass es anderen als Maßstab ihres eigenen Handelns dienen kann, aber hier geht es um eine Ausnahmesituation. Darf der Staat aus moralischer Sicht das Recht brechen, um anderen, die ihrerseits auch das Recht brechen wollen oder es schon gebrochen haben, das Handwerk zu legen?

Maßgeblich dafür ist die Überlegung, was der Staat hier tatsächlich tut und was er erreichen will. Der Staat investiert einen vergleichsweise geringen Betrag, um im Gegenzug nicht nur schnöden Mammon in erklecklicher Höhe einzustreichen. Viel wichtiger aber ist, dass der Staat geltendes Recht durchsetzen will und Nachahmungstäter abschreckt.

Das Verhalten des Staates ist eindeutig auf ein höheres Ziel ausgerichtet, nämlich das Wohl aller, selbst auf das Wohl derer, gegen die er jetzt droht vorzugehen. Egal wie man Steuern empfindet, aber letztendlich profitieren alle von den Steuergeldern, denn sie finanzieren Deutschland und stellen sicher, dass Deutschland auch in Zukunft noch existieren kann. Ohne Steuergelder keine Autobahnen, keine Krankenhäuser, keine Universitäten und so weiter. Davon profitieren alle, auch die, die sich mit illegalen Mitteln dagegen wehren, Steuern zu zahlen. Moralisch gesehen setzt sich der Staat für das Interesse der Mehrheit seiner Bürger ein, für deren wohlergehen, und "schadet" damit nur einem kleinen Teil, nämlich genau jenen, die der Allgemeinheit und dem Gemeinwohl den Stinkefinger zu zeigen versuchen. Schon aus dieser Sicht heraus hat der Staat nicht nur die moralische Rechtfertigung, sondern sogar die Verpflichtung, diese Gelegenheit am Schopf zu packen.

Bleibt die Frage der politischen Betrachtung. Die Schweiz ist in Bezug auf die dort gelagerten Gelder und den Umgang mit den dazu gehörenden Daten der jeweiligen Anleger sehr berührungsempfindlich. Jeder Eingriff in das Steuerrecht der Schweiz von außen löst dort massive Verstimmung aus und wird als Einmischung in fundamentalste Interessen des eigenen Staates empfunden. Nun kann man zwar argumentieren, dass ja gar nicht die Schweiz betroffen ist, denn niemand hat die Schweiz dazu gezwungen, diese Daten herauszugeben – auch wenn mancher Politiker das wahrscheinlich gerne können würde.

Trotzdem fühlt sich die Schweiz "bestohlen", denn es geht um den Wert des Finanzstandortes Schweiz und damit um einen der zentralen Faktoren des Wohlstands jenes Landes und seiner Bürger. Es ist nur zu verständlich, dass die Schweiz in diesem Punkt alles Andere als begeistert reagiert. Dabei darf auch nicht übersehen werden, dass die Schweiz wegen ihres Bankgeheimnisses international bereits seit einiger Zeit erheblich unter Druck steht. Besonders die USA, aber auch z. B. Frankreich und Italien machen der Schweiz schon seit längerer Zeit ziemlich viel Druck. Es ist verständlich, dass die Schweiz auf jede Steigerung dieses Drucks nicht gerade freudig erregt reagiert.

Sollte die Bundesregierung, sollte Deutschland darauf Rücksicht nehmen? Nun, das Verhältnis zwischen Deutschland und der Schweiz ist zwar nicht das allergeilste, aber die Schweiz kann es sich auch kaum erlauben, wegen einer solchen Lappalie, die nicht einmal ihre eigenen Staatsbürger betrifft, einen Bruch mit Deutschland zu riskieren. Klar, das Verhältnis wird leiden und es wird beiderseitig ein paar Streicheleinheiten brauchen, um die jetzt hochkochenden populistischen Auswüchse wieder zu beruhigen. Auf lange Sicht gesehen ist die Schweiz sich jedoch völlig im Klaren darüber, dass sie es sich mit Deutschland nicht verscherzen kann, aber auch umgekehrt kann Deutschland keinen echten Bruch mit der Schweiz riskieren. Von daher ist davon auszugehen, dass hinter den Kulissen zwar einige ernste Worte über diesen Vorfall gewechselt werden, man aber ansonsten sehr bald wieder zur Tagesordnung übergehen wird. Der langfristige politische Schaden wird entsprechend gering ausfallen.

Es ist zumindest aus der Sicht Deutschlands zumindest legitim und gerechtfertigt, wenn die Bundesregierung sich diese CD kauft und dafür in die Portokasse greift. Die öffentliche Aufregung um dieses Thema befremdet aber. Warum regt man sich eigentlich auf, dass ausgerechnet jenen Bonzen der Hals zugedrückt wird, die sich auf Kosten der Allgemeinheit bereichern wollen? Es sollte jedem klar sein, dass auf diesem Datenträger nicht gerade Opa Schultz auftauchen wird, der zwei Euro fuffzig am Fiskus vorbei laviert hat. Wer ein Konto in der Schweiz aufmacht, um so Steuern zu „sparen“, der bewegt richtig viel Geld. Es geht wohl eher um die Reichen.

Warum sollen die jetzt auf einmal geschützt werden? Warum regt darüber eine groß angelegte Debatte in den Medien, aber nicht darüber, dass zum Beispiel in Zukunft die nicht nur die ärztliche Betreuung der Pflichtversicherten kontingentiert wird, sondern nach Willen der FDP sehr bald auch noch deren Medikamentierung? Warum gibt es eine Debatte darüber, ob man solche, die sich um geltendes Recht einen Scheiß kümmern, die der Allgemeinheit in aller Deutlichkeit zeigen "klar, ihr dürft meinen Wohlstand finanzieren, aber deshalb muss ich noch lange nichts zum Allgemeinwohl beitragen", ob man diese nicht vor dem staatlichen Zugriff schützen müsste, aber keine Debatte darüber, dass aufgrund von Steuerhinterziehung letztendlich die Steuern für alle angehoben werden müssen?

Naja, ich muss schließlich nicht alles verstehen.

5 Kommentare:

  1. Das es auf lange Zeit nicht gut gehen, war mir schon lange klar. Dennoch habe ich den Verdacht, dass längst nicht alle Informationen wirklich vorliegen. Gerade jetzt, wo es doch diese riesen Steuerdebatten bei uns gibt, gibts zufällig so eine CD? Sehr gutes Timing, kann man doch so einfach den Finger heben und alle auffordern sich lieber schnell selbst anzuzeigen. Jetzt gibts wohl alle 2-4 Jahre eine neue "CD". Auch wenn das vielleicht etwas zu weit geht, aber ich könnte mir vorstellen auch die Schweiz bekommt da ihren Anteil fürs "mitspielen".

    Gruß
    Wolf

    AntwortenLöschen
  2. von mir aus soll die regierung die cd ruhig kaufen und die entsprechenden personen abkassieren. ich mache mir nur gedanken, dass das ganze als "vorbild" dient: da verhökert einer geklaute daten, mit denen sich geld machen lässt, an die regierung - für 2,5mio euronen. das ist schon ein ganz schöner batzen geld. könnte mir durchaus vorstellen, dass das andere zu ähnlichen aktionen auch in anderen bereichen anregt, wo es vielleicht auch leute trifft, die es sich nicht unbedingt leisten können. für den staat kommt es da ja nur aufs gesamtvolumen an. bei einer genügenden anzahl an personen rechnen sich dann schließlich auch kleinere beträge...

    AntwortenLöschen
  3. "[...] weil illegal beigebrachte Beweismittel einem Verwertungsverbot vor Gericht unterliegen [...]"

    Bist du dir sicher? Meines Wissens existiert dieses "Fruit of Poisoned Tree" getaufte Gesetz in Deutschland nicht, sondern ist nur durch amerikanische Krimiserien - in den USA ist die Rechtslage in der Tat so wie du sie beschreibst - in den popkulturellen Kanon Deutschlands gewandert.

    Ich habe leider keine definitiven Quellen zur Hand, aber bist du sicher, dass das so richtig ist?

    AntwortenLöschen
  4. Der Begriff wurde von mir ungenau verwendet. Es gibt in Deutschland zwar auch Beweisverwertungsverbote, aber die sind rar und werden (meistens) im Hauptverfahren entschieden. Dem vorgelagert (und damit für die deutsche Rechtsprechung von größerer Bedeutung) sind Beweiserhebungsverbot, Beweismittelverbot und Beweismethodenverbot. In sofern: Ja, ich bin mir sicher, dass es in Deutschland soetwas gibt, aber nein, ich bin mir nicht sicher, ob der Begriff an der Stelle in meinem Text zu 100% richtig gewählt ist.

    AntwortenLöschen
  5. Danke für die Zusammenfassung!

    Über das Thema musste ich neulich auch schon ein paar mal nachdenken, bin aber zu keinem eindeutigen Ergebnis für mich gekommen.
    Mittlerweile denke ich aber auch, dass zumindest in diesem Fall die Verhältnismäßigkeit der Mittel gewahrt bliebe - "es geht ja um einen guten Zweck".

    AntwortenLöschen

Bedingt durch die DSGVO müssen Kommentare zu Beiträgen der Tapirherde manuell freigeschaltet werden, um um der Veröffentlichung von Spam-, Hass- oder sonstiger unerwünschten Kommentaren vorbeugen zu können. Die Veröffentlichung eines Kommentars kann deshalb ein wenig dauern. Sorry dafür.
Wenn Sie Beiträge auf Tapireherde kommentieren, werden die von Ihnen eingegebenen Formulardaten (und unter Umständen auch weitere personenbezogene Daten, wie z. B. die IP-Adresse) an Google-Server übermittelt. Weitere Infos dazu finden Sie in meiner Datenschutzerklärung und in der Datenschutzerklärung von Google.