Mittwoch, 2. Juli 2008

Linzensierter PC Schrauber

JustiziaWelch Qualifikationen man sich von einem Computerschrauber erhofft, dürfte im EInzelfall variieren. Grundsätzlich dürften die meisten Kunden wohl "irgendwas mit Computer" erwarten, vielleicht noch handwerkliches Geschick, in jedem Fall aber "Plan vom Rechner". Weltweit sollte das in etwa den Mindestvorraussetzungen entsprechen, die der Kunde erwartet und erwarten darf. Denkt man zumindest. Wie zu erwarten war: Das gilt nicht überall - in Deutschland muss man heutzutage ja schon Ingenieur sein oder Handwerksmeister, aber ein Blick über den Teich zeigt, dass selbst wir noch dazulernen können, wenn es um Reglementierungswahn geht.

In Texas (USA) gilt ab sofort ein Gesetz, das allen gewerbsmäßigen Computerschraubern vorschreibt, ab sofort eine spezielle Lizenz zu erwerben, um den Beruf auch weiterhin ausüben zu dürfen. Eine sehr spezielle Lizenz. Wer in Texas Computer reparieren will, muss ab sofort lizensierter Privatdetektiv sein. Um diesen Zettel vom Staat zu bekommen, muss man entweder einen Abschluss in Jura vorweisen, oder aber ein dreijähriges Praktikum beim Staat Texas absolvieren. Wer diese Lizenz nicht hat, darf 4.000 US$ abdrücken und riskiert bis zu einem Jahr Knast. Außerdem wird der Laden zugemacht. Als Kunde riskiert man übrigens auch die Geld- und Haftstrafe.

Aus Texas stammt übrigens auch der scheidende US Präsident, der jüngst das Gesetz durchdrückte, wonach freiwillig und ohne Gesetzesgrundlage für den Staat Telefone überwachende Firmen straffrei bleiben...

(Quelle: PC Magazine)

3 Kommentare:

  1. Wenn man sich ein bisschen durchklickt, kommt man zur echten Quelle der Story:

    http://media.www.dailytexanonline.com/media/storage/paper410/news/2008/06/27/TopStories/Computer.Repair.Technicians.May.Be.Acting.Illegally-3386027.shtml

    Und dem entnehme ich, dass man befürchtet, dass nach den Buchstaben des Gesetzes auch Computerforensik darunter fallen könnte. (vermutlich gründet die Befürchtung auf "private security consultant company").

    Die ist bei uns zwar noch nicht lizenzpflichtig, unterliegt aber auch zahlreichen gesetzlichen Bestimmungen (im wesentlichen Datenschutz), deren Nichtbeachtung durchaus auch strafbewehrt ist.

    Und dann haben wir ja auch noch §202c StGB. Der soll auch nicht so gemeint sein, wie er sich liest. Hoffen wir, dass die Richter auch in Zukunft eher der Intention und nicht dem Wortlaut folgen.

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  2. ah, jetzt seh ichs. 1702.104(b), insbesondere in Bezug auf 1702.104(a)(1)(B). Ja, das wird sich bei ernsthafter Forensik kaum vermeiden lassen.

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  3. Samma, ist Deine Lebensaufgabe das Korinthenkacken?

    -mt

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