Samstag, 29. März 2008

Weiter nach der Werbung

TV GerätEs gibt etwas, das kennen heute viele gar nicht mehr: Fernsehfilme ohne Werbepause. Viele glauben, dass das von den Sendern eingeführte Unterbrechen eines Films so sein müsste, dass es gar keine andere Möglichkeit gäbe. Um so erstaunter sind Jugendliche heute, wenn im Kino oder auf einer DVD keine Werbepausen eingefügt sind. Wer sich an die Zeit vor dem Privatfernsehn erinnern kann, der wird sich noch gut daran erinnern, wie lästig diese Werbepausen tatsächlich sind, wie zerstörerisch sie sich auf viele Filme auswirken.

In Schweden zogen genau mit diesem Argument zwei Regisseure vor Gericht. Darum sahen sich die Richter dort in den Verhandlungen Spielfilme an - einmal mit und einmal ohne vom Fernsehsender eingefügte Werbepausen. Durch drei Instanzen klagten die Regisseure: Vor dem Landgericht Stockholm, vor der Berufungskammer und jetzt auch vor dem Obersten Gerichtshof Schwedens. Viele werden abwinken und auf die "wirtschaftliche Notwendigkeit" der Werbepausen verweisen - halten diejenigen, die so denken eigentlich auch Spam für "wirtschaftlich notwendig"? Oder Pop-Ups, Pop-Under, Interstituals, Ani-Gifs und so weiter, die Viagra oder Penisvergrößerungen anpreisen? Ja?

Nun, die Gerichte in Schweden sehen das ganz anders. Den Regisseuren wurde Recht gegeben. Einstimmig urteilten jetzt die Richter des obersten Schwedischen Gerichtshofes, dass Werbeblöcke in Filmen ab sofort illegal sind, wenn nicht die Regisseure vorher schriftlich dem Sender erlaubt haben, solche einzufügen. Die Richter urteilten, dass eine Unterbrechung eines Films stets eine "Kränkung der Integrität des Werkes und des Urheberrechts des Regisseurs" sei.

Wurde der Fernsehsender (TV4) in der Vorinstanz noch zu "läppischen" 5.300 Euro verknackt, legte der oberste Gerichtshof jetzt richtig nach. Die Summe wurde mal eben auf über 30.000 Euro versechsfacht und dazu kommen sämtliche Anwalts- und Verfahrenskosten. Nicht gerade eine "finanzielle Lappalie", vom Grundsatzcharakter der Entscheidung mal ganz abgesehen. Die Kläger waren zwar mit ihrer Klage vor Gericht alleine aufgetreten, werden jedoch von international renomierten und namhaften Regisseuren unterstützt, wie zum Beispiel Martin Scorsese, Woody Allen und Oliver Stone. Auch diese Regisseure wehren sich seit langer Zeit gegen Werbepausen, "Verhunzen von Filmen" wie sie es - meiner Meinung nach völlig berechtigt - nennen.

TV 4 fügte nach dem Urteil der ersten Instanz sofort Klauseln in seine Verträge ein, mit der Regisseure den Werbeblöcken in jedem Fall zustimmen müssen. Der nächste Schritt der Gerichte ist deshalb schon jetzt absehbar: Die Prüfung, ob solche Klauseln sittenwidrig sind oder nicht.

Ich bin gespannt, welche Auswirkungen diese und ähnliche Urteile aus Frankreich und Italien auf das Werbeverhalten der Fernsehsender haben wird.

(Quelle: ddp, dpa)

2 Kommentare:

  1. Dank Product Placement sind Werbeunterbrechungen eh bald überflüssig.

    AntwortenLöschen
  2. und wann soll ich dann auf klo?

    an Product Placement verdienen die ender ja nichts.^^

    AntwortenLöschen

Bedingt durch die DSGVO müssen Kommentare zu Beiträgen der Tapirherde manuell freigeschaltet werden, um um der Veröffentlichung von Spam-, Hass- oder sonstiger unerwünschten Kommentaren vorbeugen zu können. Die Veröffentlichung eines Kommentars kann deshalb ein wenig dauern. Sorry dafür.
Wenn Sie Beiträge auf Tapireherde kommentieren, werden die von Ihnen eingegebenen Formulardaten (und unter Umständen auch weitere personenbezogene Daten, wie z. B. die IP-Adresse) an Google-Server übermittelt. Weitere Infos dazu finden Sie in meiner Datenschutzerklärung und in der Datenschutzerklärung von Google.