Das wird einige echt ärgern...
(Quelle: N24)
Donnerstag, 13. März 2008
3 Kommentare:
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hmmm ja ... schlimm sowas noch als tabu zu haben ...
AntwortenLöschenhmmm nö ... da es nachweislich schlimme erbkranken fördert darf inzest meinetwegen gerne verboten bleiben ...
AntwortenLöschender richter (hassemer), der gegen die aufrechterhaltung vom §173 StGB war, hat durch sein gegenvotum das einzige richtig kraftvolle argument der anderen 7 richter des bundesverfassungsgerichts ins wanken gebracht. und ich finde auch, dass nur das erhöhte risiko vom auftreten von erbkrankheiten nicht automatisch familien und beziehungen auseinander reißen kann, während es anderen risikogruppen erlaubt ist kinder zu zeugen. vor allem sind in dem fall, der da entschieden wurde, nur gesunde kinder zur welt gekommen. für diese kinder ist die welt zerstört, da ihre eltern einsitzen und sie selbst in pflegefamilien kommen. sollen doch mit dem § die kinder geschützt werden, hier ist aber genau das gegenteil der fall... und der wortlaut des § gibt kein verbot der liebe vor... nur sex... ich finde das nicht mit dem gg vereinbar!
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