
Die Geschichte zog Kreise und landete letztendlich vor dem Bundesgerichtshof, der jedoch auch nicht so recht wusste, was von dieser leider völlig ernst gemeinten Posse zu halten wäre. Darum wurde der Europäische Gerichtshof um Rat befragt. Der wiederum sieht aber in einer Stellungnahme ist absehbar, dass es kein Urheberrechtsverstoß ist, wenn man zur Dekoration seiner Schaufenster Designerstühle verwendet, auf die irgendjemand ein exklusives Vertriebsrecht hat.
Das wiederum hat nämlich die klagende Firma Cassina. Die behauptet, dass Peek und Cloppenburg gegen das alleinige Recht Cassinas auf "Verbreitung durch Verkauf oder auf andere Weise" dieser Möbel verstößt, wobei das Zeigen der Stühle im Schaufenster eindeutig unter "andere Weise" falle. Den Möbelhändler interessiert es weder, dass die Stühle nicht zum Verkauf angeboten werden, noch dass sie in Italien legal erworben wurden.
Man gut, dass die Gerichte nichts Wichtiges zu erledigen haben, sondern nur noch für Urheberrechtsfragen da sind...
(Quelle: Out-Law, danke Kevin)
Oh oh, da werden die von 3sat aber Probleme bekommen. Ich seh da nämlich gerade in einem Interview mit einer österreichischen Sozialwissenschaftlerin GENAU diese Sessel... *lol*
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