Manchmal ist Jugendlichen langweilig. Nicht immer besaufen sie sich dann. Manchmal tun sie dann durchaus auch sinnvolle Dinge. Allerdings: Nur weil etwas sinnvoll ist, ist es noch lange nicht verboten. Diese Erfahrung machte jetzt ein 16jähriger Franzose. Nachdem vor wenigen Tagen (am 21. Juli 2007) der 7. Teil von Harry Potter erschienen war, übersetzte er den kompletten Band "mal eben" ins Französische. Das Ergebnis stellte er online - und das wurde ihm zum Verhängnis.
Der Verlag Gallimard, der in Frankreich die Rechte an den "Harry Potter"-Büchern besitzt, schaltete die Polizei wegen der "illegalen Übersetzung" ein. Die wiederum besuchte den Jungen zu Hause und nahm ihn mit in Revier. Dort durfte er dann über Nacht die Gastfreundschaft der Urheberrechtsbüttel irgendwelcher Verlage erleben, die meinen, sich für eine Übersetzung diverse Monate Zeit lassen zu müssen: Die "offizielle" und erlaubte französische Version des Buches wird - wie übrigens in Deutschland auch - erst im Oktober in den Handel kommen.
Der Verlag gestand ein, dass die Übersetzung des Jugendlichen "erstaunlich professionell" sei. Dennoch wird das den Verlag nicht daran hindern zu versuchen, den Jungen mit allerlei Urheberrechtsklagen zu überziehen und ein Exempel zu statuieren.
Ich an deren Stelle hätte den Jungen stumpf aufgekauft, statt mir mit so einer Aktion eine dermaßen schlechte Presse aufzuhalsen, aber naja. Wer versteht schon Franzosen oder das Urheberrecht?
(Quelle: AFP)
Donnerstag, 9. August 2007
3 Kommentare:
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Es ist wohl weniger ein Problem, den Jungen zu kaufen. Pfiffige Unternehmen würden das in jedem Land (ja, sogar in Frankreich und Deutschland) machen. Nur ist es eben so, dass vorher die Anwälte dieser Unternehmen kommen, den Jungen mit Beschlag belegen und lieber die Hand aufhalten wollen und dafür sorgen, dass sie ihr Geld bekommen. Oder vielleicht sollte man eher sagen:
AntwortenLöschenDass sie wenigstens ab und an mal ein bischen etwas für das Geld tun, was sie sowieso bekommen.
Irgendwie schade. Reiht sich aber in die Kette der "Lieber-klagen-als-sinnvoll-handeln"-Fälle ein, die man letzthin so um sich herum mitbekommen hat...
Ergänzend wollte ich noch sagen, dass der Typ, so sehr seine Arbeit zu schätzen ist, durchaus im Unrecht ist. Die Vervielfältigung von Druckwerken bedarf eben der Zustimmung des Autors. Egal ob Original, abgepinnt oder übersetzt.
AntwortenLöschenNeu vertonte Zeichentrickserien oder von Fans unterlegte Untertitel ziehen auch nicht das Wohlwollen der Urheber auf sich...
business as usual... in deutschland oder so ziemlich jedem anderen land wäre es ihm ähnlich ergangen - schade, aber so sind sie halt, die geldgeilen säcke
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