Mary W., aus Decorah (Iowa, USA) teilt diese Angst. Sie ließ sich deshalb mitten auf die Brust tätovieren:
Nicht Wiederbeleben!Sie akzeptiert, dass sie von einigen Menschen für verrückt gehalten wird, aber das findet sie ok. Ihrer Ansicht nach sind manchmal eben die verrücktesten Ideen die besten. Sie ist nicht die einzige.
Die Frage ist aber: Bringt das was? Würde diese Willensbekundung "im Fall der Fälle" wirklich juristisch verbindlich sein? Das ist nicht unumstritten. Zumindest in Iowa regelt das Gesetz, wann Ärzte und Pflegepersonal lebenserhaltende Maßnahmen beenden dürfen und auch in Deutschland ist das nicht viel anders. Eine Tätovierung ist eher nicht ausreichend, wenn auch zugegebenermaßen sehr originell. Ein Patiententestament bzw. eine Patientenverfügung wäre eher der richtige Weg seinen Willen auszudrücken und aktenkundig zu machen. Im Zweifelsfalle sollten Interessenten mit einem Anwalt beraten, wie sie ihren Willen rechtsverbindlich formulieren.
(Quelle: AP)
In solchen Fällen muß sich der Arzt nach dem mutmaßlichen Willen des Patienten richten und der will im Zweifelsfall leben. Eine Tätowierung reicht mit Sicherheit nicht aus. Sie kann schon sehr alt und nicht mehr gültig sein. Darüberhinaus muß "keine Wiederbelebung" exakt beschrieben sein. Was ist gemeint? Herzdruckmassage, künstliche Beatmung, Medikamente, Defibrillation... In welchem Fall soll dieser Wille gelten? Wenn jemand nicht ansprechbar ist kann es sich auch um "Pipifax" handeln.
AntwortenLöschenEin solches Dokument muß präzise und aktuell sein, d.h. es muß in regelmäßigen Abständen erneut unterschrieben werden. Aber auch das nützt nichts, wenn der Arzt einen mutmaßlichen Willen zu leben erkennt.
Hört auf den Fachmann! Boje kennt sich aus.
AntwortenLöschen