Dort endete jetzt ein zwei Jahre dauerndes Verfahren in letzter Instanz vor dem obersten Gerichtshof. Die dritte Strafkammer verurteilte einen Arbeiter zu einer Geldbuße in Höhe von 1.200 Euro. Sinngemäße Begründung:
"Wer in Gegenwart dritter Personen seine Genitalien betastet, demonstriert einen Mangel an Sitte und Erziehung"Der Griff in den eigenen Schritt verstößt damit in Italien gegen geltendes Recht und wird bestraft. Bin gespannt, wie sich das auf Rapper, Hip-Hopper, Fußballer und andere Kulturkreise auswirkt, für die das Betasten der eigenen Geschlechtsorgane in der Öffentlichkeit völlig normal ist...
(Quelle: Süddeutsche)
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