In Deutschland wird alles verklagt: Nachbarn für ihre Bäume, Kindergärten für ihre draußen spielenden Kinder und sogar Schüler für eine eigene Meinung. Von daher sollte es eigentlich nicht weiter überraschen, dass sich die Gerichte in Deutschland auch mit Zeichentrickfiguren auseinandersetzen müssen. In diesem Fall musste ein Gericht mit der Frage befassen, ob eine Zeichentrickfigur eine Freundin bekommen darf und evtl sogar heiraten darf oder nicht.
Pumuckl, eine ober nervige Zeichentrickfigur, deren penetrant dumm-dämliches Geheule mir schon in frühester Jugend mörderisch auf den Sack ging, war tatsächlich Gegenstand einer monatelangen Gerichtsposse. Die Erfinderin der Figur und die Zeichnerin der Trickfilmserie (wieso nur war mir klar, dass so etwas nerviges nur von Frauen erfunden und realisiert werden konnte?) lagen sich in den Haaren. Die Zeichnerin will der Figur ein Weib anhängen, die Erfinderin findet das doof. Wie beim Stutenbeißen so üblich flieht als erstes der gesunde Menschenverstand und übrig bleibt eine verbitterte Materialschlacht zu Lasten der Steuerzahler.
Jedenfalls, das Landgericht München hat entschieden. Die Figur darf eine Freundin bekommen und sogar heiraten. Die zukünftige Partnerin darf in einem Malwettbewerb "gefunden" werden. Die Zivilkammer sah in dem Vorhaben der Zeichnerin keine Verletzung des Urheberpersönlichkeitsrechts der Autorin (Az.: 7 O 8427/07). Ich vermute, dass der zunehmend verarmenden deutschen Fernsehlandschaft damit schon bald eine Fortsetzung des penetrant nervenden Gekreisches ins Haus steht. Diesesmal im Duett.
Und denen, die nicht verstehen, was ich an dieser "ach so niiiiiiedlichen Zeichentrickserie" hasse, denen wünsche ich kleine Kinder, die diese Serie sehen wollen. Sonntagmorgens. Um sieben. Stundenlang. Mit Wiederholungen.
(Quelle: n24)
Freitag, 11. Januar 2008
3 Kommentare:
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"...verbitterte Materialschlacht zu Lasten der Steuerzahler..."
AntwortenLöschenSorry, aber in der ZPO kannst Du nachlesen, dass die Kosten für das Verfahren von den Streitparteien zu tragen sind. Jenachdem, wer unterliegt, und ob eventuell eine teilweise Niederlage am Ende herauskommt, müssen sich die klagende und die beklagte Partei die Kosten teilen oder eine der beiden Seiten muss alle Kosten tragen.
Und da strafrechtlich bei dieser Posse sowieso nichts zu wollen gewesen wäre, dürfen wir uns alle darüber freuen, dass die Richter an dem betroffenen LG nicht stattdessen untätig herum gesessen haben. Wobei ich bei der Dauer meiner eigenen Zivilrechtssache daran zweifle, dass die überhaupt mal einen Tag Ruhe haben.
Unabhängig davon: Pumuckl ist und bleibt Scheiße! Wenigstens da stimme ich Dir zu.
Mit so einem Schrott müssen sich die Gerichte herumschlagen. Das geht zu Lasten aller anderen und bindet sinnlos Richter und anderes Gerichtspersonal. Das wiederum ist eine Verschwendung von Steuergeldern und genau das meinte ich.
AntwortenLöschenadger schrieb:
AntwortenLöschen________________________________________
Mit so einem Schrott müssen sich die Gerichte herumschlagen. Das geht zu Lasten aller anderen und bindet sinnlos Richter und anderes Gerichtspersonal. Das wiederum ist eine Verschwendung von Steuergeldern und genau das meinte ich.
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Wie gesagt: Die werden von den Gerichtsgebühren bezahlt, die ja nicht grundlos erhoben werden und kostendeckend sind. Dem Steuerzahler entstehen dabei keine Kosten.
Die Personalbindung ist das Problem. Für "meinen" Rechtsstreit, der an sich sehr einfach gestrickt war und bei dem die Sachlage von vorne herein klar war, haben die Klägerin und die Überlastung der Gerichte dafür gesorgt, dass sich etwas, was man in drei bis vier Monaten hätte durchziehen können, über mehr als vier Jahre hinzog.
Und an diesem Punkt ist Deine Kritik gerechtfertigt und auch angebracht.