Mittwoch, 12. Dezember 2007

Gleichberechtigt

KinderwagenVaterschaft ist ja schon immer so eine Sache gewesen, überall auf der Welt. Nicht jeder ist auf Anhieb begeistert davon und nicht selten hat Mann so seine Zweifel, ob der Nachwuchs denn auch wirklich der eigene ist. Neulich erst gab es da einigen Trubel, weil sich ein Vater erdreistet hatte, die gängige Praxis der Vaterschaft anzufechten, nach der er seine Vaterschaft nur mit dem Einverständnis der Mutter anfechten kann: Nur wenn die Mutter des Nachwuchses damit einverstanden ist, ist ein Gentest und damit die zweifelsfreie Feststellung der Vaterschaft überhaupt möglich. Ohne diese Einwilligung hat der Vater null Chance, überhaupt irgendwas zu tun, außer rum zu mosern und sich dem Zwang zum Bezahlen zu beugen.

Jedenfalls wurde festgestellt, dass diese Praxis doch irgendwie so Rechtens ist aber auch irgendwie wieder nicht, aber ein "heimlicher Gentest" ist definitiv nicht erlaubt, selbst wenn dabei zweifelsfrei herauskommen sollte, dass der angebliche Vater garantiert und definitiv und unter gar keinen Umständen nicht der Vater sein kann. Einleuchtende Argumentation: Wer einmal für ein Kind zahlt, ist dessen Vater und hat gefälligst für immer zu zahlen. Einzelfälle interessieren nicht und das ist nicht "unser" Problem, sollen "die" sich doch anders einigen, aber "wir" zahlen nicht. Denn: Wenn der (falsche) Vater als Zahler ausfällt, ist die Restfamilie meistens Sozialfall und liegt damit zu 100% auf der Tasche des Staates.

Nun hat sich aber bei Behördens herumgesprochen, dass es auch den umgekehrten Fall gibt. Es gibt falsche Väter, die ganz bewusst und mit Absicht erklären, sie wären der Erzeuger eines Kindes. Auch die Mutter weiß, dass dieser Mann mit absoluter Sicherheit nicht der Vater dieses Kindes sein kann. Trotzdem geben sie bei den Ämtern an, dieser Mann sei der erfolgreiche Stecher dieser Frau gewesen und damit derjenige, dessen Nachwuchs nebst Mutter gerade aus asylrechtlichen Gründen abgeschoben werden soll. Bislang ist es ein absoluter Hinderungsgrund der Abschiebung, wenn eine Asylbewerberin mit einem deutschen Staatsbürger ein gemeinsames Kind hat.

Nun hat der Gesetzgeber ein weiteres Mal seine Kreativität bewiesen. Da es hier ja um ganz gravierende Fälle des Betrugs geht und hier ganz massiv der Staat beschissen wird, sollen Behörden in Zukunft ein Recht bekommen, das Vätern nicht zusteht: Sie sollen die Vaterschaft auch nachträglich anzweifeln können und eine Überprüfung (lies: DNS-Untersuchung) hochoffiziell verlangen und anordnen können. Begründet wird das - stark verkürzt - mit der Ansage, dass ja schließlich nicht sein kann, dass hier jeder Asyl bekommt. Der entsprechende Gesetzentwurf der Bundesregierung (16/3291) fand die Zustimmung der Regierungsfraktionen und wird morgen vom Plenum des Bundestages verabschiedet werden.

Ich glaube nicht, dass es noch viel mehr Fälle gibt, in denen noch deutlicher gezeigt wird, wie stark hierzulande von Seiten des Staates mit zweierlei Maß zum Nachteil des Bürgers gemessen wird.

(Quelle: Bundestag)

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