Donnerstag, 8. Juni 2006

Salomonisches Urteil

RichterIn einer Versicherungssache vor einem Bundesgericht in Florida (USA) sah sich der verhandelnde Bundesrichter Gregory A. Presnell aus Orlando mit zwei zänkischen Anwälten konfrontiert, die sich nicht mal über die harmlosesten Belanglosigkeiten des Verfahrens ohne sein Eingreifen einigen konnten. Zu einem kritischen Problem wurde die Entscheidung darüber, wo eine für das Verfahren wichtige eidesstattliche Aussage stattfinden soll.

Obwohl beide Anwälte im selben Gerichtsgebäude ihre Büros haben - vier Stockwerke entfernt - waren sie nicht dazu in der Lage, sich auch nur annähernd zu einigen. Dem Richter verging offenbar irgendwann die Lust zu weiteren Kindereien und verurteilte die Anwälte zu einer solchen:

Am 30. Juni dieses Jahres, um 16:00 Uhr Ortszeit müssen sich die beiden Anwälte an einem neutralen Ort ihrer Wahl oder auf den Stufen des Gerichtsgebäudes (Sam M. Gibbons U.S. Courthouse, 801 North Florida Ave., Tampa, Florida 33602) treffen. Dort müssen sie ihren Disput um den Ort der Aussage beilegen, indem sie eine Runde Schere-Stein-Papier spielen. Beide Anwälte dürfen Sekundanten mitbringen.

Da hier ein Bundesrichter entschieden hat, kann diese Entscheidung zumindest theoretisch im amerikanischen Rechtssystem zukünftig als Präzedenzfall herangezogen werden.

(Quelle: CNN Money / Fortune)

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