Mittwoch, 21. März 2018

Nicht jeder erste Schritt ist ein Schritt in die richtige Richtung

Bislang war es undenkbar, die deutsche Staatsbürgerschaft zu verlieren. Eine Ausbürgerung, wie sie zum Beispiel von der DDR betrieben wurde, war genau deshalb für die Bundesrepublik undenkbar. War. Die Erfahrungen, die mit den Unterstützern des IS gemacht wurden, nährten die Überzeugung, dass man nicht jedem den Schutz des Grundgesetzes gewähren muss. Wohl auch deshalb findet sich im Koalitionsvertrag im Kapitel X. "Ein handlungsfähiger und starker Staat für eine freie Gesellschaft", 1. Pakt für den Rechtsstaat, Unterpunkt "Befugnisse" (S. 129), folgende Formulierung:

"Wir werden einen neuen Verlusttatbestand in das Staatsangehörigkeitsgesetz einfügen, wonach Deutsche, die eine weitere Staatsangehörigkeit besitzen, die deutsche Staatsangehörigkeit verlieren können, wenn ihnen die konkrete Beteiligung an Kampfhandlungen einer Terrormiliz im Ausland nachgewiesen werden kann."

Das ist ein "first" in der Rechtsphilosophie der Bundesrepublik. Es bedeutet, dass die Staatsbürgerschaft eben nicht mehr unantastbar und garantiert ist. Zwar ist die Idee, sich im Falle einer doppelten Staatsbürgerschaft und bei der nachweisbaren Teilnahme an Kampfhandlungen solcher Individuen entledigen zu können, nachvollziehbar. Allerdings macht diese Initiative nachdenklich. Wie wir anhand anderer Grundrechtseingriffe gelernt haben, reicht eine kleine Aufweichung des Grundrechts aus, um umfassende Eingriffs- und Ahndungsbefugnisse des Staates gegen den Bürger nach sich zu ziehen, bis das Grundrecht am Ende weitestgehend ausgehöhlt ist. Man denke nur an das Grundrecht auf Geheimnis der Kommunikation.

Mal ganz abgesehen von den technischen und praktischen Problemen. Darf sich ein Staat aus der Verantwortung für seine Bürger entziehen, indem er sie ausbürgert? Darf Deutschland sich aus dieser Verantwortung ziehen? Ich bin sehr skeptisch und halte diesen Schritt, insbesondere wegen seiner grundsätzlichen Implikationen, für sehr bedenklich.

2 Kommentare:

  1. Uff.. das ist mal eine Nachricht. Ich und auch meine Kinder haben so gesehen zwei Staatsanwaltschaften, allerdings haben wir von der anderen nie gebrauch gemacht (also keinen Pass oder ähnliches beantragt). Diese Änderung würde ich ebenfalls als sehr problematisch sehen, vor allem die Umsetzung, aus den selben Gründen wie du. Es bleibt zu hoffen, dass es sich nicht durchsetzen wird.

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  2. Staatsbürgerschaften natürlich... Blödes Handy

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