Freitag, 3. August 2007

Verwaltungsaufwand

Buddha Statue KopfWiedergeboren zu werden ist so eine Sache und nicht jeder möchte unbedingt schon wieder den ganzen Scheiß mitmachen müssen. Das ist aber nicht das einzige Problem. Auch für alle anderen gibt es mehr oder weniger schwerwiegende Probleme mit solchen Rückkehrern. Man denke alleine an die ewigen Diskussionen und was, wenn er sich daran erinnert, dass man ihm - oder ihr - ja noch aus dem vorherigen Leben Geld schuldet?

Apropos "Schulden": Wie ist das eigentlich mit den Steuern? So ähnlich muss die Idee gewesen sein, die man in China jetzt hatte. Besonders tibetanische Mönche behaupten ja gerne, dass sie alle Nase lang wiedergeboren würden und Tibet ist ja seit 1951 von China besetzt, darum gelten dort auch Chinesische Gesetze und Vorschriften. Und in Sachen Vorschriften und Verwaltung haben die Chinesen echt was auf dem Kasten. Damit die Verwaltung künftig nicht mehr so ratlos ist, hat man sich dazu entschieden, dass man zukünftig einen Antrag auf Wiedergeburt stellen muss.

Die Anträge werden dann vom Ministerium für religiöse Angelegenheiten bearbeitet und alle Schritte in die Wege geleitet, damit der Staatsbürger Chinas auch zukünftig Staatsbürger Chinas bleibt. Allerdings ist unklar, ob dieser Antrag Auswirkungen auf die Wiedergeburt als solche hat und was im Falle einer Wiedergeburt ohne Antrag passiert.

In Anbetracht der üblichen Politik in China rechne ich mal mit "Todesstrafe wegen illegaler Wiedergeburt" - was allerdings gegebenenfalls ein ziemlich langwieriges Wiederholungsspektakel werden könnte...

(Quelle: AFP)

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