Am 1. August 2006 treten mal wieder neue Regeln für die Rechtschreibung in Kraft. Das Desaster der Anpassung der Überarbeitung der Reform der deutschen Schriftsprache wird über lange Zeit hinweg Narben hinterlassen. Es ist ohne Zweifel so, dass der jetzt gefundene Kompromiß weit von einer idealen Lösung entfernt ist und auch an der kommenden Fassung der Rechtschreibung lassen sich viele Punkte und Regelungen völlig berechtigt kritisieren.
Irgendjemand meinte, das ginge so alles nicht und zug vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Dort reichte er Klage ein, weil er durch die Reform der Rechtschreibung sein Grundrecht auf auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit verletzt sah.
Das Bundesverfassungsgericht winkte ab und nahm die Klage gar nicht erst an. Die Begründung ist allerdings interessant: Der Kläger greift nach Ansicht der Richter auf dem Rechtswege den Beschluß der Kultusministerkonferenz an, die aber ersteinmal gar keine rechtlichen Auswirkungen hat. Stattdessen müssen die einzelnen Bundesländer jeweils diese Entscheidung einzeln Umsetzen und erst dann hat das ganze Rechtscharakter. Darüber hinaus betreffen diese Regelungen dann nur verbindlich Schüler und Bedienstete staatlicher Behörden.
Im Klartext bedeutet das wohl, dass jeder schreiben darf, wie er will. Niemandem ist vorgeschrieben, wie er (oder sie) im Einzelfall bestimmte Wörter und Formulierungen schreibt - wenn er nicht gerade Schüler oder Beamter / Angestellter im Öffentlichen Dienst ist. In der Schule und in der Behörde muss er so schreiben, wie das noch kommende Gesetz es vorschreibt. Alle anderen dürfen schreiben, wie sie es für richtig halten.
Womit letztenendes vor allem eins klar geworden wäre: Das Politikum "Rechtschreibung" wird totgeschwiegen. Keiner will mehr mit dem stinkenden Kadaver eines Reformvorhabens in Verbindung gebracht werden, der durch persönliche Animositäten, Besserwisserei und Kompetenzgerangel zum Kadaver wurde. Gespannt dürfen wir aber auf die jeweiligen Umsetzungen auf Landesebene sein, denn wenn schon in Bayern durch den Eingriff des Landesfürsten ein Abitur in "bayrischer Mundart" seine Gültigkeit durch quasi "königlichen Erlaß" erhält, warum sollte dann das nicht auch künftig verbrieftes Recht aller Landesfürsten sein?
(Quelle: Welt)
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