Am Montag wurde wegen einer Schwarzfahrt vor dem Amtsgericht Dortmund gegen eine 17Jährige und ihren 21Jährigen Verlobten wegen einer Schwarzfahrt verhandelt. Die berühmten 40 Euro Fahrgeldnachforderung der Bahn standen zur Debatte. Die Verhandlung lief wohl wie zu erwarten war. Nach der Urteilsverkündigung sollten wie üblich alle Beteiligten ihre Auslagen nennen, damit die Gerichtskasse diese erstatten könne.
Als die 17Jährige auf diese Frage des Richters zunächst nicht antwortete, mischte sich der 21Jährige Verlobte der Frau ein und gab an, dass ihnen keine Kosten entstanden seien, weil sie schwarzgefahren wären, um an der Verhandlung teilnehmen zu können. Diese Aussage wurde wohl von allen im Gerichtssaal anwesenden Personen deutlich verstanden.
Von den als Zeugen anwesenden Beamten der Bundespolizeiwerden die jungen Leute erneut wegen Erschleichens von Leistungen angezeigt und die am Prozess beteiligte Staatsanwältin stellte sich als Zeugin zur Verfügung.
Dazu kann man nur noch eins sagen: "Hier ist Dein Schild!"
(Quelle: Presseportal, Danke schlachti`mcl)
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