Mittwoch, 15. November 2006

Tapirherde antwortet (1)

Ich habe ja schon einiges erlebt und gesehen in meinem kurzen Leben. Auch habe ich schon einiges an eigenartigen Anfragen bekommen, was dieses sogenannte oder auch Weblog angeht und ich habe noch sehr viel eigenartigere Dinge in den Serverlogs gesehen. Als ich allerdings heute Abend folgenden Referer über Google zur Tapirherde fand, dachte ich mir doch schon so meinen Teil:

Oralverkehr mit Ehefrau rechtmaeszig?
Nun, ich bin ja kreativ und kann mir durchaus so meinen Teil zu mancher Sache zusammenreimen, aber mich interessiert in diesem Fall doch schon recht brennend, was genau der oder die User(in) denn nun genau wissen wollte und warum gerade die Tapirherde als lohnendes Auskunftsquelle erschien - immerhin erscheint Tapirherde als achte Fundstelle zu dieser Suchanfrage, was mich schon etwas erstaunt. Leider werden wir es wohl nie erfahren.

Trotzdem sei an dieser Stelle der Hinweis gestattet, dass die Tapirherde keine rechtsverbindlichen Auskünfte geben kann und darf, da wir zwar ziemlich eigenwillig, aber trotzdem keine Rechtsanwälte sind. Von allgemeinen und völlig unverbindlichen und nicht unbedingt maßgeblichen oder für jeden oder überall gültigen Hinweisen zu unserer Vorstellung vom Leben mal abgesehen.

Um die Frage dann doch noch eben zu beantworten - ich will ja keinen Kunden enttäuschen: Unserer übereinstimmenden und bestätigten, jedoch völlig unmaßgeblichen und unverbindlichen Meinung nach, ist - zumindest in Deutschland - Oralverkehr mit der Ehefrau vollkommen legal und moralisch vertretbar. Eventuell hin und wieder sogar zwingend notwendig, um den Ehefrieden aufrecht zu erhalten. Beiderseits. Also nicht nur die Variante Strohhalm lutschen, sondern auch mal den Eisbecher auslecken.

Hoffe geholfen zu haben.

1 Kommentar:

  1. Warum lässt mich die Vorstellung "Strohhalm im Eisbecher" stutzen?


    :D

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