Zwar behauptet man in Washington und im Weißen Haus, dass "der Geist" der Genfer Konvention gewahrt bleibe, aber wenn man schon darauf abstellt, dass "der Geist gewahrt bleibe", dann will man damit auch nur schönreden, dass der Wortlaut zumindest stark den eigenen Interessen angepasst und umgedeutet wird.
Die USA verläßt durch dieses Gesetz nach Ansicht vieler den Kreis der demokratischen und freien Staatengemeinschaft, denn: Nicht etwa die gemeinsame Beschlussfassung der Genfer Konventionen definiert, was Verstoß ist und was nicht, sondern einzig und allein der Präsident der USA definiert den Unterschied zwischen verboten und erlaubt. Stephen Hadley, Sicherheitsberater des Präsidenten, stellte klar, dass der Präsident jenseits der grob umrissenen "schweren Verstöße" selber entscheiden kann, was er für zulässig hält und was nicht.
Die Washington Post berichtet dazu:
"Die Regierung wollte unter dem Begriff ("cruel or inhuman treatment") solche Techniken verstehen, die zu schwerwiegenden ("severe") physischen oder psychischen Schmerz führen, aber die Senatoren bestanden auf dem Wort "ernsthaften" ("serious").Jeder sollte für sich selber entscheiden, wie er über diese Formulierungen und deren Konsequenzen denkt. Klar sein sollte allerdings, dass der Tenor nicht etwa das Verbot solcher Behandlungen ist, sondern es geht vielmehr um eine Definition der Ausweitung der Grausamkeit. Mit anderen Worten: Ob gefoltert wird oder nicht ist keine Frage, sondern eine Tatsache. Und ob es "Folter" ist, definiert nicht etwa die Weltgemeinschaft, sondern der Präsident der USA.
Die Verhandlungen drehten sich dann um die Dauer, die ein Gefangener leiden muss, bevor die "Behandlung" als Kriegsverbrechen gilt. Regierungsbeamte wollten das Wort "ausgedehnt" ("prolonged" mental or physical symptoms), die Senatoren etwas Milderes. Sie einigten sich dann auf "ernstes Leid ohne Langzeitfolgen, das aber nicht über einen ausgedehnten Zeitraum zugefügt worden sein muss" ("serious and non-transitory mental harm, which need not be prolonged").
Die US-Regierung behält sich das Recht vor, "manche spezielle Verhörmethoden" auch weiterhin geheim zu halten, denn dieser ganze Aufwand werde nur betrieben, um einen Gesetzesrahmen zu bekommen, der vom Kongress unterstützt wird, den Terroristen aber nicht schon vorher erzählt, was auf sie zu kommt, wenn sie gefangen genommen werden. Hardley betonte, dass die Sprache des Entwurfes den Erfordernissen des CIA genüge. Bei nicht wenigen klingeln angesichts dieser Formulierung die Alarmglocken. Hadley deutet an, dass es auch zukünftig nur eine sehr begrenzte Kontrolle über das gebe, was sich in CIA-Gefängnissen abspielen wird. Das Ziel von Onkel George "Wo kein Kläger, da kein Richter" ist damit erreicht.
Die Sektkorken dürfte Onkel George allerdings erstrecht knallen lassen haben, als bekannt wurde, dass der französische Geheimdienstes GDSE herausgefunden haben will, dass Osama Bin Laden an einer Typhuserkrankung gestorben sein soll. Gewöhnlich zuverlässige Quellen hätten gemeldet, dass der Al-Qaeda-Chef am 23. August in Pakistan gestorben wäre. Allerdings sind die Informationen bislang unbestätigt, darum wollte Chirac den Bericht bislang nicht weiter kommentieren.
Wenn das aber auch stimmt, dann werden wir in kürze einige bemerkenswerte Entwicklungen seitens der USA beobachten können.
(Quelle: N24, dpa, AP, Washington Post)
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