Montag, 22. März 2010

Zitat des Tages (3)

"Die Bundesrepublik Deutschland sei wegen ihrer Beteiligung an "CERN" von Verfassungs wegen verpflichtet, auf diese Organisation einzuwirken, um die bei der Versuchsreihe eingesetzte Energie auf ein unbedenkliches Maß zu beschränken. Dies gelte jedenfalls solange, wie die Warnung, die Erde könne zerstört werden, nicht empirisch widerlegt sei."

Bundesverfassungsgericht,
Pressemitteilung Nr. 14/2010 vom 9. März 2010,
Beschluss vom 18. Februar 2010 – 2 BvR 2502/08

5 Kommentare:

  1. Oh mein Gott, die Juristen wieder.
    *an die Stirn tip*
    theoretischer Nachweis reicht ihnen wohl nicht, muss schon empirisch sein.
    Besser is das...

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  2. zählt "goatse" als "schwarzes loch"?

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  3. Wenns größer wird, ja *scnr* ;-)

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  4. Solange nicht empirisch widerlegt ist, dass Brot essen tötet ... und so weiter.

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  5. Das Zitat stammt aus dem abgelehnten Antrag und ist nicht die Auffassung des Gerichtes. Das sollte man dort wohl noch hervorheben ;)

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