Donnerstag, 3. Juli 2008

Save the System!

JustiziaEin wunderschönes Beispiel für das "Funktionieren" des Systems ist das Urteil des BVG zu den Überhangmandaten. Festgestellt wurde (Az. 2 BvC 1/07 und 2BvC 7/07), dass die Vorschriften zum sogenannten "negativen Stimmgewicht" dem Grundsatz der Wahlgleichheit (Art. 38 GG) widersprechen. Es könne nicht angehen, so die Richter, dass die Abgabe der Willenserklärung des Wählers den Gegenteiligen Effekt habe und der von ihm gewählten Partei schade. Genau das ist aber ein regelmäßiger Effekt der Überhangmandate.

Im Resultat ist die Bundestagswahl von 2005 ist damit zwar nicht verfassungskonform, aber das ist egal. Die Richter urteilten, dass der Bundestag nicht aufgelöst und neu gewählt werden muss, denn "das Interesse am Bestandsschutz der im Vertrauen auf die Verfassungsmäßigkeit des Bundeswahlgesetzes zusammengesetzten Volksvertretung überwiegt" - fragt sich nur, wessen Vertrauen überwiegt. Der Satz "wenn Wahlen etwas bewirken würden, wären sie verboten" kommt schließlich nicht von ungefähr.

Wenigstens steht schon heute fest, dass die kommende Bundestagswahl auch nicht Verfassungskonform sein wird, das aber keine Auswirkung haben wird, weil das System sich selber vor dem Bürger schützen muss. Sonst müssten Politiker am Ende noch Verantwortung übernehmen und das geht ja nun mal gar nicht.

2 Kommentare:

  1. öhm... sorry, aber kann mir das mal einer erklären, wie es bei überhangmandaten zu sowas kommen kann? ich raff das grad nicht so richtig...

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  2. Lies ab Randnummer 39 im Urteil nach (Link: http://tinyurl.com/5bqhqd ), da ist es erklärt. Der ganze Part vorher erklärt detailliert, wie Stimmen ausgezählt und Mandate berechnet werden und worin sich Hare/Niemeyer von Sainte-Laguë/Schepers unterscheiden und noch vieles mehr (unter anderem auch, warum die urban Legend quatsch ist, dass ungültige Stimmen bei der Wahl mitgerechnet werden).

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