Samstag, 7. Juni 2008

Wehe, wenn sie losgelassen...

CCTV ÜberwachungskamerasDer "Bundestrojaner" ist noch nicht ganz in trockenen Tüchern, da wird schon daran gearbeitet, die vom BGH gesteckten engen Regeln aufzuweichen. Aus der Hochburg des Kontrollfetischismus kommt der Vortsoß, den Tatbestandskatalog zu erweitern, nach dem bundesweit Online-Durchsuchungen möglich sein sollen. Bayern stellte deshalb im Bundesrat den Antrag, solche heimlichen Online-Durchsuchungen auch zu erlauben, wenn es um "besonders schwere Straftaten" geht.

Unabhängig von der Entscheidung der Länderkammer wird Bayern im eigenen Land Regelungen festschreiben. Solche heimlichen Durchsuchungen sollen in Bayern nicht nur zur Bekämpfung des Terrorismus, sondern auf Grundlage der Gefahrenabwehr des Polizeigesetzes und des Verfassungsschutzgesetzes möglich sein. Damit wäre es in Bayern für die Polizei und Geheimdienste legal, ohne das Wissen der Betroffenen zur die Installation der notwendigen Software auch in Wohnungen eindringen zu dürfen.

Es ist kaum anzuzweifeln, dass mit der Übernahme dieser Ermittlungsmaßnahme in die Strafprozessordnung (StPO) die Aussage der Initiatoren des ursprünglichen BKA-Gesetzes, dass es maximal "zehn bis zwölf Online-Durchsuchungen pro Jahr" geben wird, ungefähr auf einer Ebene mit jenen berühmt-berüchtigten Aussagen steht, dass niemand vor hat, eine Mauer zu errichten und das es keine Steuererhöhungen wegen der Wiedervereinigung geben wird.

Vor diesem Hintergrund wundert mich nun wirklich nicht, warum das Vertrauen in die Politik zunehmend schwindet.

(Quelle: heise)

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