Freitag, 14. Dezember 2007

Sollen sie halt Kuchen essen!

ArbeitsamtDeutschland, eine zwei Klassen Gesellschaft, galt bislang immer als geflügeltes Kampfwort, um soziale Unterschiede aufzuzeigen, die durch das System verursacht wurden. Früher tat die große Mehrheit diese Unterstellung als Unfug ab, ging es doch allen einigermaßen gut. Irgendwie jedenfalls, und die, denen es nicht ganz so gut ging, die wurden schon vom sozialen Netz aufgefangen. Seit aber dieses soziale Netz immer mehr gestrichen wurde, damit der Staat sparen kann, fällt immer mehr Menschen auf, dass da irgendwas an der Verteilung nicht stimmt. Die Schere zwischen arm und reich klafft immer deutlicher auf und das sorgt für zunehmend Unruhe.

Letzter in die Öffentlichkeit gezerrter Brennpunkt war die Diskrepanz zwischen den Gehältern der Manager und dem einfacher Arbeiter. Elegant brachte sich die Regierung in Stellung und forderte von den Wirtschaftsbossen Zurückhaltung - damit man beim kleinen Mann punktet. Gerne möchte man damit vergessen machen, dass sich gerade erst die Politiker eine fast zehn prozentige Gehaltserhöhung genehmigt hatten und darum kommt das nicht eben entschlossene Auftreten vereinzelter Politiker bei diesem Thema auch sehr halbherzig 'rüber.

Was man von diesem Auftreten zu halten hat, zeigt meiner Meinung nach ganz gut eine aktuelle Entscheidung des deutschen Bundestages. Vom 1.1.2008 an werden Hartz-IV-Empfängern bei einem längeren Krankenhausaufenthalt pauschal die Leistungen gekürzt werden. Mit großer Mehrheit wurde im Bundestag die Forderung der Linken zurückgewiesen, eine entsprechende Regierungsverordnung zurückzuziehen. Diese Regierungsverordnung besagt, dass das Arbeitslosengeld II nach einem Aufenthalt von drei Wochen in einem Krankenhaus oder in einer Reha-Einrichtung pauschal um 35 Prozent gekürzt wird. Begründer wird das damit, dass die Betroffenen in diesen Einrichtungen kostenlos verpflegt werden.

Bei der Regierung sieht man das völlig entspannt, denn immerhin gibt es derzeit nach deren Ansicht viele verschiedene Gerichtsurteile zu diesem Thema, die alle unterschiedlich darüber urteilen, ob man die Bezüge überhaupt kürzen dürfe und falls ja, um wie viel. Das sei ja eine himmelschreiende Ungerechtigkeit, weil Ungleichbehandlung und deshalb sei die pauschale Kürzung der Bezüge um mehr als ein Drittel mehr als nur angemessen. Außerdem bewahrt die Frist von drei Wochen die meisten Betroffenen vor einer Kürzung.

Wie war das noch seinerzeit mit den Forderungen eines Herrn Hipp, über die sich Politiker aller Fraktionen lautstark beschwerten? Wie war das noch mit der Altersarmut und der Langzeitarbeitslosigkeit lebensälterer Menschen? Was war da noch gleich mit der Bezahlung von ärztlichen Leistungen? Sehe nur ich hier irgendwelche Parallelen?

(Quelle: n-tv)

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