Dienstag, 28. August 2007

Teurer Spaß

Absolutes HalteverbotIn Augsburg haben Autofahrer, wie so ziemlich überall sonst in der Republik auch, wenig bis gar keine Skrupel, wenn es um ihre vermeintlichen Rechte geht. Besonders wenn es um das Parken geht, halten sich fast alle Autofahrer in erster Linie an den Grundsatz: "Was schert mich der Rest der Welt, hauptsache ich." Dementsprechend stellen sie ihre Rostlaube hin, wo immer die gerade irgendwie hin passt.

Nun gibt es aber Flächen, die nicht nur nicht öffentlich sind, sondern auch noch in aller Deutlichkeit nicht für die Allgemeinheit zum Parken friegegeben sind. Kundenparkplätze zum Beispiel. Stellt man sich ins Halteverbot, oder in die zweite Reihe, ok, dann weiß der selbstgefällige Autofahrer, dass er mit vielleicht 50 Euro davon kommt. Wenn er es ganz dummdreist treibt, wird er eventuell abgeschleppt, aber auch aus der Geschichte ist man leicht mit vielleicht 100 oder 150 Euro wieder raus.

In Augsburg jedoch gibt es jemanden, dem wird sein firmeneigener Kundenparkplatz mit solch eklatanter Boshaftigkeit von irgendwelchen Vollspacken zugeparkt, dass dem Eigentümer irgendwann der Kragen platze. Er stellte nicht nur deutlich Schilder auf, dass Falschparker zur Kasse gebeten werden, sondern er ging - und geht noch immer - rechtlich gegen die Falschparker vor. Da es sich um ein Privatgrundstück handelt, erklärt sich die Polizei als nicht zuständig. Ergo greift der Mann zu den Methoden der Marktwirtschaft.

Er engagiert eine Privatdetektei zum Zwecke der Ermittlung von Fahrer und Halter und beauftragt einen Rechtsanwalt mit dem Eintreiben der entstandenen Kosten. Ein "Bußgeld" in der Form verlangt er nicht, aber dennoch: Den "mir doch egal, ich parke hier!"-Großkotzen von Autofahrern flattert ein anwaltliches Schreiben ins Haus. Eine Abmahnung nebst Unterlassungserklärung.

Kostenpunkt: 475,65 Euro. In Worten: Vierhundertfünfundsiebzig Euro und fünfundsechzig Cents. Die Gebühren entfallen ungefähr Hälfte-Hälfte auf die Anwaltskanzlei und die Detektei. Sowohl Arbeitsaufwand als auch Gebührensätze sind dokumentiert und in der Sache unstrittig. Die zur Kasse gebetenen Autofahrer, die widerrechtlich privaten Grund und Boden zugeparkt haben, sehen das natürlich völlig anders. Natürlich glauben die Autofahrer, dass sie im Recht wären und dass es so ja nun nicht ginge und überhaupt! Und deshalb formiert sich sogar eine Art Bürgerinitiative. Vor Gericht will man ziehen. Feststellen lassen, ob das so alles rechtens sei.

Im Ernst: Der Mann findet mein vollstes Verständnis. Wer als Autofahrer meint, er habe mit dem Kauf seiner Karre das Recht gleich mit für sich erworben, dem kann man das Leben gar nicht teuer genug machen. Ich bin mal gespannt, was bei den angestrebten Prozessen rauskommt. Wenn die "ich parke wo ich will"-Fraktion verliert, wovon durchaus auszugehen ist, denn Privatgrundstücke sind und bleiben privat und was dort passiert unterliegt nunmal anderen Regeln als der öffentliche Verkehrsraum, dann könnten - und sollten - sich durchaus Nachahmer für dieses lukrative Geschäft finden, denn die Detektei gehört dem Besitzer des Parkplatzes...

(Quelle: Augsburger Allgemeine)

4 Kommentare:

  1. Vielleicht wärs hilfreich, beide Seiten anzuhören, bevor man sich da eine Meinung bildet.

    Ohne Frage: Der Mann ist im Recht. Aaaaber: Mittlerweile betreibt er ja nicht mehr den Maklerberuf hauptsächlich, sondern hat eben die Abmahnerei als Haupteinnahmequelle. Und es ist ja nun hinlänglich bekannt, dass Abmahnungen zum Zwecke der Bereicherung unwirksam sind und nicht bezahlt werden müssen.

    Mein Vorschlag: Einen dieser hübschen elektrisch betriebenen Poller einbauen, die zwar problemlos das Einparken ermöglichen, den Falschparker hinterher aber am Wegfahren hindern. Und wenn er seine Kohle bezahlt hat (sagen wir mal 50 Euro "Parkgebühr") darf er wieder wegfahren. Schild anbringen sollte reichen.
    Seine eigentlichen Kunden dürfen natürlich unbehelligt parken.

    Kostenpunkt etwa 3000 Euro. Wenn er die Knete hat, für die Detektei (er selbst ist ja wohl Geschäftsführer) und den Anwalt in Vorlage zu treten, dann wird er das bischen auch noch haben...

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  2. Das kann nicht Dein Ernst sein: Weil sich die Autofahrer einen gepflegten Scheiß um "mein und Dein" kümmern, weil es die schlicht und ergreifend nicht interessiert, was für Verkehrsregeln gelten, soll der Mann auf seine Rechte verzichten? Wie krank ist das denn?

    Und was soll die "Gegenseite" denn da großartig zu sagen? Abgesehen von "Wir parken da, weil wir parken wollen" oder "Wir parken da, weil wir zu doof zum lesen sind" oder "wir parken da, weil uns egal ist, was andere Leute so meinen" oder vielleicht auch "Autofahrerrecht größer alle anderen."

    Von "Bereicherung" kann keine Rede sein, denn der Mann weist in aller Öffentlichkeit und Deutlichkeit darauf hin, dass dort das Parken nur für *SEINE* Kunden erlaubt ist und alle anderen mit gebührenpflichtigen Konsequenzen zu rechnen haben. Das ist keine Bereicherung, denn die entstehenden Kosten sind klar belegt, denn es wird kein "Bußgeld" verlangt. Für Anwälte gibt es eine Gebührenordnung und für Detekteien sogenannte "Marktübliche Preise". Die stellt der Mann in Rechnung. Das geben sogar die die Anwälte der renitentesten (und abgemahnten) "Falschparker" zu. Die wollen nämlich vor Gericht nicht etwa feststellen lassen, ob die Kosten insgesamt rechtmäßig sind - was sie unstrittig sind - sondern sie wollen einen Rabatt einklagen.

    Insgesamt bedeutet Deine Ansicht aber auch, dass Autofahrer erst einmal alles dürfen, insbesondere auf privatem Grund. Wem das nicht passt, der hat dementsprechend auf seine eigenen Kosten hin technische Maßnahmen zu treffen, dass Autofahrer seine Rechtsansprüche nicht mehr beeinträchtigen können, denn dass sie es dürfen und man das so hinzunehmen hat, wäre durch diese Rechtsauffassung klar dokumentiert. Das wiederum stellt viele andere Rechtsgrundsätze über Eigentum und den Umgang und die Rechte und Pflichten im Zusammenhang damit, die in Deutschland gelten, in Frage.

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  3. Das verstehst Du falsch. Und das sollte auch aus meinem Vorschlag locker entnehmbar sein.

    Ich *hasse* es, wenn sich Verkehrsteilnehmer - egal ob zu Fuß, mit dem Rad oder irgendeinem Kraftfahrzeug - so falsch verhalten, dass damit irgend jemand anderes gefährdet, genötigt oder belästigt wird. Und gerade das Abschleppen von PKW von Privatgrundstücken ist mir als Hausmeister nicht unbekannt.

    Aber man muss hier ganz klar sehen, dass der Mensch, dem der Parkplatz gehört, ganz offensichtlich ja keine andere Tätigkeit mehr auszuüben scheint, als falsch parkende Fahrzeuge zu notieren, deren Halter/Fahrer dann später abgemahnt werden. Und genau das ist ein nicht zu verkennendes Problem: Er sorgt zwar für ausreichende Beschilderung und hält sich preislich im Rahmen, doch die Absicht, Falschparker abzuschrecken, scheint durch den gewerbsmäßigen Versand von Abmahnungen in den Hintergrund gerückt. Und das wiederum sieht der Gesetzgeber gar nicht gern.

    Wenn die renitenten Falschparker dort zur Kasse gebeten werden, ist mir das durchaus willkommen. Wenn ich nicht will, dass Leute unbefugt bei mir parken, muss ich irgend einen Weg finden, sie davon abzuhalten. Doch damit Geld zu verdienen ist der falsche Ansatz. Daher auch der Vorschlag mit dem elektro-hydraulischen Poller:

    http://tinyurl.com/2kfqql

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